Mt der wöchentlichen Gratts-Beilage vierseitiges illustriertes „Unterhaltungsblatt"
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ß 143.
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Fernsprecher Nr. 42.
Donnerstag den 28. November 1918.
44. Jahrgang.
Amtlicher Teil.
EiitWrtittW.
Die Landgemeinden und die Gutsbezirke müssen damit
rechnen, daß sie im Laufe der allernächsten Zeit voraus¬
sichtlich in etwa 10 bis 14 Tagen mit Einquartierung
von Truppen bedacht werden, die aus dem Felde zurück-
marschiert kommen und in der hiesigen Gegend Halt
machen. Die aus dem Felde eintreffeuden Truppen
sollen tunlichst nur in Massrnquartieren untergebracht
werden.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher wollen
schon jetzt die nötigen Vorbereitungen treffen und soviel
wie möglich Massenquartiere in Sälen, Schulen, Scheunen
usw. bereit stellen. Lagerstätten sind möglichst alsbald
herznrichten. Erforderliches Stroh wird auf die Stroh¬
lieferung der Gemeinden gutgerechnet. Als Heizmaterial
kommt in erster Linie Holz in Frage. Kohlen sind
nicht mehr verfügbar. Da die Massenquartiere voraus¬
sichtlich nicht ausreichen werden, sind ohne Verzug auch
sowie! wie möglich Einzelquartiere zu sichern, jedoch
dürfen nur solche Soldaten in Bürgerquartiere ausge¬
nommen werden, die entlaust und scuchenfrei sind. Die
Quartiergeb r sind schleunigst anzuhalten, die Quartiere
bereitzuhalten. Die Zahl der im Höchstfälle Einzuqudr-
tierenden ist ihnen baldigst bekannt zu geben. Zur
gründlichen Vorbereitung empfehle ich vorherige Be¬
sprechung in der Gemeindevertretung unter Hinzuziehung
der Mitglrcder des Wirtschaftsausschusses und des 2au-
ernrates. Wie stark die Gemeinde oder der Gutsbezirk
mit Mannschaften und Pferden belegt werden kann,
rft k-Nzi,stellen, und wir bis »um 1. «ächstcn Rsaats
ja berichten. Dabei ist anzugeben, ob und welche Vor¬
bereitungen für eine Einquartierung getroffen sind, für
wieviel Mann Maffenquarliere und für wieviel Einzel¬
quartiere vorhanden sinü und wieviel Pferde untergebracht
werden können.
Es wird ausdrücklich bemerkt, daß die Truppen
sich selbst verpflegen und zwar sagleich oou ihrem Ein¬
treffen ab. Es ist lediglich für Holz zur Feuerung zu
sorgen.
Hünfeld, den 2b. N»»»mber 191».
J.-Nr. 14569.
Der L«ndr»t: Ludmiz.
Mitbürger!
Der bisherige Reichskanzler Prinz Map «on Baden
hat mir unter Zustimmung der fämtlich.u Sts.tsUkre-
tare die Wahrnehmung der Geschäfte d.» Reichskanzlers
übertragen. Ich bin im Begriffe, di« u.ue Regierung
im Einvernehmen mit den Parteien zu bilden und «erde
d-L Ergebnis der Oeffentlichkeit in Kürze berichten.
Die nche Regierung wird eine Volksregirrung sein.
4hr Bestreben wird sein müssen, dem deutschen Volke
"n Frieden schnellstens zu bringen und die Freiheit,
die es errungen hat, zu befestigen.
Mitbürger! Ich bitte Euch alle um Eure Unterstütz¬
ung bei der schweren Arbeit, die unser harrt, Ihr wißt,
wie schwer der Krieg die Ernährung de» Volkes, die 1.
Voraussetzung des politischen Lebens, bedroht.
Die politische Umwälzung darf die Ernährung der
Bevölkerung nicht stören.
Es muß die erste Pflicht aller in Stadt und Land
bleiben, die Produktion von Nahrungsmitteln und ihre
^uhr in die Städte nicht zu hindern, sondern, zu
Nahrungsmittelnot bedeutet Plünderungen und Raub
M Elend für alle. Die Aermsten würden am schwersten
ben”' b'e ^nMtriearbeiter am bittersten getroffen wer-
Wer sich an Nahrungsmitteln oder sonstigen Bedarfs-
Menständen oder an den für ihre Verteilung benötigten
Verkehrsmitteln vergreift, versündigt sich aufs schwerste
bn der Gesamtheit.
