Full text: Hünfelder Kreisblatt (1918)

Mit der wöchentlichen Gratis-Beüage vierseitiges illustriertes Fmerhaltungsdlatt". 
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angemessenem Rabatt. 
^ 141 Fernsprecher Nr. 42. 
Sonnabend den 28. November 1918. 
44. Jahrgang. 
Amtlicher Tnl. 
Bekanntmachung 
des Zentral-Arbeiter- und 6oIbatesirates Cassel. 
Die Reichsregierung ermächtigt durch Telegramm vom 
18. ds. Mts. den Zentral-Arbeiter- und Soldatenrat 
wj den Regierungsbezirk und des XI. Armeekorps in 
Cassel folgende Erklärung zu veröffentlichen: 
gjn die Arbeiter- und Soldatenräte des Regierungsbezirks 
' ^.Cassel und des XI. Armeekorps. 
Um ein einheitliches Vorgehen der Arbeiter- und 
Soldatenräte des Bezirks zu sichern um Verwirrung 
zu verhüten, die gerade jetzt die schwersten Folgen 
haben müßte, empfehlen wir allen Arbeiter- und 
Soldatenräten des Bezirks, den Arbeiter- und 
Soldatencat des Regierungsbezirks und des XI. 
Armeekorps für die gemeinsamen Angelegenheiten 
dieser Arbeiter- und Sold«tenräte als entscheidende 
Stelle anzuerkennen, seine Weisungen zu beachten 
und in wichtigeren Zweifelsfällen ihn zu Rate zu 
ziehen. 
(Unterschrift) Die Reichsregierung. 
Bekanntmachung. 
Aufstellung von Wegweisern. 
In der nächsten Zeit werden Teile des zurückmarschier- 
ßenden Heeres den Bezirk des 11. Armeekorps durchschreiten. 
Es ist unbedingt erforderlich, daß hierzu an allen Straßen¬ 
kreuzungen, hauptsächlich an den* Ausgängen der Ort¬ 
schaften, 
deutlich erkennbare Wegweiser (große Tafeln) 
angebracht werden. Die jetzigen Bezeichnungen genügen 
nicht. 
Die Verwaltungsbehörden, Arbeiter- und Soldatenräte 
werden gebeten, sogleich die Ortsbehörden mit den nötigen 
Anweisungen zu versehen und sie zu weitgehender Mit¬ 
hilfe unzuhalten. 
Der Zentral-Arbeiter- und Soldatenrat 
für den Bereich des 1t. Armeekorps: 
(gcz.) Alb. G r z esioski. 
Bvn seiten des steliv. Generalkommandos. 
Der Chef des Stabes 
(gez) Freiherr v. Tettau, Generalmajor. 
1. Jedem am 9. November 1918 und später aus dem 
Heeresdienst ordnungsmäßig ausscheidenden Unteroffizier 
und Mann soll verabfolgt werten: 
a) unentgeltlich ein Entlassungsanzug (soweit der 
Borrat reicht Zivil, sonst Uniform), 
b) ein einmaliges Entlassungsgeld in Höhe von50Mk., 
e) als Marschgeld, soweit Marschgebührniffe zuständig 
sind, vom Truppenteil ein Pauschbetrag von 15 Mk. 
2. Die Verabfolgung von i b wird abhängig ge¬ 
macht von einer ordnungsmäßigen Entlastung. 
Dazu gehört: 
a) Abgabe der noch im Besitz befindlichen Waffen und 
Munition, 
b) Empfangsnahme der Entlassungspapiere, 
ez Anerkennung der Stammrolle. 
Berlin, den 15. November 1918. 
Der Kriegsminisler Unterstaatssekretär 
Scheüch. Göhre. 
Wird veröffentlicht. 
Hünfeld, den 18. November 1918, 
Der vorläufige Volks- Der Landrat: 
und Soldatenrat. 
I. A.: Vizefeldw Becker. Ludwig. 
Einreichung der Fleischberechnung 
durch die Bürgermeister und Metzger. 
Die Herrn Bürgermeister der Ortschaften, in denen 
gewerbliche Schlachtungen vorgenommen werden, werden 
die Einreichung der Fleischbecechnung jedesmal nach 
den gewerblichen Schlachtungen durch die Metzger erinnert. 
Denjenigen Metzgern, die der Aufforderung der Herren 
Bürgermeistern nicht pünktlich Nachkommen, wird die 
gewerbliche Schlachtung entzogen werden. 
Hünfeld, den 18. November 19l8. 
Der Landrat: Ludwig. 
Abänderung 
der Gebührenordnung für die Hebammen 
_des Regierungsbezirks Cassel._ 
Auf Grund des § 1 des Gesetzes, betreffend die Ge¬ 
bühren der Hebammen vom (0. Mai >908 ^Gesetzsamm¬ 
lung S. 103) ändere ich die sür den Umfang des Reg. 
Bez. Cassel erlassene Gebührenordnung vom 15. Dez. 
