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nähme von Christlichen Nngedoten wer-es 25 Pfennig berechnet,
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Verantzvortlicher Schriftleiter: «.es Uttz, Zul-a.
Nr. I3ö
Zreitag, öen 14. ^uni
so. Jahrgang. Ü91$
Amtliches.
Plcnßifche Slussührnngsbestimmnuacn
zur
Verordnung über de« Verkehr mit He« ans der Ernte 1818
vom 1. Mai 1918 lR.-G.-Bl. S 3681.
8 1.
Zuständige Behörde im Sinne des 8 3 Absatz 2 der
Verordnung ist der Landrat (Oberamtmann) in Stadtkreisen
der Gemeindevorstand.
8 2.
Als besondere Stelle für die Aufbringung des Heus
gemäß § 5 der Verordnung wird das Königlich Preußische
Landesamt für Futtermittel bestimmt.
8 8.
Tic im 8 7 der Verordnung gegebene Befugnis, Be¬
schränkungen des Verkehrs mit Heu anzuordnev-. wird für
die Landkreise den Landräten (Oberamtmännern) für die
Stadtkreise den Gemeindevorständen übertragen.
Das Königlich Preußische Landesamt für Futtermittel
wird ermächtigt, weitergehende Anordnungen über den Ver¬
kehr mit -Heu. sowie nähere Bestimmungen über die Vxr-
kehrsbeschränkungen zu treffen.
8 1.
Diese Ausftthrungsbestimmunigen treten mit dem Tage
ihrer Veröffentlichung im Preußischen Staatsanzeiger in
Kraft..
Berlin, den 25. Mai 1918.
Preußischer Staatskommissar für 9-»lkscrnähr«rig.
In Vertretung: Peter s.
Wird veröffentlicht,
Fulda, den 8. Juni 1918.
Der Landrat.
Freiherr von Doernbera.
Im Hinblick aus das neuerliche bedrohliche Auftreten
des Smwe ine rot l aufs empfehle ich dringend, daß die
Schweinebesitzer gemeindewetse ihre Schweine zusammen
eimvfen lauen. Am besten ist es, wenn die Gemeinden
dieses in die Hand nehmen Tie gemeinsame Impfung em¬
pfiehlt sich wegen der damit verbundenen Verbilligung und
der Zeitersparnis für die stark überlasteten Herren Tier¬
ärzte. Anträge sind an mich zu richten.
Fulda, den 10. Juni 1918.
Der Landrat:
Freiherr von Doernbera.
Bekanntmachung
Das .Kriegswirtschaftsamt hat nachstehende Bekanntma¬
chung der Reichssackstelle hierher mitgeteilt:
Betr.: Anweisung von Sackstopfgarn. ^
Das von den einzelnen Verbrauchern ^benötigte Sack-
stopsqarn ist bei der Reichssackstelle. Berlin W. 35. Lützow-
ftraßc 89/90, Fernspr. Lützow 7068 und 7669, anznfordern.
Die Reichssackstelle prüft den Bedarf und deckt denselben
jeweils für einen Monat unter Zugrundelegung einer Garn¬
menge von 3—5 Gramm je Sack.
Das Sackstopfgarn wird den einzelnen Verbrauchern
durch die Reichssackstelle von einem Lagerhalter unmittelbar
zugestellt. Falls öi§ Anforderungen von Sackstovfgarn von
einem Sack-Flick-Jnstitut kommt, ist die Anforderung durch
Orginalbeläge über die dem genannten Institut zur Aus¬
besserung eingesaudten Säcke mit in Vorlage zu bringen.
Bei der Anmeldung des Bedarfs ist möglichst anznaeben, ob
Säcke mit der Hand oder mit der Maschine geflickt werden.
Die Landwirte werden von vorstehendem hierdurch in
Kenntnis gesetzt.
Fulda, den 13. Juni 1918.
Kricgswirtschastsstelle
I. V.:
W a g e n e r. Landesökonomierat.
Bekanntmachung
Um dem empfindlichen Mangel an Pferdegeschirren in
der Landwirtschaft abzuhelfen, hat sich die Heeresverwaltung
bereit erklärt, eine größere Anzahl nicht mehr kriegsbrauch¬
barer oder nicht vorschriftsmäßiger, im übrigen jedoch voll¬
ständiger Sielengeschirre (mit Zaumzeug und Leine ohne
Woilach und Peitsche) aus Beständen der Traindevots käuflich
an die Landwirte abzugeben.. Eine Verleihung von Ge¬
schirren ist auf solche Ausnahmefälle beschränkt, in denen
Geschirre nur vorübergehend gebraucht werden, z. B. für
Frühdruschkommandos. Aushilfe und dergleichen.
