Full text: Hünfelder Kreisblatt (1918)

Mit der wöchentlichen Gratts-Beilage vierseitiges illustriertes „Unterhaltungsblatt". 
. . an_hptrniiprr f 
_ wöchentlich 3rnal: Dienstag, Donnerstag u. Sonnabend 
Krscheiot v Mfes zuvor versandt bezw. ausgetragen. 
Lei« n inr die nächste Nr. werden am Tage der Ausgabe d-S 
Blatter bi« spätestei-S Vormittag« 10 Uhr erbettn._ 
Beznaspreis mit dem vierseitigen illustrierten „UnterhaltungSblÄt 
einschließlich Bringerlohn 1 Mark 50 Pfg., der den Kan erlichen 
Postanstalten 1 Mark 74 Pfg. incl. Bestellgeld. Einzelne und 
Belagsnummern k 10 Pfg. 
«NrStka»aSaebühre« Betragen für die 5- gespaltene Pelit-Zeüe oder 
deren Raum 10 Pfg., im amtliche» Teile 20 Pfg., Reklamen 20 
Bei mehr wie zweimaliger Wiederbolung der,eiben Anzeige mit 
angemessenem Rabatt. 
Fernsprecher Nr. 42. 
Sonnabend den 2. November 1918. 
44. Jahrgang. 
Nachtragsbekanntmachung 
J Vlv. £ 111/10. 18. J- ».*■. - 17 
der BeZanntmachung Nr. U. 3 ♦ 
t « «! vom 20. Sfto&e* 1917,. *£ 
Beschlagnahme und Meldepflicht 
vo« rohen Großviehhänten und Notz- 
häuten. 
Vom 19. Oktober 1918. 
Die nachstehende Bekanntmachung wird^Ersn^n de? 
Königlichen Ämegsn,rnMrmms m^^^^dlnngen gemäß 
qememen Kenntnis georacht. ' von Kriegsbedarf 
der Bekanntmachung über die^ «üferstelwnP ^ ^ 376, und 
nach allgemeinen Stvafge^etzen yo wwe 3 
'S. 603) untersagt werden. 
Artikel I. T 111/7 17 
s 4 I A, B und C der Bekanntmachung Nr. L. Ui{, . 
S R A. erhalten folgende Fassung: 
A. Buchführung. 
haben Bmher zu fuhwen^am,^^ im Eigentum, Besch 
haben Bücher zu fu yven. Eigentum, Be ich 
muß, welche Haute und Felle i- ^ ^Büchern zu 
oder Gewahrsam haben. Ferner mutz «uo 
SlÄi*« «»«V »«'»--> «-«LLH.» 
Großviehhäuten Gattung und dcununer > -e H Nummer 
^ gesalzenen GrotzviMäuten autzerfem die Xtmmx 
(8 60), das durch Wioge,, ermitte.be ^«ncht derHm.r 
Les Felles, das geschätzte °«^^denDunge^ 
des Felles, Vas gefeynyie www- Tj" fewnfht«rt so- 
SS SSt?«*»■« SLL 
&5S’5Ä!frS|« 
Einlieferung uiid'Äeiterlief-rung. Anzahl, Art und Ma.ige^ 
Sr6 fei @roÄ^uten Mhmg und Nummer der 
Preisklasse*), fer gesalzenen Großviehhauten außerdem dre 
Nummer (8 60), d!rs durch Wiegen ermittelte Getmcht 
^teGenncht etwa am- 
haftenden Dunges, das Reingewicht (Gwungeim^ und 
die Schlachtart, sofern sie wn der im § 6 b angrgebE 
ctbweicht, endlich fei Roßhauten usw. (Z 1b) dre itummer 
>8 60) und die Länge. 
Die Bücher sind auszufewahren. 
li. Erlaubte Bewegung der Ware. 
Die tatsächliche Anlieferung fer Ware bars mir erfolg, 
wenn bei ihr die Werre urcht aitders als zwischen folgend«« 
Stellen örtlich bewegt wird: 
ch'von einem Schlächter: Suttlinös 
an eine nullit mehr als 50 km — in öcr OT'‘, 
qemesstn - vmn Schlachiort entfernt »legene Annahme, 
stelle einer Häntevertvertungs-fereuiigung oder 
an einen nicht mehr als 50 km — m der 2uf.hnie 
gemessen — vom Schlachtort entfernt ansa,sigen Handwr 
(Sammler); 
i»m »-r,<*■ 
stimmtes Lager eines zugelassenen.Großhändlers so,ern 
sich ein solches an dem Ort (einschlreßlrch Bororte) fefrnd^. 