1908 (Amtsbl. 1908 S. 375) wie folgt, ab: 
1. § l a. a. O. erhält folgende Fassung: 
8 4. 
Die in den folgenden Nummern bezeichncten Leistungen 
unterliegen nachstehenden Gebührensätzen: 
1. Für den Beistand bei einer regelmäßigen (recht¬ 
zeitigen oder frühzeitigen) Geburt 9—30 Mk. 
2. Für den Beistand bei einer Fehlgeburt 6—20 „ 
3. Für den Beistand bei einer Zwillingsgeburi oder 
einer regelwidrigen Geburt 12 — 36 Mk. 
Die höheren Sätze sind insbesondere dann zu gewäh¬ 
ren, wenn es sich um eine mit starken Blutungen, 
mit Eklampsie oder mit mühsamer Wiederbelebung des 
Kindes verbundene Geburt handelt oder wenn die Heb¬ 
amme vorgeschriebene Eingriffe selbstständig anwenven 
mußte. 
4. Dauert der Beistand zu 1—3 ununterbrochen länger 
als 12 Stunden, so erhöhe sich die Gebühr für 
jede weitere Stunde um 1—2 Mk. 
5. Für Hilfeleistung bei ärztlichen Operationen außer¬ 
halb der Zeit der Entbindung einschließlich des 
Besuchs 3—9 Mk. 
6. Für die gesamte regelmäßige Wochenbettpflege mit 
den zugehörigen zehntägigen Besuchen einschließlich 
der notwendigen Untersuchungen und Verrichtungen, 
wie Ausspülungen, Einläufe, Katheterisieren, Baden 
und Wickeln des Kindes - 15—30 Mk. 
Wird die Tätigkeit der Hebamme während des Wochen¬ 
bettes auf einen Teil der vorgeschriebenen Besuche be¬ 
schränkt, so beträgt die Gebühr für jeden einzelnen 
Wochenbesuch 1—3 Mk. 
7. Für einen sonstigen Besuch (außerhalb des Wochen¬ 
bettes) einschließlich Untersuchungen und Verricht¬ 
ungen Bei Tage 1,50 — 3 Mk. 
Bei Nacht 2-4 „ 
Muß die Hebamme bei den Besuchen zu 7 und den 
Einzelbesuchen zu 6 nach der Beschaffenheit des Falles 
oder auf Verlangen länger als eine Stunde verweilen, 
so steht ihr für jede wettere halbe Stunde die Hälfte 
der Anfangsgebühr zu. 
8 Für eine Tagwache außerhalb der Zeit der Geburt 
einschließlich des Besuchs 3—5 Mk. 
sür eine solche Nachtwache 4—6 „ 
für eine solche Tag- und Nachtwache 5—10 „ 
9. Für eine Raterteilung in der Wohnung der Heb¬ 
amme bei Tage 1—2 Mk. 
bei Nacht 2—3 „ 
10. Für ein schriftliches Zeugnis außer der Gebühr 
für die Untersuchung oder den Besuch 1—2 Mk. 
Als Nacht im Sinne vorstehender Vorschriften gilt 
in den Monaten April bis September die Zeit von 10 
Uhr abends bis 7 Uhr morgens, in den anderen Monaten 
dies Zeit von 9 Uhr abends bis 8 Uhr morgens. 
2. Im § 6 Absatz 1 "n. a. O. tritt der Betrag von 
„0,40 Mark" an die Stelle von „0 25 Mark". 
3. Diese Abänderung tritt m t dem 1. November 1918 
in Kraft. (A. II 8559). 
Cassel, den 15. Oktober 1918. 
Der Regierungspräsident. 
I. V. gez. Lewald. 
Wird veröffentlicht. 
Hünfeld, den 14. November 191P. 
Der Landrat: Ludwig. 
Bekanntmachung. 
Die Oclmühle in Eitra ist vorläufig bis Mitte Dez. 
ds. Js. für die Annahme vor» Bucheckern geschlossen, 
dagegen hofft, die Oelmühle in Mackenzell nach heutiger 
telephonischer Mitteilung den Schlagbetrieb Ende dieses 
Monats aufnehmen zu können, vorausgesehr, daß bis da¬ 
hin die Maschinen eintrcffen. Dann wäre also der Zeit¬ 
punkt gekommen, an dem die Sammler der Bucheckern 
ihren wohlverdienten Lohn einheimsen könnten. Natür¬ 
lich ist es, daß ein großer Ansturm einsetzt, den ebenso 
natürlich die Mühle schon unter normalen Umständen 
nicht bewältigen kann, im erhöhten Maße aber heute 
nicht, wo vielleicht dringende Heeres- oder sonstige Auf¬ 
träge vorweg zu erfüllen sind. Es wird unter Umstän¬ 
den also eine arge Enttäuschung erntreten, wenn die 
Sammler vielleicht sehr lange auf ihr Oel warten müssen. 
