Full text: Hünfelder Kreisblatt (1918)

Mit der wöchentlichen Gratis-Beilage vierseitiges illustriertes 
Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag u. Sonnabend 
, jnß wird bereits Abends zuvor versandt bczw. aurgetragen. 
■ Anzeigen für die nächste Nr. werden am Tage der Ausgabe des 
Klanes bis spätestens Lormittags 10 Uhr erbeten. 
Bezugspreis mit dem vierseitigen illustrierten „UntcrhaltungSblatt" 
einschließlich Bringerlohn 1 Mark 50 Big., bei den Kaiserlichen 
Postanstalten 1 Mark 74 Psg. incl. Bestellgeld. Einzelne und 
Belagsnummern ä 10 Psg. 
Xs 34. 
Fernsprecher Nr. 42. 
Dienstag den 19. März 1918. 
Amtlicher Teil. 
Am 2t. und 22. d. M. findet im Gesellenhaus hier 
Musterung und Aushebung der Land¬ 
sturmpflichtigen des Jahrgangs 1900 
statt. 
L Es haben zu erscheinen: 
Die stattgefundene Pferdeoormusterung ist lediglich 
eine Maßnahme, die eine Uebersicht über das überhaupt 
vorhandene kriegsbrauchbare Pferdematerial gewinnen 
lassen soll. Aller Wahrscheinlichkeit nach sind z. Zt. 
weitere Pferdeaushebungen nicht erforderlich. 
Die Herren Bürgermeister wollen für ortsübliche Be¬ 
kanntmachung innerhalb ihrer Gemeinden Sorge tragen. 
Hünseld, den 13. März 1918. 
I -Nr. 2374 Der c. Landrat: Ludwig. 
1. Donnerstag den 21. März d. Js. die Land- 
stnrmpflickrtigen der Stadt Hünseld sowie diejenigen J 
der Gemeinden Arzell, Betzenrod, Bodes, Buchenau, I 
Burghaun. Dammersbach. Eiterfeld, Erdmannrode. Fisch¬ 
bach, Giesenhain. Gotthards, Großenbach, Großentaft, 
Gruben A. B., Grüsselbach, Haselstein. Hermannspiegel, 
Hosaschenbach, Hünhan, Kirchhasel. Körnbach. Langen¬ 
schwarz, Leibolz. Leimbach, Mackenzell, Mansbach.Mengers 
und des Gutsbezirkcs Fürsteneck. 
. 2. Freitag den 22. März d. Js. die ikandfturm- 
pflichtigeir der Gemeinden Michelsrombach, Mittel¬ 
aschenbach, Molzbach, Morles, Neukirchen, Niist, Ober- 
ascheudach, Oberfeld, Obernüst, Oberrombach, Oberstoppel, 
Oberufhausen, Oberweisenborn, Odensachsen, Rasdorf, 
Rhina, Rimmels, Roßbach, Rothenkirchen, RudNphshan, j 
Rückers,-Sargenzell, Schletzenrod, Schlotzau, Schwarz- i 
bach, Setzelbach, Silges, Soisdorf, Steinbach, Unter- ^ 
bernhards, Unterufhausen, Wehrda, Wetzlos und^Wölf. J 
; Das Geschäft beginnt jedesmal um 9 Uhr. Die Dienst- { 
pflichtigen müssen bereits um 8 Uhr zur Stelle fein. 
' Sie haben in ordentlicher sauberer Kleidung und mit : 
reingewaschenem Körper in nüchternem Zustande ?,u ' 
erscheinen. 
^ Wer durch Krankheit am Erscheinen verbind" ckt 
im Termin oder vorher ein amtSärZt.ichc. \twfi-*,. 
vortegen lassen. Sonstige Befreiungen von dem Er¬ 
scheinen finden nicht statt. , 
Dienstpflichtige, welche vorgeben, irgend ein Leiden j 
oder Fehler zu haben, oder deren Gesundheitszustand l 
nicht sogleich, sondern nur durch längere Beobachtung ! 
sestzustellen ist, haben dies im Termin durch ein kreis- : 
ärztliches Zeugnis nachzuweisen; diese Atteste müssen ! 
sich dann genau über den Gesundheitszustand des Dienst¬ 
pflichtigen aussprechen. Wer an Epilepsie zu leiden be¬ 
hauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen 
hierfür zu stellen, oder ein Zeugnis eines beamteten 
Arztes beizubringen. (8 65, 6 W. O.) Diese Atteste 
entbinden die Kranken nicht vom persönlichen Erscheinen 
im Termin. 
