Full text: Fuldaer Kreisblatt (50.1918)

Amtliche Bekanntmachungen. 
Nachtrags- 
Sekanntmachung 
SU. W. II. 2700 12. 17. R. R. Jt. 
jn der Bekanntmachung 
m.w.ii. 2zoo|2. ,r. U.R.S. 
vom t April sy,r. betreffend Beschlag¬ 
nahme baumwollener Spinnstoffe und 
Same (Spinn- und webverbot). 
Lom 1. Februar 1918. 
Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit auf Er¬ 
suchen des Königlichen Kriegsministeriums mit dem Be¬ 
merken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, das; jede Zu¬ 
widerhandlung nach § 6 der Bekanntmachung über die 
Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. 
4l^>rik 1917 (Reichs-Gesetzhl. S. 376j *) Beftraft wird» 
soweit nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Stra¬ 
fen verwirkt find. Auch kann der Betrieb des Landdls- 
gewerbes gemäß der Bekanntmachung zur ssernhaltung 
unzrwerlässiger Personen vom Handel' vom 23. Septem¬ 
ber 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden. 
\ i » Artikel I. 
\ 'Tie Ziffer 1 des § 3 der Bekanntmachung Nr. W 
II. 2700/2. 17. K. R. A.. betreffend Beschlagnahme 
baumwollener Spinnstoffe und Garne (Svlnn- und Web- 
perbvt). vom 1. April 1917, wonach AuslandMrinnstoffe 
und Auslandsgarne von der Beschlagnahme ausgenom¬ 
men sind, wird aufgehoben. , ' I.. 
Artikel H. 
^/ .Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 1918 
in.Kraft. 
Frankfurt (Main), den 1. Februar'1918. 
Zteüvertret Geueralk«m«avd» 
de» 18. Ar«erk»rps. 
*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahr ober mit Geld- 
»rafe bis zu 10 000 Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen 
Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt find, bestraft: 
L ; 
2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand bei- 
feiteschafft. beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft 
oder kauft oder ein anderes Beräußerungs- oder Er¬ 
werbsgeschäft über ihn abschließt: 
. 9. «>«r der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegen¬ 
stände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zu- 
widerhandelt: 
4. wer den erlassenen Ausführungsbestimmungen zu- 
wtderhanöelt. 
Bekanntmachnns 
Sämtliche Landwirte, welche im Jahr 1817 Raus. Rüb¬ 
sen. Mohn. Leinsamen, Dotter. Senf und Hanf gezogen ha¬ 
ben. haben die geernteten! Miengen innerhalb 14 Tagen an 
den Kommissionär des Kriegsausschnffes für pflanzliche Oele 
und Fetre. dem Kornhaus Fulda, anzumelden. Dieses gibt 
dann die Anträge an den Krcisausschuß. welcher Schlag¬ 
scheine erteilt und die Schlagscheine dem Bürgermeister des 
Wohnortes des Antragstellers zuscndet. Der Schlagschcin 
darf aber erst ausgehändigt werbest, wenn sämtliche ange¬ 
baute Lelsrucht bis auf die zum Schlagen zu belassende Menge 
an das Kornhaus Fulda abgeliefert ist und Ablieferungs¬ 
bescheinigung dem Bürgermeister darüber vorgeleat wird. 
Den Oelfruchtanbanern wird unter Verzicht auf den 
gemäß oben bezeichneter Verordnung bestehenden Oelrück- 
lieferirnssanspruch zu Eigenverbrauch belassen: 
A. Bei Raps, Rübsen und Mohn: 
Abzuliefernde 
Oelrücklieferung»- «elaffene 
Oelfrüchte 
anspruch 
Oelfruchtmenge» 
Bi« zu 
Bi« zu 
Bi» zu Gesamtmenge 
** f$TCe(jr «[* 
10 kg. ^ 
80 kg. 
»0 kg. biS 100 kg. 
10 
30 . 
100 „ „ 500 „ 
16 .. 
44 .. 
500 „ „ 1000 „ 
20 .. 
«0 
1000 „ „ 2000 „ 
25 „ 
75 .. 
3000 „ „ sono „ 
SO .. 
80 .. «sw. 
