Full text: Fuldaer Kreisblatt (50.1918)

Erscheint täglich Mit Mnsnahme -er Sonn. ««- Zeirrtag». 
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Verantzvortlicher Schriftleiter: «.es Uttz, Zul-a. 
Nr. I3ö 
Zreitag, öen 14. ^uni 
so. Jahrgang. Ü91$ 
Amtliches. 
Plcnßifche Slussührnngsbestimmnuacn 
zur 
Verordnung über de« Verkehr mit He« ans der Ernte 1818 
vom 1. Mai 1918 lR.-G.-Bl. S 3681. 
8 1. 
Zuständige Behörde im Sinne des 8 3 Absatz 2 der 
Verordnung ist der Landrat (Oberamtmann) in Stadtkreisen 
der Gemeindevorstand. 
8 2. 
Als besondere Stelle für die Aufbringung des Heus 
gemäß § 5 der Verordnung wird das Königlich Preußische 
Landesamt für Futtermittel bestimmt. 
8 8. 
Tic im 8 7 der Verordnung gegebene Befugnis, Be¬ 
schränkungen des Verkehrs mit Heu anzuordnev-. wird für 
die Landkreise den Landräten (Oberamtmännern) für die 
Stadtkreise den Gemeindevorständen übertragen. 
Das Königlich Preußische Landesamt für Futtermittel 
wird ermächtigt, weitergehende Anordnungen über den Ver¬ 
kehr mit -Heu. sowie nähere Bestimmungen über die Vxr- 
kehrsbeschränkungen zu treffen. 
8 1. 
Diese Ausftthrungsbestimmunigen treten mit dem Tage 
ihrer Veröffentlichung im Preußischen Staatsanzeiger in 
Kraft.. 
Berlin, den 25. Mai 1918. 
Preußischer Staatskommissar für 9-»lkscrnähr«rig. 
In Vertretung: Peter s. 
Wird veröffentlicht, 
Fulda, den 8. Juni 1918. 
Der Landrat. 
Freiherr von Doernbera. 
Im Hinblick aus das neuerliche bedrohliche Auftreten 
des Smwe ine rot l aufs empfehle ich dringend, daß die 
Schweinebesitzer gemeindewetse ihre Schweine zusammen 
eimvfen lauen. Am besten ist es, wenn die Gemeinden 
dieses in die Hand nehmen Tie gemeinsame Impfung em¬ 
pfiehlt sich wegen der damit verbundenen Verbilligung und 
der Zeitersparnis für die stark überlasteten Herren Tier¬ 
ärzte. Anträge sind an mich zu richten. 
Fulda, den 10. Juni 1918. 
Der Landrat: 
Freiherr von Doernbera. 
Bekanntmachung 
Das .Kriegswirtschaftsamt hat nachstehende Bekanntma¬ 
chung der Reichssackstelle hierher mitgeteilt: 
Betr.: Anweisung von Sackstopfgarn. ^ 
Das von den einzelnen Verbrauchern ^benötigte Sack- 
stopsqarn ist bei der Reichssackstelle. Berlin W. 35. Lützow- 
ftraßc 89/90, Fernspr. Lützow 7068 und 7669, anznfordern. 
Die Reichssackstelle prüft den Bedarf und deckt denselben 
jeweils für einen Monat unter Zugrundelegung einer Garn¬ 
menge von 3—5 Gramm je Sack. 
Das Sackstopfgarn wird den einzelnen Verbrauchern 
durch die Reichssackstelle von einem Lagerhalter unmittelbar 
zugestellt. Falls öi§ Anforderungen von Sackstovfgarn von 
einem Sack-Flick-Jnstitut kommt, ist die Anforderung durch 
Orginalbeläge über die dem genannten Institut zur Aus¬ 
besserung eingesaudten Säcke mit in Vorlage zu bringen. 
Bei der Anmeldung des Bedarfs ist möglichst anznaeben, ob 
Säcke mit der Hand oder mit der Maschine geflickt werden. 
Die Landwirte werden von vorstehendem hierdurch in 
Kenntnis gesetzt. 
Fulda, den 13. Juni 1918. 
Kricgswirtschastsstelle 
I. V.: 
W a g e n e r. Landesökonomierat. 
Bekanntmachung 
Um dem empfindlichen Mangel an Pferdegeschirren in 
der Landwirtschaft abzuhelfen, hat sich die Heeresverwaltung 
bereit erklärt, eine größere Anzahl nicht mehr kriegsbrauch¬ 
barer oder nicht vorschriftsmäßiger, im übrigen jedoch voll¬ 
ständiger Sielengeschirre (mit Zaumzeug und Leine ohne 
Woilach und Peitsche) aus Beständen der Traindevots käuflich 
an die Landwirte abzugeben.. Eine Verleihung von Ge¬ 
schirren ist auf solche Ausnahmefälle beschränkt, in denen 
Geschirre nur vorübergehend gebraucht werden, z. B. für 
Frühdruschkommandos. Aushilfe und dergleichen. 
