Mit der wöchentlichen Gratis-Beüage vierseitiges illustriertes Fmerhaltungsdlatt".
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bereits Abends zuvor versandt bezw. ausgetragen,
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^ 141 Fernsprecher Nr. 42.
Sonnabend den 28. November 1918.
44. Jahrgang.
Amtlicher Tnl.
Bekanntmachung
des Zentral-Arbeiter- und 6oIbatesirates Cassel.
Die Reichsregierung ermächtigt durch Telegramm vom
18. ds. Mts. den Zentral-Arbeiter- und Soldatenrat
wj den Regierungsbezirk und des XI. Armeekorps in
Cassel folgende Erklärung zu veröffentlichen:
gjn die Arbeiter- und Soldatenräte des Regierungsbezirks
' ^.Cassel und des XI. Armeekorps.
Um ein einheitliches Vorgehen der Arbeiter- und
Soldatenräte des Bezirks zu sichern um Verwirrung
zu verhüten, die gerade jetzt die schwersten Folgen
haben müßte, empfehlen wir allen Arbeiter- und
Soldatenräten des Bezirks, den Arbeiter- und
Soldatencat des Regierungsbezirks und des XI.
Armeekorps für die gemeinsamen Angelegenheiten
dieser Arbeiter- und Sold«tenräte als entscheidende
Stelle anzuerkennen, seine Weisungen zu beachten
und in wichtigeren Zweifelsfällen ihn zu Rate zu
ziehen.
(Unterschrift) Die Reichsregierung.
Bekanntmachung.
Aufstellung von Wegweisern.
In der nächsten Zeit werden Teile des zurückmarschier-
ßenden Heeres den Bezirk des 11. Armeekorps durchschreiten.
Es ist unbedingt erforderlich, daß hierzu an allen Straßen¬
kreuzungen, hauptsächlich an den* Ausgängen der Ort¬
schaften,
deutlich erkennbare Wegweiser (große Tafeln)
angebracht werden. Die jetzigen Bezeichnungen genügen
nicht.
Die Verwaltungsbehörden, Arbeiter- und Soldatenräte
werden gebeten, sogleich die Ortsbehörden mit den nötigen
Anweisungen zu versehen und sie zu weitgehender Mit¬
hilfe unzuhalten.
Der Zentral-Arbeiter- und Soldatenrat
für den Bereich des 1t. Armeekorps:
(gcz.) Alb. G r z esioski.
Bvn seiten des steliv. Generalkommandos.
Der Chef des Stabes
(gez) Freiherr v. Tettau, Generalmajor.
1. Jedem am 9. November 1918 und später aus dem
Heeresdienst ordnungsmäßig ausscheidenden Unteroffizier
und Mann soll verabfolgt werten:
a) unentgeltlich ein Entlassungsanzug (soweit der
Borrat reicht Zivil, sonst Uniform),
b) ein einmaliges Entlassungsgeld in Höhe von50Mk.,
e) als Marschgeld, soweit Marschgebührniffe zuständig
sind, vom Truppenteil ein Pauschbetrag von 15 Mk.
2. Die Verabfolgung von i b wird abhängig ge¬
macht von einer ordnungsmäßigen Entlastung.
Dazu gehört:
a) Abgabe der noch im Besitz befindlichen Waffen und
Munition,
b) Empfangsnahme der Entlassungspapiere,
ez Anerkennung der Stammrolle.
Berlin, den 15. November 1918.
Der Kriegsminisler Unterstaatssekretär
Scheüch. Göhre.
Wird veröffentlicht.
Hünfeld, den 18. November 1918,
Der vorläufige Volks- Der Landrat:
und Soldatenrat.
I. A.: Vizefeldw Becker. Ludwig.
Einreichung der Fleischberechnung
durch die Bürgermeister und Metzger.
Die Herrn Bürgermeister der Ortschaften, in denen
gewerbliche Schlachtungen vorgenommen werden, werden
die Einreichung der Fleischbecechnung jedesmal nach
den gewerblichen Schlachtungen durch die Metzger erinnert.
Denjenigen Metzgern, die der Aufforderung der Herren
Bürgermeistern nicht pünktlich Nachkommen, wird die
gewerbliche Schlachtung entzogen werden.
Hünfeld, den 18. November 19l8.
Der Landrat: Ludwig.
Abänderung
der Gebührenordnung für die Hebammen
_des Regierungsbezirks Cassel._
Auf Grund des § 1 des Gesetzes, betreffend die Ge¬
bühren der Hebammen vom (0. Mai >908 ^Gesetzsamm¬
lung S. 103) ändere ich die sür den Umfang des Reg.
