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Telegr.-N-r.: Kreisblatt'Zulüa. * Zernsprecher Nr. S5.
Druck un- Verlag: I.L. Uth's hofbuchöruckerei Zul-a.
I
Amtlicher
Anzeiger
für -en Rreis
Zul-a.
(Ir 299
Samstag, -en 28. Dezember
D Die Einrückungs-Gebühren betragen für -en Raum einer P
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so. Jahrgang.
1418
Mmtllche«.
Bekanntmachung -er ReichsbekleidnnasKele
Aber Erweiterung der ftteUtfte.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse
-er Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 sR.-G.-Bl
T. 257) wird folgendes bestimmt:
ß 1.
In das Verzeichnis A lFreiliste) der Bekanntmachung
-er Reichsbekleidungsstelle über Aenderunai der Freiliste
vom 13. Oktober 1917 (Reichsanzeiaer Nr. 244) werden die
nachstehend aufgeführten Gegenstände ausgenommen:
XX7- fertige Frauen- und Mädchenwintermäntel ober
-umhänge.
XX77- fertige Tisch-, Kommoden-, Flügel- oder ähnliche
Decken.
XXTTT. Billrothbatist, Aegirin. Schlangenhaut. Regenhaut
und daraus hergestellte Gegenstände.
8 2.
Diese Verordnung tritt am 19. Dezember 1918 in Kraft
Berlin, den 17. Dezember 1918.
Reichsbekleidnngs stelle
I. V.: Dr. T e mv e r.
Wird veröffentlicht.
Fulda, den 24. Dezember 1918.
In, Einvernehmen mit dem Arbeiter- nn- Svldatenrat.
Der Landrat.
Freiherr von Dvernbria.
Die Lurch die Waffenstillstandsbedingungen geschaffene
Transportlage macht den Abtransport ausländischer Ost-
arbeitcr zur Zeit unmöglich.
1. Die Arbeitgeber sind gehalten, die von ihnen bisher
beschäftigten Arbeiter solange unter den gleichen Vertrags¬
bedingungen weiter zu beschäftigen bis durch den zustän-
-igen Dcmobilmachungskommissar oder die von ihm beauf¬
trage Stelle de Zurückführung der Arbeiter angeordnet wird.
2. Machen die Besetzung der Arbeitsplätze durch deutsche
Arbeiter, der Mamrcl an Arbeitsgelegenheit oder andere wich¬
tige Gründe eine Beschäftigung des Arbeiters bis zum Zeit¬
punkte seiner Heimreise unmöglich, so können die Arbeiter
unter Innehaltung einer 14tägigen Kündigungsfrist aus dem
zur Zeit bestehenden Arbeitsverhiältnis entlassen werden.
Nach Ablauf der Kündigungszeit hat der Arbeitgeber für
Unterkunft und Verpflegung der Arbeiter weiter zu sorgen,
sofern dies bisher von ihm geschehen ist und der Demobil-
machungskommissar keine andere Regelung triff. Im Falle
dieser Unterkunft und Verpflegung beim bisherigen Arbeit¬
geber Kat die Gemeinde oder der Gemeindeverband dem Ar¬
beitgeber eine vom Demobilmachungskommissar allgemein
oder für den Einzelfall festznsetzende Vergütung im Rahmen
ihrer sonstigen .Fürsorgeaufwendungen zu gewähren.
3. Wurde den Arbeitern bisher von ihrer) Arbeitgebern
weder Unterkunft noch Verpflegung gewährt, so stellt ihnen
die volle Erwerbslosenunterstützung an ihrem Wohnorte bis
zum Zeitpunkte ihrer Heimreise zu.
4. Weigern sich die Arbeiter, die ihnen von ihren bis¬
herigen Arbeitgebern angebotene Arbeit auszuftthren so er¬
lischt. den allgemeinen Bestimmungen der Verordnung über
die Erwerbslosensürsorge vom 13. November 1918 entspre¬
chend, ihr Anspruch auf Erwerbslosen Unterstützung. Das
Gleiche gilt, sofern die Arbeiter die Uebernabme einer Be-
helfsarbeit verweigern, die ihnen vom Demobilmackungskom-
Missar oder Vorsitzenden des Demobilmachungs-Ausschusses
zugewiesen wird.
5. Zur Behebung von Streitigkeiten! zwischen Arbeit¬
gebern und Arbeitnehmern sind paritätische SchlicktungSaus-
fdliiffe bei den Demobilmachungsausschüssen zu bilden.
6. Für die deutschstämmigen Rückwanderer die ihren
Verbleib in Deutschland wünschen, finden die Bestimmungen
keine Anwendung.