Die Verteilung der zum Kauf bereitgestellten Geschirre
ist durch die Sattlerleder-G. m. h. S. zu Berlin nach einem
an Hand der Pferdestatistik unter Berücksichtigung der ört¬
lichen Verhältnisse, insbesondere der landwirtschaftlich bebau¬
ten Fläche ausgestellten Verteilutigsplan vorgenommen wor¬
den. Tann sind dem Kriegswirtschaftsamt Frankfurt a. M.
für das Großherzogtum Hessen 360 Paar Geschirre, für die
preußischen Kreise im Bereich des Kriegswirtschaftsamtes
210 Paar Geschirre" zngewiesen worden, welche bei der
Firma Carl David Söhne in Frankfurt a. M.< Weserstr. 33,
lagern.
Die Anforderungen seitens der Verbraucher sind durch
die Gemeindebehörden der zuständigen KriegswirtschaftA
stelle zn übersenden, welche sie dem Kriegswirtschaftsamt
Frankfurt a. M. mit ihrer Stellungnahme weiterreicht. Bei
der Anforderung sind ausschließlich die vorgeschriebenen An¬
tragsformulare zu verwenden, die von der Krieaswirtschasts-
ftelle anzusordern sind. Das Kriegswirtschaftsamt entschei¬
det über den Antrag und übersendet im Falle der Genchmi-
g»na hem Untragsfteller eine Liefernngsbescheinianntz, auf
Grund deren das Geschirr bei der vorerwähnten Firma
Carl David Sohne in Frankfurt a. M. in Empfang genom¬
men werden kann. Tie Bezahlung bat bei der Uebergabe
in bar zu erfolgen, das Recht zur Mängelrüge und Wand¬
lung ist ausgeschlossen.
Nur besonders dringliche Anforderungen können berück¬
sichtigt werden.
, Fulda, den 13. Juni 1918.
Kriegswirtschaststtelle.
_I. Br 25 an cn er. Landesökonomierat.
Bekanntmachung.
Es empfiehlt sich bringend, die für die Dreschzeit erfor¬
derlichen Riemen (aber selbstverständlich nur diese) möglichst
bald durch Stellung entsprechender Anträge bei der Riemen¬
freigabestelle anzufordern und die daraufhin erhaltenen Be¬
zugsscheine auch möglichst bald an die entsprechenden Her¬
steller mciterzugeben. Freigabeanträge sind hier anzu¬
fordern. "
Fulda, den 13. Juni 1918.
KriegSwirtschaftsstelle.
I. V.:
W a g e n e r, Landesökonomierat.
Der Bund es rat hat auf Grund von 8 3 des Gesetzes
über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen
Maßnahmen usw. vom 4. Ilugiist 1914 lReicks-Gesetzblait
©. 327) folgende Verordnung erlassen:
8 1.
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimm¬
ten Behörden können verbieten, daß grüner Roggen oder
grüner Weizen als Grünfutter ohne Genehmiguna der zu¬
ständigen Behörde abgemäht oder verfüttert wird.
8 2.
Tie Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen
zur Ausführung dieser Verordnung und bestimmen, wer
als zuständige. Behörde im Sinne dieser Verordnung anzu-
sehrn ist.
8 3.
Zuwiderhandlungen gegen ein ans Grund von § 1 er¬
lassenes Verbot oder gegen die ans Grund von 8 2 erlassenen
AuSfübrungsbestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu
fünfzehnhundert Mark bestraft.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung
ln Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitvunft des
Außerkrafttretens.
Berlin, den 20. Mai 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
gez.: Delbrück.
Die Befugnis, das Abmähen oder Verfüttern von grünem
Roggen und Weizen zu verbieten, wird den Landrätcn (Ob-er-
amtmännern) in den Stadtkreisen den Polizeivcrwaltunaen
übertragen Für die Bewilligung von Ausnahmen sind die
-Ortspolizeibehörden zuständig.
Berlin, den 23. Mai 1915.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen nud Forsten.
I. B.:
gez. Küster.
Der Minister des Innern.
I. B.: „
gez. Drew s.
Wird veröffentlicht mit dem Bemerken, daß auch die
Mischungen von Brotgetreide mit Gerste von diesem Verbote
betroffen werden.
Fulda, den 1. Juni 1918.
