.Amtliches.
9T3?« l?De fur ®müfe und Obst in Berlin hat
trtfnfiS'uJ'amt}llurt9 und Heranziehung des nicht bewirt-
®e«ut|e|_ und Obstes im Kreise Fulda folgende
Sammel- bezw. Abnahmestellen errichtet'
-n Fulda: Leiter Cristoph Kräh, Petersbeugerweg 10,
. " Wendelin Brähler. Nonnenaasse
ln G r v « e n l ü d e r : Leiter Philipp H o s m a n n '
Den Kreiselngesessenen bringe ich dieses mit dem Be¬
merken sur Kenntnis, den Sammelstellenleitern bei der Auf-
semmdlng keinerlei Schwierigkeiten zu bereiten.
Fulda, den 7. August ISIS.
Der Landrat. I. B.: Köhler.
« ^ beteiligten Gemeinden des hiesigen Kreises
A«^"'^ungs an erkennt» isse aus den Mona-
ten Oktober, November und Dezember 1617 über Forderun¬
gen für Natnralguartier. Stallung, Naturalverpslegnng und
Fouraae bei der Königlichen Kreiskasse vorzuleaen und ein-
zulosen.
F u l d a . den 29. Juli 1918.
Der Landrat: I. B.: Köhler.
Auszugsweise Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 8 Abs. 1 Nr. 2, 8 57 der Reichsge-
treideordnung für die Ernte 1918 (ReichsGesetzbl. S 435)
wird bestimmt:
8 1.
An der Zeit vom 16. August 1918 bis zum 15. August 1919
«tnichl. dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe aus
ihren selbstgebauten Früchten zur Fütterung des im Be¬
triebe gehaltenen Viehes verbrauchen:
I. an Hafer oder an Gemenge aus Hafer und Gerste'
1. für Pferde und Maultiere durchschnittlich drei Pfb.
für den Tag: für schwerarbeitende Zugpferde mit
Zustimmung des Kommunalverbandes vom 16. Au¬
gust bis 15. November 1918, vom 1. März bis zum
31. Mai 1919 und vom 16. Juli bis zum 15. Au¬
gust 1919 daneben eine Zulage bis zu vier Pfund
durchschnittlich für den Tag:
2. für die zum Sprunge verwendeten Zuchtbullen
durchschnittlich dreiviertel Pfund für den Tag,-
3. für die zur Feldarbeit verwendeten Zugochsen vom
16. August bis zum 16. November 1918 und vom
1. März bis zum 31. Mai 1919 durchschnittlich ein¬
einhalb Pfund für den Tag:
4. für die in Ermangelung anderer Svanntiere zur
Feldarbeit verwendeten Zugkühe unter Beschrän-
kung auf zwei Kühe für den einzelnen Betrieb vom
16. August bis 15. November 1918 und vom 1. März
bis zum 31. Mai 1919 durchschnittlich ein Pfund
für die Zugkuh und den Tag:
5. für zum Sprunge verwendeten Ziegenböcke auf die
Dauer von zweihundert Tagen durchschnittlich ein
halbes Pfund täglich:
6. für zum Sprunge verwendeten Sckasböcke auf die
Dauer von hundert Tagen durchschnittlich ein Pfd.
täglich:
II. an Hafer, an Gemenge aus Hafer und Gerste oder an
. Gerste für Eber, die zum Sprunge benutzt werden, durch¬
schnittlich ein halbes Pfund für den Tag.
Austerdem dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Be¬
triebe. deren Zuchtsauen gedeckt sind und die dem Kommunal-
verbande dies angezeigt haben, an die Zuchtsauen aus ihren
selbstgebauten Früchten an Hafer, an Gemenae aus Hafer
und Gerste oder an Gerste bis zu einem Ztr. für den Wtirf
verfüttern.
Tiefe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung
in Kraft.
Berlin, den 30. Juli 1918.
Der Staatssekretär des Kriegsernährnngsamts:
von Waldow.