Die Verteilung der zum Kauf bereitgestellten Geschirre 
ist durch die Sattlerleder-G. m. h. S. zu Berlin nach einem 
an Hand der Pferdestatistik unter Berücksichtigung der ört¬ 
lichen Verhältnisse, insbesondere der landwirtschaftlich bebau¬ 
ten Fläche ausgestellten Verteilutigsplan vorgenommen wor¬ 
den. Tann sind dem Kriegswirtschaftsamt Frankfurt a. M. 
für das Großherzogtum Hessen 360 Paar Geschirre, für die 
preußischen Kreise im Bereich des Kriegswirtschaftsamtes 
210 Paar Geschirre" zngewiesen worden, welche bei der 
Firma Carl David Söhne in Frankfurt a. M.< Weserstr. 33, 
lagern. 
Die Anforderungen seitens der Verbraucher sind durch 
die Gemeindebehörden der zuständigen KriegswirtschaftA 
stelle zn übersenden, welche sie dem Kriegswirtschaftsamt 
Frankfurt a. M. mit ihrer Stellungnahme weiterreicht. Bei 
der Anforderung sind ausschließlich die vorgeschriebenen An¬ 
tragsformulare zu verwenden, die von der Krieaswirtschasts- 
ftelle anzusordern sind. Das Kriegswirtschaftsamt entschei¬ 
det über den Antrag und übersendet im Falle der Genchmi- 
g»na hem Untragsfteller eine Liefernngsbescheinianntz, auf 
Grund deren das Geschirr bei der vorerwähnten Firma 
Carl David Sohne in Frankfurt a. M. in Empfang genom¬ 
men werden kann. Tie Bezahlung bat bei der Uebergabe 
in bar zu erfolgen, das Recht zur Mängelrüge und Wand¬ 
lung ist ausgeschlossen. 
Nur besonders dringliche Anforderungen können berück¬ 
sichtigt werden. 
, Fulda, den 13. Juni 1918. 
Kriegswirtschaststtelle. 
_I. Br 25 an cn er. Landesökonomierat. 
Bekanntmachung. 
Es empfiehlt sich bringend, die für die Dreschzeit erfor¬ 
derlichen Riemen (aber selbstverständlich nur diese) möglichst 
bald durch Stellung entsprechender Anträge bei der Riemen¬ 
freigabestelle anzufordern und die daraufhin erhaltenen Be¬ 
zugsscheine auch möglichst bald an die entsprechenden Her¬ 
steller mciterzugeben. Freigabeanträge sind hier anzu¬ 
fordern. " 
Fulda, den 13. Juni 1918. 
KriegSwirtschaftsstelle. 
I. V.: 
W a g e n e r, Landesökonomierat. 
Der Bund es rat hat auf Grund von 8 3 des Gesetzes 
über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen 
Maßnahmen usw. vom 4. Ilugiist 1914 lReicks-Gesetzblait 
©. 327) folgende Verordnung erlassen: 
8 1. 
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimm¬ 
ten Behörden können verbieten, daß grüner Roggen oder 
grüner Weizen als Grünfutter ohne Genehmiguna der zu¬ 
ständigen Behörde abgemäht oder verfüttert wird. 
8 2. 
Tie Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen 
zur Ausführung dieser Verordnung und bestimmen, wer 
als zuständige. Behörde im Sinne dieser Verordnung anzu- 
sehrn ist. 
8 3. 
Zuwiderhandlungen gegen ein ans Grund von § 1 er¬ 
lassenes Verbot oder gegen die ans Grund von 8 2 erlassenen 
AuSfübrungsbestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 
fünfzehnhundert Mark bestraft. 
§ 4. 
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung 
ln Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitvunft des 
Außerkrafttretens. 
Berlin, den 20. Mai 1915. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
gez.: Delbrück. 
Die Befugnis, das Abmähen oder Verfüttern von grünem 
Roggen und Weizen zu verbieten, wird den Landrätcn (Ob-er- 
amtmännern) in den Stadtkreisen den Polizeivcrwaltunaen 
übertragen Für die Bewilligung von Ausnahmen sind die 
-Ortspolizeibehörden zuständig. 
Berlin, den 23. Mai 1915. 
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen nud Forsten. 
I. B.: 
gez. Küster. 
Der Minister des Innern. 
I. B.: „ 
gez. Drew s. 