innerhalb besten die Schlaästung" stattgesunfen lzat oder 
sofern die Schlachtung urtö die Ablieserung für Rechnung 
eines Kommunalvcrbandes erfolgt; ■ _ 
cl von einem HÄidler (Sammler): 
an das Lager eine? Händlers (Sammler?) oder an 
ein von der Sammelstelle zirm «erl.rdeplatz festumu-tes 
Lager eines zugelassenen Großhändlers; ^ . . 
d) von der Annahmestelle einer Häuteverivertungs-Vererni- 
gung nach dem für diese bon der Krieg >Rohstost-Wteilnng 
des Königlich Preußisüfen Kriegsminiiteriums vorgesfew- 
. denen und von der Sammelstelle bekanntgegefenen Ver¬ 
ladeplatz; ^ ^ . 
e) von den Verlade platzen nach den Gerbereien auf Anweisung 
der Verteilnngsstelle (8 5). 
Bei der tatsächlichen Anlieferung gemäß a — d dar, dre über 
den Handel geleitete Ware den Seumnelfezirk fe« zugelufsenen 
Großhändlers, die über die Häutev erwer tun gs-Lereurigim<]«t 
Sriciteie Ware den von der Sammelstelle für den betreffenden 
häute-Berwertungs-Verband bestimmten Bezirk nicht verlassen. 
Bei der Bewegung der Ware zu a kann einer Annahmestelle 
?fer einem Händler (Sammler) auf Antrag von der Kriegs-- 
^ohstvss-Abteilung des Königlich Preußischen KriegsniinisteriumS 
Mattet werden. Ware vo'n einem Bezirk in einen anderen zu 
Zerführen, sofern die Ware dabei nicht mechr als 50 km vom 
^">lachtor^ entfernt wird. 
8 . c. Fristen. 
. zv B bezeichneten Bewegungen der Ware müssen inner- 
^ folgender Fristen vorgenommen werden: 
bei Sendunaen vom Seirlüchter: 
«weg Hetzen Monats: 
dl bei Sendungen vom Händler (Sammler): ' 
spätestens am dritten Tage des Monats für das 
innerhalb des vorangegangenen Kalendermonats gejarnmeue 
Gefälle; 
c) bei Sendungen von Annahmestellen der ss^anteveiwertungs. 
Vereinigungen: 
wie unter d; 
d) bei Sendungen von den Verladeplatzen der Hautevertver- 
tungs-Vereinignngen und der zngelassenen Großhändler: 
eine Woche nach Eiirgang der Versandamveifungen 
der Verteilungsstelle (§ 5). 
Artikel ll 
1. § 4 III der Bekanntmachung Nr. L. 111/7. 17. K. R. A. 
wird ausgehoben. 
An ihre Stelle treten folgende Bestimmungen: 
Diejenigen Gerbere-.en, tvetche bisher dem Verteilnngsplan 
der Kriegsleder-Aktiengesellschaft angeschlossen waren, aber keine 
Zuteilung erhielten, sondern, ledigiüh die Berechtigung hatten, 
von Landwirten monatlich insgesamt 8 aus deren eigenen 
Haus- oder Notschlachinngen stammende Häute unmittellmr an- 
zunehmen und für sie im Lohn zu gerben, erhalten eine von 
der Kriegs-Rohstoff-Äbteilnng des Königlich Preußischen Kriegs¬ 
ministeriums festzusetzende monatliche Zuteilung an Häuten uild 
Fellen. Sofern diese Gerbereien sich alk^ Sammler füt P* 
u,,d Felle betätigen, dürfen ,:e denfemge:: Terl ihrer elßerien 
Ansammlung, welcher ihnen auf Grund der ^tgeichten^ Zu euung 
monatlich zur Einarbeitung zusieht, ohne werteres ynarom.ea, 
für den überschießenden Teil gelten die fertig 
nahme-Bestimmungen. Das von solä>eil 
gestellte Leder ist auf besonderen Vordrucken oem 
wettunas-Amt xu melden. Vordrucke können beim 
weisungs-Aml, Berlin IV 0. Bndapester Straße o, angesordert 
werden. 