P. Leinsamen 
Dotter und Senk: 
Bi» zu 
Bi» zu 
Bis zu Sesamimengr 
ro kg. 
Mehr «I» 
7.5« kg. 
80 kg. 
SO kg. dis 106 kg. 
7,50 „ 
8V „ 
100 ,, „ 500 „ 
11,25 „ 
45 
500 „ „ 100-1 „ 
15 .. 
60 
1000 w . 3000 „ 
18,75 ., 
75 .. 
2000 „ „ SOOO „ 
28,50 „ 
•0 .. 
*1)00 „ „ «066 „ 
86,25 „ 
105 
4000 „ „ 5009 „ 
30 „ 
120 ., 
»000 „ f. #000 > 
38,75 „ 
185 usw. 
8. Bei Haus und 
Sonnenblumen. 
Bi» zu 
Bis zu 
Bi» zu Gesamtmenge 
SO kg. ' ' 
8,7» kg. 
8» kg. 
Mehr als 
30 kg. bi» 100 kg. 
5 » 
»0 , 
100 „ „ 500 „ 
7,6 „ 
45 ... 
500 .. „ 1000 „ 
10 » 
60 
1000 , „ 2000 „ 
12,8 .. 
78 
2000 „ „ 8000 « 
15 .. 
»0 .. 
8000 „ „ 4000 . 
17,5 .. 
105 .. 
4000 „ „ 5000 „ 
2*) „ 
120 .. 
5000 .. „ 6000 „ 
22,5 „ 
185 
Die Herrem Bürgermeister nnd Gutsvorsteher habest 
Vorstehendes ortsüblich bekannt machen zu lasten 
Fulda, den 22. Januar 1918. 
Der Landrat. 
Freiherr von Doernbera. 
vekanntmachn». 
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Krei¬ 
ses. werden hierdurch wiederholt Erledigung meiner 
Verfügung vom 7. August v. Js. I. Nr I. 5911 betref¬ 
fend : Einsammeln der Kontrollisten über aus¬ 
gestellte Fischereischeine, mit 24stündiger Frist er- 
innert. 
F n l d a, den 26. Januar 1918 
Der Landrat. 
Freiherr von Doernbera. 
Bekanntmachn», 
Ans Grund des ff 14. Schlußsatz, der Verordnung über 
den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1817 sR.-G.-B1. 
S. 814) werden nach Anhörung der Preisprüfungsstelle für 
den Umfang des Kreises Fulda, mit Ausschluß der 
Stadt Fulda, folgende Höchstpreise für den Ver¬ 
kauf an die Verbraucher festgesetzt: 
a) für farbige« Kandiszucker — 64 Pfg. je Pf»«d 
b) schwarze« „ -= U „ „ „ 
Diese Preisfestsetzung tritt mit dem Tage ihrer Ver¬ 
öffentlichung in Kraft 
Wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet, wird nach 
ff 6 des Höchstprcisgesctzes vom 17. Dezember 19*4 mit 
Gefängnis bis zu einem Jahre oller mit Geldstrafe bis zu 
zehntausend Mark bestraft. 
Fulda, den 26. Januar 1818. 
Der Landrat. 
Freiherr ». Doernbera. 
Dir .Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Krei- 
fe* wollen bis znm 1(1. Februar ds. Js. anzeigen, wieviel 
Kriegsgefangene «nd Wachtmannschaften in 
ihrer Gemeinde (Gutsbrzirk) vorhanden sind und wie¬ 
viel Zuckerkarten an diese im Monat Januar ver¬ 
abfolgt wurden. 
Fulda, den 28. Januar 1918 
Der Laudrat: 
Freiherr von Doernbera. 
An die Herrn 
Bürgermeister und Gutsvorfteher »es Kreises. 
Die Besch ei n i gu n gien der F lej schbvsch a u e r 
Über die Schlachtgewichte der Hausse sch lachteten 
Schweineu, Kälber und Rinder find mir. soweit 
dies noch nicht geschehen ist, innerhalb 3 Tagen einzu- 
reichen. 
Fulda, den 25. Januar 1818. 
Der La«»rat. 
Freiherr von Doernberg. 
