Full text: Hünfelder Kreisblatt (1918)

Mit der wöchentlichen Gratis-Beilage vierseitiges illustriertes „Unterhaltungsblatt". 
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Ilattes bis späiestens Vormittags 10 Uhr erbeten. 
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Pvstanstalten 1 Mark 74 Pfg. incl. Bestellgeld. Einzelne und 
Belagsnummern ä 10 Pfg. 
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deren Raum 10 Pfg., im amtlichen Teile 20 Pfg., Reklamen 20 Pfg. 
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angemessenem Rabatt. 
Fernsprecher Nr. 42. 
Dienstag den 5. Februar 1918. 
43. Jahrgang. 
Amtlicher Teil. 
NachrragsdeLannLurachung 
Kr. Paga. 1200/11. 17. St. R. A. 
jv der Berairrrtmachung Nr. w. III. 709/5. 
17. K. R. A. vom 10. Juli 1817, be- 
tteffeud Höchstpreise für Spinnpapier 
aller Art sowie für Papiergarne«, und 
-biudsädeu. 
Vom 1. Februar 1918. 
Die nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des 
Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 
in Verbindung mit dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 
iReichs-Gesetzbl. ,S. 813) — in Bayern auf Grund der 
Allerhöchsten Verordnung voni 31. Juli 1914, den iieber- 
gang der vollziehenden Gewalt auf die Militärbehörden 
betreffend, ferner des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 
4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 339) in der Fassung vom 
17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung 
mit den Bekanntmachungen über die Aenderung dieses 
Gesetzes vom 21. Januar 1915, 23. März 1916 und 
22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. 1915 S. 25, 1916 S. 183 
und 1917 S. 253) zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit 
dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen gemäß den in der 
Anmerkung *) abgedruckten Bestimmungen bestraft werden, 
sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere 
Strafen angedroht find. Auch kann der Betrieb des Han¬ 
delsgewerbes gemäß der Belanntmachnng zur.Ferichaltnng 
unzuverlässiger Personen vvni Handel vom 23. September 
191b Weichs-Gesetzbtz S. 603) untersagt ivcrden. 
«rttte! 1. 
Die Preistafel I der Bekanntmachung, betreffend Höchst¬ 
preise für 'Spinnpapier aller Art ft«sie für Papiergarne 
und -bindfädcn. vom 10. Juli 1917 — Nr. VV. III. 700/5. 17. 
Gewicht eines 
QuadratmeteiS 
100 v H 
Natron» 
(Sulfat.) 
Zellstoff 
75 biß 99 o H 
Natron» 
(Sulfat-> 
Zellstoff 
mit 
'.<» biS 74 v H 
Natron» 
(Sulfat») 
Zellstoff 
25 bis 4 H 
(Sulfat») 
Z-Lstoff 
mit 
o bis 24 v H. 
Natron. 
(Sulfat.) 
Zellstoff **) 
.Preise i 
ir 1 kg in Pfennigen 
23 bis 24 g . . 
228 
222 
215 
210 
205 
21 .. 22 „ . . 
248 
242 
235 
230 
226 
19 „ 20 „ . . 
293 
287 
280 
275 
270 
17 . 18 „ . . 
333 
327 
320 
315 
310 
Artikel 11. 
In Preistafel I wird unter Zuschläge »2 die Preistafel 
durch folgende Zeile ergänzt! 
Bei einer Streifenbreite von: 
Lei einem Quadrat- 
| 
3 mm 
Metergewicht 
des Papiers von 
I 7 mm ; 6 mm 
u mehr > 8 mm > i 
5 DUD 1 4 mm 
1 
Zuschlag für 1 kg in Pfennigen 
>8 bis 24 g . 
3t 
I 55 i 
67 
87 
37 | 43 | 47 
Artikel HL 
Die Preistafel II erhält unter A folgende Fassung: 
A. Papierrundgarne' 
a) Unter Zugrundelegung des Durchmessers 
1. bei Verwendung eines Papiers von mehr als 
60 g für 1 qm: 
») Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe 
bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen 
wird bestraft: 
‘ 1. wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet: 
I 2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages anfsordert, 
durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich 
I zu einem solchen Vertrage erbietet: 
, 3. wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (§§ 2. 
