Full text: Hünfelder Kreisblatt (1918)

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Mit der wöchentlichen Gratis-Beilage vierseitiges illustriertes „Unterhaltungsblatt". 
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Aeint wöchentlich 3mal: Dienstag. Donnerstag u. Sonnabend ^ 
wird bereits Abends zuvor versandt bezw. ausgctragen. 
Anreiacn für die nächste Nr. werden am Tage der Ausgabe des 
Blattes bis spätestens Vormittags 10 Uhr erdetem_j 
Bczuasvreis mit dem vierseitigen illustrierten „Unterhaltungsblatt 
einschließlich Brir.gerlohn 1 Mark 50 Pfg., bei den Kanerlichen 
Postanstalren 1 Mark 74 Psg. incl. Bestellgeld. Einzelne und 
Bclagsnummcrn ä 10 Pfg. 
Einrückunasqebühren betragen für die 5-gespaltene Zeile dder 
"reu Raum 10 Psg., im amtlichen Teil- 20 Psg., Reklamen 20 Psg. 
Bei mehr wie zweimaliger Wiederholung derselben Anzeige Mil 
angemessenem Rabatt. 
Fernsprecher Nr. 42. 
Dienstag den 26. Februar 1918. 
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Bekanntmachung 
Nr Bst. 1600/1- 18. K. N. A.. 
^^ffend Höchstpreijs von Holzspänen 
aller Art. 
Dom 16. Februar 1918. 
Nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des 
IcbcS über den Belagerungszustand vom 4. Jum 1801 
Verbindung init dem Gesetz vom 11. Dezember 191o 
eickis-Gesetzbl. S. 813) - in Bayern aus Grund der 
llerhöchsten Verordnung vom 31. Julr 1914 , des 
l'ebcs, betcessend Höchstpreise, vom 4. August 1914 
kich--Gesetzbl. S. 339) in der Fassung vom 17. De- 
ber 1914 (Neichs-Gesetzbl. S. 516). der Bekannt,nachun- 
i schi-r die Milderungen dieses Gesetzes vom 21. Januar 
L kNeichs-Gesetzbl. S. 25). vom 23. September 191-, 
nchz-Gesetzbl 's. 603). vom 23. März 1916 (Neichs- 
etzblatt Seite 183) und vom 22. Marz 1917 (Reich-- 
setzblatt Seite 253) mit dem Bemerken zur allgemeinen 
ntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen nach den m 
x Anmerkung*) abgedruckten i Bestinimungen bestrajt 
^Alich kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß 
Bekanntmachung zur Feruhaltuug unzuveclösoger Per- 
cn vom Handel vom 23. September 19!-» (An. " 
sctzblatt Seite 603) uulersagt werden. 
8 1. 
>n der Bekanntmachung betroffene GegLnstündo 
Bon dieser Bekanntmachung werden betroffen: ^ 
Bei der Bearbeitung von Holz anfallende Sagespane 
(Sagemehl), HobetspLne und andere Holzspane aller 
Art (Holzwolleabfall. Drehsväne. Maschinenspane usw.). 
Nicht betrosfen werden: Holzmehl, Holzwolle, Hau- 
und Essigholzspane. 
2. 
Höchstpreise. 
» Der Verkaufspreis für die im 8 1 bezeichueten trocken 
«ickagertcn Gegenstände darf nicht mehr beiragen ats 2,50 
ark für 100 Kilogramm in der Beschaffenheit, wte sie 
im Betriebe anfallen, frei verladen in den Eisenbahnwagen 
«der in das Schiss der Verladestation. 
3 3. 
Ausnahme«. 
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen sind zu 
richten an die Beschaffungsstelle für Holzspäne und Streu- 
mittel bei der Königlichen Intendantur der milttartschen 
Institute, Berlin W30, Vikloria-Luisc-Platz 8. 
8 4. 
Znkraftkrclen. 
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 16. Februar 
1918 in Kraft. 
Cassel, den 16. Februar 1918. 
Der Stellvertretende Kommandierende General 
des XI. Armeekorps 
von Kehler, 
Generalleutnant. 
Wird veröffentlicht. 
Hünfeld, den 16. Februar 1918. 
Z.-Nr. 1769. Der c. Landrat: Ludwig 
I») Mit Gefängnis bis zn einem Jahre und nut G.'ldsiraej 
bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strusen 
toirb bestrast: 
l 1. wer die festgesetzten Hvckistpreise uber>chre,tet; , 
12 wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages aussordert. 
[ ' durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich 
zu einem solchen Vertrage erbietet; 
. 3 wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (§§ 2. 
3 de? Gesetzes, betreffend Höchstpreise) betrosfen ist, der- 
seiteschasst, beschädigt vder zerstört; 
4 wer der Aussorderung der znstandtgen Behörde zum Ver- 
kauf von Gegenständen, sür die Höchstpreise sestgejetzt smd, 
nicht nachkommt; ... .. . _ 
6 wer Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise sest- 
i gesetzt sind, den zuständigen Beamten gegenüber verheim- 
8. wer'den nach 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, er- 
lassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt. 
Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen Nr. 1 oder 2 
ist die Geldstrafe mindestens aus das Doppelte des Betrages 
»u bemessen, um den der Höchstpreis überschritten worden qt 
«der in den Fällen der Nr. 2 überschritten werden sollte: 
übersteigt der Mindestbetrag zehntausend Mark, so ist auf 
ihn zu erkennen. Im F-alle mildernder Umstaude kann die 
«eidstrafe bis auf die Hälfte des Mindestbetrages ermäßigt 
Bei Zuwiderhandlungen gegen Nr. 1 und 2 kann neben der 
Strafe an geordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten 
des Schuldigen öfsentlich bekanntzumachen ist; auch kann neben 
der Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlrchen Ehrenrechte 
«kannt werden. . „ . 
Neben bei Strafe kann auf Etnztehung der Gegenstände, 
cuf die sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden, 
»hne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder n«ht- 
Der Verkaufspreis für das den Mehloerteilungsstellen 
zugemiesene Kartoffelwalzmehl ist auf 26'/, Pfennig für 
das Pfund festgesetzt. 
Hünfeld, den 25. Februar 1918. 
Der c. Landrat: Ludwrg. 
"Den Herren Bürgermeistern wird mitgeteilt, ^daß nach 
neuester Anordnung die Wagen zur Heu und Strohver- 
ladung von mir bestellt werden müssen. Von der Be¬ 
reitstellung der Wagen wird dann von der nächstgelegenen 
Verladestelle (Güterabfertigung) Nachricht gegeben werden. 
Für jede Gemeinde werden zunächst 1—2 Wagen zur 
Verfügung gestellt. Es ist dafür zu sorgen, daß das 
Heu u. Stroh zur sofortigen Verladung bereit gehalten wird. 
Diejenigen Gemeinden, die dem Proviantamt Fulda 
am nächsten liegen, können das Heu und Stroh dorthin 
auch mittelst Fuhrwerk liefern. In diesem Falle wird 
eine Fuhrkostenentschädigung gezahlt, welche betragt: 
1. bei einer Wegelänge bis einschl. 5 klm — 50 Psg. 
für den Zentner. _ „ 
2. bei einer Wegelänge bis einschl. 10 klm — <o Pfg. 
für den Zentner, , ^ . 
3. bei einer Wegclänge über 10 klm — 1 Mark 
für den Zentner. 
Bei der Berechnung dieser Entschädigung kommt je¬ 
doch die Wegelänge vom Lagerort des Heus und wtrohs 
bis zur nächsten Eisenbahnverladestelle in Abzug. 
Hünkeld. den 24. Februar 1918. 
Der c. Landrat Ludwig. 
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß der zum 
Pressen von Sroh, ivclches an die Heeresverwaltung ge¬ 
liefert werden soll, erforderliche Bindedraht bei demjenigen 
Proviantamt angefordert' werden kann, an welches das 
Stroh geliefert wird. Die Kosten dafür haben iedoch die 
Strohlieferer zu zahlen. , ... . . 
Für gepreßtes Stroh werden 9 M. mehr sur die Tonne 
bezahlt, wenn es so gepreßt ist. daß mindestens 80 Doppel¬ 
zentner auf einen Doppelwagen (großen Nungenwagen 
oder zwei kleine Wagen) verladen werden können. 
Hünfeld, den 21. Februar 1918. 
I.-Nr. 272. G. Der c. Landrat: Ludwig. 
