krieg und die Vorsehung GotteS" schon durchgelesen.
Heute (Sonntag) haben wir ihn in unserer Kom¬
pagnie laut und öffentlich vorgelesen. Es
kam hierbei verschiedene Male zu einer Auseinander¬
setzung und Erklärung, da wir hier Wissensbedürftige
und Wissenswillige haben ... Es war also das Büch¬
lein heute mittag der Stoff unserer Unterhaltung, und
eS hat bei alten Katholiken wie Protestanten seinen
Zweck erreicht. Möchte e» doch noch in viele andere
Hände kommen." Ch. Ir.. Wehrmann.
Ein Feldwebel, ebenfalls vom westlichen Kriegs¬
schauplätze. schreibt unter dem 8. Juni: „Habe heute
den Feldpostbrief „Der Weltkrieg und die göttliche Vor¬
sehung" gelesen. Vom Inhalt des Ganzen erbaut, fühle
ich mich veranlaßt, leider sagen zu müffen, daß der¬
artige Schriften zu wenig an unsere Soldaten gehen.
Derartige Blätter sollten direkt zur Verteilung
an die Kompagnie gesandt werden."
C. St.. Feldwebel.
Unter dem 12 Juni schreibt ein Gefreiter vom öst¬
lichen Kriegsschauplätze:
.Scklche Schriften brauchen unser« Soldaten im
Felde. Wohl ist mancher von denen, die vor dem Kriege
von dem rechten Wege abgewichen waren, letzt, in oer
Stunde der Gefahr, wieder zu seinem alten Glauben
zurückgekehrt. Run finden sich aber für solche manch'
freie Stunden (zumal jetzt bei diesem langwierigen
Stellungskrieg hier in Russisch-Polen), in denen sich
wieder,unüberwindbare" religiöse Schwie¬
rig keilen einzuschleichen versuchen. Und gerade über
die Vorsehung stößt man bei den Soldaten oft auf
große Schwierigkeiten. Ich selbst habe erst in der jüng-
sten Zeit solche Beispiele persönlich erlebt. Auch gibt es
solche, bei denen die Schrecken des Krieges keinen Ein¬
fluß ausgeübt haben; sie leben so weiter, ohne sich ein¬
mal zu fragen, ob ei denn wirklich keinen Gott gibt,
ja die über manche Aussprüche unser» Kaiser», die da
Gott den Sieg zuschreiben, sich lustig machen. Sowohl
für «rsterealS auch für letztere ist dieseSchriftwie
geschaffen. Ich habe sie auch einigen meiner höheren
Vorgesetzten zum Lesen gegeben, die sich sehr
lobend übc ' '•'Mein ausgesprochen haben. Ich
habe diese 2 ' iiterstand auf den Tisch als
allgem c ! ufgelegt Hoffentlich ist der
Schrift ttS Geschieden."
Wei-luzle der feindlichen Handelsmarinen ander englischen Küste vom le/ttntflMüfaU
Lfde. Nr.
Name Tonnengehalt
Nation
Tag
Lfde. Nr.
Name Tonnengehalt
Nation
1
Diana
b4208
franz.
18. 2.
57
Harpalyce
5940
engl.
2
Cambank
3112
engl.
20. 2.
58
The President
647
3
Cakdey
1976
engl.
23. 2.
59
Frederic Frank
973
stanz.
4
Downshire
365
20. 2.
60
Waysarer
9509
engl.
5
Western Coast
487
24. 2.
61
Ptarmigan
780
-
6
Deptford
1208
62
Rapid
170
-
7
Harpalion
5867
63
Resto
169
8
Rio Parana
4015
64
Rio
117
9
Branksome Chine
2026
65
Mercia
175
m
10
Bengrove
3840
7. 3.
66
Ferret
167
11
Prinzeß Viktoria
1108
9. 3.
6?
Stirling
165
12
Tangistan
3733
68
Horatto
174
*
13
Blackwood
1230
69
Argentina
177
m
14
Gris Nez
208
franz.
70
Banilla
158
*
15
Auguste Conseil
2952
engl.
11. 3.
71
Envoy
156
r*
16
Florazan
4600
72
St. Lawrence
196
0
17
Aden wen
3798
73
Recolo
176
H
18
Headlands
2988
12. 3,
74
Lilydale
129
M
19
Andaluftan
2349
75
Mobile
1915
rt
20
Jndia City
4645
76
Cherbury
3229
/,
21
Hartbale
3839
13 3.
