Tagesrreukgkettm.
. lTU.) Neustadt, 9. Januar Bisher «urden Sei dem
«tsenbahunnglück z«ischen Hombnrq und Kaiserslan-
teru «der 88 Tote und 18 8 Rcrletzte sestqeftellt. Die
Strecke rst gesperrt. Der Verkehr wird durch Nmsteigen ans-
-rcchterhalte«. Der Schadeit ist bedeute«»
Die kommende Weiustener.
Berlin, 9. Januar. In einem Artikel zur kommenden
Wcinsteuer schreibt die „Deutsche Weinzeitung" u. a.: „So¬
weit bisher aus den umlaufenden Gerüchten" erkennnbar,
Plant das Reich eine Faß- und F l a s ch e n w e i n st e u e r.
Die erster- soll erhoben werden, sobald der Wein aus erster
•fcatti» in den Besitz eines Käufers übergeht, die letztere bei
Abgabe an den Konsumenten.
lWTB.s.Freidnrg i. Br.. 9. Januar. Ergabt Ildefons
Schoner vom Kloster Beuron hat wegen andauernder Er¬
krankung dem apostolischen Stuhle in Rom seine Resignation
unterbreitet, die angenommen wurde. Der Termin«mr Neu¬
wahl eines neuen Erzabtes ist auf -den 25. Januar anberaumt
ivoröen.
Laval, 8. Januar. Meldung der Agenee Havas. Wäh¬
rend der Ausstellung brach ein Panther aus
einer Menagerie. Das Tier irrt- die ganze Nacht
uiüher und fiel morgens ein zehnjähriges Lllädchen an. das
er tödlich verletzte. Der Panther wurde durch Gewehr-
Idniffe getötet, _
Amtliche öekcnntmschungen.
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Bekanntmachung.
Die Sekanotmachung ües stellveetr General-
kommanäos 18. fl.-k. vom 14. Dezember 1417
Nr. 88t. (L) 164111. 17 KRA. betr. Sesthlag-
nahme und Sestan-anrnel-ung von
/^rbeitersthuhzeug wir- hiermit auf¬
gehoben
Frankfurt ^Main), üen 10, Januar 1418. ,
Der stellv Komm/ General:
Riedel
General-Leutnant.
kriegswirtschaftliches.
■1‘ m Die Abgabe getragener Klei»«««.
-ric R c i ch Si-Bic klei d ungs st e t l e schreibt: Wie
man vielfach aus Aeutzerungen in der Presse ersehen kann,
läßt die Abgabe getragener Kleidung trotz aller
Ermahnungen in manchen Städten/ noch immer zu wün¬
schen übrig. Das ist um jo bedauerlicher, als die abge¬
tragene Kleidung vor allem für die minderbemittelte Bevöl¬
kerung in erster Linie für entlassene Krieger, zur Wieüer-
»erarbeitung kommen soll. Bei den hohen Preisen sind viele
gar nicht in der Lage, neue Kleidungsstücke zu erwerben.
Dabei verfügen viele Angehörige der wohlhabenden Stände
über alte Bekleiüungsgegenstände. für die sie gar keine Ver-
v en'duua mehr haben. Aus reiner Bequemlichkeit aber
scheuen sie davor zurück, den Weg nach der Aktkleiderstellc
anzutreten, und lassen die Sachen lieber nutzlos in den
Schränken hängen. Das Gemeinsamkeitsgefühl ist bei diesen
Volksgenossen leider noch nicht genügend entwickelt. Selbst
angesichts der Opfer, die von unseren Brüdern an der Front
täglich und stündlich gebracht werden, fühlen Ne nicht die
geringste Veranlassung, auch ihrerseits ein wenia dazu bei-
zutragen, das Vaterland in seinem wirtsckiaftlichen Kampf
hinter der Front zu unterstützen. Ein solches beschämendes
Verhalten kann man gerade bei den Schick,ten der Bevölke¬
rung beobachten, deren wirtschaftliche Verhältnisse durch den
Krieg keinerlei ungünstige Veränderung erfahren Huben Sie
aber haben in allererster Linie die Pflicht, die Laae ihrer be¬
dürftigen Mitbürger lindern zu helfen Tie Streckung un-
-.. Erloschen ist die Räude unter einer Schafherde in l
Hunfeld. I
Fulda, den 7. Januar 1918.
Der Landrat:
Freiherr von Doernberg.
screr Vorräte an Web-, Wirk-, Strick- und. Schuh««ren, die
durch die Abgabe getragener Kleidung wesentlich gefördert
wird, ist wie schon oftmals ansgeführt worden ist. eine der
wichtigsten Kriegsaufgaben der Bepölkerung im Jnlande.