Die Herren Ortsvorsteher des Kreises werden hier¬ 
mit angewiesen, Vorstehendes alsbald und wiederholt 
auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Beteiligten 
zu bringen und dafür zu sorgen, daß sämtliche Ge- , 
ftellungspfiichtige pünktlich zu den bestimmten Terminen ! 
erscheinen. 
Hünseld, den 13. März 1918. . 
Der Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission 
des Kreises Hünseld. 
I. V.: Jllguer. 
Obwohl jedes Vergütungsawerkenntnis für 
Kriegsanleihen schon seit längerer Zeit mit einem 
iin die Augen fallenden Aufdruck „Sorgfältig aufzube- 
!wahren" versehen wird, mehren sich in letzter Zeit die 
Anzeigen, nach welchen Anerkenntnisse abhanden gekommen 
sind. Die sorgfältigste Aufbewahrung der Anerkenntnisse 
ist dringend geboten, weil die Auszahlung der Vergü¬ 
tungen durch die Kreiskassen nur aufgrund dieser erfolgen 
darf. 
[ Den Herren Bürgermeistern mache ich die sorgfältigste 
Aufbewahrung der Anerkenntnisse zur besonderen Pflicht. 
- Hünseld, den 12. März 1918. 
.J.-Nr. 2526 Der Landrat. I. V.: Jllgner. 
Der Bulle der Gemeinde Rotzbach, Simmentaler 
Meinzucht, hellgelb, 16 Monate alt ist, zur Zucht für 
tauglich befunden. 
' Hünseld, den 12. März 1918. 
K.-Ä. 2Ü9 Der c. Landrat: Ludwig. 
An die Steuerhebestellen des Kreises. 
Nach Mitteilung der Kgl. Kreiskasse in Gersseld gehen 
dort forlgesetzt von den Gemeinderechnern des Kreises 
Ersuchen um Ucbersendung von Formularen zu Liefer¬ 
zetteln oder zu Restverzeichnissen ein. 
Die Steuerhebestellen werden daraus hingewiesen, daß 
die Kreiskasse die erwähnten Formulare nicht vorrätig 
hält, die Formulare vielmehr in der Hof- und Waisen¬ 
hausdruckerei in Cassel zu beziehen sind. 
Hünseld, den 12. März 1918. 
Der Vorsitzende 
der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission: 
Ludwig. 
Bam gelbe uud nicht mm Kohlrüben! 
Da die in diesem Jahre anzubauenden Kohlrüben fast 
ausschließlich für die menschliche Ernährung nötig sein 
und die weißfleischigen weniger gern als die gelbfleischi¬ 
gen genommen werden, so werden die Erzeuger in 
volkswirtschaftlichem Interesse dringend ersucht, in diesem 
Jahre nur gclbsleischige und diese in größeren Mengen 
anzubauen, zumal deren Preis auch ein besserer ist. 
Der etwa dazu fehlende Samen kann durch die Unter¬ 
zeichnete Geschäftsstelle bestellt und bezogen werden. 
Hünseld, den 18. März 1918. 
Geschäftsstelle für Gemüse und Obst. 
Lokales und provinzielles. 
Merkblatt für den N>. März. 
Sonnenaufgang ö" ;j Monduntergang l85 
Sonnenuntergang 60S Mon.daufgang 9‘2 V. 
