Amtliches.
Tie Herren Bürgermeister der zum Kreissvritzenver-
O«nde gehörigen Gemeinden werden angewiesen, bis zum
96. Januar 1918 die Kostenrechnungen! über die an Spritzen¬
häusern und Fcuerlöschsprjtzen nebst Zubehör im Jahre 1912
»orgetommenen Reparaturen hierher einzureichen.
Fulda. den 29. Dezember 1917.
Der Landrat.
l. - I. V.: Köhler.
. Bekanntmachung
Es laßt sich schon heute klar übersehen, daß der Arbeits-
Mangel in der Landwirtschaft im Jahre 1918 noch viel größer
«erden wird, als im Jahre 1917,- deshalb wird darauf hin-
sewiesen, daß in den Schülerkolonnen der Landwirtschaft
-Hilfskräfte zur Verfügung stehen, welche sich nicht nur in
Ken gröberen, sondern auch in den bäuerlichen Betrieben vor¬
züglich bewährt haben. Die Herren Vorsitzenden der Kriegs-
Wirtschaftsausschüsse werden gebeten, bei seder Gelegenheit
ldahin zu wirken, daß Vorurteile gegen diese Hilfskräfte be-
Leitigt werden und daß ein weitgehender Gebrauch von diesen
««nacht werden! möge. Um den voraussichtlichen Bedarf,
-insbesondere der größeren Güter, bald übersehen zu können,
Toixb ersucht, nach Benehmen mit den Eigentümern bezw.
Michtertt baldigst diesen hierher mitzuteilen.
«riegswirtschaftsstelle
i B.: IS a a e n e r.
Landcsökonomierat.
l ^- • y
Bekanntmachung Nr. 10
>es Hanptverteilnngsauöschnffes des Schnhhandcls.
Vom 22. Dezember 1917.
Mit dem 31. Dezember 1917 hören die monatlichen Be-
Kandsanmeldungcn an die Reichsbekleidungsstelle auf Die
Echuhhändler haben mit diesem Tage ihre Lagerbücher «b-
Lnfchließen
Vom 1. Januar 1918 ab müssen alle Eingänge von neuen
^Schuhwaren an den Hauptverteilungsausschuß des Schuh-
Handels monatlich in vereinfachter Form gemeldet werden
»rach folgenden Vorschriften:
Mitteilung
-er stä-tisthen Nahrungsmittelstelle.
Vom 3. Januar 1918.
Im Monat Januar werden die
ttartoffelkarten-gbjchnitte
^ee 7., 2., 3. und 4. Woche angenommen. Die Kartoffel-
kartenabschmtte Nr. 52 und weiter zurück haben im Januar
Ihre Gültigkeit verloren.
Die Rartoffelkaste und Ausgabe -er Rartoffeln ist bis
auf weiteres nur geöffnet am:
Montag, Mittwoch unö Zreitag
von morgens 9 bis 4 Uhr.
An den anderen Tagen bleibt die Kartoffelausgabe ge¬
schloffen.
Aushang
der Fahrkartenpreife.
Die eilenbahnmkehrs-Ordnung (§ 12) Iff durdi das
Reidis-£ifenbahn=Amf mit 6eUung vom 1. Januar 1918 vor-
Lbergekend dahin geändert worden, dah auf den Stationen
die Preile der zum Verkauf aufliegenden Fahrkarten nicht
mehr ausgehängt zu werden brauchen. Wird von dem Aus¬
hange abgesehen, lo haben die Fahrkarten-flusgabehellen
Aber die Preise auf Verlangen Auskunft zu erteilen.
königliche Eisenbahndirektion.
Frankfurt (Main).
1. Für die Meldungen ist ein vom Hauptverteilungsaus
schuß des Schuhhandcls angeordneter Vordruck lRr. 21)
zu verwenden, den jeder Schuhhändler bei seiner Schuh¬
handelsgesellschaft beziehen kan«.
2. Am ersten Werktage eines jeden Monats ist die An
Meldung sämtlicher Eingänge für den vergangenen
Monat auszuschreiben und zu senden an den Haupt¬
verteilungsausschuß des Schuhhandels. Berlin C 2,
Neue Friedrichstraße 23.
Die erste Meldung ist demnach am 1. Februar 1913
über die Eingänge des Monats Januar 1918 zu er¬
statten
3. Jeder Schuhhändler hat eine Abschrift der Anmeldung
für sich zurückzubehalten und geordnet aufzubewahren.