stammenden Häute, welck-e vor dem Inkrafttreten die^e. 1 ach- 
tragsbekanntmachung von zum Verte,lungvplar1 der. »neg 
leder-Aktiengesellschaft gehörigen Gerfere.e.i m ^-'naßyeit des 
8 4 III der Bekanntmachung Nr. B. 2"^ 17. «. .. A °m 
20. Oktober 1917 zur Lohgerbung angenomincn roor.-en irto 
'b-Mung der. dorr -nchaltmen 
dürfen unter Beobachtung w» - ■ . - 
fertig gegerbt und^ spätestens fes zum 1- Ma z ^ a,r dre 
serna aeaeror uru» ^ : »s Ui? ,.im 
Landwirte zurückgeliefert werfen: aLe "otigen ltni » 
15 März 1919 dem Lcder.Zuwei,nngs--Amt, ^>.ran \V 9, BU^a- 
pester Straße 5, zu me!bf^({i{e( nI 
Diese Bekanntmachung tritt am 19. Oktober 1018 in Kraft 
Cassel, den 19. Oktober 1818. 
Der Stellvertretende Kommandierende General 
des Xl. Armeekorps 
v o n 5k e h i e r, 
Generalleutnant. 
Wird veröffentlicht. 
Htinfeld. den 19. Oktober 1918. 
J-Nr 13392. Der Landrat: Ludwig. 
Waiseuralsvers«mm!»»g. 
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Amts- 
gerichtkbezirkS Hünfeld haben die Herren Waisenrate 
ihrer Gemeinden und Gutsbezirkr auf: 
Dienstag den 5. Rsvember d. Js. 
vormittags 10 Uhr 
in das Geschüftszim in.er deS Königlichen Amts¬ 
gerichts zu Hünfeld zur Besprechung von Bormund- 
schaftsangelegenheiten mit dem Bemerken emzuladrn, das; 
sie 'im Termine zu erscheinen und die Mündelregrster 
mitzubringen hätten. 
Hünfeld, den 28. Oktober 1918. ^ v 
Der Landrat: Ludwig. 
- Sendungen vom Seistachter: 
, unmittelbar nach dem Abziehen oder, falls die Haut 
fei ihm gesalzen oder getrocknet **) wird, spätesten» am 15. 
r ■ 7fi M § 4 der Bekanntmachung Nr. L 700/7. 17 K R A, 
bänten"" Höchstpreise von rohen Großvichhänten uno Roß- 
**) Es wird Darauf Hingewiesen. daß für getrocknetes Ge- 
ttll Jtwhrtrtot-o-»» rtiel A»r npi-il 1 ist i)t 
ffiir • barcruf hiNIewies-en. oatz für q^troa 
W » nx[ Adrigerer Preis als für gesalzenes zu er 
(Bekanntmachung Nr. L. 700/7. 17. K. R. A., z 3 Ar 
Anmerknnci). 
Mit der zur namentlichen Feststellung der Steuerpflichtigen für das 
Slenerjahr 1919 erforderlichen Aufnahme des Personenstanves ist, 
soweit dies noch nicht geschehen, sofort zu beginnen. 
Ich bestimme hierzu folgende»: ^ 
Wenn die Personenstandsitnfnahmc nicht «n 'einem Tage zu Ende 
geführt werden kann, so ist sie an dem nächstfolgenden Wochentage 
ununterbrochen fortzusetzcn und in möglichst kurzer Zeit zum Abschluß 
zu bringen 
Sofort nach Beendigung ist ... 
1. das PcrsoncnocrzeichniS verbunden mit der Gemeindrstcuerliste 
2. die StaatSsteuerlistc 
3. die Staatssteuerrollc 
auszustellen. Zum Zwecke der gleichmäßigen Aufstellung werden die 
Herren Bürgermeister und Gutsvorsreher auf die §§ 22, 23 und 24 
und 74 des Einkommensteuergesetze» in der Faß'ung der Bekanntmach- 
' ung vom 19. Juni 1906 — siebe Sonderbeilage mm Amtsblatt Nr. 
40 vom 3. Oktober 1906 — und der Abänderung des § 23 in der 
Fassung des Gesetzes vom 18. Juni 1907 — Gesetz-Sammlung S. 
139 — sowie Artikel 40, 41 und 42 der Aussührungsanweisung vom 
25. Juli 1906 und der Abänderung dazu hingewiesen. Ferner ist 
dabei eingehend zu prüfen, in welchen Fällen die unverzüglich zu er¬ 
lassenden Anfragen und Mitteilungen gemäß Artikel 42 I, Absatz 2, 3 
und II Ziffer 6 Absatz 3 Satz 3 und Anhang Nr. 12 zum 2. Teil 
der Aussührungsanwelsung — fiehe Kreisblatr-Berfügung vom 16. 