Durch die Bestimmungen der Reichs-BekleidungSstettc sin st
die Preise, die für abgegebene Altkleiöer gezahlt werden, so»
wesentlich erhöht worden, daß jedermann ohne Schade»
seine entbehrlichen Altsachen abliefern kann. Ein beson¬
deres Opfer bedeutet also diese Abgabe nicht: vielmehr ist es
die Pflicht eines jeden, der entbehrliche Kleidunasstücke be¬
sitzt. ,i£ der Allgemeinheit zuzuführen. Nur., wenn jeder-
«» «roßen und im kleinen in jeder Hinsicht seine
Pflicht tut. ist un,er wirtschaftliches DnrchhalteN in diesem
Kriege gewährleistet.
Sottesükenstorünung.
Israelitischer Gottesdienst.
SamStag den 12. Januar
m Vorabendgottesdienst 4 Uhr 30 Minuten Morgens 8.30 Ubr
Nachmittags 3 Uhr 30 Min. SabbathauSgang 5 Uhr 35 Min/
. „F^M°tte-dienst: Morgens 7 Uhr 15 Minuten. Nachmittags
4 Uhr Io Min. Abends 5 Uhr 35 Min J ^
Bekanntmachung
. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher d^s
Kreises werden hierdurch nochmals und dringend an die
Erledigung meiner Verfügung vom 12. Dezember v. Js.
Kreisblatt Nr. 289. betreffend: Verarbeitung von Knochen,
mit 24stündiger Frist erinnert.
Fulda, den 4. Januar 1918.
Der Landrat.
1 I. V.: Köhler,
s ^_
Bekanntmachung
Gemäß Erlaß des Kriegsministeriums vom 22. Dezember
1916 Nr. 1324, 12. 16e 1b 2 Ang. und der Bekanntmachung
-es Herrn Zivil-Vorsitzenden der Ersatzkommission vom 27.
Dezember 1917, haben sich alle noch nicht als Landsturmpsticht-
ige ausgehobenen und eingestellten Militärpflichtigen des Jahr¬
gangs 1898 und der älteren Jahrgänge welche hier wohnhaft
sind nach Maßgabe der Bestimmungen im § 25 Ziffer 1 und
7 der Wehrordnung zur Rekrutierungsstammrolle anzumelden.
Jeder Milrtiirpstichtlge, im Kezirke der Stadt
Fulda, dem über feine Menstpflichl eine endgültige
Entscheidung der Erfahbehörden noch nicht erteilt ist.
hat fich daher in der Zeit vom 8. bis 15. Januar 1918
Jcint Einwohner-Meldeamt Stadtschloß gegenüber der Hofschmiede
nachmittags non 2-5 Uhr zu melden.
Fulda, den 2. Januar 1918,
_Der Magistrat.
f^entral
Verkauf von Stalldnna.
Mit Rücksicht aus die besondere Bedcutuna. die im In-
tereffe unserer Bolksernährung einem gesteigertem Anbau
mm Gemüse im kommenden Frühjahr betznmesscn ist. hatte
tct) ^?"Eboten. öaB gleichwie im Vorjahre der Stalldünger
vvn Milltarpferdcn nt den nächsten Monaten in erster Linie
zu Gunsten des Gemüseanbaus Berwendnna findet
Jch^bcstimmc daher folgendes:
^ 1. Sämtlicher Dünger von Militärpserden berittener
^ruppenteile. der im Bereich des XVIII. A.-K. in den
Januar Februar und März vorhanden ist bezw.
ansallt. rst. ,vweit er nicht von diesen Druvventeilen im
^8"L"^rieb notwettdig gebraucht wird, nnmittetbar unter
Ausschaltung ,egltchen Zwischenhandels, an Gemüsezüchter
Handelsgartnereibetriebe. die die Anzucht von Frühgemüse
betreiben, sowie an Landwirte, welche feldmäßia Gemüsebau
betreiben, abzugeben.
toffeln^ gelten in dieser Hinsicht auch Frtthkar-
2. Etwa eingegangene anderweitige Verträge bleiben zu-
nachst bestehen, sind jedoch bis zum 15. Januar pünktlich unter
Abgabe aller wesentlichen! Bedingungen dem stellv. General-
kommanöo, Abt. VII, zu melden, soweit nicht schon gemäß
Verfügung I V a, VII 8245 vom 26 2.17 (K. B. Bl S -'54/17
Nr. 274) geschehen ist. 7 '
3. Die berittenen Truppenteile dürfen den Dünger nur
an solche Personen nbgeben'. die eine von der Kriegswirt-
schaftsstelle lLandrat, KreisaMt). in Stadtkreisen von der
Stadtr ermaltung ausgestellte Bezugsbescheinigilnq ans eine
bestimmte Menge haben.