Ausgebrochen ist die Pferderäudc in einem Ge¬ 
höfte in R ö n s h a u s r n , ! 
Fulda, den 28. Januar 1918 
Der Laadrat: 
Freiherr von Doernbera. 
Erloschen ist die Influenza unter den Pfer-- 
» e n in einem Gehöft in Riesig. 
^»lda. den 28. Januar 1918. 
Der Lau »rat. 
Freiherr von Doernbera. 
Israelitischer Gottesdienst. 
SamStag den 2. Februar 
«orabendgotteSdienst 5 Uhr — Minuten Morgen» 8.30 Uhr- 
Nachmittag« 4 Uhr — Min. SabbathauSgang 6 Uhr 10 Min. 
Wochengottesdienst: Morgen» 7 Uhr Minuten. Nachmittags 
4 Uhr 45 Min. Abend» 6 Uhr 10 Min 
Wrürr-Srrtcht. 
Etrllcnweises Ausklären, trocken, wärmer. 
'* 
Nutzholz-Verkauf. 
Die greiherrl. v. d. Tann'sche Gberförsterei 
v rfmtft im Wege schriftlichen Angebots folgende Nutzhölzer: 
150 km Vuchen-Stammholz Qualität Schwellenholz 
Los l. Distr. 8a, 8b, 14, 20, 46, 48, 53, 62 
150 km Zichten-Stamme i - iv. Klaffe 
so „ ttiefern-Ztamine I.—IV. 
Los II. Distrikt 59. 
500 km Zichten-Ztämme I —IV. Klaffe. 
Angebote sind für jedes Los getrennt nach Holzarten klassen- 
Iveise für 1 km bis zum 13. Februar an die Unterzeichnete Ober¬ 
försterei einzureichen. 
Tann (Rhön), den 29. Januar 19) 8. 
Zreiherrl. v. d. Tann'sche Gbersörfterei. 
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Na 
% 
Men« bi« Ende Januar abgettrfert. Näheres auf Anfrage 
Die Bindegarnenden sind beschlagnahmt und dürfen weder 
veräußert noch an^rweitig verwendet werden. 
Aauplsamrnelstellr für den Regierungsbezirk Ca siel: 
Ka«b«ir1schaftttche An- und Merkaufsgesrüschaft 
..Hesse nland", Cassel. 
Sendungen sind an das zunächst gelegene Kornhaus in Cassel 
Kettenhansr« oder Fulda oder Ktrchheim zurichten 
Aufruf! 
Die Nalionalstiftung hat sich die Sorge für 
die Hinterbliebenen aller im Heeresdienste für das 
Vaterland gestorbenen Helden zur Aufgabe gemacht. 
Reiche Mittel sind ihr aus allen Teilen des Reiches 
bereits zugestoffen, aber täglich wachsen auch die An¬ 
forderungen und reichlichere Spenden von Reich 
und Arm find notwendig, wenn das gesteckte Ziel 
erreicht werden soll. Gedenkt daran, daß jeder, der 
dem Vaterlande sein Leben dahingab, es für jeden 
Einzelnen von uns in der Heimat gegeben hat' 
Seine Frau ist Witwe, sein Kind Waise, seine 
Ellern ohne Stütze des Alters, damit jeder von 
uns lebt, arbeitet und erntet. Die, die er zurück¬ 
ließ, dürfen nicht Not leiden. Darum gebt, um sie 
davor zu bewahren! Gebt aus Eurem Erwerbe, 
den der Tod des Gefallenen Euch ermöglicht, gebt 
aus Eurem Vermögen das sein Tod Euch erhallen 
hat. Wir vertrauen auf die Opferwiüigkeit und 
Dankbarkeit der Bevölkerung des Kreises, laßt das 
Vertrauen nicht zu schänden werden! 
Spenden werden angenommen bei allen Ban¬ 
ken, Sparkassen, Darlchnskaffen und amtlichen Für¬ 
sorgestellen für Kriegshinterbliebene. 
Namens des Kreisausschuffes: 
Der Vorsitzende: 
Freiherr von Doernberg. 
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Es wird ein gewandtes braves 
Näöchen 
für Mrnatsstelle gesucht. 
vahnhofftr. 12, 2 Trp.
	        
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