3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise) betroffen ist, bei- 
sciteschasft, beschädigt oder zerstört: 
'; 4. wer der Aufforderung der zuständigen Behi»de zum Ver¬ 
kauf von Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, 
f' nicht nachkommt; 
5. wer Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise fest¬ 
gesetzt sind, den zuständigen Beamten gegenüber verheim¬ 
licht: 
6. >oer de» nach 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, er- 
lassenen AuLführungsbestimmipigen znwiderhandelt. 
Bei vorsätzlichen Ziiwiderhandlupacn gegen Nr. t oder 2 
ist die Geldstrafe mindestens auf das Doppelte des Betrages zu 
bemessen, um den der Höchstpreis überschritten ivorden ist oder 
in den Fällen der Nr. 2 überschritten werden sollte: übersteigt 
der Mindestbetrag zehntausend Mark, so ist auf ihn zu erkennen. 
Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe bis aus die 
Hälfte des Mindestbetrags ermäßigt werden. 
Bei Zuwiderhandlungen gegen Nummer 1 und 2 kann neben 
der Strafe angeordnct ivcrden, daß die Verurteilung auf Kosten 
des Schuldigen öffentlich bekanntzumachen ist: auch kann neben 
Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehren¬ 
rechte erkannt iverden. 
Neben der Strafe kann auf Einziehung der Otegcnstande 
erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, 
ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 
**) Also auch bei Verlvenbniig .von reinein Sulsitzcll- 
stofspapicr. 
Bei einem 
DurchnieOer 
von mm 
! bis 1,4 
1,8 
2.4 
2.9 
3.9 
5.9 
8.9 
11.9 
1.6 
2 
2,5 
3 
4 
6 
9 
12 u.gröber 
mit 
H*0 v. H 
Natron» 
(Sulfat-) 
Zellstoff 
75 bis 09 v H 
Natron» 
Zellstoff 
Natton. 
(Sulfat.) 
Zellstoff 
'25 b's 49 o H 
Natron- 
(Sulfat-1 
Z-lllloff 
» bis '24 v H 
Natron» 
lSulfat«) 
Zellstoff**) 
Preise für 1 kg in Pfennigen 
195 
188 
181 
175 
170 
185 
178 
171 
165 
160 
177 
170 
16.3 
157 
152 
171 
164 
157 
151 
146 
167 
160 
153 
147 
142 
165 
158 
151 
145 
140 
162 
155 
148 
142 
137 
159 
152 
145 
139 
134 
157 
150 
143 
137 
132 
2. bei Verwendung eines Papiers von weniger,als 
60 g für 1 qm errechnen sich die Preise fol¬ 
gendermaßen: HO v. H. des Höchstpreises des 
verwendeten Papiers mit folgendem Zuschlag 
in Pfennigen: 
Bei einem Durchmesser von mm 1 bis 1,4 l,s bis 1,8 2 Eil 2,4 2,6 6t* 2.» 
Preise fürH in Pfennigen 65 55 47 41 
min 3 bis 3,9 4 bi§ 5,« 6 bis 8,» 9 bis 11,» 12 u. gröber 
87 35 82 29 27 
b) Unter Zugrundelegung der metrischen Nummern***) 
bei Verwendung eines Papiers 
Garnnummer 
meirrsch 
mit 
loo v. H. 
Natron 
(Sulfat») 
Zellstoff 
mit 
75 bis 92 v H. 
(Sulfat-) 
Zellstoff 
mit 
5') bis 74 o. H. 
Natron- 
(Sulfat») 
Zellstoff 
25 ßi84üv. H 
Natron- 
(Sulfat.) 
Zellstoff 
0 bis 24 v. H. 
Natron. 
(Sulfat.) 
Zellstoff**) 
Preise für 1 kg in Pfennigen 
211 
204 
196 
190 
185 
225 
218 
210 
204 
199 
235 
228 ‘ 
220 
214 
209 
245 
238 
230 
224 
219 . 