^er Bedarf an Gemüsesamen kann, soweit er im in¬ 
ländischen Handel nicht gedeckt zu werden vermag, den 
Kreisgeschäftsstellen für Gemüse und Obst zur Weiter¬ 
leitung angemeldet werden. Daselbst sind die voraus¬ 
sichtlich verfügbaren Arten. Preise und Lieferbedingungen 
des von der Reichsstelle für Gemüse und Obst aus dem 
Ausland bezogenen Samens zu erfahren. Die Abgabe 
erfolgt grundsätzlich nur an Anbauer im Verhältnis der 
anaemeldeten zu den der Reichsstelle zur Verfügung 
stehenden Mengen. Die Größe der Anbauflächen für dre 
einzelnen Gemüsesorten ist mitanzumelden. Der Absatz an 
Früh- wie auch an Herbstgemüse kann schon jetzt durch 
Lieferungsverträge festgelegt werden, zu deren Abschluß 
die Kreisgcschäftsstelle für Gemüse und Obst, Firma 
David Nußbaum dahier, beauftragt ist. 
Hünfeld. den 20. Februar 1918. 
Der Landrat. I. V.: Delgmann. 
Deutscher Michstag. 
(132. Sitzung.) CB. Berlin..23. Februar. 
Der Gesetzentwurf, wonach die Kriegssteuer auch zur Deaung 
eines Fehlbetrags im Reickshausbalt verwendet werden kann, 
knll aus Antrag des Abg. Dr. Südekum (Soz.) Mit dem Etat 
zusammen beraten werden. — Es folgt der Bericht des Haupt- 
ausschufses über ^ . 
militärische Angelegenheiten. 
Ein Antrag Dr. Müller - Meiningen (Vp.). Febren- 
backi (Z"ntr > Dr. Stresemann (natl.), Stucklen (Soz.) 
wünscht möglichst baldige Entlassung der 1868 und 1870 
geborenen Soldaten. ,, jedenfalls aber dauernde Zurück- 
ziebung dieser Jahrgänge aus der vordersten Lime und 
Versetzung derjenigen Landstürmer, dre sert Krregsbegmn 
im Felde stehen und seit mindestens einem Jahre an 
d7r Front eingesetzt lind, in die Heimat. - Weiter- Ent- 
schiiedungen des Hauptausschusses fordern Befestigung oder 
wenigstens Milderung deS strengen Arrests und Gewährung 
eines Urlaubrechtes: eine Entschließung der Unabhängigen 
Sozialdemokraten verlangt eine Denkschrift über die Ergebnisse 
der Mckitärjusti, seit Kriegsbeginn. 
Auf die Begründung der Anträge durch die Aogg. 
Stucklen (So».) und Dr. Müller-Meimnoen antwortet 
General v. Wriesberg. das Streben der Heeresleitung gehe 
dahin, die allen Jahrgänge mehr und mehr zuruckzuzrehen. 
General v. Langermann führt aus: Der Menge Arrest 
könne nicht abgeschafft werden, über eine mildere Handhabung 
im einzelnen werde ein Gesetzentwurf ausgearbeiteh , 
An der weiteren Aussprache beteiligen sich die Abgg. Pna, 
Schornaich-Carolatb und v. Graes«, die chr Vertrauen 
tut Heeresverwaltung aussprechen. 
43. Jahrgang. 
Lokales und provinzielles. 
Merkblatt für den 26. Februar. 
Sonnenaufgang 6" !i Monduntergang 6" V. 
Sonnenuntergang 5™ il Mondaufgang 639 N. 
1815 Napoleon verlaßt die Insel Elba. — 1834 Alois Sene« 
fc'bcr, Erfinder des Steindrucks, gest. — 1852 Englischer Dichter 
Thomas Moore gest. — 187 l Unterzeichnung des Präliminar- 
sriedens zu Versailles. — 1916 Der Metallbestaiit» der Reichsbank 
überschceuet 27a Milliarden Mark. 
a Eierversoronnq. Das preußische Lcmdesamt für 
Nährmittel und Eier hat eine weittragende Änderung der 
Grundsätze, welche für die' Erfassung der Eiererzeugung 
bestanden, vorgenommen. Allen Mierschußlrcffen sind be- 
stimmte Eiermengen auserlegt, welche im Wirtschaftsjahr 
vom l. Februar 1918 bis dahin 1919 auszubringen sind.. 
Den Kreisen ist dringend empfohlen worden, dieses Er¬ 
fassungssoll auf die einzelnen Gemeinden umzulegen, die 
es ihrerseits auf sämtliche-Hühnerhalter untcrzuverteilen 
baben. Hierfür sind in den Gemeinden besondere .Eier- 
veranlagimgHkommissionen" einzusetzen. Der Kreis der 
Personen. an welche der Hühnerhalter Eier abgeben darf, 
ist gegen bisher bedeutend eingeschränkt worden. 
