Hebühren-Gr-mmg.
für die Stadt Fulda •
Aus Grund der 88 6, 7 und 8 des Kommunal-Abaabert-GesetzeS
vom 14. Juli 1883 in der Fassung des Artikels 8 Ziffer 2 des Kriegsge.
jKtzeS zur Vereinfachung der Verwaltung vom lg. Mai 1918 — Pr. G. S.
G. 58 — wird mit Zustimmung der Stadtverordneten-Bersammmlung
»achstehende Gebührenordnung erlassen.
8 1.
Für die Genehmigung und Beaufsichtigung von Neubauten, Um¬
rauten und anderen baulichen Herstellungen sind die nachstehenden Ge-
Lühren an die Stadtkasse zu entrichten:
1. beim Neubau von Gebäuden, mit Ausnahme der unter 2 auf¬
geführten, von Hofkellern und sonstigen selbständigen Keller-
anlagen:
für 100 cbm. Rauminhalt .... 2 A
jedoch mindestens 80 DL
2. beim Neubau von Kleinhäusern und Gebäuden untergeordne¬
ter Bedeutung z. B. von Stallgebäuden, Waschhäusern,
Scheunen, Schuppen, Gewächshäusern, Kegelbahnen Berbin-
Lungshallen und dergl. sowie von hallenartigen Gebäuden
einfachster Bauarbeiten:
für 100 «cbm. Rauminhalt , , . . 1 M.
jedoch mindestens . . 10 M.
und bei Schuppen und Buden von nicht mehr
als 30 cbm Rauminhalt mindestens 8 M.
3. bei erheblichen Um- und Erweiterungsbauten dieselben Ein-
heits- und Mindestsätze wie zu 1 und 2 mit der Maßgabe,
Laß bei der Berechnung nur diejenigen Räume berücksichtigt
werden, um deren Neuanlage oder Umgestaltung es sich
handelt.
4. bei Herstellung von Fabrikdächern, Turmöächern, Aufzügen.
Kranen und dergl.
— für 1 t. Eisengewicht. . . , . 3 M.
jedoch mindestens 20 M.
5. bei Herstellung von Fabrik- oder sonstigen Schornsteinen zu ge¬
werblichen Zwecken bis zu einer Höhe
von 20 m 10 M.
darüber hinaus 20 M.
0. bei Herstellung von Anschlüssen an die städtische Kanalisation
bis zu 1000 cbm Rauminhalt 10 M.
von
7. bei sonstigen
1000
1000—2000 cbm,
2000—4000 cbm.
4000—6000 cbm.
baulichen Herstellungen
18 M.
20 M.
25 M,
und Umbauten
geringe¬
ren Umfanges, bis zu 10qm. Grundfläche, soweit es sich um
genehmigungspflichtige Ausführungen handelt. 3 Mark.
Gebührenfrei ist die Genehmigung zur Anlegung und
Umänderung von Heiz- und Kochöfen — mit Ausnahme nach--
träglich eingebauter Sammelhetzungen, für welche die halbe
Gebühr-n der Ziffer 1 oder 2 nach dem Rauminhalt der zu
beheizenden Gebäudeteile zu entrichten sind — Asch- und MÜll-
Lehältern, Baubuden nebst zugehörigen Aborten und dergl
§ 2.
Außer Len Sätzen des 8 1 werden als Zuschlagsgebübr erhoben:
t für die Prüfung und Beaufsichtigung
aj von Verbunübauarbeiten (eisenbewehrten schweren festen
Decken nebst ebensolchen Stützen) sowie von verbundenen
und fachwerkartigen Eisen- und Holzbauarbeiten (Dachstüh¬
len und dergl.)
für je 100 qm. Grundfläche
in jedem Geschoß ... 3 M.
jedoch mindestens ... - 20 M.
10 ^Echen Gründungen für je 100 qm. Kcllergrund
flache 3 M.
jedoch mindestens ..... 80 M
Diese Zuschlaggebühr wird nur bei den rat § i Ziffer 1 und
genannten Bauten erhoben, sofern die Grundfläche zu a)
b) großer als 50 qm. ist.
2. a) für Nachtragspläne, welche von den genehmigten Plänen we-
scntlich abweichen, die Mindestsätze des 8 1 unter 1 bis 0,
b) für neue Berechnungen (vom Gleichgewicht fester Baukörper)
bLC-,«n ? 1 0) UMÖ fallenden Bauausführungen die
Hälfte der Gebühren unter Ziffer 1
jedoch mindestens . . , , . ivM.
8. a) für jede gesonderte Rohbauabnahme einzelner Bauarbeiten
sowie für jede Wiederholung eines fruchtlos verlaufenden
Rohbauabnahmetages die Mindestsätze des 8 1 Ziffer 1 bis 6,
1 für rede gesonderte Gebrmrchsabnahme einzelner Bauarbeiten
und Bauteile, sowie für die Wiederholung eines fruchtlos ver¬
laufenden Gebrauchsabnahmetages die Hälfte der Mindest¬
sätze des 8 1 Ziffer 1 bis 7.
4. für Verlängerung der Baugenehmigung jedesmal ein Fünftel
ÖnV‘Ir b'L Ä- Genehmigung gezahlten Gebühren einschlie߬
lich der Gebühr des 8 2 Ziffer 1.
v. für die Prüfung der zu einer erteilten Befreiung gehörigen Un¬
terlagen und Beaufsichtigung der Ausführung,
^sofern der Bezirksausschuß für die Erteilung der
Befreiung
zuständig ist . . . 20 M
sonst . . i . . . , . 10 M.