Oktober 1906, amtlicher Anzeigers Nr. 7 — zu-bewirken sind, auch 
ist dafür zu sorgen, daß etwaige Unrichtigkeiten und Zweiselspunkte 
in den erhaltene» Auskünften llargestellt und beseitigt werden. 
Die Arbeitsverdienstbescheinigungen sind sofort cinzuziehen und muffen 
vollständig vorhanden und den Listen vAgesügt sein. » 
Adas'Verzeichnis der physische- Personen anzulegen welch-: am 
Orte Einkommen aus Grundvermog en oder, Gewerbeberricb Haben, 
die aber in einem anderen preußischen Orte zur Einkommensteuer zu 
"b)"inw Verzeichnis der nicht physischen Personen aufzustellen. 
vt^Sind die Schuldennachwe'.sungen zu vervollständige::. 
Zum Personenverzeichnis. 
Ich mache besonders daraus aufmerksam, das auch diejenigen Per¬ 
sonen auszunchmen sind, die in, Gemeinde- (Gutsbez:rk) 'hren Wohn¬ 
sitz haben und nur z-r lweise des Ardertsverdienstes wegen oder aus 
anderen Gründen abwesend sind (Artikel 41 I Ziffer 1 b). Hierumer 
sind also namentlich alle Maurer pp., die ihre Familie zuruckla>,en ^ 
oder Grundbesitz in der Gemeinde haben (eigenes Haus mit einge¬ 
richteter Wohnung), zu rechnen. Die^ unverheirateten Arbeirer, bei 
denen'die^Loraussetzungen nicht zutreffen, dürfen mchr ausgenommen 
Ebenso sind diejenigen Personen, welche behufs .ihrer Ausbildung 
als Lebrlinae, Schüler, Studenten usw. auswärts unterhalten werden 
müssen, bei dem HauShaltungsoorstande, dem die Unterhaltungspflicht 
"^Ferner'sind"fee'nach"tz 1'Ziffcr 1. 5 und, 6 des Einkommensteuer- 
Gesetzes steuerpflichtigen nicht phvstschen P-rffonen alfv 
at Akt engesellschaften, Konunanüilgesellfchaflen auf Aktien und Bcrg- 
gewerkschaften! sowie diejenigen eingetragenen Genosfen chaften, deren 
Geschäftsbetrieb über den Kreis ihrer Miiglicder hinausgehl. 
b» Vereine, einschließlich eingetragener Genoffenschaften. zum gcmem- 
sanien Einkauf von Levens- oder hauSwlrtschaftlichen Bedurfmffcn 
im aroßen und Ablaß im kleinen, auch wenn ihr Geschäftsbetrieb nicht 
über den Kreis ihrer Mitglieder hüiansgeht. .. , „ . 
c) d-e Genossenschaften mir bcfchranktcr Haftung, sofern die lzu 1, 
2'und 3 genannten Vereinigungen in Preutzen ihren «itz haben, 
mit aufzuführen. Ebenso sind nach $ 2 b des Einkommensttuer-GcieSes 
die vorstehend umer a und b und c aufgefuhrten Vereine ohne Rück¬ 
sicht auf Wohnsitz mit dem Einkommen aus preußischem Grundbqitz 
und aus preußischen Gewerbe- oder Handelsanlagen oder sonstigen 
aewerblichen Belriedsstälien steuerpflicht.g und daher mit auszunehmen. 
, “ In Spulte 2 ist bei Auszügern stet» ca» Alter au» Vor- uuv G-- 
burtsname der Frau und deren Alter etnzutragcil. Ferner ist in 
Spalte 2 bei den Feldzugsteilnehmcrn mit roter Tmte -mzmragenst 
Kriegsteilnehmer. In Spalte 4 und 5 zu b sind Kinder, welche bis zum 
1 Avril 1919 14 Jahre alt werden, mit aufzunehmen. <;n «palte 
5 ist unter a nur die Ehefrau, unter b die übrigen zur Hnushallmig 
gehörigen weiblichen Personen einzutragen. Die Perhaltmsfe der m 
Spalte 7 iv auszuführenden auf Grund gesetzlicher Verpstichtung zu 
unterhaltenden Angehörigen, welche tveder im landw,rlscha,l >chen oder 
aewerblichen Betriebe des Steuerpfllchtlgen dauernd beichasttgl fmd, 
noch ein eigenes Einkommen von mebr ais der Halste des ortsübltchen 
Tagclohnes nach ihrer Altersklasse und nach ihrem Geschlecht haben, 
lind in Spalte 32 zu erläutern. . 
