orb
Lost.
Mit der wöchentlichen Gratts-Beilage vierseitiges illustriertes „Unterhaltungsblatt".
scheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag u. Sonnabend
und wird bereits Abends zuvor versandt bezw. ausgetragen.
Anzeigen für die nächste Nr. werden am Tage der Ausgabe de«
KlätteS bis spätestens Vormittags 10 Uhr erbeten.
Bezugspreis mit dem vierseitigen illustrierten „Unterhaltungsblatt'
einschließlich Bringerlohn 1 Mark 50 Psg., bei den Kaiserlichen
Postanstalten 1 Mark 74 Psg. incl. Bestellgeld. Einzelne und
BelagSnummern k 10 Psg,
Siurückungsgebühreu betragen für die 5- gespaltene Petit-Zeile ober
oeren Raum 10 Psg., im amtlichen Teile 20 Psg., Reklamen 20 Psg.
Bei mehr wie zweimaliger Wiederholung derselben Anzeige mit
angemessenem Rabatt.
Fernsprecher Nr. 42.
Sonnabend den 20. Juli 1918.
44. Jahrgang.
Ott
Amtlicher Teil.
Verordnung
über die Preise für Stroh und Häcksel
aus der Ernte 1918.
(Vom 28. Juni 19!8.)
Auf Grund der 88 4, 18 der Verordnung über den
Leckebr mit Stroh und Häcksel aus der Ernte 1918
,g6, Juni 1918 (R.-G.-Bl. S. 475) sowie auf Grund
tzxS $ 19 Abs. 2 der Verordnung über den Verkehr
Stroh und Häcksel rom 2.'August 1917 (R.-G.-
KZ 685) wird verordnet:
1. Der Preis für das nach §§ 1,2 der Verordnung
Her den Verkehr mit Stroh und Häcksel aus der Ernte
1818 abzuliefernde Stroh beträgt für die Tonne:
bei Flegeldruschstroh 90 Mark,
bei Maschinendruschstroh 80 Mark.
Ist das Stroh nicht von mindestens mittlerer Art
und Güle.'so ist ein entsprechend niedrigerer Preis zu zahlen.
Für Stroh, das in drahrgepreßten Ballen geliefert
i wird, erhöht sich der Preis um 12 Mk. für die Tonne.
( Der Zuschlag umfaßt auch die Kosten für die Beschaffung
[PJI des Bindedrahts.
^ ! Die Preise schließen die Kosten der Beförderung bis
ihren, ur Verladestelle des nächsten Orts, von dem dos Stroh
mit der Bahn oder zu Wasser versandt werden kann,
. sowie die Kosten des Vcrladens daselbst ein.
vft, § 2. Der Lieferungsverband erhält für Vermittlung
^ Bö sonstige Unkosten für alles Stroh, das auf Grund der
m i; 2 der Verordnung über den Verkehr mit Stroh
uvd Häcksel aus der Ernte 1818 aus seinein Bezirk ab-
geiiefcrt wird, eine Vergütung von 12 Mk. für die Tonne.
Tie Landcszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten
Füllen bestimmen, welcher Teil der Vergütung dem
Händler oder Kommissionär zusteht, falls sich der
steferungsvcrband eines solchen bedient.
§ 3. Bei dem Verkaufe des nicht nach §§ 1, 2 der
Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel
ius der Ernte t918 abzuliesernden Strohes durch den
Erzeuger dürfen die im § 1 bestimmten Preise nicht
überschritten werden.
Die Preise gelten für Barzahlung bei Empfang. Wird
der Preis gestundet so dürfen bis zu 2 vom Hundert
zahrcszinsen über Reichsbankdiskont hinzugeschlugen
«rdcn. Die Preise schließen die Kosten der Beförderung
fe zur Verladestelle des nächsten Ortes, von dem das
ftroh mit der Bahn oder zu Wasser versandt werden
sinn, sowie die Kosten des Verladens daselbst ein.
v 4. Beim Verkaufe von Häcksel durch den Hersteller
2ber- ins der Preis von 120 Mk. für die Tonne ohne Sack
M überschritten werden.
