Mit der wöchentlichen Gratis-Beilage vierseitiges illustriertes „Unterhaltungsblatt".
Fernsprecher Nr. 42.
Amtlicher Teil.
7 Zur Erläuterung der Bek. v. 14. 2. 1918 — 977 in Nr. 24
Mrs Kcsbl. über Brennholzversteigernngen wird bemerkt:
' Noch § 5 und 6. der B'.'keuwtmochung gegen Löer-
' müßige Preissteigerungen vom 23. Juli 1915 (R.G.-
Al. S. 467) in der durch die Bekanntmachung vom 22.
August und 23. September 1915 (R.-G.-Bl. S. 514
und 603) und vom 23. März 1916 (R.-G.-Bl. S. 183)
veränderten Verfassung ist es verboten, für Brennholz
Preise zu fordern, oder sich gewähren oder versprechen
zu lassen, welche einen Gewinn enthalten, der unter
Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse, insbesondere
der Marktlage als ein übermäßiger anzusehen ist. Ebenso
ist es verboten, Brennholz zur Erzielung eines über¬
mäßigen Gewinn zurückzuhalten, oder sich zu demselben
Zwecke zu verabreden, oder zu verbinden oder zu solchen
Handlungen aufzusordern. Zuwiderhandlungen werden
! mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft,
die im Falle vorsätzlichen Handelns mindestens auf das
> Doppelte des erzielten Gewinns zu bemessen ist. Auch
kann auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und
Einziehung des Holzes erkannt werden.
Der Herr Regierungs-Präsident hat als höchsten an-
S gemessenen Preis (Richtpreis) für Brennholz das
' zweifache des Durchschnitts der in den Jahren 1914/
i 1915 und 1915/1916, nicht auch 1916/1917, für dieselbe
! Art von Brennholz erzielten Preise mit einem Zu¬
schläge, welcher der andauernden erheblichen Steigerung
; der Holzhauerlöhne Rechnung tragt und etwa auf
[ 20—25/100 jenes Durchschnittspreijes zu bemeffen
/ ist — zusammen also 220—225/100 des Durchschnitts¬
preises festgesetzt.
LFür die Brennholz verkaufenden Waldbesitzer ergibt
hiernach die Notwendigkeit:
»-*> zunächst ffit ifyua ganzer, Wald oder dessen einzelne
Teile, welche für den Brennholzverkapf und die
Preisbildung als besondere Bezirke in Betracht
kommen, die Durchschnittspreise der Jahre 1914/15
und 1915/16 und den damit für sie geltenden
Richtpreis festzusteüen,
b) diesen Preis sowohl bei freihändigem Verkauf als
bei Versteigerungen - einzuhaltcn; denn auch auf
letzter« bcziehr sich die oben angeführte Strafbe¬
stimmung („gewähren oder versprechen läßt",)
| c) zur Vermeidung von privatrechtlichen Schwierig¬
keiten bei den Versteigerungen im Falle der Abgabe
höherer Gebote als der Richtpreis und des Mit¬
gebots von Händlern in den Berkaufsbedingungen
ausdrücklich auszusprechen und bekannt zu geben:
„höhere Gebote als . . M. für den Raummeter
werbest nicht angenommen." „Händler und Wieder¬
oerkäufer sind vom Bieten ausgeschlossen,"
v ä) besondere Versteigerungstermine für Holzhändler
anzusetzen, wenn ein Bedürfnis dazu besteht.
Hünfeld, den 20. März 1918.
J.-Rr. 3471 Der c. Landrat: Ludwig.
s Auf Anordnung des Kriegscrnährungsamtes werden
vom 18. März d. Js. ab für Schlachtrinder der Klasse 9
unter Wegfall der bisherigen Preisstiifen nach dem Lebend¬
gewicht für alle Tiere ohne Rücksicht auf das Gewicht
. Mk. 80.— für 50 kg Lebendgewicht bezahlt. Für an-
gefleischte Fresser ist ebenfalls der Preis von Mk. 80.—
für 50 kg Lebendgewicht zu zahlen.