77
Cdale
31 >0
„
22
Jnvergyle
1794
78
Svorono
3102
ruff.
23
Atlanta
519
14. 8.
79
Europe
4769
franz.
24
Fingal
1667
15. 3.
80
Fulgent
2008
engl.
SS
Durham Castle
8228
81
Suuray
165
*,
26
Leeuwarden
990
16. 3.
82
Cruiser
155
ft
27
Hynsord
4286
83
Martaban
148
„
28
Glenartneh
5201
17. 3
81
Mercury
222
tt
29
Rivaulx Abbey
1166
85
St. Georg
229
,t
30
Blue Jacket
3515
18. 3.
86
St. LouiS
211
tt
31
Beeswinf
2002
19 3.
87
Emblem
157
,t
32
Cairntorr
3588
21 3
88
Jolanthe
180
t,
33
Cmcord
2861
89
Hers
173
„
34
Delmira
3459
24. 8
90
Northwad Ho
180
tt
35
Falaba
4806
27. 3.
91
Hector
179
86
Aguila
2114
92
Progreß
273
37
VosgeS
1295
28. 3
93
Coquet
176
„
38
Flaminia
3500
29. 3
94
Bob White
180
ff
89
Crown of Cajtile
4505
30 3.
95
Scottisch Queen
125
„
40
Emma
1617
franz.
96
Rugby
205
„
41
Seven Seas
632
engl
97
Uxbridge
164
42
Jason
176
1. 4.
98
Sceptre
166
tf
43
Gloxinia
145
1. 4.
99
Stratton
383
„
44
Nellie
109
190
Minterne
3018
,,
45
Lockwood
1*43
2. 4
101
Earl of Latham
132
46
South Point
3837
102
Caudidate
5858
„
47
Paquerette
400
tranz.
103
Centurion
5945
48
Olivine
634
engl.
4. 4.
104
Truro
836
u
49
HermeS
1019
ruff.
105
Merry JSlington
147
0,
50
City of Bremen
78
engl.
106
Don
168
ff
61
Northlands
2776
5. 4.
107
Lusitania
31550
ff
52
Acantha
171
108
Benington
131
53
Zarina
154
7. 5.
109
Queen Wilhelm,na 3590
64
Chauteaubriand
2247
stanz.
8. 4.
110
Sellemc
ISO
65
General de Svnis 2190
engl.
9. 4.
111
Drumcree
4052
p»
^Imina
4792
"
Tag
10. 4.
11. 4.
12. 4
18. 4.
21. 4.
22. 4.
26. 4.
28. 4.
29. 4.
1. 5.
2. 5
8. 6.
4. 5.
6. 5.
7. 8.
8. 5
18. 5.
Kekanntmirchung
bftieftenb
Bestands - Erhebung ««versponnener
Schafwollen.
Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allge¬
meinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß
ede Ueberrretung — worunter auch verspätete oder
unvollständige Meldung fällt —. sowie jedes Anzeigen
jjur Uebertretung der erlassenen Vorschrift, soweit
nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Stra-
en verwirkt sind nach § 9 Ziffer b*) des Gesetzes über
>en Belagerunoszustand vom 4. Juni 1831 oder Ar¬
tikel 4 Ziffer 2") des Bayerischen Gffetzes über den
Kriegszustand vom 5. November 1912 oder nach §
5***) der Bekanntmachung über Vorratserhebungen
vom 2. Februar 1915 bestraft wird.
8 1.
Inkrasttre e» der Berfüannfl.
Die Verfügung tritt am 30. Juni 1915 in Kraft.
8 3
BonderBersügnnq dcti offene lKeaenstände
Meldepflichttg sind sämtliche Vorräte von unver-
sponnenen Schafwollen, einerlei, ob Vorräte einer,
mehrerer oder sämtlicher Sorten vorhanden sind, und
zwar in folgender Einteilung:
1. Ungewaschene Wolle einschließlich Rucken-
wäschen.
