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„Nur ein Mann von unbescholtenem Rufe soll auf¬
genommen werden, der in seinem Betragen Verehrung
gegen Gott, Ergebenheit gegen das Vaterland, allgemeine
Menschenliebe und gute Sitten zeigt, auch den für unseren
Bund erforderlichen Bildungsgrad besitzt. Wer jedoch
diese Eigenschaften hat, ist ohne Rücksicht auf seine
äusseren Verhältnisse zur Aufnahme fähig. Nur können
Israeliten nicht aufgenommen werden."
Erst Marbach gelang es nach hartem Kampfe wider
das Vorurtheil endlich die Ueberzeugung zum vollen
Durchbruche zu bringen, dass es eines freien Mannes
unwürdig, daher unfreimaurerisch sei, gegen die eigene
bessere Ueberzeugung durch Vorurtheile sich bestimmen
zu lassen.
Den 27. März 1849 konnte er in offener Loge mit¬
theilen, dass das Directorium der Loge den Beschluss ge-
fasst habe, den die Juden ausschliessenden Passus unseres
Logengesetzbuches in Wegfall zu bringen und somit
künftighin auch Juden die Aufnahme in unsere Loge zu
gestatten. Er entwickelte die Gründe für diesen Be¬
schluss, indem er zeigte, dass ohne Beschränkung Jeder,
der Gott fürchte, die Menschen liebe und recht thue, ein
Mitglied des Freimaurerbundes und der Loge Balduin
zur Linde werden könne.
Da selbstverständlich aber auch ein Jude nur dann
aufgenommen werden kann, wenn er dieselbe humane
Bildung besitzt, auf Grund welcher ihm die Loge er¬
öffnet wird, so wurde nachher in dem Grundgesetz der
Loge die Bestimmung aufgenommen: „dass jedem Nicht-
christen, welcher Aufnahme in die Loge sucht, mitgetheilt
werden solle, dass die Freimaurerei nach dem Täufer
Johannes, welcher der Vorläufer Christi war, sich be¬
nenne, und dass sie, auf christlichem Boden in ihrer