(Kür leihweise Ueberlassung der Lücke darf während
M ersten drei Wochen eine Sackleihgcbühr bis zu 35
inig für die ganze Zeitdauer berechnet werden,
den die Säcke nicht binnen drei Wochen zurückgegeben,
'"beträgt vom Beginne der vierten ab die Leihgebühr
1? Pfennig für jede weitere Woche. Werden die Säcke
>!"ch Ablauf von acht Wochen nicht zurückgegebcn, so ist außer
Leihgebühr ein Betrag von 3 Alk. für einen Sack
*°n mindestens 40 kg Fassung und von 3,50 Mk. für
Aien Sack von mindestens 50 kg Fassung zu zahlen.
Verden die Säcke mit verkauft, so darf der Preis
ür einen Sack von mindestens 40 kg Fassung nicht
"ehr als 2,45 Mk. für einen Sack von mindestens 50
Fassung nicht mehr als 2,55 Mk. betragen. Diese
Preise schließen den Preis für die Säckbänder mit ein.
übrigen gelten die Vorschriften des § 3 Abs. 2.
§ 5. Die.Landeszentralbehörden oder die von ihnen
stimmten Behörden können für den Weiterverkauf von
'roh und Häcksel im Groß- und Kleinhandel, ferner
die Abgabe von Stroh und Häcksel durch Kommunal-
ände und Gemeinden an die Berbraucher Höchstpreise
etzen.
8 6. Ter Ucbernahmeprcis den der Kriegsausschuß
'k Ersatzfutter für das von ihm nach § 13 der Derord-
Mg über den Verkehr mit Stroh und Häcksel ans der
"Me 1918 übernommene Lupinen, Zuckerrübensamen
'er Runkelrübensamenstroh zu zahlen hat, darf den
llrag von 80 Mk. für die Tonne nicht übersteigen,
'ch wenn das Stroh gehäckselt oder sonst zerkleinert
Ist das Stroh nicht von mindestens mittlerer Art
jd Güte, so ist ein entsprechend niedrigerer Preis zu
»len.
-e mit
?:der-
ida.
areti
IC«
sbach
Sorrtx.
12.13,
hrers-
ch ab
z 7. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver¬
kündigung in Kraft. Sie gilt auch für Stroh.aus früheren
Ernten. Die Verordnung über den Verkehr mit Stroh
und Häcksel vom 2. August 1917 (R.-G.-Bl. S. 685)
und die Verordnung über den Höchstpreis für Häcksel
vom 19. März 1918 (R.-G.-Bl. S. 132) treten am 1.
August 1918 außer Kraft.
Berlin, den 28. Juni 1918.
Der Staatssekretär des Kciegsernährungsamtes.
gez. von Waldow.
Wird veröffentlicht:
Hünseld, den 6. Juli 1918.
J.-Nr. 811. G. Der e. Landrat: Ludwig.
Weitere Zurückstellung von g. v.
und a. v. Landwirten und
Angehörigen landwirtschaftlicher Nebenberufe.
Die vom stell». Generalkommando (Abteilung 5 b) bis
31. 8. 1918 durch Listen oder Einzelgesuche zurückgestellten
g. v. und a. v. Landwirte, (Besitzer und deren Angehörige,
Angestellte, landwirtschaftliche Arbeiter), Molkereibesitzer
und Angestellte, Mahlmüller, Schmiede, Stellmacher und
Sattler werden weiter bis 28. Februar 1919 zurückge¬
stellt. Eines besonderen Auftrages bedarf es nicht mehr.
Die Bestimmungen über die Verpflichtung zum Holz¬
einschlag usw. treten auch für den kommenden Winter
in Kraft.
Hünfeld, den 11. Juli 1918
J.-Nr. 9429. Der c Landrat: Ludwig.
Betrifft: Lanbhcrrgewiunung.
Die Herren Ortssammellener werden davon in »Kennt¬
nis gefetzt, daß zur Unterstützung der Laubheugewinnung
und des Abtransportes desselben an die Kreissammelstelle,
Fahrzeuge, Pferde, Geschirre und Handwagen und an
den Stellen, wo Lehrermangel herrscht, sachverständige
Unteroffiziere zur Beaufsichtigung der Schüler zur Ver¬
fügung gestellt werden können.
Anträge sind umgehend an den Kreisausschuß für
Sammler- und Helferdienst in Hünfeld zur Weitergabe
an das Kriegsmirischaftsamt Cassel zu richten.