4. Tie Anmeldung umfaßt nur die eingegangenen Waren-.
Bezahlte Waren, die noch nicht eingegangen sind, sol¬
len erst im Eingangsmonat aufgeführt werden.
5. Die Waren sind nicht zum Rechnungsbeträge, sondern
zum Gestehungspreise aufzunehmen, da der Gestehungs-
preis die Grundlage für die Zuteilung bildet.
Berlin, den 22. Dezember 1917
Hauptverteilungsausschntz des Sch«hha«dels.
R u d o l f M o o s. H. S ch i m m e r.
Wird veröffentlicht. Die Ortsbehördcn werden ange¬
wiesen. die Schuhhändler ihres Bezirks sofort entsvrechend
zu unterweisen.
Fulda, den 27. Dezember 1917.
Der Landrat:
I. B.: Köhler.
Bekanntmachung der Nejchsbekleidnngsstelle zur Auf¬
hebung der Bekanntmachung, betr. die Führung eines Lager-
bnches durch die Schnhwarenhändler vom 28. Februar 1917.
Vom 22. Dezember 1917.
Auf Grund des § 8 Absatz 0 der Bundesratsverordnung
über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-. Strick-
und Schuhwaren vom 10. Juni bezw. 23. Dezember 1916
lReichs-Gesetzbl. S. 1420) wird folgendes bestimmt:
8 1.
Die Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle, betref¬
fend die Führung eines Lagerbuches durch die Schuhwaren-
hä'ndler vom 28. Februar 1917 sReichsanzeiaer Rr 51) «l'rk-
aufgehoben.
§ r.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 4118 tat
Kraft.
Berlin, den 22. Dezember 1917.
Reichsbekleiduugsftele.
Stadtrat Dr T e m v e r .
Stellvertreter des Reichskommissars für bürgerliche Klekdun«
Wird veröffentlicht.
Fulda, den 27. Dezember 1917.
Der Landrat:
I. V.: Köhler.
Die mündlichen Nachfragen nach Petroleum mehren sich
in der letzten Zeit derart, daß der ordnungsmäßige Geschäfts¬
gang des hiesigen Amtes sehr gestört wird.- Ich mache darauf
aufmerksam, daß die vorhandenen Petrolenmmengen derart
gering sind, daß es unmöglich ist, den einzelnen Wünschen
Rechnung zu tragen. Mit den durch die Herren Bürger¬
meister zur Verteilung kommenden Mengen müssen sich di«
Verbraucher zufrieden geben. Eine Mehrzuteilung ist un¬
möglich. Ich ersuche daher dringend alle weiteren münd¬
lichen Anfragen in dieser Angelenheit zu unterlassen.
Fulda, den 27. Dezember 1917.
Der Laudrat:
I. A.: Köhler.
Israelitischer Gottesdienst.
SamStag den 5. Januar
Vorabendgottesdienst 4 Uhr 30 Minuten Morgens 8.30 Uhr
Nachmittags 3 Uhr 30 Min. SabbathauSgang 5 Uhr 30 Min.
Wochengottesdienst: Morgens 7 Uhr 15 Minuten. Nachmittage
4 Uhr 15 Min. Abends 5 Uhr 30 Min
bringt Euer Hol- zur Mkaufsstelle
Viehmarktplatz 14 a
[ Privat-Handels-
und Schreibmaschinenschule K
verloren
braune Srieftasthe
am 1. Januar vom Sahnhofs-
gebäu-e auf üem Wege'Rur¬
fürstenstraße zum Zrauenberg.
Inhalt: Urlaubsthein Militär¬
fahrkarte 2. Rlaffe un- Sol-buch.
Segen gute Selohnung ab¬
zugeben in -er
Geschäftsstelle üs. Sl.
Bekanntmachung.
In das Handelsregister, Ab¬
teilung L, ist bei der Firma
Unionbrauerei §ul-a, Gesell¬
schaft mit beschränkter Haftung
in Fulda (Nr. 17 des Registers)
am 28. Dezember 1917 folgendes
eingetragen worden:
Jeder Geschäftsführer ist be¬
rechtigt, die Gesellschaft vor Ge¬
richt allein zu vertreten.
