Full text: Hünfelder Kreisblatt (1918)

Mit der wöchentlichen Gratis-Beilage vierseitiges illustriertes „Unterhaltungsblatt". 
Fernsprecher Nr. 42. 
Amtlicher Teil. 
7 Zur Erläuterung der Bek. v. 14. 2. 1918 — 977 in Nr. 24 
Mrs Kcsbl. über Brennholzversteigernngen wird bemerkt: 
' Noch § 5 und 6. der B'.'keuwtmochung gegen Löer- 
' müßige Preissteigerungen vom 23. Juli 1915 (R.G.- 
Al. S. 467) in der durch die Bekanntmachung vom 22. 
August und 23. September 1915 (R.-G.-Bl. S. 514 
und 603) und vom 23. März 1916 (R.-G.-Bl. S. 183) 
veränderten Verfassung ist es verboten, für Brennholz 
Preise zu fordern, oder sich gewähren oder versprechen 
zu lassen, welche einen Gewinn enthalten, der unter 
Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse, insbesondere 
der Marktlage als ein übermäßiger anzusehen ist. Ebenso 
ist es verboten, Brennholz zur Erzielung eines über¬ 
mäßigen Gewinn zurückzuhalten, oder sich zu demselben 
Zwecke zu verabreden, oder zu verbinden oder zu solchen 
Handlungen aufzusordern. Zuwiderhandlungen werden 
! mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft, 
die im Falle vorsätzlichen Handelns mindestens auf das 
> Doppelte des erzielten Gewinns zu bemessen ist. Auch 
kann auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und 
Einziehung des Holzes erkannt werden. 
Der Herr Regierungs-Präsident hat als höchsten an- 
S gemessenen Preis (Richtpreis) für Brennholz das 
' zweifache des Durchschnitts der in den Jahren 1914/ 
i 1915 und 1915/1916, nicht auch 1916/1917, für dieselbe 
! Art von Brennholz erzielten Preise mit einem Zu¬ 
schläge, welcher der andauernden erheblichen Steigerung 
; der Holzhauerlöhne Rechnung tragt und etwa auf 
[ 20—25/100 jenes Durchschnittspreijes zu bemeffen 
/ ist — zusammen also 220—225/100 des Durchschnitts¬ 
preises festgesetzt. 
LFür die Brennholz verkaufenden Waldbesitzer ergibt 
hiernach die Notwendigkeit: 
»-*> zunächst ffit ifyua ganzer, Wald oder dessen einzelne 
Teile, welche für den Brennholzverkapf und die 
Preisbildung als besondere Bezirke in Betracht 
kommen, die Durchschnittspreise der Jahre 1914/15 
und 1915/16 und den damit für sie geltenden 
Richtpreis festzusteüen, 
b) diesen Preis sowohl bei freihändigem Verkauf als 
bei Versteigerungen - einzuhaltcn; denn auch auf 
letzter« bcziehr sich die oben angeführte Strafbe¬ 
stimmung („gewähren oder versprechen läßt",) 
| c) zur Vermeidung von privatrechtlichen Schwierig¬ 
keiten bei den Versteigerungen im Falle der Abgabe 
höherer Gebote als der Richtpreis und des Mit¬ 
gebots von Händlern in den Berkaufsbedingungen 
ausdrücklich auszusprechen und bekannt zu geben: 
„höhere Gebote als . . M. für den Raummeter 
werbest nicht angenommen." „Händler und Wieder¬ 
oerkäufer sind vom Bieten ausgeschlossen," 
v ä) besondere Versteigerungstermine für Holzhändler 
anzusetzen, wenn ein Bedürfnis dazu besteht. 
Hünfeld, den 20. März 1918. 
J.-Rr. 3471 Der c. Landrat: Ludwig. 
s Auf Anordnung des Kriegscrnährungsamtes werden 
vom 18. März d. Js. ab für Schlachtrinder der Klasse 9 
unter Wegfall der bisherigen Preisstiifen nach dem Lebend¬ 
gewicht für alle Tiere ohne Rücksicht auf das Gewicht 
. Mk. 80.— für 50 kg Lebendgewicht bezahlt. Für an- 
gefleischte Fresser ist ebenfalls der Preis von Mk. 80.— 
für 50 kg Lebendgewicht zu zahlen. 
