S. Der Grotzhan-elspreiS:
n) für Roggenmehl zu »4 Prozent ansgemahlen
für 100 kg. nett» excl. Sack . . . UM
bf für Weizenmehl, mie »orstehend. . 48 M
4. Der Kleinhandelshöchstpreis:
Jl) für die grötzere« znr Brotbereitnng abgegebene»
Mehlmengen:
a> für Roggenmehl
b) für Weizenmehl
Bf für die kleineren
Mengen:
af für Roggenmehl
bf für Weizenmehl
. . «.24 M das Pfund.
. . 0,25! M das Pfund
als Röstmehl abgegebenen
. . 0,27 M das Pfnnd.
. . 0.28 Mi das Pfnnd
5. Für Krankenmehl 75 Prozent ansgemahlen 0,40 M
für das Pfund ab Verkaufsstelle
Fulda, den 14. November 1918.
Der Landrat: I. V.: Köhler.
Bekanntmachung
Auf Grund der 88 11 und 12 der Verordnung über Ge-
«üie, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 .Reichs-Gesetz¬
blatt S. 307) wird bestimmt:
5 1.
Die Verordnung über Herbstgemüse und Herbstobst vom
19. Juli 1918 .Reichsanzeiger 170 vom 29. Juli 1918) wird
für das Gebiet des Deutschen Reiches auf Kohlrüben (Steck¬
rüben, Wruken. Bodenkohlrabi, Erdkohlraben, Unterkohl¬
raben) ausgedehnt.
8 2.
Die Bekanntmachung tritt drei Tage nach ihrer Verkün¬
dung in Kraft.
Berlin, den 20. Oktober 1918. •
Rcichsstelle für Gemüse und Obst.
Der Vorsitzende: v. Tilln.
Wird veröffentlicht.
Hiernach sind auch die Kohlrüben und verwandte Arten
unter die öffentliche Bewirtschaftung gestellt. Zu ihrer Ver¬
sendung mit der Bahn oder als Stückgut ist die Einholung
e'nes Beförderungsscheines erforderlich, der von der Kreis¬
geschäftsstelle für Gemüse und Obst tzierselbst, Nonnen-
gasse 15, erteilt wird.
Fulda, den 31. Oktober 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschnffes.
I. V.: Köhler.
Verordnung
betreffend Verkehr von schweren Lastkrastmage«
öffentlichen Strasten.
auf
Auf Grund des 8 4 des Gesetzes über den Belaaerunigs-
zustand vom 4. Juni. 1851 bestimmen wir für den Befehls¬
bereich des 18. Armeekorps und des Gouvernement Mainz:
Ten wegen der vorhandenen Transportschwierigkeiten
vom Kriegsministerium für den Heimatverkehr zur Verfü¬
gung gestellten schweren Lastkraftwagen mit elektrischem Be¬
trieb und Dampflastzügen wird der Verkehr auf allen öffent¬
lichen Wegen freigvgeben.
Frankfurt a. M„ den 16. Okt. 1918.,
XYIIL Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkomm and«.
Der stellvertretende Kommandierende General:
Riedel
General der Infanterie.
Mainz, den 16. Oktober 1918.
Gouvernement der Festung Main».
Bausch.
Generalleutnant.
Wird veröffentlicht.
Fulda, den 4. November 1918.
Der Landrat:
Freiherr von Doernbera.
Die Herren Bürgermeister bezw. Gutsvorsteher werden
ersucht, dies öfters in ortsüblicher Meise bekannt zu machen.
Fulda, den 22. Oktober 1918.
Der Zi»il»»rsitz«ilb« der Ers«tzk»«misll»» öes Kreise» Fnkoa
Freiherr von Doernbera.
Mitteilungen der ftä-1.
Nahrungsmittelftelle
vom 14. November 1918.
Am Freitag Nachmittag von 2—3 Uhr wird im
der Molkerei
Matte
das Pfund zu 1 Mark, ausgegeben ... _
Bezugsberechtigt sind die Auswerse »r.
17 01 -2000.
In dieser Woche entfallen auf jeden Flcisckkartenab»
schnitt 100 Gramm Fleisch märe«, (einschlietzlich Wirrst).
Israelitischer Gottesdienst.
Samstag, den 18. November 1818.
Vorabendgottesdienst 4 Uhr 20 Min.
Morgen» 8 Uhr 30 Min.
Nachmittags 3 Uhr 30 Min.
SabbathauSgang 5 Uhr 20 Min.
Wochengottesdienst r
Morgens 7.—, Nachmittags 4.15, Abends 5.15
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom
17. April 1918. Kreisblatt Nr. 90, weise ich dieieniaen Ange¬
hörigen des Jahrgangs 1901. die bereits das 17. Lebensjahr
vollendet haben, wiederholt darauf hin, das? sie sich unver¬
züglich nach ihrem 17. Geburtstag bei der zuständigen
Ortspolizeibehörde anzumelden haben.
Vereins- und Vergnügungs-Anzeiger.
Donnerstag:
Central-Theater-Lichtspiele. Anfang 7 Ubr.
Kaiser-Kaffee: Konzert.
Kaffee Hesse: Abend-Konzert. _
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Der vorläufige Vauermat I
an die Landwirte
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&e$ Kretfes ßulda.