In allen sonstigen Angelegen¬
heiten wird die Gesellschaft nach
außen durch zwei Geschäfts¬
führer vertreten die gemeinsam
die Firma zu zeichnen haben.
Für das Jnnenverhältnis der
Geschäftsführer untereinander
wird bestimmt, daß alle Ge¬
schäfts-Angelegenheiten gemein¬
sam von allen Geschäftsführern
zu beraten sind, wobei Stim¬
menmehrheit entscheidet. Die
Abstimmung kann durch Schrift-
austausch erfolgen.
Fulda, den 28. Dez. 1917.
Königliches Amtsgericht.
Abteilung 5
ÄUG. SCHÜTZER
FULDA, Marktstr. 13.
Beginn
der nächsten Unterrichtskurse
für Damen und Herren
am 7. Januar 1918.
Anmeldungen täglich. — Prospekte umfonif.
Suche auf ein prima Haus
ln bester Lage Fuldas, ein
zur 1. Stelle per I. stpril 1918.
Angebote unter Nr. 1063 an
die Geschäftsstelle dieses Blattes.
Die erste Etage, BaHnHosstraße
bestehend aus
6 Zimmern, B&Ks,
nebst Zubehör ist vom 1. April
1918 ab zu vermieten.
Vorschutzverein Zulda.
e. S. m. b. fi.
«kirre. Lear o!t<\ Fahrrad
mLkt-I, i'il.r ;•«:*- »iSst ausbesser«
will vervtad« vorzüglich di
Nahahie D.R.O.M
Solide, best- KcMitrikdort Näh
Stepp. tidi wie Masdiine. Leicht z;
bandhaben, ü '-iods für Stauch
barkeil. VicleAnerlccmiungen.Prci:
Mk. 2.50 mit Nadcisorticrun;
und Leinenzwirn, verpackt und
postfrei. In Lederhandlungen
käuflich oder direkt durch»
Joh. Zucker, Stuttgart-Botnang.
Bekanntmachung
Gemäß Erlaß des Kriegsministerinms vom 22. Dezember
1916 Nr. 1324, 12. 16e1b 2 Ang. und der Bekanntmachung
des Herrn Zivil-Vorsitzenden der Ersatzkommission vom 27.
Dezember 1917, haben sich alle noch nicht als Landsturm Pflicht¬
ige ausgehobenen und eingestellten Militärpflichtigen des Jahr¬
gangs 1898 und der älteren Jahrgänge welche hier wohnhaft
sind nach Maßgabe der Bestimmungen im § 25 Ziffer 1 und
7 der Wehrordnung zur Rekrntierungsstammrolle anzumelden.
Jeder Militärpflichtige. im Bezirke der Stadt
Fulda, dem «der feine Aienstpflicht eine endgültige
Entscheidung der Grsatzbehorden noch nicht erteilt ist»
hat sich daher in der Zeit vom 8. dis 15. Januar 1918
beim Einwohner-Meldeamt Stadtschloß gegenüber der Hofschmiede
nachmittags non 2 — 5 Uhr zu melden.
Fnlda, den 2. Januar 1918.
Der Magistrat.
Warme Schulte
kann sich Jeder selbst machen im
kV Twciischuh-Kursus
..Ballhaus“, Marktstr., Fulda.
Der Kursus beginnt Montag, den 7. Zanuar bis Freitag. Die
Schuhe werden aus alten abgetragenen Kleidungsstücken ohne
Leisten gearbeitet. Mein Kursus wurde überall mit grösstem
Erfolge durehgeführt. Es sind Tag- und Abendstunden. Auch
grössere Schulkinder können teilnehmen.
Preis des Kursus nur 4 Mk
Nähere Auskunft und Anmeldung nimmt entgegen Sonn—
abend, den 5. Januar von früh 8—12, nachm, von 2—0 Uhr, Sonn¬
tags von 10—12 und nachm, von 3—6 Uhr.
Inh.: Ferd. Waller. Die Ueiterin.
prima -eutstherr
Kleefarnen
offeriert
(Rotklee)
Carl Kräh.
Nähmajchinen
für Hand- und Fichbetrieb,
owie auch für Hanöwerker neu eingetroffen bei
Julius Karpf, IMS.
Wandkalender für das satjr 1918
besonders geeignet für den ‘Dürogebraucb
sind zu toben in
$.£. Wfj's ßofbucffdruckerei.