\ Für Schlachtvieh, das von den Kommunalverbändcn
ausgehoben wird, erhält der Vertrauensmann neben
seiner bisherigen Provision von 1/*°,o noch ein weiteres
r/iu/o Provision rwtz, Kaufpreise, wenn er den Transport
der vom Kreise ausgehobetten Schlachtrinder vom Stall
brs zur Verladestelle selbst übernimmt. Werden die vom
Kommunalverband ausgchobenen Rinder von den Land¬
wirten selbst zur Verladestelle ongeliefert, so erhält der
anliefernde Landwirt dieses '/-"/». Der Rest der Auf-
'aufer-Provision fällt an den Verband.
Hünfeld, den 18. März 1918.
3-Nr. 3289 Der c. Landrat: Ludwig.
Bezugspreis mit dem vierseitigen tUuftrierten „Unterhaltungsblatt"
einschließlich Bringerlohn 1 Mark 50 Pfg., bei den Kaiserlichen
Postanstaltcn 1 Mark 74 Pfg. iucl. Bestellgeld. Einzelne und
Belagsnummern ä 10 Pfg.
Sonnabend den 23. März 1918.
Die Reichskartoffelstelle hat zur Ueberwachung des
Verkehrs mit Saatkartoffeln folgendes angeordnet: Sollen
S a a t k a r t o f f e l n nacheinem andern Kommunaloerband
zur Versendung gelangen, so ist dem Kommunalverband
von dem Versender zunächst der Liesernngsvertcag vor¬
zulegen. Der Kommunaloerband hat alsdann auf dem
Vertrag zu vermerken, wieviel Zentner Saatkartoffeln
zur Ausfuhr frcigegeben werden, und dem Versender in
Höhe der freigegebenen Menge abgestempelte Fracht¬
briefe auszuhändigen, nachdem in dieselben der Name des
in dem vorgelegten Vertrage bezeichneten Berechtigten als
Empfänger eingetragen ist. Die jeweils zur Ausfuhr
freigegebene Menge ist vom Kommunatverband von der
zu liefernden Gesamtmenge abzuschreiben; zugleich hat
der Kommunalverband auf dein Vertrage zu vermerken,
wieviel Ztr. Saatkartoffeln noch zur Lieferung verbleiben.
Die Ausfuhr der Karroffeln für andere, als im Vertrage
bezeichnete Empfänger, darf keinesfalls zugelaffen werden.
Die Bürgermeister (Gutsvorsteher) werden ersucht die
Ortseingesessenen, die Saatkartoffelgut aus andern Kreisen
einsühren, auf diese Bestimmungen hinzuweisen, damit
die Einfuhr nicht unnötig durch Außerachtlassung der
Anordnungen verzögert werden.
Hünfeld, den 20. März 1918.
J. -Nr. 3342 Der c. Landrat: Ludwig.
Der Ueberwachungsansschuß der Seifenindustrie wird
mit Genehmigung des Reichskanzlers einmalig eine zu¬
sätzliche Menge von 50 Gramm K.-A.-Seife für die
Person zur Verteilung bringen. Die Verbraucher sollen
durch diese Zusatzmenge für den Ausfall der auf 125
Gramm herabgesetzten Seifenpulvermenge entschädigt
werden, da infolge des Sodamangels an eine Herauf¬
setzung der Seifenpuloermenge vorläufig nicht zu denken
ist. Die Abgabe soll gegen Vorlage des Mittelstückes
der gültigen Seifenkarte erfolgen, wobei ans dieses durch
Stempel oder handschriftlich der Vermerk gesetzt wird:
„50 gr Feinseife April 1918". Die zusätzliche Menge
K. -A.-Seife kann der Händler durch die bisherigen Be¬
zugsquellen beziehen, wozu die Einreichung der Empfangs¬
bestätigungen ausnahmsweise nicht nötig ist. Die amt¬
liche Verordnung, welche die Abgabe der erhöhten
Fcinseifenmenge an das Publikum gestatten wird, ist
Anfang April zu erwarten.