Hünfeld, den 15. Juli 1918.
J.-Nr. S10 ®. Der c. Landral: Ludwig.
Im Anschluß an die Anordnung vom 9. Juli 1918
ordne ich an, daß die gemeinschaftliche Versendung von
Rinderfüßen sich auch auf die Versendung von Labmägen
von Kälbern und von Rohfetten durch die betreffenden
Metzger zu erstrecken hat. Rinderfüße, Labmügen. Roh¬
fette und frische Knochen aus Metzgerein sind an die
Genossenschaft für Häute- und Fettverwertung in Cassel
abzuliefern. Rohe und vorgekochte Knochen in nicht
mehr frischem Zustande aus Metzgereien können an die i
Rohproduktenhandlung von Julius Katz hier, oder !
an die Genossenschaft in Cassel abgeliefert werden, sind i
aber von frischer Ware getrennt zu halten.
Hünfeld, den 13. Juli 1918. f
J.-Nr. 9437. Der c. Landrat: Ludwig.
Für die Gutsbezirke Obermansbach und Mansbach-
Unterhaus sind heute bestellt und eidlich verpflichtet
worden:
1. Gestütsdirigent von Sydow zu Obermansbach als i
erster Gutsvorsteher (Stellvertreter),
2. Gestütsrendant Sibürge zu Obermansbach als !
zweiter Gutsvorsteher (Stellvertreter).
Die Bestellung des Prwatförsters Marknsch zu Maus- !
bach als Gutsvocsteher (Stellvertreters für die beiden -
Gutsbezirke ist hierdurch erloschen.
Hünfeld, den 17. Juli 1918.
J.-Nr. 878 KA. Der c. Landrat Ludwig. j
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden j
aufgefordert, die bei ihnen zur freiwilligen Abgabe ge- i
meldeten Anzüge zu sammeln, mit einem Zettel, der die ;
Namen des Ablieferers enthält, zu versehen und an den !
Schneidermeister Becker in Burghaun innerhalb 8 Tagen '
abzuliefern. Die Bezahlung erfolgt sodann durch den i
Schneidermeister Becker durch die Post. Ist der Ab- -
lieferer mit dem bezahlten Betrag nicht einverstanden, !
so ist mir dies mitzuteilen. Kömmt eine Einigung nicht i
zustande, so wird das Kleidungsstück zurückgegeben.
Hünseld, den 18. Juli 181«. \
J.-Nr. 9486. Der e, Landrat Ludwig.
Lokales und provinzielles.
Merkblatt für den 2V. Juli.
Sonnenaufgang 4* 02 * j| Monduntergang 12M I.
Sonnenuntergang 809 || Mondaufgang 53< N.
1301 Italienischer Dichter Francesco Petrarca geb. —
1866 Seesieg der Österreicher unter Tegetthoff über die Italiener
bei Liga. — 1870 Augenarzt Mbrecht v. Gräfe gest. —
1003 Papst Leo XIII. gest. — 1915 Niederlage der Jialiener am
Isonzo. — 1916 Vergeblicher tzauptangriff der Engländer und
Franzosen an der Somme.
□ Wertlose Rezepte zu Ersatzmitteln. Wahre Hexen¬
meister hat uns der Krieg in einer gewissen Sorte von
Geschäftemachern beschert, die da vorgeben, im Besitze von
Rezepten und Verfahren zu sein, nach denen man alle
nur erdenklichen Bedarfsartikel auf ganz einfache Weise
mit wenigen Aufwendungen herzustellen vermag. Taugten
die mit viel Geschrei angevriesenen Rezepte etwas, so wäre
es wirklich nicht zu verstehen, warum heute noch an allen
Bedarfsartikeln so großer Mangel herrscht. — So empfiehlt
ein Herr in Pasing (Bayern) gegen Vorauszahlung von
10 Mark mehr als 50 „Praxis-Rezepte', wonach die ver¬
schiedensten Arten Schmieröle, Schmierfette, Rüboi-,
Baumöl-, Tran- und Talg-Ersatze herzustellen seien. Bei
einem anderen kam, man gegen Vorauszahlung von „nur
12 Mark' zwei „Kollektionen' von nicht weniger als
36 „Praxis-Rezepten' zur Herstellung von Lederkonser-
oierungsmitteln und sonstigen Konsumartikeln erhalten. —
All diesen Angeboten ist mit Zurückhaltung zu begegnen.
