Full text: Fuldaer Kreisblatt (50.1918)

Amtliches. 
Tie Herren Bürgermeister der zum Kreissvritzenver- 
O«nde gehörigen Gemeinden werden angewiesen, bis zum 
96. Januar 1918 die Kostenrechnungen! über die an Spritzen¬ 
häusern und Fcuerlöschsprjtzen nebst Zubehör im Jahre 1912 
»orgetommenen Reparaturen hierher einzureichen. 
Fulda. den 29. Dezember 1917. 
Der Landrat. 
l. - I. V.: Köhler. 
. Bekanntmachung 
Es laßt sich schon heute klar übersehen, daß der Arbeits- 
Mangel in der Landwirtschaft im Jahre 1918 noch viel größer 
«erden wird, als im Jahre 1917,- deshalb wird darauf hin- 
sewiesen, daß in den Schülerkolonnen der Landwirtschaft 
-Hilfskräfte zur Verfügung stehen, welche sich nicht nur in 
Ken gröberen, sondern auch in den bäuerlichen Betrieben vor¬ 
züglich bewährt haben. Die Herren Vorsitzenden der Kriegs- 
Wirtschaftsausschüsse werden gebeten, bei seder Gelegenheit 
ldahin zu wirken, daß Vorurteile gegen diese Hilfskräfte be- 
Leitigt werden und daß ein weitgehender Gebrauch von diesen 
««nacht werden! möge. Um den voraussichtlichen Bedarf, 
-insbesondere der größeren Güter, bald übersehen zu können, 
Toixb ersucht, nach Benehmen mit den Eigentümern bezw. 
Michtertt baldigst diesen hierher mitzuteilen. 
«riegswirtschaftsstelle 
i B.: IS a a e n e r. 
Landcsökonomierat. 
l ^- • y 
Bekanntmachung Nr. 10 
>es Hanptverteilnngsauöschnffes des Schnhhandcls. 
Vom 22. Dezember 1917. 
Mit dem 31. Dezember 1917 hören die monatlichen Be- 
Kandsanmeldungcn an die Reichsbekleidungsstelle auf Die 
Echuhhändler haben mit diesem Tage ihre Lagerbücher «b- 
Lnfchließen 
Vom 1. Januar 1918 ab müssen alle Eingänge von neuen 
^Schuhwaren an den Hauptverteilungsausschuß des Schuh- 
Handels monatlich in vereinfachter Form gemeldet werden 
»rach folgenden Vorschriften: 
Mitteilung 
-er stä-tisthen Nahrungsmittelstelle. 
Vom 3. Januar 1918. 
Im Monat Januar werden die 
ttartoffelkarten-gbjchnitte 
^ee 7., 2., 3. und 4. Woche angenommen. Die Kartoffel- 
kartenabschmtte Nr. 52 und weiter zurück haben im Januar 
Ihre Gültigkeit verloren. 
Die Rartoffelkaste und Ausgabe -er Rartoffeln ist bis 
auf weiteres nur geöffnet am: 
Montag, Mittwoch unö Zreitag 
von morgens 9 bis 4 Uhr. 
An den anderen Tagen bleibt die Kartoffelausgabe ge¬ 
schloffen. 
Aushang 
der Fahrkartenpreife. 
Die eilenbahnmkehrs-Ordnung (§ 12) Iff durdi das 
Reidis-£ifenbahn=Amf mit 6eUung vom 1. Januar 1918 vor- 
Lbergekend dahin geändert worden, dah auf den Stationen 
die Preile der zum Verkauf aufliegenden Fahrkarten nicht 
mehr ausgehängt zu werden brauchen. Wird von dem Aus¬ 
hange abgesehen, lo haben die Fahrkarten-flusgabehellen 
Aber die Preise auf Verlangen Auskunft zu erteilen. 
königliche Eisenbahndirektion. 
Frankfurt (Main). 
1. Für die Meldungen ist ein vom Hauptverteilungsaus 
schuß des Schuhhandcls angeordneter Vordruck lRr. 21) 
zu verwenden, den jeder Schuhhändler bei seiner Schuh¬ 
handelsgesellschaft beziehen kan«. 