7. Auf Grund der Verordnung über den Erlast von
Strafbestimmungen durch das Reichsamt für die wirtschaft¬
liche Demobilmachung vom 27. November 1918 lR.-G.-Vl.
S. 1339) wird bestimmt, dast Zuwiderhandlungen gegen die
non Len Temobilmachungskommissaren erlassenen Anord¬
nungen zur Ausführung von Ziffer 1 und 2 auf Antrag der
Temobilmnchungskommissare mit Geldstrafe bis zu eintau-
senöfünfhundert Mark bestraft werden
Fulda, den 23. Dezember 1918.
Im Einvernehmen mit dem Arbeiter- «ud Soldatenratz
Der Vandra«
Freiherr von Doernbera.
Die Schlicstnng der Mühle Ws Theodor M edler in
Nönshansen wird hiermit ansachoben.
Fulda, den 23. Dezember 1918.
Der Landrat
Freiherr von Doernverg.
Bekanntmachung,
betreffend Entrichtung der allgemeinen Umsatzsteuer für
Ven Zeitraum vom 1. Angnst 1918 bis 81. Dezember 1918.
Ans Grund des 8 81 der Ausführnngssteftimmnngen znm
lilnsatzstenergesctze vom 2«. Juli 1918 R.-G.-Bl. S. 779 wer-
en ->e znr Entrichtung der Nmsatzstener verpflichtigcn ge-
»c,betreibende» Personen. Gesellschaften und sonstigen Per-
louenvereiniguugcn im Bezirk des Kreises Fnlda. mit Aus¬
nahme der Stadt Fnlda. welche einen besonderen Gteuer-
bezirk bildet, anfgesordcrt, znr Abgabe -ec vongeschriebene«
Erklärnngen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen
Entgelte in der Zeit vom 1. August 1818 bis 31. Dezember
1818 bis spätestens Ende Januar 1919 dem Unterzeichneten
vmsatzsteueramte die erforderlichen Angaben der Amtsstelle,
Landratsamt Zimmer Nr. 6 mündlich zu mache«.
Die Termine für die einzelnen (Gemeinden bezw. Gnts-
hezjrkc werden durch die Ortsbehörden bekannt gegeben.
Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auck der Be¬
trieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, -er Fi-
ickerei und des Gartenbaues, sowie der Bergwerksbetrieb.
Die Absicht der Gewinnerzielung ist nicht Boraussetznng für
das Vorliegen eines Gewerbebetriebes im Sinne des Um¬
satzsteuergesetzes. Angehörige freier Briefe iAerzte. Rechts¬
anwälte, Künstler usm.j find nicht steuerpflichtig.
Die Steuer wird -nch erhoben, wenn und soweit di/:<
steuerpflichtigen Per onen usw. Gegenstände ans d-e.m eigenen
Belrrcd zum Selbftgebranch oder Verbrauch entnehmen,
Hierunter ist bei den Landwirten auch der Verbrauch im
eigenen Haushalt zu verstehen Als Entgelt gilt im allge¬
meinen der Betrag, der am Orte nnd zur Zeit der Entnahme
von wiederverkänfern gezahlt zn werden pflegt.
Ron der allgemeinen Umsatzsteuer nach dem Satze von
8 von Hundert sind diejenigen Personen nsw. befreit, bei
denen die Gesamtheit der Entgelte einsckl. des Eigenver-
bianckes in einem Kalenderjahre nicht mehr als 8VV0 Mark
betragt. Der Eigenverbranch bleibt iedoch bei Berechnung
der Stencr anster Ansatz wenn er nicht mehr als »999 Mark
betragt nnd die Gesamtheit der Entgelte 18 99g Mark nicht
überschreitet. Neberschrcitet iedoch die Gesa tbc't der Ent-
NEllo -EN von 15000 Mark. so ist auch der' föiftcitDCts
Eer 2999 Mark nmiatzsteuerpslichtia. I« jeden, Falle
*r "f- . ^'n^ülleneramte eine begründete Nachricht
über d-re in Anspruch genommene Steuerfreiheit er-
w n n > ch t.
Für die Liesernnq von Lurnsgegenstände j-steht keine
derartige Bekreinng
Dig Nichteinreich,tn.g der Erklärung zieht eine Ord-
nnngKstrgte bis ün 189 Mark nach sich
DaK Umkatistenereesetit bedroht diekeniaen. die über den
Netrga den Entgelte wissentlich unrichtige Anaaben mach-n
und hierdurch uorfätzlich die Umsatzsteuer binterziebt oder
e nen •**♦» ni»t g-tzützrentz"n Nenergutcil erschleicht, mit
einer Gerdltrgke dis •«» »stsachen Ngt-gge der gefährdeten
ednn ^rnterzgueuen «tener. dieser iSten-rhet'-aa nicht
kesseessellt werden, je tritt Gesdstrgke non 199 Mark bis zu
tgtz nng <m«rf 0in «t'iir «NerGch ss«-<»stzgr.