Hünfeld, den 18. März 1918.
J.-Nr. 3401. / Der c. Landrat: Ludwig.
Obwohl jedes Vergütungsanerkentttnis für Krieges^
leistungen schon seit längerer Zeit mit einem in die
Auien fallenden Ausdruck „Sorgfältig aufzubewahcen"
versehen wird, mehren sich in letzter Zeit die Anzeigen,
nach welchen Anerkenntnisse abhanden gekommen sind.
Die sorgfältigste Aufbewahrung der Anerkenntnisse ist
dringend geboten, weil die Auszahlung der Vergütungen
durch die Kreiskaffen nur aufgrund dieser erfolgen darf.
Den Herren Bürgermeistern mache ich die sorgfältigste
Aufbewahrung der Anerkenntnisse zur besonderen Pflicht.
Hünfeld, den 12. März 1918.
J.-Nr. 2526. Der Landrat. I. V.: Jllgner.
In Ergänzung des 8 4 Abs. 2 der Anordnung übet
den Verkehr und Verbrauch der Eier im Kreise Hünfeld
vom 12. Dezember 1917 wird angeordnet, daß im Haus¬
halt des Geflügelhalters aufgenommene Kriegsgefangene
und Saisonarbeiter nicht zu den Haushaltungsange¬
hörigen -zählen. An Kriegsgefangene sollen überhaupt
keine Eier verabfolgt werden, Saisonarbeiter gelten nur
als Versorgungsberechtigte, für die der durchschnittliche
Gesamtverbrauch im Wirtschaftsjahr 1918 auf 25 Stück
angenommen worden ist.
Hünfeld, den 18. März 1918. J.-Nr. 2619
Der Vorsitzende des Kreisansschuffes: Ludwig.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des
Kreises, die mit der Erledigung meiner Verfügung vom
22. Februar 1918 J.-Nr. 2032 betr. Bedarf an Kohlen
für Dampfpflüge noch im Rückstände sind, werden er¬
sucht, die Verfügung binnen 3 Tagen zu erledigen.
Hünfeld, den 20. März 1918.
J.-Nr. 2032 Der c Landrat: Ludwig.
Einrüiknngsgebühreu betragen für vll 5-gefpaltcne Zeile vder
deren Raum 10 Pfg., im amrlichen Teile 20 Pfg., Reklamen 20 Pf,.
Bei mehr wie zweimaliger Wiederholung derselben Anzeige mt
angemessenem Rabatt.
43. Jahrgang.
Lokales und provinzielles.
Merkblatt für den 23. Mär».
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Honneuuntecoang «" ,] M r.ldau^ang L" 1c.
18 ’ 8 August o Kotzebne ermordet. — 184» Sieg der Österreicher
unter Radetzky über die Sardinier bei Nooara. — 1897 Groß-
berzogin Sophie von Sachsen-Weimar, Begründerin des Goethe-
und Schillcrarchivs, gest. — ISIS China wird zur Republik erklärt.
— Am Mittwoch Nachmittag fand im Rathaussaale
eine zahlreich besuchte Versammlung von Geistliche«!,
Lehrern uno Bürgermeistern statt, in der eine Reihe
wichtiger vaterländischer Angelegenheiten beraten wurde.
