Amtliche Bekanntmachungen.
Nachtrags-
Sekanntmachung
SU. W. II. 2700 12. 17. R. R. Jt.
jn der Bekanntmachung
m.w.ii. 2zoo|2. ,r. U.R.S.
vom t April sy,r. betreffend Beschlag¬
nahme baumwollener Spinnstoffe und
Same (Spinn- und webverbot).
Lom 1. Februar 1918.
Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit auf Er¬
suchen des Königlichen Kriegsministeriums mit dem Be¬
merken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, das; jede Zu¬
widerhandlung nach § 6 der Bekanntmachung über die
Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26.
4l^>rik 1917 (Reichs-Gesetzhl. S. 376j *) Beftraft wird»
soweit nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Stra¬
fen verwirkt find. Auch kann der Betrieb des Landdls-
gewerbes gemäß der Bekanntmachung zur ssernhaltung
unzrwerlässiger Personen vom Handel' vom 23. Septem¬
ber 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.
\ i » Artikel I.
\ 'Tie Ziffer 1 des § 3 der Bekanntmachung Nr. W
II. 2700/2. 17. K. R. A.. betreffend Beschlagnahme
baumwollener Spinnstoffe und Garne (Svlnn- und Web-
perbvt). vom 1. April 1917, wonach AuslandMrinnstoffe
und Auslandsgarne von der Beschlagnahme ausgenom¬
men sind, wird aufgehoben. , ' I..
Artikel H.
^/ .Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 1918
in.Kraft.
Frankfurt (Main), den 1. Februar'1918.
Zteüvertret Geueralk«m«avd»
de» 18. Ar«erk»rps.
*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahr ober mit Geld-
»rafe bis zu 10 000 Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen
Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt find, bestraft:
L ;
2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand bei-
feiteschafft. beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft
oder kauft oder ein anderes Beräußerungs- oder Er¬
werbsgeschäft über ihn abschließt:
. 9. «>«r der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegen¬
stände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zu-
widerhandelt:
4. wer den erlassenen Ausführungsbestimmungen zu-
wtderhanöelt.
Bekanntmachnns
Sämtliche Landwirte, welche im Jahr 1817 Raus. Rüb¬
sen. Mohn. Leinsamen, Dotter. Senf und Hanf gezogen ha¬
ben. haben die geernteten! Miengen innerhalb 14 Tagen an
den Kommissionär des Kriegsausschnffes für pflanzliche Oele
und Fetre. dem Kornhaus Fulda, anzumelden. Dieses gibt
dann die Anträge an den Krcisausschuß. welcher Schlag¬
scheine erteilt und die Schlagscheine dem Bürgermeister des
Wohnortes des Antragstellers zuscndet. Der Schlagschcin
darf aber erst ausgehändigt werbest, wenn sämtliche ange¬
baute Lelsrucht bis auf die zum Schlagen zu belassende Menge
an das Kornhaus Fulda abgeliefert ist und Ablieferungs¬
bescheinigung dem Bürgermeister darüber vorgeleat wird.
Den Oelfruchtanbanern wird unter Verzicht auf den
gemäß oben bezeichneter Verordnung bestehenden Oelrück-
lieferirnssanspruch zu Eigenverbrauch belassen:
A. Bei Raps, Rübsen und Mohn:
Abzuliefernde
Oelrücklieferung»- «elaffene
Oelfrüchte
anspruch
Oelfruchtmenge»
Bi« zu
Bi« zu
Bi» zu Gesamtmenge
** f$TCe(jr «[*
10 kg. ^
80 kg.
»0 kg. biS 100 kg.
10
30 .
100 „ „ 500 „
16 ..
44 ..
500 „ „ 1000 „
20 ..
«0
1000 „ „ 2000 „
25 „
75 ..
3000 „ „ sono „
SO ..
80 .. «sw.
P. Leinsamen
Dotter und Senk:
Bi» zu
Bi» zu
Bis zu Sesamimengr
ro kg.
Mehr «I»
7.5« kg.
80 kg.
SO kg. dis 106 kg.
7,50 „
8V „
100 ,, „ 500 „
11,25 „
45
500 „ „ 100-1 „
15 ..
60
1000 w . 3000 „
18,75 .,
75 ..
2000 „ „ SOOO „
28,50 „
•0 ..
*1)00 „ „ «066 „
86,25 „
105
4000 „ „ 5009 „
30 „
120 .,
»000 „ f. #000 >
38,75 „
185 usw.
8. Bei Haus und
Sonnenblumen.
Bi» zu
Bis zu
Bi» zu Gesamtmenge
SO kg. ' '
8,7» kg.
8» kg.
Mehr als
30 kg. bi» 100 kg.
5 »
»0 ,
100 „ „ 500 „
7,6 „
45 ...
500 .. „ 1000 „
10 »
60
1000 , „ 2000 „
12,8 ..
78
2000 „ „ 8000 «
15 ..
»0 ..
8000 „ „ 4000 .