Wird veröffentlicht mit dem Bemerken, daß auch die 
Mischungen von Brotgetreide mit Gerste von diesem Verbote 
betroffen werden. 
Fulda, den 1. Juni 1918. 
Der Landrat: Freiherr von Doernbera. 
I .!■ »ihimi» 111'irnnmwr» 
8] So wahr mir Gott helf'! 
Eine Bauerngeschichte ans dem Taunus von Fritz Ritzel. 
(Nachdruck verboten.) 
»So - Hot sie des gesagt, die Bas? Ja. reckt Hot se! 
Am Gescheitste is es. wenn über die ganz Geschickt kaa Wort 
n ehr verlöre wert»!" - 
„Awer über welch alt Geschickt dann. Vatter? Es sein 
doch so liewe. brave Leit! Die Bas hebt sic immer in de 
Himmel und verzählt, was die alte so viel Gutes an de 
-arme Leit tun! Un was war der Schorsch immer for cn 
liewer, guter Bnb, immer so lustig! Wir Mädcker haive 
uns immer gefreit, wenn er mit uns gespielt Hot!" 
»So — üo ivaatz ich jo gar nix devvn, daß du so gut 
Freind mit dem Schorsch bist!" 
»Gut Freind?" lachte das Mädchen auf. „Gott, öo sinn 
io schon e' Iabrer zehn driwer hin! Der Schorsch is doch 
als ganz junger Borsch in die Stadt komme, Hot erscht Metz- 
aer. dann Küfer aelernt, dann war er bei de Holdate! Ich 
«laab. wenn ich den sch, dann kenn ich ihn gar nit mehr!" 
«n» *'e erschrocken hatte der Bauer üorhin aufgeblickt, als 
Matchen die Rede auf Georg Berger brachte, jetzt schien er 
wiecer beruhigt zu sein und ging init lanqsamen Schlitten 
rm Zimmer auf und ab. Sein Gesicht hatte den gewohnten, 
craebungsvoll milden Ausdruck angenommen, der iede innere 
«Lrreguug verdeckte. Dennoch schien ihn das von der Tochter 
angetegtc Gespräch zu beunruhigen, denn mehrmals blieb 
er stehen und fuhr sich mit der Hand über das alatt rasierte 
Kl NN. ,!n üex Tat fing das eben Gehörte an. seine Besorgnis 
zn wecken. Er wußte als erfahrener Man» wobt, daß nichts 
^ K'hr reizt, wie das Verbotene. Wenn er datier seiner 
Tochter itcena anempsahl, jeden Verkehr mit dem Heimge- 
kehrtcn zu meiden, ohne ihr die Gründe anznaeben. welche 
ihn zu diesem 2->crbot vernnlaßten, dann >var sicher anzn- 
nehmen, daß die Persönlichkeit des Burschen erst recht ein 
lebhaftes Interesse bei dem Mädchen erweckte, kelondcrs 
jetzt, nachdenl Matchen wahrscheinlich vorhin gehört batte, 
selchen Vorschlag ihm Lobchen Stern gemacht llud-- daß 
deine, dem Andreas Hissenaner seine Tochter, allem fremd 
blieb, was Berger hieß, dafür mußte um jeden Preis ge¬ 
sorgt werden — da war es am besten, wenn man sie bis zu 
einem gewissen Grade davon unterrichtete, in welch feind¬ 
seligem Verhältnis er und seine Familie zu den Bergers 
standen und aus welchen Ursachen sich dieses feindselige Ver¬ 
hältnis herausgebildet batte. Djalcheu i^ußTe ja wohl, daß 
sowohl er, nne auch die anderen Dorfbewohner, mit Aus¬ 
nahme der Schmittebas und einigen wenigen anderen, 
keinerlei Beziehungen zn den Bergers unterhielten, doch 
war ihr nicht betannt, daß gerade die Feindschaft zwischen 
ihm und Ebristoph Berger die allgemeine Entfremdung gegen 
den letzteren hervorgerufen hatte. In harmlosem Iugend- 
sinn batte sie seither die Dinge genommen, wie sie lagen, 
ohne jemals danach zu fragen, warum eigentlich die Beugers 
von allen Leuten gemieden wurden. Jetzt aber war ihre 
Aufmerksamkeit geweckt worden, zumal von der Schmittebas, 
die vollständig ans Seiten Christoph Bergers stand — wie 
leicht konnte cs da eintrcten, daß sich die Tochter aanz falsche 
Vorstellungen von dem machte, was zwischen ihm und Berger 
lag. und wie leicht konnten hieraus bei dem sichtlichen Jn- 
tereffe, welches Molchen für den zurückgekehrten Georg an 
den Taa legte, unheilvolle Konflikte entstehen. 
