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bindung unter dem Namen „Deutscher Grosslogenbund"
zusammen, dessen Zweck und Aufgabe nach dem aufge¬
stellten Programm sein soll: „Die Einigkeit und das
Diaurerische Zusammenwirken der Logen in Deutschland
zu wahren und zu fördern und den ausserdeutschen Gross¬
logen gegenüber eine gemeinsame maurerische Stellung
Anzunehmen."
Dieser Deutsche Grosslogenbund hat durch einen
eigenen Paragraphen seines Statuts die zur Zeit beste¬
henden fünf isolirten Logen: Minerva zu den drei Pal¬
men in Leipzig, Balduin zur Linde daselbst, Archimedes
21 den drei Reissbretern in Altenburg, Archimedes zum
ewigen Bunde in Gera und Carl zum Rautenkranz in
Hildburghausen als gerechte und vollkommene Logen
förmlich und feierlich anerkannt. Die fünf isolirten Logen
erboten sich dieser Anerkennung gegenüber und um die
Tendenz des Grosslogenbundes nach Kräften zu fördern,
sich durch einen Delegirten am Grosslogentage gemein¬
schaftlich vertreten zu lassen.
Der Grosslogentag lehnte anfangs diese jetzt statt¬
findende Vertretung ab, gab aber seiner ausdrücklichen
Anerkennung dadurch Folge, dass der Loge Balduin zur
linde sowie den übrigen isolirten Logen die Protokolle
des Grosslogentages und die sonstigen Erlasse des Gross¬
logenbundes amtlich mitgetheilt werden.
„Die Loge Balduin zur Linde", so zeichnete Marbach
in einem Vortrage die Stellung seiner Loge, „erfährt also
auf geordnetem Wege, was die deutschen Grosslogen durch
ihre geordneten Vertreter beschliessen, und sie wird freu¬
dig und freiwillig allen den Beschlüssen zustimmen und
Nachkommen, welche sie áls weise erkennt, ohne durch
*rgend einen Zwang dazu genöthigt zu sein, ja ohne
irgend eine Rücksicht nehmen zu müssen, als die Eine