Zur Überwachung werden Neu ioren bestellt. Jeder Hühner- 
Halter wird in Zukunft die Pflicht haben, bestimmte Min- 
destmengen an Eiern an die amtlichen Aufkäufer abzu¬ 
liefern. Gegen Hühnerhalter, die sich der Erfüllung ihrer 
Pflicht entziehen, soll im Zwangswege und durch Stras- 
maßnahmen, u. a. durch Vorenthaltung von Zucker und 
anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs, vorgegangen 
werden. Der durschbittliche Eesamtverbranch eines 
Kommunalocrbandes an Eiern ist auf -den Kopf der brot- 
versorgnngsberechtigten Personen festgestellt nach dem Ber- 
teilnngßvlan der Reichsgetreidestelle, mit einem Jahres» 
verbrauch von 25 Eiern angenommen. 
— Provinziallandtag. Der Oberpräsident Staats¬ 
minister a. D. von Trott zu Solz hat angeordnet, daß 
die Eröffnung des Provinziallandtages für die Provinz 
Hessen-Nassau am Mittwoch, dem 1. Mai, nachmittags 
5 Uhr, im Sitzungssaal- des Ständehauses zu Cassel 
erfolgen wird. Der Kommunallandtag für den Reg.- 
Bez. Cassel tritt am 29. April zu einer Tagung zu- 
sammeni 
— Schornsteinfeger Arthur Bauer, langjähriger 
Gehilfe des Herrn Bezirksschornsteinfegersneister Fiedler 
hier, hat am 23. d. Mts. vor der Handwerkskammer in 
Cassel die Meisterprüfung bestanden. Er ist somit zur 
Führung des Meistertitels und zur Anleitung von Lehr¬ 
lingen berechtigt. 
Frankfurt, 23. Febr. Bestohlene Feldgraue. Durch¬ 
reisende Feldgraue wurden im Hauptbahnhof häufig be¬ 
stohlen. Einer der Diebe wurde in der Person des 48- 
jährigen Schneiders Theodor Dötsch erwischt. Er wurde 
als rückfälliger Dieb von der Strafkammer zu zwei 
Jahren Zuchthaus verurteilt. — Der Elektromonteur 
Joseph Piette war in der Etappe bei den Postsachen be¬ 
schäftigt. Dabei hat er lange Finger gemacht. Er gibt 
zu, sich sechs Soldatenpaketchen rechtswidrig angeeignet 
zu haben, es sollen aber mehr gewesen sein. Das Schöffen¬ 
gericht verurteilte ihn zu zwei Monaten Gefängnis. 
Frankfurt, 16. Febr. (Der Reichskanzler in Frank¬ 
furt.) Auf der Rückreise vom großen Hauptquartier nach 
Berlin unterbrach der Reichskanzler' Graf von Hertling 
hier die Fahrt und weilte mehrere Stunden im Kreise 
der ihm verwandten Familie von Stumpf-Brentano im 
Stadtteil Rödelheim. Die Abfahrt nach Berlin erfolgte 
abends 9 Uhr. 
Bebra, 18. Febr. Bei einer Revision durch die 
Gendarmerie auf Bahnhof Bebra wurden bei dem 
Kasseler Kaufmann Louis Kühnemann 35'/, Pfund 
frisches Schweinefleisch beschlagnahmt, das er in Bebra 
aufgekauft hatte. 
Kassel, 20. Febr. Einem plumpen Schwindel ist 
ein Bauer aus der Schwalm zum Opfer gefallen, der 
im Aufträge seines Bürgermeisters 80 Pfund sog. 
Hindenburgspeck an die hiesiege Sammelstelle abliefern 
sollte. In der holländischen Straße lernte er eine Frau 
kennen, die sich erbot, den Speck zur Sammelstelle zu 
bringen, während er andere Besorgungen erledigte. 
Natürlich sah er weder Frau noch Speck wieder. — 
Durch eine Hochstaplerin, die sich hier einmietete, wurden 
der Vermieterin Kleider, Hüte und Pelzwaren im Werte 
von 1000 Mark gestohlen._ ' 
Gewifserrsfrage. 
Du liebst dein Vaterland? 
Du muht's beweisen! 
Tu ab den Flittertand, 
Gib Gold für Eisen!
	        
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