\ Für Schlachtvieh, das von den Kommunalverbändcn 
ausgehoben wird, erhält der Vertrauensmann neben 
seiner bisherigen Provision von 1/*°,o noch ein weiteres 
r/iu/o Provision rwtz, Kaufpreise, wenn er den Transport 
der vom Kreise ausgehobetten Schlachtrinder vom Stall 
brs zur Verladestelle selbst übernimmt. Werden die vom 
Kommunalverband ausgchobenen Rinder von den Land¬ 
wirten selbst zur Verladestelle ongeliefert, so erhält der 
anliefernde Landwirt dieses '/-"/». Der Rest der Auf- 
'aufer-Provision fällt an den Verband. 
Hünfeld, den 18. März 1918. 
3-Nr. 3289 Der c. Landrat: Ludwig. 
Bezugspreis mit dem vierseitigen tUuftrierten „Unterhaltungsblatt" 
einschließlich Bringerlohn 1 Mark 50 Pfg., bei den Kaiserlichen 
Postanstaltcn 1 Mark 74 Pfg. iucl. Bestellgeld. Einzelne und 
Belagsnummern ä 10 Pfg. 
Sonnabend den 23. März 1918. 
Die Reichskartoffelstelle hat zur Ueberwachung des 
Verkehrs mit Saatkartoffeln folgendes angeordnet: Sollen 
S a a t k a r t o f f e l n nacheinem andern Kommunaloerband 
zur Versendung gelangen, so ist dem Kommunalverband 
von dem Versender zunächst der Liesernngsvertcag vor¬ 
zulegen. Der Kommunaloerband hat alsdann auf dem 
Vertrag zu vermerken, wieviel Zentner Saatkartoffeln 
zur Ausfuhr frcigegeben werden, und dem Versender in 
Höhe der freigegebenen Menge abgestempelte Fracht¬ 
briefe auszuhändigen, nachdem in dieselben der Name des 
in dem vorgelegten Vertrage bezeichneten Berechtigten als 
Empfänger eingetragen ist. Die jeweils zur Ausfuhr 
freigegebene Menge ist vom Kommunatverband von der 
zu liefernden Gesamtmenge abzuschreiben; zugleich hat 
der Kommunalverband auf dein Vertrage zu vermerken, 
wieviel Ztr. Saatkartoffeln noch zur Lieferung verbleiben. 
Die Ausfuhr der Karroffeln für andere, als im Vertrage 
bezeichnete Empfänger, darf keinesfalls zugelaffen werden. 
Die Bürgermeister (Gutsvorsteher) werden ersucht die 
Ortseingesessenen, die Saatkartoffelgut aus andern Kreisen 
einsühren, auf diese Bestimmungen hinzuweisen, damit 
die Einfuhr nicht unnötig durch Außerachtlassung der 
Anordnungen verzögert werden. 
Hünfeld, den 20. März 1918. 
J. -Nr. 3342 Der c. Landrat: Ludwig. 
Der Ueberwachungsansschuß der Seifenindustrie wird 
mit Genehmigung des Reichskanzlers einmalig eine zu¬ 
sätzliche Menge von 50 Gramm K.-A.-Seife für die 
Person zur Verteilung bringen. Die Verbraucher sollen 
durch diese Zusatzmenge für den Ausfall der auf 125 
Gramm herabgesetzten Seifenpulvermenge entschädigt 
werden, da infolge des Sodamangels an eine Herauf¬ 
setzung der Seifenpuloermenge vorläufig nicht zu denken 
ist. Die Abgabe soll gegen Vorlage des Mittelstückes 
der gültigen Seifenkarte erfolgen, wobei ans dieses durch 
Stempel oder handschriftlich der Vermerk gesetzt wird: 
„50 gr Feinseife April 1918". Die zusätzliche Menge 
K. -A.-Seife kann der Händler durch die bisherigen Be¬ 
zugsquellen beziehen, wozu die Einreichung der Empfangs¬ 
bestätigungen ausnahmsweise nicht nötig ist. Die amt¬ 
liche Verordnung, welche die Abgabe der erhöhten 
Fcinseifenmenge an das Publikum gestatten wird, ist 
Anfang April zu erwarten. 