4. Die berittenen Truppenteile haben nach Möglichkeit
den! Gütiger selbst abzufahren', soweit es sich um Lieferunq I
an Gemüsezüchter usw. handelt: die Bescheinigung der
Kriegswirtschaftsstelle bezw. der Stadtverwaltung hat gege¬
benenfalls einen Bermerk zu enthalten, daß den Gemüse¬
züchtern das Abholen unmöglich ist.
5 Bei der Preisfestsetzung sind die zuletzt erzielten Frie¬
denspreise zugrunde zu legen, zuzüglich eines Ausschlages
Wettrr-Srrlcht.
Vorerst meist schwach bewölkt, tzrost, später Bewölkungs¬
zunahme und Erwärmung.
bis zu höchstens 50 Prozent, wobei die Beschaffenheit öeS
Dunges insbesondere die Art der Streu in Rücksicht *»,
ztehen ist. 0
6 Vorstehende Bestimmungen finden auch Anwendung
Stalldünger^ ^ 1 3iffer 5486 unö c anfallende«
.»V^bnahmen in gleicher Richtung bezüglich besjeniae»
Stalldüngers über welchen nach Punkt 2 einzuseirdende Ver¬
trage abgeichlopen sind, behalte ich mir nach Einaang der
angesorderten Meldungen vor.
Riedel
Wird veröffentlicht.
Fulda, den 3. Januar 1918.
Kriegswirtschastsstelle.
Betr.: Verbreitung v«n Druckschristen.
Verordnung
Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über Öen Belagerungs¬
zustand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des Reichsgesetzes-
vom 11. Dezember 1915 bestimme ich für den mir unterstell¬
ten Korpsbezirk und — im Einvernehmen mit dem Gouver¬
neur — auch für den Befehlsbereich der Festung Mjainz-
1. Die Verbreitung der Propagandaschrift ..Die Sozial-
demokrakie für die Feldgrauen" im Heere und die
Versendung dieser Schrift ins Feld wird verboten.
2. Es ist verboten, daß Zeitungen, die von den Expe¬
ditionen ins Feld gesandt werden! Zeitungen eines
anderen Verlages, ferner Flugschriften oder Bro¬
schüren. die nicht zu den betr. Zeitungsausgaben ge¬
hören. versteckt beigepnckt werden.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem,
Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Hast oder
Geldstrafe bis zu 1500 Mart bestraft.
Frankfurt n. M., den 8. Dezember 1917.
XVIII. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkommando.
Der stellv. Kommandierende General:
9t i c d e l.
Generalleutnant.
Aufgebot.
Zrau Zranziska wieganü in
Zlieüen, Kr. Fulda hat beantragt,
ihren Ehemann, den Maurer
Eüuarü wieganü. geb am 23. Ok¬
tober 1887 in Zlieüen, für tot zu
erklären. Sie hat glaubhaft ge¬
macht, daß Eduard Wiegand als
Reservist im Infanterie-Regiment
Nr. 365 an der Schlacht bei Serres
teilgenommen hat und hierbei ver¬
wundet und nicht wieder aufge¬
funden ist und daß seitdem kein
Lebenszeichen von ihm gekommen
ist. Dieser Cüuarü wieganü wolle
sich spätestens bis znm Aufgebots¬
termin. nämlich
Montag, den 25. Zebr. 1418
nachmittags 4 Uhr
bei dem Amtsgericht in Neuhof
melden, sonst wird er für t o t
erklärt.
Neuhos, den 3. Januar 1918.
Königliches Amtsgericht
Wird veröffentlicht.
Fulda, den 28. Dezember 1917
Der Landrat.
I. B.: K öhler.
Versteigerung.
Zrritag, öen 11. -s. Mts., mittags i Uhr
versteigere ich Rhönstk. 3. I. Etage folgende Gegenstände:
1 Sett mit Matratze, mehrere Spiegel, Silüer, KW*-
üerstänSer, 2 Sofas, 3 Tische, 1 Nachttisch, 3 Aierttfche^
1 Nähtisch mit Maschine, 1 Nonsolschrank mit Spiegel,
2 Nachtschränkchen un- üergi. mehr, ferner einen Posten
Porzellan unü Küchengeräte, sowie Nippsachen.
Fulda, am 9. Januar 1918.
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