A,,f die sorgfältigste Ausfüllung der Spalten 14 bl« emldstießlich 
26 weile ich noch ganz besonders hin. , 
gu Spalte 16 ist unter a die tatsächliche Mietseinnahme, unter 
b der wirkliche Mielswert der eigene» Wohnung unter d tue Abzüge 
eini"ttaöeiU Zur Stuatssteuerliste. 
Die Besteucrnngsmcrlmale dürfen in die neuen Listen nur nach 
genauer Prüfung übernommen werden. In Zwciselsfallen ist nach 
Artikel 42 I Absatz 2 zu verfahren. • . „ 
In Spalte 1 a ist die laufende Nummer mit Blet emzutragen. 
Zu Spalte 2 b ist der von den lllltelern wirklich zu zahlende Miet¬ 
zins stet» einzutragen, edcnso die Hausnummer. Be, Auszugcrn ,» 
das Alter derselben einzutragen. Wird der Auszug an mehrere Per¬ 
sonen z. B. Mann und Frau geleistet, so l,t da« Alter von beiden 
Personen anzugeben, auch der Vor- und Gebunsname der Frau, der 
Stand oder das Gewerbe ,st genau zu bezeichne». Hat em Steuer, 
vstichtiaer mehrere Gewerbe oder Berufsarten, so find diese einzeln 
anzugebeii. Be: Handelsleuten ist die Art des Handels genau zu de- 
zeichneii. z. L. Vnhhandel oder Fruchthandel oder Kramhandel. Die¬ 
jenigen Sleuerpstichtigen, welche Piitglieder der Voretnschatzungscommis- 
ion sind, sind als solche bei ihren Namen zu bezeichnen. 
Bei den Feldzugsteilnehmern darf der Vermerk mit roter -uMe 
in Spalte 43 „Kriegsteilnehmer" nicht fehlen. ^ 
In Spalte 3 a und b sind Kinder, welche bis zum 1. ^anuar 1919 
14 Jahre all werden, mit auszunehmen. 
Das Alter sämtlicher in Spalte ‘6 a unb b ausgesuhrten 4>er|oncn 
Wen"'Spalte 3 a z. B. 3 Personen ausgeführt sind, so ist von 
jedem einzelnen das Alter einzutragen: z. B.: 
52 Jahre, 25 Jahre, 17 Jahre, 
ebenso in Spalte 3 b, zusammen 4 Personen, 
57 Jahre, 30 Jahre, 19 Jahre, 16 Jahre. 
Die Verhältnisse der in Spalte 3 ck auszufuhrcnde» aus Grund 
aeietzlicher Verpflichtung zu unterhaltenden Angehörigen, welche weder 
in landwirtschaftliche» oder gewervltchen Betriebe des Slcuerpfllchtige» 
dauernd tätig find, noch ein eigenes Emkommeii von mehr als der 
Hälfte des ortsüblichen Tagelohnes nach ihrer Altersklasse und «ach 
ihrem Geschlecht haben, sind in Spalte 43 zu erläutern; 
z. B. 22 jähriger Sohn Ferdinand ist als Student zu unterhalten, 
oder 16 jähriger Sohn Johannes ist als Lehkling zu unterhalte«, 
oder 19 jährige Tochter Bertha ist ohne irgend welches Einkommen 
. zu habe«, zu unterhalten, oder ,, 
26 jährige Tochter Johanna ist lahm, ohne.legltc^en Erwerb 
vollständig zu unterhalten usw. 
Ferner mache ich auf die Ausfüllung folgender Spalten ganz be¬ 
sonders aufmerksam: 
Spalte 4 a ist der Betrag der^Kapitalien einzutragen. 
Spalte 6 ist genau nach Kopfemschiist auszusüllen. 
Wenn also mehrere Gebäude vorhanden sind, so ist unter a die 
Anzahl genau anzugeben. Unter b ist der Gebäudeftenernutzungswert 
und unter c die Geväudesteuer einzutragen. 
In Spalte 7 ist unter a genau die Größe der eigenen selbstdewirt- 
schafteken, unter b genau die Größe der eigenen verpachteten und 
unter e genau die Größe der gepachteten Flächen einzutragen. 
In Spalte 8 ist der Grundstcuerreinertrag der eigenen Ltegenschafte«
	        
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