Bez. Cassel erlassene Gebührenordnung vom 15. Dez.
1908 (Amtsbl. 1908 S. 375) wie folgt, ab:
1. § l a. a. O. erhält folgende Fassung:
8 4.
Die in den folgenden Nummern bezeichncten Leistungen
unterliegen nachstehenden Gebührensätzen:
1. Für den Beistand bei einer regelmäßigen (recht¬
zeitigen oder frühzeitigen) Geburt 9—30 Mk.
2. Für den Beistand bei einer Fehlgeburt 6—20 „
3. Für den Beistand bei einer Zwillingsgeburi oder
einer regelwidrigen Geburt 12 — 36 Mk.
Die höheren Sätze sind insbesondere dann zu gewäh¬
ren, wenn es sich um eine mit starken Blutungen,
mit Eklampsie oder mit mühsamer Wiederbelebung des
Kindes verbundene Geburt handelt oder wenn die Heb¬
amme vorgeschriebene Eingriffe selbstständig anwenven
mußte.
4. Dauert der Beistand zu 1—3 ununterbrochen länger
als 12 Stunden, so erhöhe sich die Gebühr für
jede weitere Stunde um 1—2 Mk.
5. Für Hilfeleistung bei ärztlichen Operationen außer¬
halb der Zeit der Entbindung einschließlich des
Besuchs 3—9 Mk.
6. Für die gesamte regelmäßige Wochenbettpflege mit
den zugehörigen zehntägigen Besuchen einschließlich
der notwendigen Untersuchungen und Verrichtungen,
wie Ausspülungen, Einläufe, Katheterisieren, Baden
und Wickeln des Kindes - 15—30 Mk.
Wird die Tätigkeit der Hebamme während des Wochen¬
bettes auf einen Teil der vorgeschriebenen Besuche be¬
schränkt, so beträgt die Gebühr für jeden einzelnen
Wochenbesuch 1—3 Mk.
7. Für einen sonstigen Besuch (außerhalb des Wochen¬
bettes) einschließlich Untersuchungen und Verricht¬
ungen Bei Tage 1,50 — 3 Mk.
Bei Nacht 2-4 „
Muß die Hebamme bei den Besuchen zu 7 und den
Einzelbesuchen zu 6 nach der Beschaffenheit des Falles
oder auf Verlangen länger als eine Stunde verweilen,
so steht ihr für jede wettere halbe Stunde die Hälfte
der Anfangsgebühr zu.
8 Für eine Tagwache außerhalb der Zeit der Geburt
einschließlich des Besuchs 3—5 Mk.
sür eine solche Nachtwache 4—6 „
für eine solche Tag- und Nachtwache 5—10 „
9. Für eine Raterteilung in der Wohnung der Heb¬
amme bei Tage 1—2 Mk.
bei Nacht 2—3 „
10. Für ein schriftliches Zeugnis außer der Gebühr
für die Untersuchung oder den Besuch 1—2 Mk.
Als Nacht im Sinne vorstehender Vorschriften gilt
in den Monaten April bis September die Zeit von 10
Uhr abends bis 7 Uhr morgens, in den anderen Monaten
dies Zeit von 9 Uhr abends bis 8 Uhr morgens.
2. Im § 6 Absatz 1 "n. a. O. tritt der Betrag von
„0,40 Mark" an die Stelle von „0 25 Mark".
3. Diese Abänderung tritt m t dem 1. November 1918
in Kraft. (A. II 8559).
Cassel, den 15. Oktober 1918.
Der Regierungspräsident.
I. V. gez. Lewald.
Wird veröffentlicht.
Hünfeld, den 14. November 191P.
Der Landrat: Ludwig.
Bekanntmachung.
Die Oclmühle in Eitra ist vorläufig bis Mitte Dez.
ds. Js. für die Annahme vor» Bucheckern geschlossen,
dagegen hofft, die Oelmühle in Mackenzell nach heutiger
telephonischer Mitteilung den Schlagbetrieb Ende dieses
Monats aufnehmen zu können, vorausgesehr, daß bis da¬
hin die Maschinen eintrcffen. Dann wäre also der Zeit¬
punkt gekommen, an dem die Sammler der Bucheckern
ihren wohlverdienten Lohn einheimsen könnten. Natür¬
lich ist es, daß ein großer Ansturm einsetzt, den ebenso
natürlich die Mühle schon unter normalen Umständen
nicht bewältigen kann, im erhöhten Maße aber heute
nicht, wo vielleicht dringende Heeres- oder sonstige Auf¬
träge vorweg zu erfüllen sind. Es wird unter Umstän¬
den also eine arge Enttäuschung erntreten, wenn die
Sammler vielleicht sehr lange auf ihr Oel warten müssen.