Wird veröffentlicht.
Fulda, den 9. August 1918.
* Der Landrat. I. V.: Köhler.
Auf Grund des 8 4 Abs. 2 der Verordnung über die
Preise für Getreide, Buchweizen und Hirse vom 15. Juni 1918
lReichs-Gesetzbl. S. 657) wird bestimmt:
8 1.
Der im 8 1 der Verordnung über die Preise für Getreide
Buchweizen und Hirse vom 15. Juni 1918 für Hafer fest-
qesetzte Höchstpreis erhöht sich, wenn die Ablieferung er¬
folgt: vor dem 1. September 1918, um eine Druschprämie
von 100 Mark für die Tonne, vor dem 16. September 1918,
um eine Drnschprämie von 80 Mark für die Tonne, vor
dem 16. Oktober 1918. um eine Druschprümie von 60 Mark
für die Tonne, vor dem 1. Dezember 1918, nm eine Drusch¬
prämie von 40 Mark für die Tonne.
8 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der. Verkündung
in Kraft.
Berlin, den 30. Juli 1918.
Der Staatssekretär des KriegSernährnnasamtes.
vonWalöow.
Mitteilungen -er stäöt.
Nahrungsmittekstelle
vom 13. August 1418.
Die bisher von der Frau Rosa Schmitt. Obmstr. 10.
innegehabte Milchvcrkanssstelle ist von dieser aufgegeben
worden. Die bisherigen Milchkunöcn der Frau Schmitt müs¬
sen sich daher sofort unter Vorlaqe ihres Lebensmittelaus¬
weises und ihrer Milchlarten vom August bei der Nahrungs¬
mittelstelle sKartenkontrolle) zu einer anderen Milchverkaufs¬
stelle ummelden, da sie sonst keine Milch bekommen können.
Die neue Verkaufsstelle erhält die entsprechende Mebrmenge
erst nach der bei der Nahrungsmittelstelle erfolaten Um¬
meldung.
In der nächsten Woche entfallen auf jede Fettkarte
SO gr Butter
zum Preise von 38 Pfg. für 60 Gramm Molkereibutter»
* „ „35 „ „ 60 „ Landbutter.
sowie 30 gr Rindertet!
zum Preise von 14 Psg. für 30 Gramm
oder SO gr Schmalz
zum Preise von 22 Pfg für 30 Gramm.
Die Krankenkarten werden voll mit Butter beliefert.
Abgabe an die Verbraucher: Freitag und Samstag.
Rq die ‘Feltverkauf sstellen:
Wird veröffentlicht.
Fulda, den 9. August 1918.
_Der Landrat. I. B.: Köhler.
Rindcrfett- und Schmalz-Ausgabe: Mittwoch Vormit¬
tag von 10 bis 11 Uhr in der städtischen Verkaufsstelle. Diö
Stunde ist pün ktlich einznhalten. Butter-Ausgabe: Mitt¬
woch Nachmittag in der Molkerei.
wesLS-Srmchr
Fortdauer der meist
warmen Wetters.
trockenen, vorwiegend heiteren.
G
ölalt Karten.
Anita mühsam
ßudwig Siber
ßeutnant d. (Res. u. Beiter der ROerftfctjule
der 9lieger-GrfafrAbteilung 9.
Verlobte.
V
M-
®
P
!$-
Stadttheater Fulda.
Dir.: SPANNUTH-BODENSTEDT.
Donnerstag, den 15. lug., abends 8 Uhr
„Per Httttenbesitzer**.
$.Batr$€o.“
Mittelstrasse FULDA Mitteistrasse
jeder Leinen- oder Sto||kragen
Porhemd oder Ulanfdieffe
kann als Dauerwäsche imprägniert werden
ohne dass der Tragen an Haltbarkeit
verliert.
1 Stehkragen kostet zu imprägnieren 95 Pf.
Musterkragen liegt zur Ansicht auf.
Kgl. Oberförstern
Nieöerkalbach.