II. Gewaschene und karbonisierte Wolle,
III. Kanrmzug.
IV. Kämmlinge.
V. Wollabgänge.
1. Fäden.
2. Wickel.
3. Zugabrifle.
4. Scherhaare, Walk- und Rauhflocken.
5. Sonsttge Kämmerei-Abgänge.
6. Sonsttge Wollabgänge aus den Kammgarn¬
spinnereien. _ .,
7. Sonsttge Wollabgänge aus den Streichgarn-
spinnereien ^ . .
8. Sonsttge Wollabgänge aus anderen Betriebm
mit Ausnahmio von Kunstwollen.
Meldepflichttg sind nicht nur die frei erworbenen
Bestände, sondern auch die von der Kriegsrohstoff-
Abteilung des Königlichen Kriegsministeriums zu-
gewiesenen Wollen. „ ...
Vorräte, die durch Verfügung der Militärbehör¬
den bereits beschlagnahmt worden sind, unterliegen
ebenfalls dar Meldepflicht. In diesem Falle ist im
Meldeschein zu vermerken, daß und durch welche
Stelle ein« Beschlagnahme erfolgt ist.
% 3.
Meldepflicht.
Sämtliche meldepflichttgen Bestände sind erst¬
malig spätestens bis zum 10. Juli 1915, sodann nt
* Wer in einein in Belagerungszustand erklärten
Orte oder Distritte ein bei Erttärung des Belage¬
rungszustandes oder während desselben vom Mm-
tärbefehlshaber im Interesse der öffentlichen Sicher¬
heit erlassenes Verbot Übertritt, oder zu sol¬
cher Uebertretung auffordert oder anreizt, soll, wenn
die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe
besttmmen, mit Gefängnis bis zu ernem
Jahre bestraft werden. ,
**) Wer in einem in Krvegszujmnd erklärten
Ort« oder Bezirke eine bei der Verhängung des
Kriegszustandes oder während desselben von dem zu¬
ständigen obersten Milftärbefehlshaber zur Erhal¬
tung der öffentlichen Sicherheit erlassene Vor¬
schrift Übertritt, oder zur Uebertretung auf¬
fordert oder anreizt, wird, wenn nicht die Gesetze eine
schwerem Strafe androhen, mitGefängNisdrs
zu einem Jahre be st rast.
***) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er
auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht
in der gesetzten Frist erteilt, oder wissentlich
unrichtige oder unvollständige Anga¬
ben macht, wrtt> mit Gefängnis bis zu
sechsMonaten oder rmtGeldsirafebiszu
zehnt au sendMark bestraft, auch können Vor¬
räte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem
Staatverfallenerklärtwerden. Wer fahr¬
lässig die Auskunft, zu der er auf Grund dieser
Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten
Frist erteilt oder unrichtige oder unvoll-
itändiqe Angaben macht, wird mit Gelb¬
st r a f e 'b i s zu dreitausend Mark oder nn
Unvermögensfalle mit Gesängnrs bis zu sechs
Monaten bfftraft.
gleicher Weise spätestens bis zum 10. eines jeden fol¬
genden Monats, unter Benutzung der vorschriftsmäßig
auszufüllenden amtlichen Meldescheine für unver-
sponnene Schafwollen (§ 5) an das Wollgewerbe-
meldeamt der Kriegsrohstoff-Abteilung des Kgl.
Kriegsministeriums, Berlin SW. 48, Verlängerte
Hedemannstraße 11, zu melden.
Für die Meldepflicht ist der am 30. Juni 1915,12
Uhr nachts, bezw. der an jedem folgenden Monats¬
letzten 12 Uhr nachts bestehende tatsächliche Zustand
maßgebend (Stichtage).
8 4-
Meldepflichttg- Personen.
Zur Meldung sind verpflichtet alle Personen, Be¬
hörden und Gesellschaften die sich im Besitz von un-
versponnenen Schafwollen befinden, mit Ausnahme
der deutschen Schafhalter.
Tie Schafhalter sind verpflichtet, diejenigen ge¬
schorenen Mengen, die sich mit Ablauf des 31.. Au¬
gust 1915 noch in ihrem Besitz befinden, an diesem
Tage anzumelden. Für die vom Schafhalter bis zum
31. August 1915 noch nicht verkauften Bestände der
deutschen Schafschur 1914/15 tritt von diesem Zeit¬
punkt an die Beschlagnahme-Verfügung der Unter¬
zeichneten Behörde Nr. W. I. 3916/2. 15. K. R. A.
unter Aufhebung der Ausführungsbestimmungen
Nr. w. I. 2501/3. 15. K. R. A. hneb’r in Kraft.