Nicht selten bandest es sich bei den angezeigten Verfahre»
um völlig wertlose Anweisungen. Viele Rezepte sind
mangels der erforderlichen Rohstoffe nicht ausführbar. In
einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von Rezepten wird
nur mit Literaturangaben gedient. Bevor man sich au-
die Angebote einläßt, erkundige man sich über den Nnt
!»er Anbieler. Hierbei geht die Zentralstelle zur Bek
kümpfung der Sckwindelstrmen in Lübeck gern mit Rat
md Tat zur Hand.
— Briefmarken, die nicht kleben. In letzter Zeit
wird — so schreibt W.T.B. — gelegentlich über die
Klebfähigkeit der Briefmarken und die Beschaffenheit der
Amtlichen Postkarten geklagt. Tie Postverwaltung stellt
nicht in Abrede, daß sich in beiderlei Hinsicht die Ver¬
hältnisse gegen früher etwas verschlechtert haben. Die
Ursache ist in gewissen Schwierigkeiten bei der Herstell¬
ung des Klebstoffes und des Papieres zu suchen. Sie
müssen als eine Begleiterscheinung des Krieges hinge¬
nommen werden. Um zu erreichen, daß die Marken
möglichst gut haften, empfiehlt es sich, sie vorsichtig und
nur mäßig anzuseuchten. Andernfalls wird von der
Klebstoffschicht zuviel fortgenommen, sodah die Marken
abfallen.
Fulda, 18. Juli. In die Scheune des Kaufmann
H. am städtischen Friedhof, die als Lagerraum benutzt
wird, wurde nächtlicher Weise eingebrochen. Die Diebe
stahlen 10 Hühner, eine Partie Wäsche, 12 Pfund Bohnen,
1 Korb Werkzeug und sonstige verschiedene Sachen. Es
scheint sich hier um die Diebesgeseüschaft zu handeln,
die seit einiger Zeit in Fulda und Umgebung ihr Un¬
wesen treibt. So wurde auch kürzlich einer Witwe in
Künzell die Fleischkammer gänzlich ausgeräumt, und
vor etwa 14 Tagen einem Bauer in Almendorf.
O Bessere Ausnutzung der Gaskoylen. Eine zeit¬
gemäß!- Erfindung soll dem Direktor, des'Zerbster städti-
fdieu Gaswerkes geglückt sei». Es 'handelt sich um ein
Verfahren, das gestattet, auch aus dem entgasten Koks
noch beträchtliche Mengen Gas zu ziehen, die man mit
den bisherigen Mitteln nickt freibekommen konnte.
O Pakete an Gefangene in Rußland. Außer Brief¬
sendungen werden von jetzt ab auch Pakete an die deutsche«
Kriegsgefangenen in Rußland (Gebiet der russischen föde¬
rativen Sowjet-Republik) angenommen. Bei der Unfichrrheit
des Vostoerkehrs in Rußland und bei dem häufigen Wechsel
der Standorte der Kriegsgefangenen empfiehlt es sich jedoch,
von dieser Versandgelegenbeik nur Gebrauch zu machen,
wenn im einzelnen Falle mit der richtigen Überkunst sicher
gerechnet werden kann.
o Freiherr v. Mackah f. Der bekannte Münchener
politische Schriftsteller Dr. Benjamin Karl Freiherr
v. Mackay ist im Karwendelgebirge bei Mittenwald tödlich
abgestürzt. Freiherr v. Mackay, geboren 1870 in Kol»
am Rbein, lebte seit Jahrzehnten als Privatgelehrter i«
München.
O Vollständige Sonntagsruhe für HandelsangesteSt«
in Groß-Berlin hat der Oberpräsident der Provinz
Brandenburg soeben angeordnet. In offenen Handels»
stellen dürfen vom 1. August ab Gehilfen, Lehrlinge «nd
Arbeiter an Sonntagen nicht mehr beschäftigt werden. Die
neue Verordnung findet kein« Anwendung auf den Handel
mit Nahrungs- und Genußmitteln. Blumen und Leitung«».
Die Verordnung gilt nur für die Kriegszeit.