Das Warten kann vermieden werden, wenn die Aus¬ 
stellung von Oel-Bezugscheinen beantragt wird. Die 
bestehende Abneigung gegen Oelbezugscheine beruht da¬ 
rauf, daß angenommen wird, daß minderwertiges Orl 
darauf zur Ausgabe gelaugt. 
Das Kriegsmirtschaftsamt in Cassel ist deshalb bei 
dem Kriegsausschnffe für tierische und pflanzliche Oele 
und Fette vorstellig geworden und hat angefragt, bis 
wann die Bevölkerung auf die Lieferung von Oel und 
namentlich Buchöl — auf Grund von Sammlerbezugs¬ 
scheinen rechnen könne. Daraus ist von dem Kriegsaus¬ 
schuß für Fette und Oele folgende Antwort ergangen: 
Bucheckernöl kann erst geliefert werden, wenn 
genügende Mengen von Bucheckern zur Verarbei¬ 
tung angeliefert sind. Dagegen kann Vorschuß in 
bestem Speiseöl sofort geliefert werden. 
In Berücksichtigung dieser Mitteilung ist Vorschuß 
besten Speiseöls von Kommunalverband beantragt. 
Die Bevölkerung wird unter Bezugnahme auf die vor¬ 
stehenden Eröffnungen ersucht, Oelbezugsschrine zu be¬ 
antragen und sich von der Güte des Oels selbst zu über¬ 
zeugen. Löst der Kciegsausschuß für Fette und Oele 
seine obige Zusage' ein, liegt es im eigenen Interesse der 
Sammler in weitgehendstem Maße von der Einrichtung 
der Oelbezugsscheine Gebrauch zu machen. 
Zur Erleichterung für den Bezug des Oels ist der 
Kommunalverband bereit, Oelbezugsschrine für verschie¬ 
dene Zeitdauer auszustellen. 
Hünfeld, den 9. November 1918. .. 
Kreisausschuß für Sammel- und Helfcrdienst. 
Ludwig. 
Laubheu. . 
Die Laubheusammlung der Lrammllstellen im Kreise 
hatte folgendes erfreuliches Gesamtergebnis: 
Ztr. Pfd. 
Ztr. 
Pfd 
Bodes 
9 
42 
Michelsrombach 
28 
37 
Buchenau 
32 
76 
Neukirchen 
38 
21 
Burghaun 
19 
80 
Nüst 
76 
44 
Dammersbach 
29 
15 
Oberstoppel 
26 
25 
Eiterseld 
42 
8t 
Oberufhausen 
53 
56 
Gotthards 
24 
15 
Odcnsachsen 
28 
72 
Großenbach 
46 
84 
Rasdorf 
181 
09 
Großenmoor 
3 
68 
Rhina 
18 
92 
Großentafr 
53 
77 
Roßbach 
119 
49 
Grüsselbach 
56 
34 
Rothenkirchen 
2 
42 
Haselstein 
34 
33 
Rudolphshan 
22 
59 
Hofajchenbach 
60 
82 
Rückers 
16 
56 
Hünfeld 
59 
09 
Sargenzell 
9 
73 
Hünhan 
25 
81 
Schlotzau 
16 
95 
Kirchhafel 
78 
27 
Schwarzbach 
78 
15 
Köcnvach 
50 
75 
Silges 
21 
91 
Langenschwarz 
26 
79 
Soisdorf 
59 
59 
Leibolz 
29 
60 
St ein b ach 
69 
10 
Leimbach 
27 
02 
Wehrda 
27 
17 
Mackenzell 
68 
06 
Wctzlos 
66 
93 
Mahlerts 
21 
10 
Wölf 
33 
26 
Mansbach 
87 
40 
zusammen 
1843 
18 
Allen Beteiligten bei der Laubheusammlung bringe ich 
noch folgenden Erlaß des Kriegsministeriums und des 
KciegSamtes zur Kenntnis: 
Vom Generalintendanten des Feldheeres ist folgende 
Drahtung bei mir Angegangen: 
„Sammeleifer der Lehrer und Schüler hat sehr erfreu¬ 
liches Ergebnis gezeitigt und Feldheer in Zeiten größter 
Futternot unterstützt. Pferde fressen Laubkuchcn gern. 
Allen an Sammlung Beteiligten, insbesondere Lehrern 
und Schülern gebührt uneingeschränkter, wärmster Dank. 
Generalintendant." 
Ich freue mich, diese Anerkennung weitergebm zu 
können. Es bleibt für alle Zeiten das Verdienst der 
deutschen Lehrer und der ihnen anvertrauten Jugend, in 
ernster Zeit durch aufopfernde Tätigkeit eine drohende 
Gefahr von unserem Feldheer abgewendet zu haben. 
Durch Erhaltung des Pferdebestandes ist die Versorgung 
der Front mit Munition und Verpflegung sichergestellt 
worden. Die Leistungen auch der jüngsten Schüler und 
Schülerinnen reihen sich würdig den Leistungen der 
Jungmannen in der Landwirtschaft an.
	        
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