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Mit der wöchentlichen Gratis-Beilage vierseitiges illustriertes „Unterhaltungsblatt".
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Aeint wöchentlich 3mal: Dienstag. Donnerstag u. Sonnabend ^
wird bereits Abends zuvor versandt bezw. ausgctragen.
Anreiacn für die nächste Nr. werden am Tage der Ausgabe des
Blattes bis spätestens Vormittags 10 Uhr erdetem_j
Bczuasvreis mit dem vierseitigen illustrierten „Unterhaltungsblatt
einschließlich Brir.gerlohn 1 Mark 50 Pfg., bei den Kanerlichen
Postanstalren 1 Mark 74 Psg. incl. Bestellgeld. Einzelne und
Bclagsnummcrn ä 10 Pfg.
Einrückunasqebühren betragen für die 5-gespaltene Zeile dder
"reu Raum 10 Psg., im amtlichen Teil- 20 Psg., Reklamen 20 Psg.
Bei mehr wie zweimaliger Wiederholung derselben Anzeige Mil
angemessenem Rabatt.
Fernsprecher Nr. 42.
Dienstag den 26. Februar 1918.
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Bekanntmachung
Nr Bst. 1600/1- 18. K. N. A..
^^ffend Höchstpreijs von Holzspänen
aller Art.
Dom 16. Februar 1918.
Nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des
IcbcS über den Belagerungszustand vom 4. Jum 1801
Verbindung init dem Gesetz vom 11. Dezember 191o
eickis-Gesetzbl. S. 813) - in Bayern aus Grund der
llerhöchsten Verordnung vom 31. Julr 1914 , des
l'ebcs, betcessend Höchstpreise, vom 4. August 1914
kich--Gesetzbl. S. 339) in der Fassung vom 17. De-
ber 1914 (Neichs-Gesetzbl. S. 516). der Bekannt,nachun-
i schi-r die Milderungen dieses Gesetzes vom 21. Januar
L kNeichs-Gesetzbl. S. 25). vom 23. September 191-,
nchz-Gesetzbl 's. 603). vom 23. März 1916 (Neichs-
etzblatt Seite 183) und vom 22. Marz 1917 (Reich--
setzblatt Seite 253) mit dem Bemerken zur allgemeinen
ntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen nach den m
x Anmerkung*) abgedruckten i Bestinimungen bestrajt
^Alich kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß
Bekanntmachung zur Feruhaltuug unzuveclösoger Per-
cn vom Handel vom 23. September 19!-» (An. "
sctzblatt Seite 603) uulersagt werden.
8 1.
>n der Bekanntmachung betroffene GegLnstündo
Bon dieser Bekanntmachung werden betroffen: ^
Bei der Bearbeitung von Holz anfallende Sagespane
(Sagemehl), HobetspLne und andere Holzspane aller
Art (Holzwolleabfall. Drehsväne. Maschinenspane usw.).
Nicht betrosfen werden: Holzmehl, Holzwolle, Hau-
und Essigholzspane.
2.
Höchstpreise.
» Der Verkaufspreis für die im 8 1 bezeichueten trocken
«ickagertcn Gegenstände darf nicht mehr beiragen ats 2,50
ark für 100 Kilogramm in der Beschaffenheit, wte sie
im Betriebe anfallen, frei verladen in den Eisenbahnwagen
«der in das Schiss der Verladestation.
3 3.
Ausnahme«.
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen sind zu
richten an die Beschaffungsstelle für Holzspäne und Streu-
mittel bei der Königlichen Intendantur der milttartschen
Institute, Berlin W30, Vikloria-Luisc-Platz 8.
8 4.
Znkraftkrclen.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 16. Februar
1918 in Kraft.
Cassel, den 16. Februar 1918.
Der Stellvertretende Kommandierende General
des XI. Armeekorps
von Kehler,
Generalleutnant.
Wird veröffentlicht.
Hünfeld, den 16. Februar 1918.
Z.-Nr. 1769. Der c. Landrat: Ludwig
I») Mit Gefängnis bis zn einem Jahre und nut G.'ldsiraej
bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strusen
toirb bestrast:
l 1. wer die festgesetzten Hvckistpreise uber>chre,tet; ,
12 wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages aussordert.
[ ' durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich
zu einem solchen Vertrage erbietet;
. 3 wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (§§ 2.
3 de? Gesetzes, betreffend Höchstpreise) betrosfen ist, der-
seiteschasst, beschädigt vder zerstört;
4 wer der Aussorderung der znstandtgen Behörde zum Ver-
kauf von Gegenständen, sür die Höchstpreise sestgejetzt smd,
nicht nachkommt; ... .. . _
6 wer Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise sest-
i gesetzt sind, den zuständigen Beamten gegenüber verheim-
8. wer'den nach 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, er-
lassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt.
Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen Nr. 1 oder 2
ist die Geldstrafe mindestens aus das Doppelte des Betrages
»u bemessen, um den der Höchstpreis überschritten worden qt
«der in den Fällen der Nr. 2 überschritten werden sollte:
übersteigt der Mindestbetrag zehntausend Mark, so ist auf
ihn zu erkennen. Im F-alle mildernder Umstaude kann die
«eidstrafe bis auf die Hälfte des Mindestbetrages ermäßigt
Bei Zuwiderhandlungen gegen Nr. 1 und 2 kann neben der
Strafe an geordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten
des Schuldigen öfsentlich bekanntzumachen ist; auch kann neben
der Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlrchen Ehrenrechte
«kannt werden. . „ .
Neben bei Strafe kann auf Etnztehung der Gegenstände,
cuf die sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden,
»hne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder n«ht-
Der Verkaufspreis für das den Mehloerteilungsstellen
zugemiesene Kartoffelwalzmehl ist auf 26'/, Pfennig für
das Pfund festgesetzt.
Hünfeld, den 25. Februar 1918.
Der c. Landrat: Ludwrg.
"Den Herren Bürgermeistern wird mitgeteilt, ^daß nach
neuester Anordnung die Wagen zur Heu und Strohver-
ladung von mir bestellt werden müssen. Von der Be¬
reitstellung der Wagen wird dann von der nächstgelegenen
Verladestelle (Güterabfertigung) Nachricht gegeben werden.
Für jede Gemeinde werden zunächst 1—2 Wagen zur
Verfügung gestellt. Es ist dafür zu sorgen, daß das
Heu u. Stroh zur sofortigen Verladung bereit gehalten wird.
Diejenigen Gemeinden, die dem Proviantamt Fulda
am nächsten liegen, können das Heu und Stroh dorthin
auch mittelst Fuhrwerk liefern. In diesem Falle wird
eine Fuhrkostenentschädigung gezahlt, welche betragt:
1. bei einer Wegelänge bis einschl. 5 klm — 50 Psg.
für den Zentner. _ „
2. bei einer Wegelänge bis einschl. 10 klm — <o Pfg.
für den Zentner, , ^ .
3. bei einer Wegclänge über 10 klm — 1 Mark
für den Zentner.
Bei der Berechnung dieser Entschädigung kommt je¬
doch die Wegelänge vom Lagerort des Heus und wtrohs
bis zur nächsten Eisenbahnverladestelle in Abzug.
Hünkeld. den 24. Februar 1918.
Der c. Landrat Ludwig.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß der zum
Pressen von Sroh, ivclches an die Heeresverwaltung ge¬
liefert werden soll, erforderliche Bindedraht bei demjenigen
Proviantamt angefordert' werden kann, an welches das
Stroh geliefert wird. Die Kosten dafür haben iedoch die
Strohlieferer zu zahlen. , ... . .
Für gepreßtes Stroh werden 9 M. mehr sur die Tonne
bezahlt, wenn es so gepreßt ist. daß mindestens 80 Doppel¬
zentner auf einen Doppelwagen (großen Nungenwagen
oder zwei kleine Wagen) verladen werden können.
Hünfeld, den 21. Februar 1918.
I.-Nr. 272. G. Der c. Landrat: Ludwig.