270 
263 
255 
249 
244 
300 
293 
285 
279 
274 
355 
348 
340 
334 
329 
415 
408 
400 
394 
389 
537 
529 
■ 520 
513 
507 
577 
569 
560 
553 
547 
617 
609 
600 
593 
‘ 587 
717 
709 
700 
693 
687 
817 
809 
800 
793 
787 
917 
909 
900 
89.3 
887 
1 017 
1 009 
1 000 
993 
987 
' 1 167 
1 159 
1 150 
1 148 
1 137 
1 317 
I 309 
I 300 
1 293 
1 287 
1 467 
I 459 
1 450 
I 443 
l 437 
1 617 
1 609 
1 600 
1 593 
1 587 
1 767 
1 759 
1 750 
1 743 
1 7.37 
1 
1.1 bis 2 
2.1 „ 2.4 
2 5 3 
*3.1 i, 3,5 
3.6 „ 4 
+,l „ 4,5 
4.« „ 5 
5.1 „ 5,6 
5.6 „ 6 
6,> . 7 
7.1 „ 8 
8.1 „ 9 
9.1 „ 10 
1(11 , 11 
I I.i „ 13 
13.1 . 15 
15.1 . 17 
17.1 „ 19 
19.1 „ 21 
Für Garne gröber als I metrisch bestimmen sich die 
Preise nach der Tabelle A a der Preistafel II. 
Artikel IV. 
Nachsatz 1 und 2 zur Preistafel II A b „Preise für 
Zivischennninmern im Verhältnis. Die Lieferung einer 
gröberen als der vereinbarten Nummer darf, wenn die 
Abweichung nicht mehr als 10 v. H. beträgt, zum Höchst¬ 
preise der vereinbarten Nummer erfolgen" fallen fort. 
Artikel V. 
In Preistafel II 8 2 wird die Preistafel durch fol¬ 
gende Zeile ergänzt: 
Bei einem 
Quadratmeter. 
des Paoiere von 
bis 24 kg . . . 
Be' eiver Schnittbreite der verwendeten Splnrtteller von: 
10 min j H u I j _ I _ I . j 0 
u Mehr 8 mm j 7 mm \ 6 mm 5 mm ! 4 mm j 3 mm 
Zuschläge für 1 kg in Pfennigen 
82 
Artikel VI. 
In Preistafel ll wird unter Zuschläge b 1 die Preis- 
«osel solgendermaßen ergänzt: 
— 
«o 
v 
o 
- 
2 
2 
£ 
• 
£ 
2 
2 
Z 
s 
s 
I 
2 
s 
2 
2 
s 
-o 
£ 
S 
k 
- 
s 
s" 
- 
s‘ 
s 
* 
s 
2 
Preise für 1 
k» in Df.nnfqen 
-meifach 
L8 
108 
121 
134 
149 
164 
179 
194 
21U 
226 
242 
258 
27« 
235 
315 
mehrfach 
69 
76 
84 
91 
105 
11« 
127 
138 
149 
160 
m 
182 
194 
207 
221 
Wird veröffentlicht. 
Hünfeld, den I. Februar 1918. 
Der Landrat I. V.: Delgmann. 
Artikel VII. 
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Februar 1918 
ln Kraft. 
***) Hierbei bedeutet die Numnn-r die Zahl der Kilometer, 
die von einem Papiergarn bei einer Feuchtigkeit von 15 v. H. 
vom Trockengewicht ans l Kilogramm gehen. Bruchteile, kleiner 
als Zehntel, bleiben, wenn sie 0.05 oder weniger betragen, 
unberücksichtigt, wenn sie mehr als 0,05 betragen, werden 
sie als ein voll», s Zehntel berechnet. t 
Cassel, den 1. Februar 1918. 
Der Stellvertretende Kommandierende General 
des XI. Ameekorps 
»on Kehler, Generalleutnant. 
Nachdem mir seitens des Herrn Ministers des Innern 
diedcommissarische Verwaltung des Landratsamtesim 
hiesigen Kreise übertragen wordenKist, habe ich die Ge¬ 
schäfte heute übernommen. Es wird dies hiermit zur 
öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Hünfeld, den 4. Februar 1918. 
Ludwig, 
Regiernngsrat. 