Hünfeld, den 18. März 1918. 
J.-Nr. 3401. / Der c. Landrat: Ludwig. 
Obwohl jedes Vergütungsanerkentttnis für Krieges^ 
leistungen schon seit längerer Zeit mit einem in die 
Auien fallenden Ausdruck „Sorgfältig aufzubewahcen" 
versehen wird, mehren sich in letzter Zeit die Anzeigen, 
nach welchen Anerkenntnisse abhanden gekommen sind. 
Die sorgfältigste Aufbewahrung der Anerkenntnisse ist 
dringend geboten, weil die Auszahlung der Vergütungen 
durch die Kreiskaffen nur aufgrund dieser erfolgen darf. 
Den Herren Bürgermeistern mache ich die sorgfältigste 
Aufbewahrung der Anerkenntnisse zur besonderen Pflicht. 
Hünfeld, den 12. März 1918. 
J.-Nr. 2526. Der Landrat. I. V.: Jllgner. 
In Ergänzung des 8 4 Abs. 2 der Anordnung übet 
den Verkehr und Verbrauch der Eier im Kreise Hünfeld 
vom 12. Dezember 1917 wird angeordnet, daß im Haus¬ 
halt des Geflügelhalters aufgenommene Kriegsgefangene 
und Saisonarbeiter nicht zu den Haushaltungsange¬ 
hörigen -zählen. An Kriegsgefangene sollen überhaupt 
keine Eier verabfolgt werden, Saisonarbeiter gelten nur 
als Versorgungsberechtigte, für die der durchschnittliche 
Gesamtverbrauch im Wirtschaftsjahr 1918 auf 25 Stück 
angenommen worden ist. 
Hünfeld, den 18. März 1918. J.-Nr. 2619 
Der Vorsitzende des Kreisansschuffes: Ludwig. 
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des 
Kreises, die mit der Erledigung meiner Verfügung vom 
22. Februar 1918 J.-Nr. 2032 betr. Bedarf an Kohlen 
für Dampfpflüge noch im Rückstände sind, werden er¬ 
sucht, die Verfügung binnen 3 Tagen zu erledigen. 
Hünfeld, den 20. März 1918. 
J.-Nr. 2032 Der c Landrat: Ludwig. 
Einrüiknngsgebühreu betragen für vll 5-gefpaltcne Zeile vder 
deren Raum 10 Pfg., im amrlichen Teile 20 Pfg., Reklamen 20 Pf,. 
Bei mehr wie zweimaliger Wiederholung derselben Anzeige mt 
angemessenem Rabatt. 
43. Jahrgang. 
Lokales und provinzielles. 
Merkblatt für den 23. Mär». 
konnenmrksmig C* jj Monduntsrnaaq 4” 
Honneuuntecoang «" ,] M r.ldau^ang L" 1c. 
18 ’ 8 August o Kotzebne ermordet. — 184» Sieg der Österreicher 
unter Radetzky über die Sardinier bei Nooara. — 1897 Groß- 
berzogin Sophie von Sachsen-Weimar, Begründerin des Goethe- 
und Schillcrarchivs, gest. — ISIS China wird zur Republik erklärt. 
— Am Mittwoch Nachmittag fand im Rathaussaale 
eine zahlreich besuchte Versammlung von Geistliche«!, 
Lehrern uno Bürgermeistern statt, in der eine Reihe 
wichtiger vaterländischer Angelegenheiten beraten wurde. 
