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Mit der wöchentlichen Gratis-Beilage vierseitiges illustriertes „Unterhaltungsblatt".
Krichcinr wöchenilich 3mal: Dienstag, Donnerstag u. Sonnabend
and wird bereits Abends zuvor versandt bczw. ausgetragen.
Anzeigen für die nächste Nr. werden am Tage der Ausgabe des
Blattes bis spätestens Vormittags 10 Uhr erbeten.
Bezugspreis mit dem vierseitigen illustrierten „Unterhaltungsblatt" '
einschließlich Bringerlohn 1 Mark 50 Psg., bei den Kaiserlichen
Postanstalten 1 Mark 74 Psg. incl. Bestellgeld. Einzelne und j
Belagsnummern ä 10 Pfg.
Eiurückuugsgebühreu betragen für die 5-gespaltene Zeile oder
deren Raum 10 Psg., im amtlichen Teile 20 Pfg., Reklamen 20 Psg.
Bei mehr wie zweimaliger Wiederholung derselben Anzeige mir
angemessenem Rabatt.
Fernsprecher Nr. 42.
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Amtlicher Teil.
Mit Ermächtigung des Herrn Staatssekretärs des
Knegseniährungsamtes ist von der Rerchskartoffelstellc
tztr Wegfall der Brotstreckung mit Kartoffelwalzmehl
fjr die Zeit vom 11. März bis 15. Znli d. Zs. ange-
srdnet.
An Stelle des Kartoffellwalzmehls treten 1'/- Pfund
§rffchkartoffeln anf den Kopf und Woche des Brot-
oersorgungsderechtigten.
Entsprechend der Anordnung ist mit Wirkung vom
11. d. Mts. ab die Ausgabe von Kartoffelwalzmehl
eingestellt.
Die Brotverforgungsbercchtigtsn haben daher Anspruch
auf weitere 21 Pfund Speisekartoffeln für die Zeit
vom 14. d. Mts. bis zum 15 Zuli d. Zs., die sie «
derselben Weife zu erwerben haben wie den übrigen
Speisekartoffelbedarf. Den Brotselbsiversorgern sind
die entsprechenden Mengen bereits belasten worden.
Soweit die Derforgungsberechtigten den Bäckern
Frifchkartoffeln zur Streckung nicht zur Verfügung
stellen, wird die auf den einzelnen Brotkartenabschnitt
Lbzugebende Brotmenge von 4'/i Pfund auf 4 Pfund
herabgesetzt.
Der Preis dieses 4pfüudigen Brotes wird auf 76
Yfg. festgesetzt. ...
Gleichzeitig wird der Höchstpreis für den Zentner
84"/- Roggenmehl ohne Sack für die Bäcker und
Mehlverteiler auf 18,25 M. und der Kleinhandelspreis
[für das Pfund auf 20 Pfennig herabgesetzt, während
[für das Weizenmehl die seitherigen Preise bestehen
bleiben.
Hünfeld, den 8. März 1918.
Der Borsitzende des Kreisausschusses.
Ludwig.
Bernfsschnhwerk für kriegswirtschaftlich wichtige
Betriebe.
Zur Beschaffung von Berufsschuhwerk für kriegswirt¬
schaftlich wichtige Betriebe sind nach einer Bekanntmachung
der Reichsbekleidungsstelle in Berlin neue Bedarfsan¬
meldungen erforderlich. Die blauen Bedarfsanmeldungen
verlieren dadurch ihre Gültigkeit für Berufsschuhwerk.
Bolllederschuhe (ledernes Schuhwerk mit Leder-Sohlen)
können nur für folgende Berufsklassen der obengenannten
Verriebe geliefert werden:
a) Bergarbeiter unter Tag in wasserreichen Strecken.
, b) Arbeiter, die nach Ansicht der Kriegsamtsstelle un¬
bedingt zur Ausübung ihres Berufes auf Vollleder¬
schuhe angewiesen sind (z. B. Fenerarbeiter in induftri-
* ellen Betrieben).
j e) Steinbrucharbeiter, soweit dieselben an steilen Hängen
arbeiten.