Der Landrat: Freiherr von Doernbera.
I .!■ »ihimi» 111'irnnmwr»
8] So wahr mir Gott helf'!
Eine Bauerngeschichte ans dem Taunus von Fritz Ritzel.
(Nachdruck verboten.)
»So - Hot sie des gesagt, die Bas? Ja. reckt Hot se!
Am Gescheitste is es. wenn über die ganz Geschickt kaa Wort
n ehr verlöre wert»!" -
„Awer über welch alt Geschickt dann. Vatter? Es sein
doch so liewe. brave Leit! Die Bas hebt sic immer in de
Himmel und verzählt, was die alte so viel Gutes an de
-arme Leit tun! Un was war der Schorsch immer for cn
liewer, guter Bnb, immer so lustig! Wir Mädcker haive
uns immer gefreit, wenn er mit uns gespielt Hot!"
»So — üo ivaatz ich jo gar nix devvn, daß du so gut
Freind mit dem Schorsch bist!"
»Gut Freind?" lachte das Mädchen auf. „Gott, öo sinn
io schon e' Iabrer zehn driwer hin! Der Schorsch is doch
als ganz junger Borsch in die Stadt komme, Hot erscht Metz-
aer. dann Küfer aelernt, dann war er bei de Holdate! Ich
«laab. wenn ich den sch, dann kenn ich ihn gar nit mehr!"
«n» *'e erschrocken hatte der Bauer üorhin aufgeblickt, als
Matchen die Rede auf Georg Berger brachte, jetzt schien er
wiecer beruhigt zu sein und ging init lanqsamen Schlitten
rm Zimmer auf und ab. Sein Gesicht hatte den gewohnten,
craebungsvoll milden Ausdruck angenommen, der iede innere
«Lrreguug verdeckte. Dennoch schien ihn das von der Tochter
angetegtc Gespräch zu beunruhigen, denn mehrmals blieb
er stehen und fuhr sich mit der Hand über das alatt rasierte
Kl NN. ,!n üex Tat fing das eben Gehörte an. seine Besorgnis
zn wecken. Er wußte als erfahrener Man» wobt, daß nichts
^ K'hr reizt, wie das Verbotene. Wenn er datier seiner
Tochter itcena anempsahl, jeden Verkehr mit dem Heimge-
kehrtcn zu meiden, ohne ihr die Gründe anznaeben. welche
ihn zu diesem 2->crbot vernnlaßten, dann >var sicher anzn-
nehmen, daß die Persönlichkeit des Burschen erst recht ein
lebhaftes Interesse bei dem Mädchen erweckte, kelondcrs
jetzt, nachdenl Matchen wahrscheinlich vorhin gehört batte,
selchen Vorschlag ihm Lobchen Stern gemacht llud-- daß
deine, dem Andreas Hissenaner seine Tochter, allem fremd
blieb, was Berger hieß, dafür mußte um jeden Preis ge¬
sorgt werden — da war es am besten, wenn man sie bis zu
einem gewissen Grade davon unterrichtete, in welch feind¬
seligem Verhältnis er und seine Familie zu den Bergers
standen und aus welchen Ursachen sich dieses feindselige Ver¬
hältnis herausgebildet batte. Djalcheu i^ußTe ja wohl, daß
sowohl er, nne auch die anderen Dorfbewohner, mit Aus¬
nahme der Schmittebas und einigen wenigen anderen,
keinerlei Beziehungen zn den Bergers unterhielten, doch
war ihr nicht betannt, daß gerade die Feindschaft zwischen
ihm und Ebristoph Berger die allgemeine Entfremdung gegen
den letzteren hervorgerufen hatte. In harmlosem Iugend-
sinn batte sie seither die Dinge genommen, wie sie lagen,
ohne jemals danach zu fragen, warum eigentlich die Beugers
von allen Leuten gemieden wurden. Jetzt aber war ihre
Aufmerksamkeit geweckt worden, zumal von der Schmittebas,
die vollständig ans Seiten Christoph Bergers stand — wie
leicht konnte cs da eintrcten, daß sich die Tochter aanz falsche
Vorstellungen von dem machte, was zwischen ihm und Berger
lag. und wie leicht konnten hieraus bei dem sichtlichen Jn-
tereffe, welches Molchen für den zurückgekehrten Georg an
den Taa legte, unheilvolle Konflikte entstehen.
