Mit der wöchentlichen Gratis-Beilagc vierseitiges illustriertes „Unterhaltungsblatt".
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Krickeiut wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag u. Sonnabend ;
unb wird bereits Abends zuvor versanbl bezm. ausgetragen. !
■ Anzeigen für die nächste Nr. werden am Tage der Ausgabe des
Wattes bis spätestens Vormittags 10 Uhr erbeten.
Bezugspreis mit dem vierseitigen illustrierten „Unterhaltungsblatt"
einschließlich Brir.gerlohn 1 Mark 50 Psg., bei den Kaiserlichen
Postanstalten 1 Mark 74 Psg. incl. Bestellgeld. Einzelne und
Belagsnummeru st 10 Psg.
Eiurücknngsgebühren betragen für die 5-gespaltene Zeile oder
deren Raum 10 Psg., im amtlichen Teile 20 Psg., Reklamen 20 Psg.
Bei mehr wie zweimaliger Wiederholung derselben Anzeige mit
angemessenem Rabatt.
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M. sß. K„ L. Bl. 1917, 115. Stück, S. 597 Nr. 641) werden
m d«hin abgeändert:»
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IV
Jfs 26.
Fernsprecher Nr. 42.
Donnerstag den 28. Februar 1918.
43. Jahrgang.
Amllrcker Teil.
Heranziehung von Hilfskräften
zur Beladung und Entladung
von Eisenbahnwagen.
l Die Kartoffellieferer werden darauf aufmerksam ge-
i macht, daß die Bezahlung der nach dem 15. Dezember
! v. Js. gelieferten Kartoffeln dadurch verzögert wird,
s daß die nach diesem Termin gültigen Höchstpreise noch
' nicht festgesetzt sind,
i Hünfeld. den 21. Februar 1918.
! J.-Rr. 1709. Der c. Landrat: Ludwig.
Aus Grund des Artikels 68 der Neichsverfassung in
Verbindung mit 8 9 b des Prcuß. Gesetzes über den !
Abgabe von Stalldnng für den Gemüsebau.
Mit Rücksicht aus die besondere Bedeutung, die zum
Interesse der öffentlichen Sicherheit nachstehende
Verordnung:
Die ßß 2 und 4 der Verordnung vom 17. 10. 1917
Belaaerungszustaud vom 4. 6. 1851 ergeht für die Dauer i Besten unserer Volksernährung eittem gesteigerten An-
be£ Kriegszustandes für der. Bezirk des XI. A.-K. im ! bau von Gemüse im kommenden ^ruhiahr beizumessen
w B 8 1 “ ' — - ' i- ' ! ist. halte ich es für geboten, daß der Stalldung von
; MiliMpferden in den nächsten Monaten in erster Linie
i zu Gunsten des Gemüseanbaues Verwendung findet,
i 'Ich bestimme daher folgendes:
’ 1. Sämtlicher Dünger von Militärpferden der berittenen
Truppenteile, des- Zentral-Pferdedepots Nr. 8, des
Ersatz-Pferdedepots und des immobilen Räude-
Pferdelazaretts, der im Bereich des Xl. Armeekorps
in den Monaten Februar, März und April vor¬
handen ist bezw. anfällt, ist, soweit er nicht von
diesen Truppenteilen im eigenen Betrieb notwendig
gebraucht wird (siehe ferner auch Ziffer 2), un¬
mittelbar unter Ausschaltung jeglichen Zwischen¬
handels an Gemüsezüchter, Handelsgärtnereibetriebe,
die die Anzucht von Frühgemüse betreiben, sowie
an Landwirte, welche feldmäßig Gemüsebau betreiben,
gegen angemessene Bezahlung abzugeben.
Als Gemüse gelten in dieser Hinsicht auch Frühkartoffeln.
2. Etwa bereits cingegangene, nicht mehr kündbare
Verträge sind dem Generalkommando umgehend
vorzulegen. Soweit möglich, ist mit den Pächtern
eine Vereinbarung dahin zu treffen, daß der Dünger
teilweise oder ganz den Gemüsezüchtern zugeführt
wird. Neue oder erneute Verträge sind vor Ab¬
schluß dem stcllv. Generalkommando vorzulegen.
3. Den Wünschen der Gemüsezüchter usw. auf Anfuhr
des Düngers durch die berittenen Truppenteile ist
nach Möglichkeit zu entsprechen.
4. Vorstehende Bestimmungen sind möglichst auch auf
den nach 6. V. 0. I., Ziffer 548 anfallenden
Stalldünger anzuwenden.
Cassel, den j3. Februar 1918.
Der Stellvertretende Komntandierende General
des Xl. Armeekorps
von Kehler,
Generalleutnant.
Wird veröffentlicht.
Hünfeld, den 21. Februar 1918.