^er Bedarf an Gemüsesamen kann, soweit er im in¬
ländischen Handel nicht gedeckt zu werden vermag, den
Kreisgeschäftsstellen für Gemüse und Obst zur Weiter¬
leitung angemeldet werden. Daselbst sind die voraus¬
sichtlich verfügbaren Arten. Preise und Lieferbedingungen
des von der Reichsstelle für Gemüse und Obst aus dem
Ausland bezogenen Samens zu erfahren. Die Abgabe
erfolgt grundsätzlich nur an Anbauer im Verhältnis der
anaemeldeten zu den der Reichsstelle zur Verfügung
stehenden Mengen. Die Größe der Anbauflächen für dre
einzelnen Gemüsesorten ist mitanzumelden. Der Absatz an
Früh- wie auch an Herbstgemüse kann schon jetzt durch
Lieferungsverträge festgelegt werden, zu deren Abschluß
die Kreisgcschäftsstelle für Gemüse und Obst, Firma
David Nußbaum dahier, beauftragt ist.
Hünfeld. den 20. Februar 1918.
Der Landrat. I. V.: Delgmann.
Deutscher Michstag.
(132. Sitzung.) CB. Berlin..23. Februar.
Der Gesetzentwurf, wonach die Kriegssteuer auch zur Deaung
eines Fehlbetrags im Reickshausbalt verwendet werden kann,
knll aus Antrag des Abg. Dr. Südekum (Soz.) Mit dem Etat
zusammen beraten werden. — Es folgt der Bericht des Haupt-
ausschufses über ^ .
militärische Angelegenheiten.
Ein Antrag Dr. Müller - Meiningen (Vp.). Febren-
backi (Z"ntr > Dr. Stresemann (natl.), Stucklen (Soz.)
wünscht möglichst baldige Entlassung der 1868 und 1870
geborenen Soldaten. ,, jedenfalls aber dauernde Zurück-
ziebung dieser Jahrgänge aus der vordersten Lime und
Versetzung derjenigen Landstürmer, dre sert Krregsbegmn
im Felde stehen und seit mindestens einem Jahre an
d7r Front eingesetzt lind, in die Heimat. - Weiter- Ent-
schiiedungen des Hauptausschusses fordern Befestigung oder
wenigstens Milderung deS strengen Arrests und Gewährung
eines Urlaubrechtes: eine Entschließung der Unabhängigen
Sozialdemokraten verlangt eine Denkschrift über die Ergebnisse
der Mckitärjusti, seit Kriegsbeginn.
Auf die Begründung der Anträge durch die Aogg.
Stucklen (So».) und Dr. Müller-Meimnoen antwortet
General v. Wriesberg. das Streben der Heeresleitung gehe
dahin, die allen Jahrgänge mehr und mehr zuruckzuzrehen.
General v. Langermann führt aus: Der Menge Arrest
könne nicht abgeschafft werden, über eine mildere Handhabung
im einzelnen werde ein Gesetzentwurf ausgearbeiteh ,
An der weiteren Aussprache beteiligen sich die Abgg. Pna,
Schornaich-Carolatb und v. Graes«, die chr Vertrauen
tut Heeresverwaltung aussprechen.
43. Jahrgang.
Lokales und provinzielles.
Merkblatt für den 26. Februar.
Sonnenaufgang 6" !i Monduntergang 6" V.
Sonnenuntergang 5™ il Mondaufgang 639 N.
1815 Napoleon verlaßt die Insel Elba. — 1834 Alois Sene«
fc'bcr, Erfinder des Steindrucks, gest. — 1852 Englischer Dichter
Thomas Moore gest. — 187 l Unterzeichnung des Präliminar-
sriedens zu Versailles. — 1916 Der Metallbestaiit» der Reichsbank
überschceuet 27a Milliarden Mark.
a Eierversoronnq. Das preußische Lcmdesamt für
Nährmittel und Eier hat eine weittragende Änderung der
Grundsätze, welche für die' Erfassung der Eiererzeugung
bestanden, vorgenommen. Allen Mierschußlrcffen sind be-
stimmte Eiermengen auserlegt, welche im Wirtschaftsjahr
vom l. Februar 1918 bis dahin 1919 auszubringen sind..
Den Kreisen ist dringend empfohlen worden, dieses Er¬
fassungssoll auf die einzelnen Gemeinden umzulegen, die
es ihrerseits auf sämtliche-Hühnerhalter untcrzuverteilen
baben. Hierfür sind in den Gemeinden besondere .Eier-
veranlagimgHkommissionen" einzusetzen. Der Kreis der
Personen. an welche der Hühnerhalter Eier abgeben darf,
ist gegen bisher bedeutend eingeschränkt worden.