1849 Großadmiral v Tnvitz oeb. — 1877 Mediziner Olterlen, 
Bahnbrecher in der medizinischen Statistik, gelt. — 1908 Philosoph 
und Philolog Eduard Zeller gest. — 1915 Die Zeichnungen aus 
die zweite deutsche Kriegsanleihe ergeben 9 Milliarden und 
60 Millionen Mark. — 1916 Die Russen besetzen Jspahan (Persten). 
— Vom 1. April 1918 an werden die auf Grund der 
Militär-Versorgungsgesetze zahlbaren Pensionen usw. für 
Offiziere und Beamte, Jnvalidenpensionen und Militär¬ 
renten usw. sowie Hinterbliebenengebührnisse, ferner die 
von Militärbehörden an solche Empfänger bewilligten 
Unterstützungen, Zuwendungen, Beihilfen usw. — nicht 
aber Marine- und Schutztruppen — Gebührnisse usw. 
durch die für den Wohnort des Empfängers zuständige 
Beftellpostanstalt gezahlt. Die fortlaufend zahlbaren 
Gebührnisse werden von diesem Zeitpunkt an bereits am 
29., oder wenn dieser Tag ein Sonn- oder Feiertag ist, 
am 28. des der Fälligkeir der Gebührnisse vorhergehenden 
Monats (im Februar am 26.) gezahlt. — Bei dem Post¬ 
amt in Hünseld sind die Beträge während der gewöhn¬ 
lichen Schalterdienststnnden abzuheben. Die pünkliche 
Abhebung der Gebührnisse an den Fälligkeitstagen ist 
dringend notwendig. Die Beträge werden ausschlie߬ 
lich gegen Quittungen auf dem durch die Königliche Re¬ 
gierung den Zahlungsempfängern zugestellten Vordrucken 
gezahlt. Auch die Militär-Invaliden und Rentenempfänger 
erhalten ihre Gebühcnisse von jetzt an auf Grund von 
Quittungen. Sie haben außerdem monatlich ihr Renten¬ 
buch vorzuzeigen und sich darin von der Postanstalt bei 
der ersten Zahlung die Stammkartennummer eintragen 
zu lassen. Es könqen jedoch nur solche Zahlungs¬ 
empfänger ihre Gebührnisse bei der für ihren Wohn¬ 
ort zuständigen Beftellpostanstalt abheben, denen eine 
Benachrichtigung durch die Regierung zugegangen ist. 
Alle übrigen Empfänger erhalten dagegen ihre Ge- 
bührniffe in der bisherigen Weise, zu dem bisherigen 
Zeitpunkte und aus der bisherigen Kaffe zunächst weiter. 
„Unterhaltungsblatt". 
Einrülkungsgcbühre« betragen für die 5-gefpaltene Zeile oder 
deren Raum 10 Psg., im amtliche» Teile 20 Psg., Reklamen 20 Psg. 
Bei mcbr wie zweimaliger Wiederholung derselben Anzeige mit 
angemessenem Rabatt. 
43. Jahrgang. 
Die Ordnung im Osten. 
Nach Jahren der Zerstörung und des Umsturzes be¬ 
ginnt nun im Osten die Epoche des Aufbaues, der Neuordnung 
und der Zusammenfassung aller vom Russenjoch befreiten 
Kräfte. Kaum war die Tinte unter dem Friedensvertrag 
von Brest-Litowsk trocken geworden, da regte es sich auch 
schon in den besetzten Gebieten. Zunächst in Kurland. 
Der Landesrat wurde zusammenberufen und kam zu dem 
einmütigen Beschluß, die alte Herzogskrone des Landes 
wieder aufzurichlen, sie dem König von Preußen für 
ihn und seine Nachfolger für ewige Zeiten anzubietev 
unter möglichst engem Anschluß des neuen Herzogtums an 
das Deutsche Reich und endlich darüber hinaus auch noch 
dem sehnlichsten Wunsche der Bevölkerung nach einheitlicher 
Zusammenfassung des ganzen Baltenlandes zu einem 
Staatsgebiet Ausdruck zu geben. Am Freitag hat der 
Reichskanzler die Abordnung des Landesrats empfangen 
und ihre Beschlüsse entgegengenommen: er war auch 
bereits in der Lage, ihr die Antwort des Kaisers zur 
Kenntnis zu bringen. Danach behält sich der Monarch 
zwar die Entscheidung über die Annahme der Herzogs¬ 
krone bis nach Anhörung der zur Mitwirkung berufenen 
Stellen vor. macht aber kein Hehl daraus, daß er von 
dieser Bitte „mit besonderer Freude und Rührung' 
Kenntnis genommen habe. Die Frage der Personalunion 
mit der Krone Preußen bleibt also einstweilen noch in 
der Schwebe. Dagegen wird der Beschluß auf Wieder¬ 
errichtung des selbständigen Herzogtums Kurland vor¬ 
behaltlos gutgeheißen und die Anerkennung dieses freien 
und unabhängigen Staatswesens im Namen des Deutschen 
Reiches ausgesprochen, dessen Schutz und Beistand ihm 
feierlich zugesichert wird. Der Kanzler ist beauftragt, 
wegen der Festlegung der vom Laudesrat beschlossenen 
engen Verbindung mit dem Deutschen Reich das weiter« 
zu veranlassen. Und was endlich das zukünftige Schicksal 
non Livland und Estland betrifft, so erhielt die Abord- 
v ?n -> die Versicherung, daß der Kaiser die Gestaltung der 
Vevvüaurn'e in diesen Gebieten auch weiterhin mit seiner 
wärmsten Anteilnahme begleiten werde. So liegen die 
Dinge — für heute und morgen. 