«-»-«dr-zte iss" dkg Nmtgtzssnn«-er*c?krnnegn können auch
h-- tz>-n. Nn.sgi'ssenergmte s?gudrg»zauit Zimmer Nr. 9)
cntn"«»men u>»"?>en.
^n«- «umekduua llud ench dieieuiue« !»teuervsri«chtiee»
.'»-—Eichte, denen ein» ^ der Er-
^l<% hpr ffivff&ritnft ftttttt stt? tffivifjrn OittHR nftiiz
b(*r tfcft fit?? Mi-iffts
^ nsda -on 90 Tnernfter 1P1S
Im Einveruedmei» «»♦* ss»m «rUeltma- \*ab
Kreks-Nmsatz-Sleneramt.
Fretderr non Doernsser«
An d>e Herren StandeKheamten des Kreises.
Bezugnehmend auf meine Verfügung vom 27. Dezem
her 1917 Ir. Nr. M 19 213 die Ausführung des 8 46. Zif¬
fer 7 g und b de'' deutschen Webrordnnng lletresfend. ersuche
ich Sie mir spätestens zum 2. Januar 1919 die Sterlle-
reg'stcraus-üae für 1918 enthaltend die in Ihrem Sterbe-
leaisser während dieses Iobres aux Eintraanng gekommenen
Sterbefälle männlicher Peesanen unter 25 Jahren ein.zu-
rcichen. In hie Svotte „Bemerkungen" must nnbedingt der
Gellurtstno deK Verstorbenen eingetragen werden.
Znm gleichen Termine wollen Sie den Bürgermeistern
i»nd.Gntsnorsteb-rn IllreK Ve'irf»s htg Gehnrtsregisterg',9-
iüge gemäst Zisser 7 g des oben erwähnten 8 sgsso über
sämtlich» Jahre 1992 geborenen männlichen Personen)
übersenden.
Eine Anzahl Vordrucke wird Ihnen in den nächsten Ta¬
gen znacben
Fn>da. d»n 29 Dezember 1918.
Im wivnern»hm-m mit ^Mt und '&r>Wntew*a*
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommissson des Kreises Fulda
Fretbrrr n»n Dve»nbera
Rekanntmachnnq.
Aus Grund des 8 12 der Woblordnnng für die Wahlen
zur verfassnngaebcnden deutsche» Nationalversammlnnn vom
39. November 1918 sN.-G.-B'l. S 1353 ff) fordere ich.hiermi'
znr Einreichung non Wabsnorschsggen ans.
Die Wabloorschsgge sind spätestens am 4. Januar 1919
bei dem Unterzeichneten Wahsfomm'ffer einzureichen: sic
müssen non mindestens 199 Im Wahlkreise znr AnSttbnng
der Wnbl berechtigten Personen unterzeichnet sein und dür¬
fen nicht mebr als 15 Namen entbalt-n.
In den W-ablnarschläaen sollen die Bewerber mit Rns-
nnd Familiennamen ansgesührt und ibr Stand oder Berns,
sowie ihr Wohnort so deutlich nngagcben werden, daß über
ihre Pcrsönlichkeit kein Zweifel besteht.
Sir sind in erkennbarer Reihensolae aufzukühren. Vo»
jedem vorgelchlagenen Bewerber ist eine Erklärung über
seine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorscklag an-
zr schließen.
In demselben Wahlkreise darf ein Bewerber nur einmal
vorgeschlaaen werden.
Die Unterzeichner der Wahlvorschläge sollen ihren Unter¬
schriften die Angabe ihres Berufes oder Standes und ihrep
Wohnuna beifügen.
Dieselben Unterschriften sollen nicht unter mehrere«
Wahloorschlägen stehen.
Gleichzeitig mit dem Wahlvorschlage sind anster den Zu-
sttmmungserklärungcn der Bewerber, Bescheiniaunqen der
Gemeindebehörden vorzulegcn, daß die Unterzeichner in die
Wählerliste ausgenommen worden sind. Die Gemeindebe
Hörden sind verpflichtet, solche Bescheinigunaew aus Antrag
unverzüglich gebührenfrei auszustellen.
In iedcm Wahlvorschlag soll ein Vertrauensmann be¬
zeichnet werden, der für die Verhandlungen mit dem Wahl-
kommissar und dem Wahlausschüsse zur Rücknahme des Wahl¬
vorschlages sowie zur Abgabe und Rücknahme vvn Verbiw-
dungscrklärnnigen bevollmächtigt ist. In derselben Weise
kann ein Stellvertreter des. Vertrauensmannes bezeichnet
werden!.