Mitbürger! Ich bitte Euch dringend: Verlaßt die
^aßen! Sorgt für Ruhe und Ordnung. .
Eer^in, den 9. November 1918.
Der Reichskanzler:
gez. Ebert.
Wird veröffentlicht:
Hünfeld, den 19. November 191».
^--Nr. 14480. Der Landest: Ludwig.
Kartoffeln.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher wollen
mir binnen 3 Taqen nach Ablauf der Frist für die Aus¬
sonderung der abzuliefernden Kartoffeln anzeigen, wieviel
Zentner Kartoffeln noch zur Lieferung angemeldet worden
sind. Die Anzeige muß bis zum 2. Dezember d. Js.
hier eingehen.
Hünfeld, den l8. November 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J.-Nr. 14449. Ludwig.
Neue Festsetzung der Fleischhöchstpreise.
Aenderung des § 1 der Anordnung vom 7. 9. 1917
in Nr. 110 des Kreisblattes betr. Fleischhöchstpreise.
Die Höchstpreise sind im Einverständnis mit dein Herrn
Regierungspräsidenten neu festgesetzt worden wie folgt:
1) für Rindfleisch mit Knochen pro Pfund . 2,00 M
„ ohne
„
„
. 2,50 „
Rindsleber
. 1,70 „
„
Kalbfleisch mit
n
. 1,™ „
„
- ohne „
„
w
• 2,30 „
„
Hammelfleisch mit „
. 2,20 „
„
Schweinefleisch mit „
. 3,00 „
„
„ ohne „
. 3,50 „
rohes Schweinefett
• 4,50 „
„
Dörrfleisch
. 4,00 „
„
geräucherten Speck
• 4.50 „
„
„ Schinken
. 4,00 „
„
Servelatwurst
„
n
. 5,00 „
„
Schwartemagcn
„
n
. 3,50
Lcberwufft
• 2,oo „
„
Blutwurst
„
„
• 3,60 „
Diese Aenderung der Anordnung vom 7. 9. 1918
tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Hünfeld, den 25. November 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Nr. 14120. Ludwig.
ÜBanittMf.
Es wird hierdurch jedermann ernstlich gewarnt, von
Soldaten militärische Bekleidung»- und Ausrüstungsstücke,
Pferde usw. anzukaufen. Diese sind Eigentum des Staa¬
tes. Jede Entwendung und jeder Ankauf wird als Dieb¬
stahl oder Hehlerei verfolgt.
Der vorläufige Volks¬
und Soldatenrat:
I. A. Vizefeld w. Becker.
Der Kgl. Landrat:
Ludwig.
Die Zuständigkeiten, die nach d»n bisherigen Bestim¬
mungen von der Krone und vom Etaatsministerium
airsgeübt wurden, find auf die preußische Regierung
übergegangen, »elche nach der Bekanntmachung vom 12.
November 1918 die Etaatsleitung in Preußen über¬
nommen hat.
Die Zuständigkeiten aller übrigen Zentralbehörden
sowie der Provinzial- und Lokalbehörden bleiben unbe¬
rührt.
Diese Behörden führen fortan eine den veränderten
Verhältnissen angepaßte Bezeichnung, z. B.
Ministerium des Innern, der Oberpräsident, der Re¬
gierungspräsident, Regierung, der Landrat;
Justizministerium, das Oberlandesgericht, das Land¬
gericht, das Amtsgericht,
u. s. w.
Die Amtssiegel sind entsprechend zu ändern. *
Berlin, den 14. November 1918.
Die preußische Regierung.
gez. Hirsch. gez. Ströbel.
Wird veröffentlicht.
Hünfeld, den 19. November 1918.
J.-Nr. 14560. Der Landrat Ludwig.
Einmalige Kriegsteuernngszulage ISI8.
Die den im Schuldienst in der Heimat befindlichen
Lehrpersonen laut Ministerialerlaß vom 2. September
d. Js. zu zahlende einmalige Kriegsteuerungszulage ist
nach Mitteilung der Regierung, Abteilung 2, zur Aus¬
zahlung auf die Kreiskaffe hier angewiesen worden.