Alle übrigen Berufsklassen sind auf Verwendung von
Ersatzschuhwerk mir Holzsohlen angewiesen.
Die Lieferung der angeforderten Schuhe kann nur
nach anerkannter Dringlichkeit nach Maßgabe der her-
zestellten Gattungen und Mengen erfolgen.
Die Bedarfsanmeldungen sind in einfacher Ausfertigung
,ur Prüfung über Zahl und Art der Arbeiter der zu-
'tändigcn Gewerbeaufsichtsbehörde vorzulegen^ durch welche
Weitergabe an die Kriegsamtsstelle zur Stellungnahme
**nd weiteren Veranlassung erfolgt.
^ Die Kriegsamtsstelle ist nur für die obengenannten
betriebe zuständig. Für Forst- und Waldarbeiter ver¬
mitteln die zuständigen Forstbehörden.
Entsprechende Vordrucke sind bei der Buchdruckerei
Aanck. Berlin S. 14, Stallschreiberstraße 5, zu beziehen.
Cassel, den 25. Februar 1918.
Kriegsamtsstelle Cassel.
Der Vorstand. Gez. Clauß.
Wird veröffentlicht:
Hünfeld, den 6. März 1918.
-Nr. 2621. Der c. Landrat: Ludwig.
Beftnrntmachung
bctr. die Außerkurssetzung der Zweimarkstücke.
Vom 12. Juli 1917.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 14 Nr. 1 des
Wnzgesetzes vom I. Juni 1909 (R.-G.-Bl. S. 507) und
§3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundes-
ears zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August
^*4 (R^-G.-Bl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Dienstag den 12. März 1918.
! ^ 1.
Die Zweimarkstücke sind einzuziehen. Sie gelten vom
j 1. Januar 1918 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungs-
; mittel. Von diesem Zeitpunkt ab ist außer den mit der
j Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese
’ Münzen in Zahlung zu nehmen.
8 2.
! Bis zum 1. Juli 1918 werden Zweimarkstücke bei den
I Reichs- und Landeskaffen zu ihrem gesetzlichen Werte
! sowohl in Zahlung genommen als auch gegen Reichs-
j banknoten, Reichskaffenscheine oder Darlehnskassenscheine
; umgetauscht.
8.3.
i Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch
j (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den
gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf
verfälschte Münzstücke keine Anwendung.
8 4.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, Ausnahmen zu
gestatten.
8 ».
Auf die in Form von Denkmünzen geprägten Zwei¬
markstücke finden die Vorschriften dieser Verordnung
keine Anwendung. '
Berlin, den 12. Juli 1917.
Der Reichskanzler.
I. V.: gez. Graf von Roe dern .
Wird nochmals,veröffentlicht:
Hünfeld. den 4. März 1918.
J.-Nr. 6486. Der c. Landrat: Ludwig.
Betrifft: Tollwut.
Nachdem neue Fülle innerhalb einer 3 Monate dauern¬
den Sperrfrist nicht zur Kenntnis gekommen sind, sind
die Orte:
Fulda, Kohlhaus, Horas, Gläserzell, Kämmerzell,
Riesig. Lehnerz, Dietershan, Bernhards, Ziehers, Steinau
und Steinhaus
aus dem im hiesigen Kreise gebildeten Sperrbezirk aus-
geschieden worden.
Fulda, den 23. Februar 1918.
Der Landrat Gez. Frh. von Dörnberg.
Wird veröffentlicht.
Hünfeld. den 6. März 1918.
J.-Nr. LI97 Der c. Landrat: Ludwig.
In einer Gemeinde des Kreises ist im vergangenen
Monat ein der Tollwut verdächtiger Hund nach Tötung
beerdigt, worden, bevor der beamtete Tierarzt an Ort
und Stelle zur Beschau erschienen war.