Am Zreitag, de» 18. fiugnft,
von vormittags 9% Uhr ab in
der Atzertschcn Gastwirtschaft zu
Niederkalbach Schutzbez. Opperz,
Forstorte: Bernleide, Nußbach,
Streithecke, Granleide, Fuldaerberg
und Hertelllerg.
Eichen: 25 Rm. Scheite, 31 Rm
Knüppel, 153,9 Hdrt. Wellen
Reis 3. Klasse.
Huchen: 52 Rm. Scheite, 41 Rm
Knüppel, 91,2 Hdrt. Wellen
Reis 3. Klasse.
Hainbuchen: 4 8 Hdrt. Wollen
Reis 3. Klasse.
Hrrken: 1 Rm. Scheite, 4 Rm.
Knüppel.
Sichten: 3 Rm. Knüppel, 55 Rm
Reis 3. Kl., 7,2 Hdrt. Wellen
Reis 3. Klasse.
Kiefern: 9 Rm. Scheite 48 Rm.
Knüppel, 18.2 Hdrt. Wellen
Reis 3. Klasse.
Berichtigungen bleiben Vorbehal¬
ten. Der Verkauf soll vorzugsweise
noch zur weiteren Deckung des Lokal-
beüarses dienen.
Der im Termin anwesende Ren¬
dant nimmt Zahlungen entgegen.
Die Herrn Bürgermeister der
umliegenden Ortschaften werden
um ortsübliche Bekanntmachung
ersucht.
Handlungsgehilfe
mit allen Lomptoirorbeiten vertraut sucht dauernde Stel¬
lung-
Offerte unt. F. L. R. 9I4 an Rudolf Mosse, Frankfurt a.M.
Bettfedern-
Selegenheilskauf! reine
Gänsefedern zum Schleißen.
9 Pfd. 20.—aM. franko N.
mit Sack.
Zeife & Co., KSnS;E-
Arbeiter
und
Arbeiterinnen
stellt ein
Proviantamt §ulöa.
Freibank.
Mittwoch, von morgens 9 Uhr an
min-erwert. Rmöfleisch
a Pfd. 1 IC Mte.
Die Freibanknummer von 2051
bis 2170 gelten beim Verkauf.
Lebensmittelausweise vorzeigen.
Fleischkarten mitbringen!
Arbeitrmarkt.
G» «»erden gefncht:
Arbeiter «nd Arbeiteri«»te«
für hiesige Mnnitions «nd
Machsnmrenfabrike«, Hei¬
ner, Schreiner, Kranereiar
beiter, Frchrlente, 1 Hans-
bnrfche, »Mroiehrling. We¬
ber. Weberinnen, alt Kranen
nur» Spulen 54 Mädchen für
Bahnhofswirtschaften
Hs-MtSKlmisl
Florengaste 17.
Solider
Hausdiener
gekuckt. Eintritt kokort.
Botel „zum Kurfürffen“
Ka$$en$cftränke
ein grosser für Bücher und
ein kleiner ZU hänfen
gesucht.
Angebote mit Preis und Be¬
schreibung unter F. U. P. 9211
an die Geschäftsstelle ds. Bl.
Central-Theater-Llchtsplele.
SpSelplan von Samstag bis Dienstag.
illl!llllllllllllllllllllllllllllllllllllll|||||||||||lil|||||||||||||||||||ini|||||||||||||i||||||||||i||||[|||!iini||niliilüUllll|l!i!|||0||||||||!l||!|!||!i!!|))i|||!;||||!i|||!|!|i!nill|||||||||||||||||||||||||||j||!||||!iiBl|i||||||||||i!
| Hervorragendes Lustspiel in 4 Akten. - In der Hauptrolle HENNY PORTEN. m
IHlIÄ ijTwält; 1E» m°l Erstklassiges Drama
. . MJrMKt Ji in 3 grossen Akten.
PorlteHung für Derwundefe Dienstag und Donnerstag, nachmittag? Fon 3 bis 5 Uhr. —