Der Kreis hat wöchentlich eine große Zahl Rinder 
zur Heereslieferung aufzubringen. Mit Rücksicht darauf 
werden die Händler und Metzger ersucht, bis spätestens 
Donnerstag Abend das in der darauffolgenden Woche 
zu liefernde Vieh beim Vertrauensmann des Kreises 
anzumelden. Spätere Anmeldungen können für die 
betreffende Woche nicht mehr berücksichtigt werden. Das 
an der Zahl noch fehlende Vieh wird am Freitag vom 
Kgl. Landratsamt abgerufen. Das angeforderle Vieh 
muß pünktlich geliefert werden, selbst wenn von der 
Kommission ein späterer Lieferungstermin festgesetzt 
wurde, andernfalls wird die sofortige Enteignung in 
die Wege geleitet werden. 
Hünfeld, den 4. Februar 1918. 
Der c. Landrat: Ludwig. 
Der angegebene Umrechnungssatz „100 kg Mehl = 
etwa 107 kg Gebäck" wird dahin richtiggestellt: 
100 kg Mehl — etwa 125 kg Gebäck. 
Nachdem zwischen der Reichsgetreidestelle Geschäfts- 
abteilung, G. m. b. H., und dem Verband Deutscher 
Keksfabrikanten, (E. V.) in Celle abgeschlossenen Ver¬ 
trage haben die zur Herstellung von Krankengcbäck 
herangezogenen Betriebe für Einheitskeks folgende Ver¬ 
kaufspreise einzuhalten: 
für 100 Stück 100-g-Rollen oder -Pakete 19,45 M. 
für 100 Stück 125-g-Tüten Bruchkeks 22,— „ 
für 100 Stück 250-g-Tüten Bruchkeks 44,— „. 
Diese Preise verstehen sich ab Bahnverladestelle des 
Betriebes und schließen die bahnmäßige Verpackung ein. 
Die 100-g- Packung ist mit 0,25 M. 
die 125-g- Tüte Bruchkeks mit 0,28. „ 
die 250-g- Tüte Bruchkeks mit 0,55 „ 
auszuzeichnen und muß uneröffnet zu diesen Preisen an 
den Verbraucher abgegeben werden. 
Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß 
Zwieback nur an Kranke gegen ärztliches Attest sowi 
an Kinder unter 2 Jahren und an Personen über 70 
Jahre gegen behördlichen Ausweis, in allen Fällen nur 
unter Anrechnung auf die Brotkarte abgegeben wird. 
Die Herren Bürgermeister haben den behördlichen 
Ausweis auf der Rückseite des Stammes der Brotkarte 
anzubringen. Dem Antrag an das Landratsamt (Kreis¬ 
kornstelle) auf Zuweisung von Zwieback usw. ist die 
mit behördlichem Ausweis versehene Brotkarte beizulegen. 
Hünfeld, den 31. Januar 1918. 
Der Landrat I. V.: Delgrnann. 
In sämmtlichen hiesigen Geschäften, sowie in 
Burghaun bei H. Hattendorff, I. Leister, R. Becker, 
G. H. Zoll, 
Eiterfeld bei G. Hartmann, V. Giebel, 
Steinbach bei I. Bosold, G. Vogel, 
Großentaft bei Witwe Heim, 
Wehrda bei Ohlendorf, I. Wenzel, . 
Mansbach bei H. Mares II, Jul. Bortfeld, Fr. 
Kümmel, 
Buchenau bei K. Baumgardt, 
Rasdorf bei I. A. Kiel, A. Litz, 
Rhina bei Viktor Viktor, 
Neukirchcn bei R. Scheüenberg, S. Trümper, 
Schwarzbach bei B. Fladung, B. Bloch, 
werden folgende Lebensmitltel, soweit der Vorrat reicht, 
ohne Karten abgegeben: 
Grünkermehl in Paketen, Suppenwürfel, Morgentrank, 
Röstsuppe, Kunsthonig. Den Hünfelder Geschäften ist 
außerdem noch eine kleine Menge Milchpulver und Sago 
zum freien Verkauf zugetrilt. Ueber den Verkauf von 
Kunsthonig haben die Geschäfte bis zum 15. ds. Mts. 
eine Liste hierher einzureichen, an wen derselbe abgegeben 
ist; über Mengen, die bis dahin nicht verkauft find, 
wird anderweitig verfügt. 
Hünfeld, den 4. Februar 1918. 
Der Landrat. I. V.: Delgmann.
	        
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