Dort dem Soldatenrat fit Frankfurt a. M ist
hierher mltgeteilt, bah e§ in Zrankfurt an Nar-
to ff eilt empfindlich mangele und dah verlangt
werde, dah die Landwirte im Kreife Mda u n
vorzüglich die Mengen an Kartoffeln liefern,
die sie nach dem veranlagnngrplan noch abzuliefern
haben.
Wir fordern die Landwirte (große und kleine)
im kreise dringend auf. die Uartoffelmengen. die sie
nicht notwendig zur eigenen Ernährung brauchen,
ohne Zäumen an die von der Rreisverwaltnng be¬
stimmten Stellen abzuliefern, einmal am der drük-
kenden Not der frankfurter Bevölkerung, die durch
die bevorstehende feindliche Besatzung noch gewaltig
gesteigert werden wird, abzuhelfen, dann aber auch
um drohende Zwangsmatzregeln ollerf chärfster Llrt
abzuwenden, gewaltsame Einziehung zu verhüten.
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Käfiä Hfflfi.
neuhergerichtete, gemütliche
Räumlichkeiten.
Heute Donnerstag abend
t III
I
Gustav Hesse
Konditorai u. Kaffee.. I
: Xaiser-Xajfee r
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♦
7* dam Beier.
Franz Karges.
Rone ad Brettenbach.
Vsrnelmsies Kaffeehaus
9 am platee. ch
J Heute Donnerstag {
♦ Abend !
♦I» Konzert, r
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❖
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♦
Ve«»«'Beeicht
Heiter, trocken, kübl.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 12 Ziffer 5 der Bundesrats-Verordnung^
über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorg¬
ungsregelung vom 25. September und 4. November 1915 wird
mit Zustimmung des Herrn Regierungspräsidenten für den Stadt--
bezirk Fulda Folgendes bestimmt:
8 i-
Zur Ersparung von Kohlen usw. dürfen Läden und Schau¬
fenster bis ouf weiteres vor 8 Uhr vormittags und nach
0Uhr abend» weder geheizt noch beleuch¬
tet werden.
8 2.
Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung wird aus Grund
des § 17, Ziffer 2 der Bekanntmachung vom 25. Sept. 1915-
R G. Bl.'Seite 612 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder
mit Geldstrafe bis zu 1500 M bestraft.
,j;v § 3.
Diese Anordnung tritt mir ihrer Veröffentlichung in Kraft..
Zulüa, den 12. November 1918. Wügtftrat.
" Dr. Antoni.
Bürgerverein Fulda.
Sonntag, den 17. November 1918 j
groE stKkbkONzert
9«ooiIWjt Bmtnrot: ♦ Wwh
♦
♦ Ergebenst F. Fücker. Öj
♦♦♦♦»»♦»♦♦♦♦♦♦♦»♦♦ |
Sekanntmackung.
Infolge Wegfalls der Druschprämie und der Trockmingsgebübr
werden nach Anhörung der Preisprüfunassielle mit,Wirkung vom
15. November ds. Js. ab die Krot- «ud Mehlprrife wie folgt
festgesetzt: '
1.) IKaib Brot 1800 gr schmor aus R«Agr«nnd '/«
ans Weizenmehl bergrstellt ab Kaden zn 0.85 o&\
(fünfnndachtzig Pfennig).
2J 1 Kaib Znfabbrot 1425 Gramm schwer */* ans Pag j tiUlfl
gen- «nd V» ans Weizenmehl bestehend, \uO,68<*&
(achtnndfechrig Pfennig)
3. ) Der Grohhandelshöchftpreiz
a) für Paggenmehl ans 94 °/° ansgemahlen für 100
hg. netto errl. Kack ab städtischen Kagerjtt44,—
b) für Weizenmehl mie oben z« ^46e-
4. Den Klelnhanöelshöchstpreis beim Verkauf v. 10 kgu mehr
a. für Roggenmehl anf ^4 Pfennig für das Pfnn^.
b. für Weizenmehl anf *5 Pfennig für das Pfnnd
beim verkauf von weniger als 10 Kilo
a. für Roggenmehl anf Ulk für das Pfnnd
b. für Weizenmehl anf Mk. 0,‘48 für das Pfund
6. Für Krankenmehl iWeizen) zn 75 % ausgemahlrn
auf 0,40 ab städtischer PerkaufsstcUe.
Fnlda, den 14. Nov. 1918. !ll0glftküt.
Dr. N n t o n i.
sein Haus, auch mit Bäckerei.
Konditorei, Metzs-erei, Wirtschaft
od. sonst. Geschäft hier od. Um-
gegend. Selbstverkäuf. schreibt]
[an den Verlag des
„Verkaufs-Markt“,
Frankfurt a. M. Habsburgerailce 231
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]an meinem
privat-
Mttagrtijch
ei'nehmen.
ttursürstenstr. 28 m.
unter persönlicher Geltung des Obermusikmeisters
Herrn PAUL MÖLLER.
Mitwirkung:
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Kassenöffnung 6 Uhr. Anfang 7 Uhr.
Die berelis für den 27. Oktober
gelösten Karten haben Gültigkeit.
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keiorgung aller dankmätzigen Selctiäfte-
kln- und verkauf von Wertpapieren.