Dies erwägend, blieb Andreas Hissenaner plötzlich vor
der >bn die ganze Zeit erwartungsvoll anblickenden Tochter
steh-en und sagte bedächtig:
„Du hist alt genug, Molche, un werft verstehe, was ich
dir jetzt sag! Du'umässt. daß Seist Vätter geehrt un geacht
is im ganze Ort nn werft deshalb nit glaawe, daß ich mit
Wisse icinond Unrecht antu un etwas itvochsaae. was nit
ckohr is! Der Christoph Berger un ich sein als junge
Borsch die beste Kam er ade acwese — do nff dem 94x10 kannst
du noch sebe wie aanig wir zivaa gewese sinn! No aut. De
siebziger Krieg hawe wir zusamme mitgemacht — Aancr Hot
dem Innere geholfe, wann un wo er könnt — wenn wir
Brüder gewese wärn, wir Hütte nit mehr an enanner hänge
könne! Es war alles gut. bis wir geheiratet bawe un biS
die alt Tante Jette gestorwe is. Do is de Spektakel wcge
de Erbschaft anganqe. Du waasst doch, daß ich un der Bcrl
aers Ebristoph Geschmisterkinncr ftnnj No aut! Wir zwaa
warn die aanzige Erbe von der Tante Jette. — do sinn wir
überaans komme, die Accker un Wiese, wo die Tante ge¬
habt Hot, abschätzc z» lofse und dann zn teile wie's recht is.
To Hot der Christoph behaupt, e paar Wixse drowe am
Fichtegeioann, die warn sei Eigentum — er bä kt sie der
Tante abkaait! Allerdings hatt er sie jo schon e paar Johr
bebaut — awer de ganzLrt un aach ich hawe gealaabt. er
tät die Arweit for die Tante schaffe, weil die nur aan alte
Knecht gehabt Hot. Im Grundbuch Hot nix devon aeftanne,
daß die Tante dem Christoph die Wiese verkaast batt. Kaan
Mensch hätt sich aach denke könne, warum die alt Tante die
Wiese verkaast sollt hawe, noch dezo an den Christoph, der
doch außer mir der aanzige Erbe von der Fraa war! Des
Schönste awer war, daß hie Tante mir zu ihr Leb.zeite fest
verspreche Hot, daß die Wiese an mich falle sollte, weil se
grad bei unserm Feld liege — un nicht aa Mol bot se des
versproche — mehr wie zch Mol Hot sie's getan, do könnt ich
en Eid druff leiste! No, es war gut — ich Hab dem Christoph
die Sach vorgestellt un Hab gemannt, daß er denn doch etwas
Schriftliches von der Tante hawe müßt, wenn er die Wiese
kaaft un bezahlt hätt! To Hot er uffbegehrt, Hot mich ge-
froogt, ob ich glaawe tät, er wollt mich um mei' Sack bringe!
Er hätt der Tante die Wiese abkaaft »n bezahlt, do war sein
alter Knecht, der Slnton. Zeuge devon. Die Tante hätt ihm
aach etwa» Schriftliches gewe wolle, hätt's awer immer uff
die lana Bank geschobc, un dodriwer war se aeftorwe! Ich
müßt io, daß die Tante Jette e' bißche e' verdreht Weibsstück
gewese'war. wo's gleich schief genomme hätt. wenn er die
Quittung von ihr gefordert hätt! Die Tante hält damals
das Geld notwendig gebraucht — wofor, des könnt er mir
nicht sage, tut wenn sie mir die Wiese versproche bätk, dann
müßt sie des lang vorher, eh' er den .Kaaf gemacht hätt. ge¬
tan hawe! — Ich hätt schließlich die ganz Sach ruhe loste —-
die Mutter hot's awer nit anucrst getan, utt do is es zum
Prozeß knmme! Do Hot dann der Christoph aeschwore. daß
die Wiese ihm gehöre! Sein alter Anton war Zeuge, un so
Hab ick, den Prozeß verlöre die Wiese sinn dem Berger
z>.geft röche wor'n! Er Hot geschwore. Malche. un er Hot
falsch geschwore. so gewiß wie en'Herrgott im Himmel cs!
Des sag nit nur ick — des sage alle Leit im Ort! Dover
kinimt's daß wir, die ifrühere gute Kam^rade. uns nit mehr
die Zeit biete — daher kimmt'S, daß kaan Mensch titr ganze
Ort'etwas mit ihm zu tun hawe will! Un reckt hawe die
Leit, denn es steht geschrieben: „Du sollst den Namen Got
tes nicht unnütz führen!" (Jöris, folgt.)'