2. Am ersten Werktage eines jeden Monats ist die An 
Meldung sämtlicher Eingänge für den vergangenen 
Monat auszuschreiben und zu senden an den Haupt¬ 
verteilungsausschuß des Schuhhandels. Berlin C 2, 
Neue Friedrichstraße 23. 
Die erste Meldung ist demnach am 1. Februar 1913 
über die Eingänge des Monats Januar 1918 zu er¬ 
statten 
3. Jeder Schuhhändler hat eine Abschrift der Anmeldung 
für sich zurückzubehalten und geordnet aufzubewahren. 
4. Tie Anmeldung umfaßt nur die eingegangenen Waren-. 
Bezahlte Waren, die noch nicht eingegangen sind, sol¬ 
len erst im Eingangsmonat aufgeführt werden. 
5. Die Waren sind nicht zum Rechnungsbeträge, sondern 
zum Gestehungspreise aufzunehmen, da der Gestehungs- 
preis die Grundlage für die Zuteilung bildet. 
Berlin, den 22. Dezember 1917 
Hauptverteilungsausschntz des Sch«hha«dels. 
R u d o l f M o o s. H. S ch i m m e r. 
Wird veröffentlicht. Die Ortsbehördcn werden ange¬ 
wiesen. die Schuhhändler ihres Bezirks sofort entsvrechend 
zu unterweisen. 
Fulda, den 27. Dezember 1917. 
Der Landrat: 
I. B.: Köhler. 
Bekanntmachung der Nejchsbekleidnngsstelle zur Auf¬ 
hebung der Bekanntmachung, betr. die Führung eines Lager- 
bnches durch die Schnhwarenhändler vom 28. Februar 1917. 
Vom 22. Dezember 1917. 
Auf Grund des § 8 Absatz 0 der Bundesratsverordnung 
über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-. Strick- 
und Schuhwaren vom 10. Juni bezw. 23. Dezember 1916 
lReichs-Gesetzbl. S. 1420) wird folgendes bestimmt: 
8 1. 
Die Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle, betref¬ 
fend die Führung eines Lagerbuches durch die Schuhwaren- 
hä'ndler vom 28. Februar 1917 sReichsanzeiaer Rr 51) «l'rk- 
aufgehoben. 
§ r. 
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 4118 tat 
Kraft. 
Berlin, den 22. Dezember 1917. 
Reichsbekleiduugsftele. 
Stadtrat Dr T e m v e r . 
Stellvertreter des Reichskommissars für bürgerliche Klekdun« 
Wird veröffentlicht. 
Fulda, den 27. Dezember 1917. 
Der Landrat: 
I. V.: Köhler. 
Die mündlichen Nachfragen nach Petroleum mehren sich 
in der letzten Zeit derart, daß der ordnungsmäßige Geschäfts¬ 
gang des hiesigen Amtes sehr gestört wird.- Ich mache darauf 
aufmerksam, daß die vorhandenen Petrolenmmengen derart 
gering sind, daß es unmöglich ist, den einzelnen Wünschen 
Rechnung zu tragen. Mit den durch die Herren Bürger¬ 
meister zur Verteilung kommenden Mengen müssen sich di« 
Verbraucher zufrieden geben. Eine Mehrzuteilung ist un¬ 
möglich. Ich ersuche daher dringend alle weiteren münd¬ 
lichen Anfragen in dieser Angelenheit zu unterlassen. 
Fulda, den 27. Dezember 1917. 
Der Laudrat: 
I. A.: Köhler. 
Israelitischer Gottesdienst. 
SamStag den 5. Januar 
Vorabendgottesdienst 4 Uhr 30 Minuten Morgens 8.30 Uhr 
Nachmittags 3 Uhr 30 Min. SabbathauSgang 5 Uhr 30 Min. 