Fehlt die Bezeichnung des Vertrmrensmannes. so gilt der
erste Unterzeichner als solcher.
Mehrere Wahlvorschläge können miteinander verbünde«
werden.
Jeder Wahlvorschlag darf nur einer Grnvve von v«i>
bundenen Wahlvorschlägen angehören.
Die Verbindung muß von den Unterzeichnern der be¬
treffenden Wahlvorschläge oder ihren Bevollmächtigten über
eirstimmend spätestens am 12. Januar 1919 bei dem Unter¬
zeichneten Wahlkommissar schriftlich erklärt werden.
Verbundene Wahlvorschlage können nur gemeins.chastlich
zurückaenommen werden.
Die verbundenen Wahlvorschläge gelten den anderen
Wahlvorschlägen gegenüber als ein Wahlvorschlag.
Nach der öffentlichen Bekanntgabe der zugelassenen Wjahl-
vorschläge können diese nicht mehr zurückaenommen und
ihre Verbindung kann nicht mehr aufgehoben werden.
D ie Geschäftsräume des Wahlkommissars befinden sich!
im Instizgebäude zu Cassel. Schloßplatz 8, 77. Stock (Ober-
landeSgericht). Zimmer 4, Fernsprecher Nr. 5919 Geschäfts
stunden: Wochentags vvn 9—3 Uhr. Sprechstunden des Wahl-
kommissnrs: Wochentaas von 12—1 Uhr.
Cassel, den 23. Dezember 1918.
Der Wahlkommrssnr des 19. Wahlkreises,
gez.: Fritsck.
Oberlnndesgerichtspräsident
AwiMen Krieg unö Zrieöen.
Wilson.
Genf. 24. Dez. Präsident Willon >oird Leute Nach¬
mittag mit Frau Wilson und Gefolge Paris verlassen, um
sich nach Cbaumont an der oberen Ntarne zu begeben,
wo sein Sonderzng Mittwoch früh eintrifft. Der Präsident
besucht dann im 2luto die amerikanischen Truppen in
Langres, wo er an einer Parade teilnimmt. Am Donners¬
tag begibt sich Wilson von Paris über Calais nnd Dover
nach London. Von einem Besuche der'Schlachtfelder ist
in den französischen Zeitungen nicht mehr die Rede.
Haag, 24. Dez. Aus Newpork wird gemeldet: Wie die
„Associated Preß" von befugter Seite hört, wird sich Wil¬
son jedem Vorschläge widersetzen, der aus die Ver¬
senkung der ansgelieferten deutschen Kriegs¬
flotte hinausläust.
Haag, 24. Dez. Aus Kapstadt wird gemeldet: Ge¬
neral Hertzog hat au Wilson eine Depesche qesanbt. in
der er ihn von dem Beschluß in Kenntnis setzt, den die
Zentralkommission der nationalen Parteien in der Kapko-
lonie, Natal, Transvaal und Orange gefaßt hat. Hertzog
dankte Wilson für sein» Absicht die Grundsätze von Rech,
und Freiheit sü> alle Völker durchznsetzen, nnd spricht die
Erwartung aus. daß diele Grundsätze auch für die afri¬
kanischen .Gebiete Geltung haben sollen.
lWTB.) Paris, 27. Dez. Havas. Slus Zlnlaß des We i h-
n ach ts fest cs sandte Präsident Wilson folaende Bot¬
schaft an das Weiße Haus in Washington: „Ick hoffe, daß
es unsere Landsleute freuen wird, zn erfahren dast ich ihre
Kinder hier körperlich nnd moralisch bei guter Gesnndhei
vngetre ssen habe nnd daß si» sich die Achtung aller Nationen
erworben babcn. an der<n Seite sie mitten im Krieg standen'
Ich bin auch sicher, daß sie sich ebenso sicher über die Ver¬
sicherung freuen werden, daß die öffentliche Meinung all
der großen 'liationen, mit denen wir im Kriaae verbunden
gewesen sind, energisch alle Vorschläge gnfrccht erkält die
auf einen gerechte» und bauexhasten Frieden
spwic guf die enge Zusgmmcngrbeit der Völker der Welt
ghzieltn. die sich selbst regieren und den Frieden befcstigeir
werden, sobald die schwebenden Vorbereitungen endgültig
fcstaesetzt sein werden. Nichts vermag mehr unser Ver¬
trauen an diesem Weihnachtsiage zu festigen als die Gefühle.'
denen ich begegne und die überall die Oberhand haben."
lWTB.) Ehaumont. 27 Dez. Nach einer Hgpgs-M'eldnng
traf Wilson ans seiner Reise zu den amerikanischen Trnp-
peii hier ein. Er wurde nuf dem Rathause von den Bchör-