Ich nehme anläßlich dieses Einzelsalles Veranlassung,
erneut daraufhinzuweisen, daß die Kadaver eingegängener
oder getöteter tollwutverdächtiger Hunde gemäß § 110,
Ziffer 4 V. A. V. G. bis zur amtstierärztlichen Unter¬
suchung sicher und vor Witterungscmflüssen geschützt
aufzubewahrcn sind.
Hünfeld, den 7. März 1918.
J.-Nr. 1915 Der c. Landrat: Ludwig.
Unter Bezugnabme auf die Bekanntmachung vom 27.
September 1917, — Amtliche Beilage zu Nr. 120 des
Kreisblattes — ersuche ich die Arbeitgeber von kleineren
Gefangenenkommandos den Bedarf an Margarine für
ihre Kriegsgefangenen am 3. jeden Monats hier anzuzeigen.
Die Zahl der beschäftigten Kriegsgefangenen ist dabei
anzugeben.
Hünfeld, den 5. März 1918.
Nr. 10733/17 Der c. Landrat: Ludwig.
Bekanntmachung.
Bis auf weiteres werden im Regierungsbezirk Cassel
vor der staatlichen Prüfungskommission für die Prüfung
von Schmieden über ihre Befähigung zum Betriebe des
Hufbeschlaggewerbes (Gesetz vom 18. Juni 1884) all¬
jährlich nur zwei Prüfungen abgehaltcn werden. Die
durch die Bekanntmachung vom 15. Januar 1918 auf
den 9. März und 7. September 1918, festgesetzten Prüf¬
ungen fallen daher aus.
Cassel, den 22. Februar 1918.
Der stell». Vorsitzende der Prüfungskommission.
Gez. Schlitzberger, Veterinärrat.
Wird veröffentlicht.
1 Hünfeld, den 1. März 1918.
J.-Nr. 2267 Der c. Landrat: Ludwig.
43. Jahrgang.
Lokales und provinzielles.
Merkblatt für de« 1Ü. März.
Sonnenaufgang 6S* jj Mondousgaag 5" V.
Sonnenpnkergong 6" ll Monduntergang 5" N.
1831 Dichter Friedrich v. Matthifson gest. — 1884 Besetzung
TongkingS durch dir Franzosen. — 1912 Sieg der Italiener über
die Türken bei Benghast. — 13:6 Dichterin Marie o. Ebner-
Eschenbach gest. _ _
□ Landesverrat. Es ist ein böser Irrtum, zu glauben,
daß sein Land nur verrät, wer zum Feinde läuft und ihm für
einen Judaslohn Mitteilungen mackt über Neusormationen.
Truvventransvorte, Muniiionslieferungeu oder andere Dinge,
die im Interesse der Kriegführung unbedingt geheim bleiben
müssen. Ohne böien Willen, ohne Niedertracht der GesinnuNg
schädigen leicht die Gedankenlosen ihr Vaterland aus ganz
dieselbe Weise. Denn der Feind sitzt nicht nur jenseits unserer
Front, getrennt von uns durch Gräben und Drahtoerbauei
Der Feind hat nicht nur im neutralen Ausland seine
bezahlten Spione, die in öffentlichen Lokalen und in
den Famlien berumschnüffeln nach dienlichen Nachrichten.
Es gibt — das ist erwiesen — in unserem eigenen Lande
noch der feindlichen Agenten genug, die unter harmloser
Maske sich den Schwatzenden als Lauscher zugesellen und
alles, was über militärische Dinge gesprochen wird,
aus geheimen Wegen den feindlichen Heeresieüungen zugäng¬
lich machen. Drum: was schon im Frieden ein weises deuffches
Sprichwort ist: unter Schwätzern ist der Schiveiger der
Klügste!', das hat im Kriege seine doppelte Geltung. Der
würdige alte Herr, der in der Eisenbahn neben dir so eifrig
seine Zeitung lieft, hört vielleicht sehr genau zu. was du
deinem Freunde .auS guten Quellen" zu erzählen weißt. Der
jnnge Mann mit einem unkontrollierbaren bunten Bändchen
im Knopfloch, der beim selben Händler, wie du. morgens seine
Zigarren kauft, hat vielleicht ein weit größeres Jntereffe, wie
seine gleichgültige Miene verrät, an allem, was du so neben¬
her über U-Boote und Truppenverschiebungen verlauten läßt.