Dies erwägend, blieb Andreas Hissenaner plötzlich vor 
der >bn die ganze Zeit erwartungsvoll anblickenden Tochter 
steh-en und sagte bedächtig: 
„Du hist alt genug, Molche, un werft verstehe, was ich 
dir jetzt sag! Du'umässt. daß Seist Vätter geehrt un geacht 
is im ganze Ort nn werft deshalb nit glaawe, daß ich mit 
Wisse icinond Unrecht antu un etwas itvochsaae. was nit 
ckohr is! Der Christoph Berger un ich sein als junge 
Borsch die beste Kam er ade acwese — do nff dem 94x10 kannst 
du noch sebe wie aanig wir zivaa gewese sinn! No aut. De 
siebziger Krieg hawe wir zusamme mitgemacht — Aancr Hot 
dem Innere geholfe, wann un wo er könnt — wenn wir 
Brüder gewese wärn, wir Hütte nit mehr an enanner hänge 
könne! Es war alles gut. bis wir geheiratet bawe un biS 
die alt Tante Jette gestorwe is. Do is de Spektakel wcge 
de Erbschaft anganqe. Du waasst doch, daß ich un der Bcrl 
aers Ebristoph Geschmisterkinncr ftnnj No aut! Wir zwaa 
warn die aanzige Erbe von der Tante Jette. — do sinn wir 
überaans komme, die Accker un Wiese, wo die Tante ge¬ 
habt Hot, abschätzc z» lofse und dann zn teile wie's recht is. 
To Hot der Christoph behaupt, e paar Wixse drowe am 
Fichtegeioann, die warn sei Eigentum — er bä kt sie der 
Tante abkaait! Allerdings hatt er sie jo schon e paar Johr 
bebaut — awer de ganzLrt un aach ich hawe gealaabt. er 
tät die Arweit for die Tante schaffe, weil die nur aan alte 
Knecht gehabt Hot. Im Grundbuch Hot nix devon aeftanne, 
daß die Tante dem Christoph die Wiese verkaast batt. Kaan 
Mensch hätt sich aach denke könne, warum die alt Tante die 
Wiese verkaast sollt hawe, noch dezo an den Christoph, der 
doch außer mir der aanzige Erbe von der Fraa war! Des 
Schönste awer war, daß hie Tante mir zu ihr Leb.zeite fest 
verspreche Hot, daß die Wiese an mich falle sollte, weil se 
grad bei unserm Feld liege — un nicht aa Mol bot se des 
versproche — mehr wie zch Mol Hot sie's getan, do könnt ich 
en Eid druff leiste! No, es war gut — ich Hab dem Christoph 
die Sach vorgestellt un Hab gemannt, daß er denn doch etwas 
Schriftliches von der Tante hawe müßt, wenn er die Wiese 
kaaft un bezahlt hätt! To Hot er uffbegehrt, Hot mich ge- 
froogt, ob ich glaawe tät, er wollt mich um mei' Sack bringe! 
Er hätt der Tante die Wiese abkaaft »n bezahlt, do war sein 
alter Knecht, der Slnton. Zeuge devon. Die Tante hätt ihm 
aach etwa» Schriftliches gewe wolle, hätt's awer immer uff 
die lana Bank geschobc, un dodriwer war se aeftorwe! Ich 
müßt io, daß die Tante Jette e' bißche e' verdreht Weibsstück 
gewese'war. wo's gleich schief genomme hätt. wenn er die 
Quittung von ihr gefordert hätt! Die Tante hält damals 
das Geld notwendig gebraucht — wofor, des könnt er mir 
nicht sage, tut wenn sie mir die Wiese versproche bätk, dann 
müßt sie des lang vorher, eh' er den .Kaaf gemacht hätt. ge¬ 
tan hawe! — Ich hätt schließlich die ganz Sach ruhe loste —- 
die Mutter hot's awer nit anucrst getan, utt do is es zum 
Prozeß knmme! Do Hot dann der Christoph aeschwore. daß 
die Wiese ihm gehöre! Sein alter Anton war Zeuge, un so 
Hab ick, den Prozeß verlöre die Wiese sinn dem Berger 
z>.geft röche wor'n! Er Hot geschwore. Malche. un er Hot 
falsch geschwore. so gewiß wie en'Herrgott im Himmel cs! 
Des sag nit nur ick — des sage alle Leit im Ort! Dover 
kinimt's daß wir, die ifrühere gute Kam^rade. uns nit mehr 
die Zeit biete — daher kimmt'S, daß kaan Mensch titr ganze 
Ort'etwas mit ihm zu tun hawe will! Un reckt hawe die 
Leit, denn es steht geschrieben: „Du sollst den Namen Got 
tes nicht unnütz führen!" (Jöris, folgt.)'
	        
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