, 8
Die Aufforderung zur Uebrrnahme der Arbeit ergeht
von der örtlichen Gemeindebehörde, hat aber nur zu
erfolgen, wenn andere Arbeitskräfte sich nicht finden und
bie zuständige Linienkommandantur oder in deren Auf¬
träge die zuständige Ersenbahndienftstelle oder die Kriegs-
ümtsstelle die sofortige Beladung oder Entladung der
Wogen verlangen.
8 4
Gegen die Aufforderung wie gegen die Heranziehung
zur Arbeit ist die Beschwerde an die der Gemeindebehörde
Vorgesetzten Dienststelle statthaft, sie hat jedoch keine
«nsschiebende Wirkung, auch ist deren Entscheidung eine
Kassel, ben 2. Februar 1918.
1 Der Stellvertretende Kommandierende General
des XI. Arneekorps
von Kehler,
Generalleutnant.
s Wird veröffentlicht.
I Hünfeld. den 22. Februar 1918.
-Z-Nr. 1960 Der c. Landrat: Ludwig.
Belohnungen
% Den Abschuß von Raubvögeln zum!
Schutze des Briestanbenwesens. !
k Für deu Abschuß des für das Militürbrieftaubeuwesen
südlichen Raubzeuges werdrn folgende Belohnungen
gewahrt:
Für einen Wanderfalken 5 Mark
„ „ Sperber 5 „
I „ Habicht 3 „
Die Beurteilung der Zuständigkeit der Belohnung
J.-Nr. 1941.
Der c. Landrat: Ludwig
Nach neuerlichem Hinweis des Kriegsamts in Berlin
darf das für landwirtschaftliche Zwecke freigegebcnc Benzol
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Meilung Nr. 11 m Ohrdruf, der die Fange unter
vtehenlassen eines kleinen Federkranzes einzusenden sind.
(Vorwiegend nützliche Arten von Raubvögeln, wie
Turmfalken, Bussarde, Weihen, die nach dem Reichs-
ßutzgesetz vom 30. 5. 1908 nicht getötet werden dürfen,
fob zu schonen.
Kassel, den 14. Februar 1918.
Von seiten des stcllv. Generalkommandos
Ter Chef des Stabes.
Gez. Frhr. von Tettau, .
Oberst.
gegeben werden. Wenn andere Maschinen wie Motore
für Wasserwerke, Molkereimaschinen und Maschinen für
Bcleuchtungszwccke aus der deu Kriegswirtschaftsämtern
zugewieseneu Menge beliefert werden sollen, so bedarf es
in jedem Falle des vorherigen Einverständnisses der In¬
spektion des Kraftfahrwesens. Besitzer solcher Motore
i oder Maschinen haben daher, falls sie Benzol für diese
■ beziehen wollen, entsprechenden Freigabeantrag, für den
; besonderes Formular vor. eschen ist, zwecks Weitergabe an
j die Kriegswirtschaftsstelle (Landratsamt) hier einzureichen.
Hünfeld, den 21. Februar 1918.
J.-Nr. 1842
Der com. Landrat: Ludwig.
Wird veröffentlicht.
Hünfeld, den 21. Februar 1918.
o-Nr. 1941. Der c. Landrat Ludwig.
j Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher wollen
j mir bestimmt bis zum 3. März anzeigen wieviel Eier-
j karten sie benötigen d. h. wieviel eierversorgungsberechtigte
! Personen vorhanden sind. Später eingehende Anzeigen
.Wie aus dem Anzeigenteil des Kreisblattes zu ersehen , können nicht mehr berücksichtigt werden.
% findet am Freitag den 1. März, nachmittags 2 Uhr i den 23. Februar 1918 ,
ttlJ Gasthof „Engel" hier eine Versammlung des land- J -Rr. L. A. 2029._Der com. Landrat. Lu,dwrg._
Wirtschaftlichen Kreisvereins statt. Bei der Bedeutung Diejenigen Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher
zur Verhandlung stehenden Gegenstände für weite welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 24.
Me der Landwirtschaft erwarte ich von den Herren „. Mts. Kreisbl. Nr. 9 betreffend Verleilung von Baum-
«urgermeistern, daß sie, wenn irgend tunlich, nicht nur wollnähfäden und Leinennähzwirn an Kleinhändler,
>°wst an dieser Versammlung teilnehmcn, sondern auch Verarbeiter und Anstalten noch im Rückstände sind,
“ Landwirte ihrer Gemeinde zum Besuche veranlassen, werden hieran mit 3 tägiger Frist erinnert.
Hünfeld, den 27. Februar 1918.
Der c. Landrat: Ludwig.
Hünfeld. den 22. Februar 1918.
J.-Nr. 487. Der c. Landrat: Ludwig.
Lokales uns provinzielles.
Merkblatt für den S8. Februar.
Sonnenaufgang 6" jj Monduntergang 7°* B.
Sonnenuntergang 5S“ i Mondausgang 8“ N.