Aber wir dürfen annehnien, daß diesem ersten ent¬ 
scheidenden schritte sehr bald weitere folgen werden. Auch 
in Livland und in Estland treten noch im Laufe des 
Monats März die verfaffungsmäßigen Körperschaften zu¬ 
sammen. Einzelne ihrer Mitglieder waren in Mitau zu¬ 
gegen, als der kurländische Landesrat dort seine grund¬ 
legenden Beschlüsse faßte, und alles, was wir von der 
Aufnahme unserer Truppen in den beiden Provinzen 
bören, läßt die bestimmte Erwartung zu. daß in Riga und 
Dorpat, in Reval und Narwa die gleichen Wünsche und 
Hoffnungen bestehen, wie wir sie soeben aus Libau und 
Mitau vernommen haben. Nun sind allerdings Livland 
und Estland nickt schon durch den Friedeusverirag mit 
Rußland ans dessen Staatsboheit entlassen worden, aber 
nach dem Selbstbestimmungsrecht der Völker ist es ihnen 
natürlich unbenommen, sich für den Anschluß an daS 
Deutsche Reich zu erklären unter Wiederherstellung der 
Verwaltungsgemeinschaft mit Kurland, die unter dem 
Zarentum künstlich durchbrochen wurde. Auf der andern 
Seite hat Graf Hertling erst kürzlich versichert, daß wir 
nicht die Absicht haben, uns in den beiden Provinzen nach 
Versagung der Bolschewisten festzusetzen, und es wird auch 
dabei bleiben, daß wir bereit sind, das Land wieder zu 
räumen, sowie die Bevölkerung und ihre berufenen Organ« 
sich stark genug fühlen sollten, die Leitung ihrer Gebiet« 
in die eigene Hand zu nehmen. Wenn si« aber umgekehrt 
das Verlangen äußern, in dieser oder jener Form an 
Deutschland angegliedert zu werden und wenn sie vor allen 
Dingen die durch alle natürlichen Verhältnisse gefordert« 
Wiedervereinigung mit Kurland als ihre nächste Forderung 
aufstellen und betreiben wollen, so werden wir ihnen darin 
keine Hindernisse in den Weg legen dürfen. Es kommt 
jetzt darauf an, zu trennen, was nicht zueinander gehört, 
und zu verbinden, was von Gott und Rechts wegen auf¬ 
einander angewiesen ist. Das „Baltikum' aber ist seit 
Jahrhunderten ein Ganzes gewesen, bis den Ruffen eS 
gefallen hat, es zu zerreißen. Eine neue Zukunft ist nun 
für dieses alte deutsche Kolonialgediet angebrochen. Nach¬ 
dem wir es mit Waffengewalt von der Ruffenknechtkchaft 
befreit haben, ist es nun auch unsere Pflicht, dem ganzen 
Lande Schutz und Beistand zu gewähren, sobald wir 
darum angegangen werden. 
So beginnen jetzt im Osten die Segnungen deS 
Friedens zu reifen. Es sind die natürlichen Grund¬ 
lagen des Völkerlebens, auf denen wir die neue Ordnung 
an unserer Ostgrenze errichten wollen. Deshalb dürt-a 
wir auch daraus bauen, daß sie von Dauer jeiu uud allen 
Beteiligten zum Heile gereichen wird. 
MZ-anletzt
	        
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