Hünfeld, den 18. November 1918.
J.-Nr 14384. Der Landrat: Ludwig.
Auf
rus.
Entlassung aus dem Heere in der Heimat.
Es können nicht alle Soldaten des großen deutschen
Heeres und der Flotte zugleich entlassen werden!
Es können auch nicht alle bis auf den letzten Mann
entlassen werden!
Die Entlassung muß sich nach den Berkehrsmöglich¬
keiten richten, sie muß ordnungsmäßig vor sich gehe«.
Darum Geduld und Ruhe, bis jeder an der Reihe ist.
Im Heimatheer ist für's erste die Entlassung der alten
Jahrgänge bis 1879 einschließlich angeordnet, jüngere
werden folgen. Leute in unentbehrlichen Diensten z. B. Ge-
fanqenenbewachung, müssen warten, bis sie ersetzt sind.
Leute aus Elsaß-Lothringen, die nicht freiwillig dienen
wollen, sind sofort zu entlassen.
Leute aus dem linksrheinischen Räumungsgebiet u«d
aus den Brückenköpfen können sofort entlassen werden,
wenn sie nicht den Jahresklassen 1896 und 1899 angr-
hören.
Wer von seiner Formation aus irgend einem Grunde
abgekommen ist, sucht die nächste militärische Dienststelle
auf und bittet um einen Urlaubschein in seine Heimat
oder um einen Fahrschein zu seinem Ersatztruppenteil.
Wer mit Urlaub heimfährt, sieht zu Hause nach den
öffentlichen Anschlägen und Zeitungsnachrichten, aus
denen er erfahren wird, wie er nachträglich zu seinen
Entlaffungspapieren und Marschgebührnifsen kommt.
Bis dahin dient ihm der Urlaubsschein als Ausweis.
Jeder Soldat erhält einen Entlaffungsanzug.
Berlin, den 15. November 1918.
Der Kriegsmluister.
gez. Göhre. gez. Scheüch.
Bekanntmachung.
1. Jedem am 9. November 1918 und später aus
dem Heeresdienst ordnungsmäßig ausscheidenden Nnte,-
offizier und Mann soll verabfolgt werden:
*) unentgeltlich ein Entlaffungsanzug (soweit der
Vorrat reicht Zivil, sonst Uniform).
b) ein einmaliges Entlassungsgeld in Höhe von S»
Mark,
c) als Marschgeld, soweit Marschgebührnisse zustän¬
dig sind, vom Truppenteil ein Pauschbetrag v»n
15 Mark.
2) Die Verabfolgung von l b wird abhängig gemacht
von einer ordnungsmäßigen Entlassung.
Dazu gehört:
a) Abgabe der noch im Besitz befindlichen Waffen
und Muniton,
b) Empfangnahme der Entlaffungspapiere,
e) Anerkennung der Stammrolle.
Berlin, den 15. November INI8.
Der Kriegsminister. Unterstaatssekretär,
gez. Scheüch. gez. Göhre.
Wird veröffentlicht.
Hünfeld, den 19. November 1918.
Der vorläufige Volks- Der Kgl. Landrat:
und Soldatenrat:
I. A. Vizefeldw. Becker. Ludwig.
Zuckerabgabe für November.
Infolge der bestehenden Transportschwierigkeiten ist
der Zucker für November noch nicht eingetroffen; der
Eingang wird aber täglich erwartet.
Auf den Nooemberabschnitt wird ein Pfund Zucker
abgegeben werden.
Hünfeld, den 25. November 1918.
J.-Nr. 981. Der Landrat Ludwig.
Volkszählung.
Die auf den 4. Dezember angesetzte Volkszählung
findet nicht statt.
Hünfeld, den 19. November 19 >8.
J.-Nr. 14412. Der Landrat: Ludwig.
Die Herren Bürgermeister und Gendarmerie-Wachtmeister
des Kreises, welche mit der Erledigung meiner Verfügung
vom 11. November ds. Js. J.-Nr. 14242 betr. Kartoffel-
ablieserung im Rückstände sind, werden mit 3tägiger
Frist daran erinnert.
Hünfeld, den 26. November 1918.
Der Landrat I. V.: Jllgner.^