Das Warten kann vermieden werden, wenn die Aus¬
stellung von Oel-Bezugscheinen beantragt wird. Die
bestehende Abneigung gegen Oelbezugscheine beruht da¬
rauf, daß angenommen wird, daß minderwertiges Orl
darauf zur Ausgabe gelaugt.
Das Kriegsmirtschaftsamt in Cassel ist deshalb bei
dem Kriegsausschnffe für tierische und pflanzliche Oele
und Fette vorstellig geworden und hat angefragt, bis
wann die Bevölkerung auf die Lieferung von Oel und
namentlich Buchöl — auf Grund von Sammlerbezugs¬
scheinen rechnen könne. Daraus ist von dem Kriegsaus¬
schuß für Fette und Oele folgende Antwort ergangen:
Bucheckernöl kann erst geliefert werden, wenn
genügende Mengen von Bucheckern zur Verarbei¬
tung angeliefert sind. Dagegen kann Vorschuß in
bestem Speiseöl sofort geliefert werden.
In Berücksichtigung dieser Mitteilung ist Vorschuß
besten Speiseöls von Kommunalverband beantragt.
Die Bevölkerung wird unter Bezugnahme auf die vor¬
stehenden Eröffnungen ersucht, Oelbezugsschrine zu be¬
antragen und sich von der Güte des Oels selbst zu über¬
zeugen. Löst der Kciegsausschuß für Fette und Oele
seine obige Zusage' ein, liegt es im eigenen Interesse der
Sammler in weitgehendstem Maße von der Einrichtung
der Oelbezugsscheine Gebrauch zu machen.
Zur Erleichterung für den Bezug des Oels ist der
Kommunalverband bereit, Oelbezugsschrine für verschie¬
dene Zeitdauer auszustellen.
Hünfeld, den 9. November 1918. ..
Kreisausschuß für Sammel- und Helfcrdienst.
Ludwig.
Laubheu. .
Die Laubheusammlung der Lrammllstellen im Kreise
hatte folgendes erfreuliches Gesamtergebnis:
Ztr. Pfd.
Ztr.
Pfd
Bodes
9
42
Michelsrombach
28
37
Buchenau
32
76
Neukirchen
38
21
Burghaun
19
80
Nüst
76
44
Dammersbach
29
15
Oberstoppel
26
25
Eiterseld
42
8t
Oberufhausen
53
56
Gotthards
24
15
Odcnsachsen
28
72
Großenbach
46
84
Rasdorf
181
09
Großenmoor
3
68
Rhina
18
92
Großentafr
53
77
Roßbach
119
49
Grüsselbach
56
34
Rothenkirchen
2
42
Haselstein
34
33
Rudolphshan
22
59
Hofajchenbach
60
82
Rückers
16
56
Hünfeld
59
09
Sargenzell
9
73
Hünhan
25
81
Schlotzau
16
95
Kirchhafel
78
27
Schwarzbach
78
15
Köcnvach
50
75
Silges
21
91
Langenschwarz
26
79
Soisdorf
59
59
Leibolz
29
60
St ein b ach
69
10
Leimbach
27
02
Wehrda
27
17
Mackenzell
68
06
Wctzlos
66
93
Mahlerts
21
10
Wölf
33
26
Mansbach
87
40
zusammen
1843
18
Allen Beteiligten bei der Laubheusammlung bringe ich
noch folgenden Erlaß des Kriegsministeriums und des
KciegSamtes zur Kenntnis:
Vom Generalintendanten des Feldheeres ist folgende
Drahtung bei mir Angegangen:
„Sammeleifer der Lehrer und Schüler hat sehr erfreu¬
liches Ergebnis gezeitigt und Feldheer in Zeiten größter
Futternot unterstützt. Pferde fressen Laubkuchcn gern.
Allen an Sammlung Beteiligten, insbesondere Lehrern
und Schülern gebührt uneingeschränkter, wärmster Dank.
Generalintendant."
Ich freue mich, diese Anerkennung weitergebm zu
können. Es bleibt für alle Zeiten das Verdienst der
deutschen Lehrer und der ihnen anvertrauten Jugend, in
ernster Zeit durch aufopfernde Tätigkeit eine drohende
Gefahr von unserem Feldheer abgewendet zu haben.
Durch Erhaltung des Pferdebestandes ist die Versorgung
der Front mit Munition und Verpflegung sichergestellt
worden. Die Leistungen auch der jüngsten Schüler und
Schülerinnen reihen sich würdig den Leistungen der
Jungmannen in der Landwirtschaft an.