Zur Überwachung werden Neu ioren bestellt. Jeder Hühner-
Halter wird in Zukunft die Pflicht haben, bestimmte Min-
destmengen an Eiern an die amtlichen Aufkäufer abzu¬
liefern. Gegen Hühnerhalter, die sich der Erfüllung ihrer
Pflicht entziehen, soll im Zwangswege und durch Stras-
maßnahmen, u. a. durch Vorenthaltung von Zucker und
anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs, vorgegangen
werden. Der durschbittliche Eesamtverbranch eines
Kommunalocrbandes an Eiern ist auf -den Kopf der brot-
versorgnngsberechtigten Personen festgestellt nach dem Ber-
teilnngßvlan der Reichsgetreidestelle, mit einem Jahres»
verbrauch von 25 Eiern angenommen.
— Provinziallandtag. Der Oberpräsident Staats¬
minister a. D. von Trott zu Solz hat angeordnet, daß
die Eröffnung des Provinziallandtages für die Provinz
Hessen-Nassau am Mittwoch, dem 1. Mai, nachmittags
5 Uhr, im Sitzungssaal- des Ständehauses zu Cassel
erfolgen wird. Der Kommunallandtag für den Reg.-
Bez. Cassel tritt am 29. April zu einer Tagung zu-
sammeni
— Schornsteinfeger Arthur Bauer, langjähriger
Gehilfe des Herrn Bezirksschornsteinfegersneister Fiedler
hier, hat am 23. d. Mts. vor der Handwerkskammer in
Cassel die Meisterprüfung bestanden. Er ist somit zur
Führung des Meistertitels und zur Anleitung von Lehr¬
lingen berechtigt.
Frankfurt, 23. Febr. Bestohlene Feldgraue. Durch¬
reisende Feldgraue wurden im Hauptbahnhof häufig be¬
stohlen. Einer der Diebe wurde in der Person des 48-
jährigen Schneiders Theodor Dötsch erwischt. Er wurde
als rückfälliger Dieb von der Strafkammer zu zwei
Jahren Zuchthaus verurteilt. — Der Elektromonteur
Joseph Piette war in der Etappe bei den Postsachen be¬
schäftigt. Dabei hat er lange Finger gemacht. Er gibt
zu, sich sechs Soldatenpaketchen rechtswidrig angeeignet
zu haben, es sollen aber mehr gewesen sein. Das Schöffen¬
gericht verurteilte ihn zu zwei Monaten Gefängnis.
Frankfurt, 16. Febr. (Der Reichskanzler in Frank¬
furt.) Auf der Rückreise vom großen Hauptquartier nach
Berlin unterbrach der Reichskanzler' Graf von Hertling
hier die Fahrt und weilte mehrere Stunden im Kreise
der ihm verwandten Familie von Stumpf-Brentano im
Stadtteil Rödelheim. Die Abfahrt nach Berlin erfolgte
abends 9 Uhr.
Bebra, 18. Febr. Bei einer Revision durch die
Gendarmerie auf Bahnhof Bebra wurden bei dem
Kasseler Kaufmann Louis Kühnemann 35'/, Pfund
frisches Schweinefleisch beschlagnahmt, das er in Bebra
aufgekauft hatte.
Kassel, 20. Febr. Einem plumpen Schwindel ist
ein Bauer aus der Schwalm zum Opfer gefallen, der
im Aufträge seines Bürgermeisters 80 Pfund sog.
Hindenburgspeck an die hiesiege Sammelstelle abliefern
sollte. In der holländischen Straße lernte er eine Frau
kennen, die sich erbot, den Speck zur Sammelstelle zu
bringen, während er andere Besorgungen erledigte.
Natürlich sah er weder Frau noch Speck wieder. —
Durch eine Hochstaplerin, die sich hier einmietete, wurden
der Vermieterin Kleider, Hüte und Pelzwaren im Werte
von 1000 Mark gestohlen._ '
Gewifserrsfrage.
Du liebst dein Vaterland?
Du muht's beweisen!
Tu ab den Flittertand,
Gib Gold für Eisen!