17,5 ..
105 ..
4000 „ „ 5000 „
2*) „
120 ..
5000 .. „ 6000 „
22,5 „
185
Die Herrem Bürgermeister nnd Gutsvorsteher habest
Vorstehendes ortsüblich bekannt machen zu lasten
Fulda, den 22. Januar 1918.
Der Landrat.
Freiherr von Doernbera.
vekanntmachn».
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Krei¬
ses. werden hierdurch wiederholt Erledigung meiner
Verfügung vom 7. August v. Js. I. Nr I. 5911 betref¬
fend : Einsammeln der Kontrollisten über aus¬
gestellte Fischereischeine, mit 24stündiger Frist er-
innert.
F n l d a, den 26. Januar 1918
Der Landrat.
Freiherr von Doernbera.
Bekanntmachn»,
Ans Grund des ff 14. Schlußsatz, der Verordnung über
den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1817 sR.-G.-B1.
S. 814) werden nach Anhörung der Preisprüfungsstelle für
den Umfang des Kreises Fulda, mit Ausschluß der
Stadt Fulda, folgende Höchstpreise für den Ver¬
kauf an die Verbraucher festgesetzt:
a) für farbige« Kandiszucker — 64 Pfg. je Pf»«d
b) schwarze« „ -= U „ „ „
Diese Preisfestsetzung tritt mit dem Tage ihrer Ver¬
öffentlichung in Kraft
Wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet, wird nach
ff 6 des Höchstprcisgesctzes vom 17. Dezember 19*4 mit
Gefängnis bis zu einem Jahre oller mit Geldstrafe bis zu
zehntausend Mark bestraft.
Fulda, den 26. Januar 1818.
Der Landrat.
Freiherr ». Doernbera.
Dir .Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Krei-
fe* wollen bis znm 1(1. Februar ds. Js. anzeigen, wieviel
Kriegsgefangene «nd Wachtmannschaften in
ihrer Gemeinde (Gutsbrzirk) vorhanden sind und wie¬
viel Zuckerkarten an diese im Monat Januar ver¬
abfolgt wurden.
Fulda, den 28. Januar 1918
Der Laudrat:
Freiherr von Doernbera.
An die Herrn
Bürgermeister und Gutsvorfteher »es Kreises.
Die Besch ei n i gu n gien der F lej schbvsch a u e r
Über die Schlachtgewichte der Hausse sch lachteten
Schweineu, Kälber und Rinder find mir. soweit
dies noch nicht geschehen ist, innerhalb 3 Tagen einzu-
reichen.
Fulda, den 25. Januar 1818.
Der La«»rat.
Freiherr von Doernberg.
Ausgebrochen ist die Pferderäudc in einem Ge¬
höfte in R ö n s h a u s r n , !
Fulda, den 28. Januar 1918
Der Laadrat:
Freiherr von Doernbera.
Erloschen ist die Influenza unter den Pfer--
» e n in einem Gehöft in Riesig.
^»lda. den 28. Januar 1918.
Der Lau »rat.
Freiherr von Doernbera.
Israelitischer Gottesdienst.
SamStag den 2. Februar
«orabendgotteSdienst 5 Uhr — Minuten Morgen» 8.30 Uhr-
Nachmittag« 4 Uhr — Min. SabbathauSgang 6 Uhr 10 Min.
Wochengottesdienst: Morgen» 7 Uhr Minuten. Nachmittags
4 Uhr 45 Min. Abend» 6 Uhr 10 Min
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Die Nalionalstiftung hat sich die Sorge für
die Hinterbliebenen aller im Heeresdienste für das
Vaterland gestorbenen Helden zur Aufgabe gemacht.
Reiche Mittel sind ihr aus allen Teilen des Reiches
bereits zugestoffen, aber täglich wachsen auch die An¬
forderungen und reichlichere Spenden von Reich
und Arm find notwendig, wenn das gesteckte Ziel
erreicht werden soll. Gedenkt daran, daß jeder, der
dem Vaterlande sein Leben dahingab, es für jeden
Einzelnen von uns in der Heimat gegeben hat'
Seine Frau ist Witwe, sein Kind Waise, seine
Ellern ohne Stütze des Alters, damit jeder von
uns lebt, arbeitet und erntet. Die, die er zurück¬
ließ, dürfen nicht Not leiden. Darum gebt, um sie
davor zu bewahren! Gebt aus Eurem Erwerbe,
den der Tod des Gefallenen Euch ermöglicht, gebt
aus Eurem Vermögen das sein Tod Euch erhallen
hat. Wir vertrauen auf die Opferwiüigkeit und
Dankbarkeit der Bevölkerung des Kreises, laßt das
Vertrauen nicht zu schänden werden!
Spenden werden angenommen bei allen Ban¬
ken, Sparkassen, Darlchnskaffen und amtlichen Für¬
sorgestellen für Kriegshinterbliebene.
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Der Vorsitzende:
Freiherr von Doernberg.
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