Für die Prüfung eines Vorplanes die Hälfte der im 8 1 be¬
stimmten Sätze. s
Erfolgt die Ausführung im wesentlichen nach Maßgabe »es Vor¬
planes, so kommt die Hälfte der Vorplangebühr auf die Gebühr
des 8 1 in Anrechnung.
Die über rin volles Hundert überschießenden Kubikmeter »der
Quadratmeter werden für ein volles Hundert gerechnet, desgleichen die
Ueberschüsse voller Tonnen bei 8 1 Ziffer 4.
Behufs Festsetzung der Gebühr ist dem Gesuch um Erteilung der
Bauerlaubnis die Berechnung des Rauminhalts beizufüaen.
8 4.
1. Für die Bauten gemeinnütziger Körperschaften, Gesellschaften und Ver-
eine, sowie sonstiger der allgemeinen Wohlfahrt dienenden Unterneh¬
men, deren durch Statut bestimmter Zweck vornehmlich darauf gerichtet
ist. unbemittelten Personen gesund« und zweckmäßig eingrichtete Wohnun-
gen zu billigen Prüfen zu verschaffen, wird die Hälfte der Gebühren be¬
rechnet.
Für die Bauten des Preusischen Staates und des Deutschen Reiches,
der Krön- und Kommunalbehörden, werden Gebühren dann nicht er¬
hoben, wenn eine bautechnische Prüfung der Pläne nicht stattfindet.
§ 5.
Die Gebühre sind in den Fällen des 8 1 und 8 2 Ziffer 1 bei AuS-
hänöignng der Baugenehmigung, in den Fällen des 8 2 bet Aus¬
händigung der Nachtragsgenehmigung (Ziffer 2) des Rohbau¬
oder des Gebrauchsabnahmescheines (Ziffer 3) bei Wiederaushän-
digung der mit Sem Verlängerungsvermerke versehenen Bauge¬
nehmigung (Ziffer 4) beiEmpfang des Befreiungsbescheides
Ziffer t 5 oder des" Bescheide»'den Vorplan (Ziffer 6), spätestens
aber binnen 2 Wochen nach erfolgter Benachrichtigung zu entrücken.
IS,
Kommt ein genehmigter Bau nicht zur Ausführung, so kann auf
Antrag des Bauherrn, sobald die Genehmigung erloschen ist, und
der Stadt keine besonderen Auslagen erwachsen sind, 1/3 der ge¬
zahlten Gebühren erstattet werden.
§ 7.
Diese Gebührenordnung tritt am 1. Januar 1919 in Kraft.
Fnld«, am 28. Juni 1918.
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3. Verschiedenes.
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Der Vorstand.
Allgemeine Rentenanstalt zu Stuttgart
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Die mit Ablauf des 31. Dezember l. I. fällig werdenden
Renten können von da an gegen Uebergabe der mit Lebrns-
bestätigung des Mitglieds und mit Quittung versehenen Ren¬
tenscheine (Coupons) ohne jeglichen Abzug bei den Unterzeich¬
neten Vertretern der Anstalt erhoben werden.
Soweit ein Dividendenanspruch besteht, entfallen aus je eine
volle Mark Rente 5 Pfennig Dividende.
Beitrittserklärungen werden jederzeit entgegengenommen,
in Fulda: bei der Unterzeichneten Zahlstelle: Hess. Bankverein
A.G. Filiale Fulda, Kaiserplatz 1 in Darmstadt: die General¬
vertretung für Hessen, Hessen-Nassau und die Pfalz: August
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. Rauminhalt der Gebäude wird durch Vervielfachen der für
* Bebauung in Aussicht genommenen Grundfläche mit der Höhe — von
Ie* „ "ersohle oder, wo ein Keller nicht vorhanden ist, von den Fußboden
de« Erdgeschosses bis zur Oberkante des Hauptgesimses, bei überhängendcn
Dächern bis zur Fußpfette des Daches gemessen — festgestellt.
Die oberhalb des Hanptgefimseö liegenden Gebäudeteile sowie
valkone, Erker, werden — abgesehen von den in 8 1 Ziffer 4 bezeichnetn
— nicht berechnet.
Bei Hofkrllern und sonstigen selbständigen Kelleranlaaen ist dt« (
-she von der Kcllersohlc bis zur Erdoberfläche maßgebend.
/tm Neujahrstage, nachmittags 3 Uhr
im Giefel'fthen Saale
für alle Wahlberechtigten große öffentliche
Volksversammlung.
Der Vorstand -er Ortsgruppe Zolöa
Deutsch-Nationalen Volkspartei.
Dr. Pfeiffer, Vorsitzender, -lüolf, Beamtenstellvertreter, ffn-reas, Hegemeister. Zrau
Sräutigam.'Dr. Soester, Apothekenbesitzer, Neuhof. Gutmann, Zimmermann, Hafstnger,
Uhrmacher. Heun, Bahnste'gschaffner. Homburg, Gutsbesitzer, Karolinenhof. Lachmanu,
Schneidermeister. Lu-wig, Buchdruckereibesiher. Alal-frl-, Gerichtssekretär. Reiche,
Major z. D. und Bezirksofffzier. Paula Ruhl, Lehrerin. Dr. Schi-lowskp, Sanitätsrat.
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