Full text: Zur Geschichte der Freimaurerei in Kassel

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„Receptionsgeldern und einem im vierten Grad zu ertheilenden 
„Kreuz. Er werde der Maurerei nachtheilig, da er durch seine 
„Schmausereien und zweideutigen Beispiele die Maurerei, welche 
„mit ihm verwechselt werde, beim Publikum in Misscredit bringe, 
„und würdige und nützliche Mitglieder von der Maurerei abwende. 
„Die Präfectur Templar solle daher über Structur und Moralität 
„des neuen Ordens berichten, sämmtlichen Maurern in Marburg 
„aber den Besuch der société jointe verbieten." Auch an den 
Prinzen Friedrich von Hessen schrieb Ditfurth in derselben Ange¬ 
legenheit: „Breidenbach suche sich zu behuf seiner schlechten und 
„niederträchtigen conduite durch die Receptionsgelder eine Revenue 
„zu machen, er bereite allen Maurern Verdruss, indem er seine 
„Apostel überall bei regierende Herren hin sende und durch die 
„Aufnahme der Damen hier und da Gehör finde; gegen das 
„sardanapalische Schwärmen und die Frauenklatschereien müssen 
„weltliche und maçonische Autoritäten einschreiten." Ebenso klagt 
Ihringk in einem Schreiben an denselben Prinzen: so lange dem 
Breidenbach von durchlauchtigen Prinzen Protection accordirt werde 
kann die Marburger Loge nicht aufkommen. Breidenbachs Stellung 
blieb unerschüttert. 
Schwierig war es, die dritte Loge, Hanau, zu gewinnen. Die 
Grafschaft war erst 1736 nach dem Aussterben des Grafenhauses 
an Hessen gefallen. Nach dem Garantievertrag regierte dort die 
Gemahlin Friedrich's II., deren Hof im Notuma beschrieben 
wird, und nach ihrem Tode ihr Sohn, der Erbprinz Wilhelm, 
spätere Landgraf Wilhelm IX. und Kurfürst Wilhelm I. von 
Hessen. Dieser war persönlich der Maurerei wenig geneigt, 
ertheilte aber doch der von seinen Brüdern gegründeten Loge 
Wilhelmine Karoline, sowie überhaupt für die hanauschen 
Lande einen Protectionsbrief ('2. März 1778). Dieses „Gnädigste 
Privilegium für die in hiesigen Landen befindliche Freimaurer- 
Ordens-Societät" ertheilt weitgehende Rechte und lautet: 
„Von G. G. Wir Wilhelm, Landgraf und Erbprinz zu 
„Hessen etc., regierender Graf zu Hanau thun kund und zu wissen. 
„Nachdem Unseres vielgeliebten Herrn Bruders, des Prinzen Karl, 
„Landgrafen zu Hessen Lbd., Uns angelegentlich ersucht, denen-
	        
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