Zunächst wurde die praktische Durchführung der Ge¬ 
winnung von Futterreisig und Laubhen als Ersatzfutter- 
mittel für das Feldheer durchgesprochen. Unter Hinz«- 
ziehung der Schulen soll das möglichste getan werden, 
um aus unanfgearbeiteten Laubholzschlägen, den bereits 
anfgestellten Reisighaufen und den Unterholztrieben s, 
rasch als möglich größere Mengen Futterrcisig zu ge¬ 
winnen und durch Vermittlung einer Kreisstelle der 
Verarbeitung für Zwecke der Heeresverwaltung zuzu¬ 
führen. Entsprechende Vorbereitungen sollen für die 
Gewinnung von Laubheu u. Futterreisig getroffen werden. 
Sodann wurde beratkn, in welcher Weise auch die öffem- 
licheu Gemeinwesen Mitwirken können, um die Kriegs- 
ausgaben des Reiches in langfristiger Anleihe ünterz«- 
bringen und gleichzeitig dadurch mitzuhelfen, die bereits 
beginnende Friedenswirtschaft zu ermöglichen und den 
Gruud zu legen für ein Wiederaufblühen des Deutschen 
Wirtschaftslebens und für die Hebung des Volkswohl¬ 
standes nach dem Kriege wodurch allein die Abbürdung 
der Last ermöglicht wird, die uns der Krieg in geldlicher 
Beziehung aufgelegt hat. Der Vortragende, Herr Pfarrer 
Lic. Schäfer aus Schlierbach, zeigte in klarer und 
allgemein verständlicher Darlegung neue Wege hierfür. 
An seinen Vortrag'schloß sich eine Anssprache an, in 
der die Zustimmung der Gemeindevertretcr und der 
übrigen Teilnehmer zum Ausdruck kam. 
Ltl Für das Vaterland gefallen ist am 5. März 
der znm Oblatenkloster gehörige Laienbruder Adalbert 
Gunkel, Musketier in einem Infanterie-Regiment. Er 
ist das zwölfte Kriegsopfer aus dem St. Bonifatiuskloster. 
— Dem Musketier Wilh. Knoth, Sohn der Witwe 
Theresia K. wurde an der Westfront das Eiserne Kreuz 
verliehen. 
— Das Verdienstkreuz für Kciegshilfe wurde dem 
Kreissparkassenkontrolleur, Herrn Adam Raabe hier, 
verliehen. 
— Wenn die Kundschaft mit — Butter kommt. 
In Ober-Ingelheim (Rheinheffen) wurde auf Anordnung 
des Kreisamts Bingen ein großes Schuhgeschäft wegen 
Tauschhandels mit Schuhwaren gegen Butter und Eier 
polizeilich geschloffen. Sämtliche Schuhwaren des Ge¬ 
schäfts, sowie die Vorgefundenen Butter- und Eiervoiräte 
wurden konfisziert. 
j::j Molzbach, 20. Mürz. Nachstehende Krieger 
aus unserer Gemeinde erhielten das Eiserne Kreuz: 
Sanitäts-Unteroffizier Franz Bott, Sohn des KriegS- 
veteranen Anton Bott, ferner der Sanitäts-Gefreite 
Bernard Hohmann, Sohn des Franz Hohmann 
und Musketier Adalbert Hohmann, Sohn des Aus¬ 
zügers Benedikt Hohmann (es ist dies der dritte Sohn 
des Genannten der der diese Auszeichnung erhalten hat). 
[:| Michelsrombach, 21. März. Zur großen Freude 
der Einwohner, besonders aber der Angehörigen, trafen 
dieser Tagen unverhofft zwei in russischer Gefangenschaft 
gewesene Krieger hier ein: der Gerichtsdiener Joseph 
Hohmann, Sohn des Bürgermeisters Hohmann, und 
der Landwirt Johs. Stock von hier. Ersterer war schon 
drei Jahre in Gefangenschaft, letzerer sieben Monate. 
Beide entkamen durch die Flucht. 
Zeichnet Kriegsanleihe! 
Der Geldsieg bringt de» Feldsieg I Der Feldsieg dringt den Frieden! 
Wo? 
Bei jedem Bankier, jeder Bank, Sparkasse, poff- 
anstalt, Versicherungsgesellschaft, Kreditgenossenschaft 
werden Kriegsanleihezeichnungen entgegengenommen!
	        
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