Zunächst wurde die praktische Durchführung der Ge¬
winnung von Futterreisig und Laubhen als Ersatzfutter-
mittel für das Feldheer durchgesprochen. Unter Hinz«-
ziehung der Schulen soll das möglichste getan werden,
um aus unanfgearbeiteten Laubholzschlägen, den bereits
anfgestellten Reisighaufen und den Unterholztrieben s,
rasch als möglich größere Mengen Futterrcisig zu ge¬
winnen und durch Vermittlung einer Kreisstelle der
Verarbeitung für Zwecke der Heeresverwaltung zuzu¬
führen. Entsprechende Vorbereitungen sollen für die
Gewinnung von Laubheu u. Futterreisig getroffen werden.
Sodann wurde beratkn, in welcher Weise auch die öffem-
licheu Gemeinwesen Mitwirken können, um die Kriegs-
ausgaben des Reiches in langfristiger Anleihe ünterz«-
bringen und gleichzeitig dadurch mitzuhelfen, die bereits
beginnende Friedenswirtschaft zu ermöglichen und den
Gruud zu legen für ein Wiederaufblühen des Deutschen
Wirtschaftslebens und für die Hebung des Volkswohl¬
standes nach dem Kriege wodurch allein die Abbürdung
der Last ermöglicht wird, die uns der Krieg in geldlicher
Beziehung aufgelegt hat. Der Vortragende, Herr Pfarrer
Lic. Schäfer aus Schlierbach, zeigte in klarer und
allgemein verständlicher Darlegung neue Wege hierfür.
An seinen Vortrag'schloß sich eine Anssprache an, in
der die Zustimmung der Gemeindevertretcr und der
übrigen Teilnehmer zum Ausdruck kam.
Ltl Für das Vaterland gefallen ist am 5. März
der znm Oblatenkloster gehörige Laienbruder Adalbert
Gunkel, Musketier in einem Infanterie-Regiment. Er
ist das zwölfte Kriegsopfer aus dem St. Bonifatiuskloster.
— Dem Musketier Wilh. Knoth, Sohn der Witwe
Theresia K. wurde an der Westfront das Eiserne Kreuz
verliehen.
— Das Verdienstkreuz für Kciegshilfe wurde dem
Kreissparkassenkontrolleur, Herrn Adam Raabe hier,
verliehen.
— Wenn die Kundschaft mit — Butter kommt.
In Ober-Ingelheim (Rheinheffen) wurde auf Anordnung
des Kreisamts Bingen ein großes Schuhgeschäft wegen
Tauschhandels mit Schuhwaren gegen Butter und Eier
polizeilich geschloffen. Sämtliche Schuhwaren des Ge¬
schäfts, sowie die Vorgefundenen Butter- und Eiervoiräte
wurden konfisziert.
j::j Molzbach, 20. Mürz. Nachstehende Krieger
aus unserer Gemeinde erhielten das Eiserne Kreuz:
Sanitäts-Unteroffizier Franz Bott, Sohn des KriegS-
veteranen Anton Bott, ferner der Sanitäts-Gefreite
Bernard Hohmann, Sohn des Franz Hohmann
und Musketier Adalbert Hohmann, Sohn des Aus¬
zügers Benedikt Hohmann (es ist dies der dritte Sohn
des Genannten der der diese Auszeichnung erhalten hat).
[:| Michelsrombach, 21. März. Zur großen Freude
der Einwohner, besonders aber der Angehörigen, trafen
dieser Tagen unverhofft zwei in russischer Gefangenschaft
gewesene Krieger hier ein: der Gerichtsdiener Joseph
Hohmann, Sohn des Bürgermeisters Hohmann, und
der Landwirt Johs. Stock von hier. Ersterer war schon
drei Jahre in Gefangenschaft, letzerer sieben Monate.
Beide entkamen durch die Flucht.
Zeichnet Kriegsanleihe!
Der Geldsieg bringt de» Feldsieg I Der Feldsieg dringt den Frieden!
Wo?
Bei jedem Bankier, jeder Bank, Sparkasse, poff-
anstalt, Versicherungsgesellschaft, Kreditgenossenschaft
werden Kriegsanleihezeichnungen entgegengenommen!