Vorräte, die in fremden Speichern, Lagerräu¬
men und anderen Aufbewahrungsorten lagern, sind
sowohl von den Eigentümern als auch von den In¬
habern der betreffenden Aufbewahrungsräume zu
melden.
Die Lagerhalter sind verpflichtet, auch die für
Rechnung dw Kriegsrohstoff-Abteilung eingelagertea
Bestände zu melden.
§5.
' Meldescheine.
§ür di« Meldungen sind zwei Arten Vordrucke
ordrucke für Eigentümer und Vordrucke für La¬
gerhalter — ln den Postanstalten 1. und 2. Klaffe
erhältlich. Die Bestände sind nach den vorgedruck¬
ten Sorten getrennt anzugeben. In denjenigen Fäl¬
len, in welchen genaue Qualitätsbesttmmungen nicht
angegeben werden können sind solche schätzungsweise
einzutragen. Es ist dann im Meldeschein zu bemer»
l ken, daß es sich um eine Schätzung handelt.
Weitere Mitteilungen irgendwelcher Art darf der
! Meldesch ein nicht enthalten, ebensowenig sind bei Ein-
! sendung desselben sonsttge schriftliche Erklärungen
beizufügen.
Auf die Vorderseite der zur Uebersendung von
eines und desselben Eigentümers und die Bestände
einer und derselben Lagerstelle gemeldet werden.
Auf die Vorderseite der zur Übersendung von
Meldescheinen benutzten Briefumschläge ist der Ver¬
merk zu setzen: „Enthält Meldescheine für Schaf¬
wolle.- 7
§ 6. 1 sv, .7
Sonstige Meldebestimmungen.
Die nach einem Sttchtage (§ 3, Abs. 2) eintreffen¬
den, vor dem Sttchtage aber schon abgffandten Vor¬
räte sind von dem Empfänger zu melden. Sie gelten
für die Meldepflicht als schon am Sttchtage in dem
Besitze des Empfängers befindliche Vorräte.
Ist über eine Lieferung zwffchen zwei Personen
ein Meinungsverschiedenheit vorhanden oder ein
Rechtsstreit entstanden und noch nicht enffchieden,
so ist diejenige Person zur Meldung verpflichtet, die
di: Ware besitzt oder einem Lagerhalter zur Verfügung
eines Anderen übergeben hat.
An das Wollgewerbemeldeamt sind alle Anfragen
zu richten, welch?die vorstehende Verfügung betreffen.
Diese Anfragen müffen mit der Kopffchrift „Be¬
trifft Wollbestandsmeldung" versehen sein.
Muster der gemeldeten Vorräte sind nur auf
besonderes Verlangen d:s Wollgewerbc-
Meldeamtes diesem zu übersenden.
8 7. "
Lagerbnch.
Jeder Meldepflichttge hat ein Lagerbuch einzu-
richten, aus dem jede Aenderung der Borratsmengen
und ihre Verwendung ersichtlich sein muß.
Zur Feststellung, ob die Angaben richttg gemacht
sind, werden im Aufträge des Kriegsministeriums
Beamte der Polizei- und Milftärbehörden die Vor-
ratsräume untersuchen mb die Bücher der zur Aus-
ttlnft Verpflichteten prü.m.
Frankfurt (Main), den 20. Juni 1915.
j Kteiiv. Grneralkommaudo IS. A. ft.
Wer Miere M\M\w ..Mrierte WelW»" «mW.
mm iiie .MM 8" Ser WSner Zeitung beeilen.
Bestell-Zettel.
D Unterzeichnete bestellt hiermit bei d Post zu--
für Mi. August und September . Exemplar der „Fnldaer Zeitung"
Ausgabe A mit den herkömmlichen Beilagen Mk. 1 50
Bestellgeld
Mk. _
Ausgabe B mit den herkömmlichen Beilagen u. der Aunstbeuagr „Zlllstnerte Weltschau
Mk. 2.10
Bestellgeld „
Mk. ...
(Ory-
den_
1915.
(Name)-
Obigen Betrag mit Mk.
den.
Psg. _ erhalten zu haben bescheinigt
_1915
Kanerttcke Polt.