1812 Johann Wilhelm d. Archenholz, der Geschichtschreiber
deS Siebenjährigen Krieges, gest. — 1813 Vertrag von Kalisch
zwischen Preußen und Rußland gegen Frankreich. — 1908 Sängerin
Dauline Lucca gest. — 1916 Die Deutschen erreichen vor Verdun
bie CüteS Lorraines. — General Kuropatkin ,um Oberbefehl-.
Haber der russischen Nordarmee ernannt.
□ Himnielsrrscheinungen im März. Der Ämter
1917/18 gebt an März seinem Ende entgegen. Am 21.
vormittags 11 Uhr tritt die Sonne aus dem Zeichen der
Fische in das des Widders. Sie erreicht dabei den Äquator:
wir haben die erste Tag- und Nachtgleiche, Frühlings¬
anfang. Die Auf- und Untergangszeiten der Sonne
sind am 1. d. Mts. 6 Uhr 51 Min. und 5 Uhr 35 Mim
am 11. d. Mts. 6 Uhr 28 Min. und 5 Uhr 54 Min.,
am 21. d. MtS. 6 Uhr 5 Min. und 6 Uhr 12 Min., am
31. b. Mts. 5 Uhr 41 Min. und 6 Uhr 29 Min. — Den
Mond sehen wir zu Anfang d. MtS. noch als nahezu
volle Scheibe. Am 7. haben wir das letzte Viertel und
am 12. Neumond. Das erste Viertel erreicht der Mond
am 20., und am 28. haben wir wieder Vollmond. — Von
den Planeten ist der Merkur in der letzten Woche etwa
Vs Stunde sichtbar. Die Venus, die sich um die Male
des Monats in ihrem hellsten Glanze zeigt, ist über eine
Erunde als Morgenstern zu beobachten. Der Mars ist
da »ganze Nacht hindurch zu sehen. Der Jupiter dagegen
gtin um Mitternacht unter. Saturn ist bis nach Mittel»
mu: am Firmament zu sehen Der kleine Neptun rrwilch
'.st um Mitternacht zu beobachten.
— Aktuar Karl Henkel aus Cassel, Sohn des
Landesrentmeisters in Fulda wurde zum Amtsgerichts-
Sekretär ernannt und an das Kgl. Amtsgericht Hünfeld
versetzt, wo er in früheren Jahren bereits als Justiz¬
anwärter tätig war.
Dittlofrod (Kr. Hünfeld), 25. Febr. Der Unter-
offtzier Joseph Kalb, Inhaber des Eisernen Kreuzes,
Sohn des Landwirts Aloys Kalb, wurde bei einer
Fliegerabteilung für treue Pflichterfüllung zum Serge¬
anten befördert.
Fulda, 22. Febr. In Lauterbach geriet der 18jährige
Arbeiter Georg Nodemer in das Räderwerk des Säge¬
werks von Henkel und wurde auf der Stelle getötet. —
Am Mittwoch ist Geh. Baurat, Landesbaumeister Karl
Wolff im Alter von 75 Jahren aus dem Leben geschieden.
Die Landesverwaltung, der der Heimgegangene fast 50
Jahre lang seine bedeutende Arbeitskraft widmete, ver¬
liert in ihm einen fleißigen, unermdlichen und tüchtigen
Beamten.
- Landwirte! Nicht oft genug^kann an die Land¬
wirtschaft der Mahnruf ergehen, das Saatgut von Sommer¬
weizen, Gerste, Hafer, Rüben, Erbseri und Bohnen, in¬
folge der immer mehr um sich greifenden Pilzkrankheiten,
wie Steinbrand des Weizens, Slreifenkrankheit der Gerste,
Haferflugbrand, Brennfleckenkrankheit der Erbsen und
Bohnen usw. zu beizen, damit in unserer «ernsten Zeit
die Ernte möglichst hoch ausfüllt. Es fragt sich nun,
welches Beizmittel der Landmann nehmen soll. Kupfer¬
vitriolist augenblicklich nicht erhältlich; aber die deutsche
Wissenschaft hat, wie in so vielen anderen Fällen für
einen Ersatz, der sogar viel besser als Kupfervitriol ist,
gesorgt: Das seit Anfang des Krieges in Gebrauch be¬
findliche „Uspulun" hat sich als Beizmittel für alle Saat-
gutarten in der Praxis sehr bewährt und seine Anwen¬
dung muß unter den heutigen Umständen dringend em¬
pfohlen werden. Das „Uspulun" vernichtet die Pilzschäd¬
linge am Saatgut und fördert Keim- und Triebfähigkeit.
Dadurch werden nicht allein unsere Ernten sicher gestellt,
sondern sie erfahren noch eine Erhöhung, die der Land¬
wirtschaft sowie der übrigen Bevölkerung höchst will¬
kommen ist. „Uspulun" ist in den üblichen Verkaufsstellen
zu kaufen.
Bestellungen
auf das
„Hiinfelder ürasblntt“
für den Monat März
werden von allen Postavstalten, Landbriefträgern,
sowie von unserer Geschäftsstelle entgegengenomme«.