Der elegante Kavalier, der sich beim Barbier die Schnurr-
bartspitzen brennen läßt und so ganz nur auf seine Ver¬
schönerung bedacht scheint, macht sich vielleicht fünf Mnuitea
später Notizen über das. was vu von dein Vetter an der
Front gehört hast und nun törichterweise deinem Barbier er¬
zählst. Vollends das berühmte Siegel der Verschwiegen¬
heit ist eine Narrenfalle. Es gibt nichts Gebrocheneres.
a!s dieses Siegel. Was der Schwätzer „siegelnd'
erzählt. das tratscht .siegelnd' der Wichtigtuer
weiter. Und durch eine Kette von Schwätzern und
Wichtigtuern, die alle das lächerliche Siegel der Verschwiegen-
beit bei sich haben, erfährt schließlich der Spion doch, was er
braucht und wissen will. Jeder Deutsche hat eine .Be¬
ziehung': jeder kann irgend etwas von einem Verwandten
im Felde oder bei Verwaltungsstellen erfahren, was der Feind
gern wüßte und ausnützte. Und deshalb hat jeder Deutsche,
doch und niedrig. Mann und Frau, die verdammte Pflicht
und Schuldigkeit, den Mund zu halten. „Verschwiegener
Mund — güldener Mund', sagten unsere Großväter. Recht
batten sie: ein verschwiegener Mund kann seinem Lande beute
viel Leid und Blut und Geld ersparen. Den Schioätzern und
Wichtigtuern aber muß das Handwerk gelegt werden in einer
Zeit, da unsere Feldgrauen bandeln und alle hinter der
Front in Erfüllung ernster vaterländischer Pflicht zu schweigen
haben. _
— Unter dem Vorsitz des für den Kreis Hünfeld als
Unterverbands-Direktor gewählten Pfarrer Pfeiffer zu
Schwarzbach haben 17 Reiffeisen-Vereine des Kreises
kürzlich im Gasthaus zum Engel hier ihren Unterver¬
bandstag äbgehalten, zu dem alle Vereine Vertreter
entsandt hatten. Auch unser Bürgermeister nahm au
der Sitzung teil. Genossenschafts-Direktor Schüler aus
Cassel berichtete eingehend und sehr interessant über
den Verband und seine einzelnen GeschäftsabteilungLn;
Pfarrer Meyenschein Caffel redete über „falschen und
echten Bauernstolz." Beide Vortrüge zeitigten lebhafte
Aussprachen und fanden vielen Beifall. Ter Unterver-
bands-Direktor konnte in seinem Bericht ein gutes Fort-
wärsschreiten der Vereine des Kreises feststellen, alle
haben das Geschäftsjahr 1916 mit guten Erfolgen über¬
standen. Verschiedene brennende'Zeitfragen fanden einr-
gehende Erörterung und kann von der ganzen Tagurrz
gesagt werden, daß sie eine schöne und gute war.
— Der frühere Schüler der hiesigen Lateinschule,
Joseph Löw aus Buchenau, Sohn des Lehrers LSw,
hak am Gymnasium zu Fulda die Reifeprüfung bestanden.
Jetzt ist er auf dem Westlichen Kriegsschauplätze zumr
Gefreiten befördert und für besondere Tapferkeit in derr
Flandernkämpfen mit dem Eisernen Kreuze ausgezeichnet
worden.
— Dem Kanonier Johannes Schmidt Feld-Art. -
Reg. Nr. 283, 8 Batterie wurde das Eiserne Kreuz 2.
Klaffe verliehen.
2 Morles, 10. März. Der Sohn der Witwe
Margarete Heß, Rudolf Heß, wurde auf dem westlichim
Kriegsschauplatz zum Serganten und Otto Heß <wtf
dem rumänischen Kriegsschauplatz zum Unteroffizier %&■
fördert.