Wochengottesdienst: Morgens 7 Uhr 15 Minuten. Nachmittage 
4 Uhr 15 Min. Abends 5 Uhr 30 Min 
bringt Euer Hol- zur Mkaufsstelle 
Viehmarktplatz 14 a 
[ Privat-Handels- 
und Schreibmaschinenschule K 
verloren 
braune Srieftasthe 
am 1. Januar vom Sahnhofs- 
gebäu-e auf üem Wege'Rur¬ 
fürstenstraße zum Zrauenberg. 
Inhalt: Urlaubsthein Militär¬ 
fahrkarte 2. Rlaffe un- Sol-buch. 
Segen gute Selohnung ab¬ 
zugeben in -er 
Geschäftsstelle üs. Sl. 
Bekanntmachung. 
In das Handelsregister, Ab¬ 
teilung L, ist bei der Firma 
Unionbrauerei §ul-a, Gesell¬ 
schaft mit beschränkter Haftung 
in Fulda (Nr. 17 des Registers) 
am 28. Dezember 1917 folgendes 
eingetragen worden: 
Jeder Geschäftsführer ist be¬ 
rechtigt, die Gesellschaft vor Ge¬ 
richt allein zu vertreten. 
In allen sonstigen Angelegen¬ 
heiten wird die Gesellschaft nach 
außen durch zwei Geschäfts¬ 
führer vertreten die gemeinsam 
die Firma zu zeichnen haben. 
Für das Jnnenverhältnis der 
Geschäftsführer untereinander 
wird bestimmt, daß alle Ge¬ 
schäfts-Angelegenheiten gemein¬ 
sam von allen Geschäftsführern 
zu beraten sind, wobei Stim¬ 
menmehrheit entscheidet. Die 
Abstimmung kann durch Schrift- 
austausch erfolgen. 
Fulda, den 28. Dez. 1917. 
Königliches Amtsgericht. 
Abteilung 5 
ÄUG. SCHÜTZER 
FULDA, Marktstr. 13. 
Beginn 
der nächsten Unterrichtskurse 
für Damen und Herren 
am 7. Januar 1918. 
Anmeldungen täglich. — Prospekte umfonif. 
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Joh. Zucker, Stuttgart-Botnang. 
Bekanntmachung 
Gemäß Erlaß des Kriegsministerinms vom 22. Dezember 
1916 Nr. 1324, 12. 16e1b 2 Ang. und der Bekanntmachung 
des Herrn Zivil-Vorsitzenden der Ersatzkommission vom 27. 
Dezember 1917, haben sich alle noch nicht als Landsturm Pflicht¬ 
ige ausgehobenen und eingestellten Militärpflichtigen des Jahr¬ 
gangs 1898 und der älteren Jahrgänge welche hier wohnhaft 
sind nach Maßgabe der Bestimmungen im § 25 Ziffer 1 und 
7 der Wehrordnung zur Rekrntierungsstammrolle anzumelden. 
Jeder Militärpflichtige. im Bezirke der Stadt 
Fulda, dem «der feine Aienstpflicht eine endgültige 
Entscheidung der Grsatzbehorden noch nicht erteilt ist» 
hat sich daher in der Zeit vom 8. dis 15. Januar 1918 
beim Einwohner-Meldeamt Stadtschloß gegenüber der Hofschmiede 
nachmittags non 2 — 5 Uhr zu melden. 
Fnlda, den 2. Januar 1918. 
Der Magistrat. 
Warme Schulte 
kann sich Jeder selbst machen im 
kV Twciischuh-Kursus 
..Ballhaus“, Marktstr., Fulda. 
Der Kursus beginnt Montag, den 7. Zanuar bis Freitag. Die 
Schuhe werden aus alten abgetragenen Kleidungsstücken ohne 
Leisten gearbeitet. Mein Kursus wurde überall mit grösstem 
Erfolge durehgeführt. Es sind Tag- und Abendstunden. Auch 
grössere Schulkinder können teilnehmen. 
Preis des Kursus nur 4 Mk 
Nähere Auskunft und Anmeldung nimmt entgegen Sonn— 
abend, den 5. Januar von früh 8—12, nachm, von 2—0 Uhr, Sonn¬ 
tags von 10—12 und nachm, von 3—6 Uhr. 
Inh.: Ferd. Waller. Die Ueiterin. 
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