Amtliches.
Landwirte, wechselt Euer Saatgut:
Wie die Saat» so die Ernte!
I« sehrvielen Fällen — besonders in den aebirgigen
Teilen unseres Kreises, aber auch in den anderen —
wurde dieses Jahr die Beobachtung gemacht, Satz manche Ge-
treidefelder nur einen kümmerlichen Ertrag lieferten.
Die betreffenden Getreidefelder zeigten durchweg schwaches
Stroh mit kaum fingerlangen Aehren. die verkümmerte Kör¬
ner trugen. Dicht daneben — auf derselben Bodenart, in
derselbe^ Lage, auf dieselbe Weise bebaut — sab man Ge¬
treidefelder mit fast mannshohen Halmen, die üovvelt finger¬
lange Aehren trugen, an denen gut ausgebildete Körner
strotzten.
forschte man den Ursachen so großer Unterschiede im
Stand der Felder nach, so fand man als Ursache der schlechten
Getreide in 9g von hundert Fällen die Verwendung unge¬
eignete^ Saatgutes. „Wie die Ernte, so die Saat".
Der Kommunalverbanö Fulöa hat, durchdrungen von der
Wichtigkeit tadellosen Saatgutes zur Erzielung guter Ernten,
solches hier aus dem Kreide Fulda beschafft. Es handelt sich
um Sorten — Roggen und Weizen —, die sich tausendfach
im Kreis bewahrt haben und die auch mit Sicherheit gute
Erträge bringen, da sie sich besonders den klimatischen Ver¬
hältnissen in den vergangenen Jahren vollkommen angepaßt
Laben. Die Verteilung des Saatgetrcides ist dem Kornüaus
Fulda übertragen, das auch die sorgfältigste Reinigung
des Saatgetreides übernommen hat.
Die Preise sind folgende:
Saatroggen ie Zentner 21,— JC
Saatweizen ie Zentner 22,— M
Das Saatgetreide wird im Kornhaus Fulda abgeholt und
zwar Zentner gegen Zentner umgetauscht und ie Zentner
ein Aufgeld von 2,25 Mark gezahlt
Sollten sich für entlegene Gemeinden Schwierigkeiten für
den Saatgetreidebezug infolge Mangel an Gespannen erge¬
ben. so wird kür Anlieferung der. gewünschten Mengen in
die betreffenden Gemeinden seitens des Kreises Sorae getra¬
gen werden. Die Büygermeister. bei.denen auch die Bestel¬
lung« zu machen sind, erhalten seiner Zeit noch besondere
Benachrichtigung. ' -
Ich hoffe, daß die Landwirte das Entgegenkommen des
Kreises durch Bezug neuen Saatgutes beantworten und so
mithelsen. daß die kommende fünfte Krieqsernte eine reich¬
liche sein wird.
Fulü a^. den 80. August 1918.
Verordn««a
«der die Regelung des Berkehrs mit Zucht- und Nutzvieh.
lRindvich, Kälber. Schafe, Schweine.!
§ 5 unserer Verordnung über den Verkehr mit Zucht-
und Nutzvieh vom 18. Mäi.ds. Js. (Reg.-Amtsbl S. 143)
erhält folgende Fassung:
8 5.
Die Ausfuhr, sowie die Verladung von Schlachtvieh ist
nur unseren Vertrauensmännern, soweit sie hierzu von
uns Anweisung erhalten, gestattet
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent¬
lichung im Regieruwgsamtsblatt in Kraft.
Cassel? den 24. August 1918. --
Die Bezirksfleischstelle für den stieg.- Bez. Gaffel.
Im Namen des Vorstandes:
Der Vorsitzende: von Pappenheim. *
Wird veröffentlicht.
Fulda, den 3. September 1918.
Der Landrat.
Freiherr von Doernbera.
An die Herren Bürgermeister und Gntsvorsteher des Kreises.
Sie wollen die landwirtschaftlichen Betriebsunternehmer
wiederholt darauf Hinweisen, daß Anträge auf Verabfolgung
von Fleisch zur Verköstigung von Dreschmaschinenarbeiter
mmdestens 3 Tage vor Beginn des Dreschens an mich schrift¬
lich einzureichen sind, wenn auf rechtzeitigen Bezug des Flei¬
sches gerechnet wird.
Aus dem Anträge muß hervorgeheu:
1. Name, Vcrname und Wohnort des Betriebsunter¬
nehmers,
2. Zeitpunkt und Dauer der Beschäftigung.
3. Zahl der Arbeiter.
Die Angaben sind von Ihnen mit Richtiakeitsbescheini-
gunn zu versehen.
Fulda, den 3. September 1918.
Der Landrat.
Freiherr von Doernbera.
Betr.: Verhalten bei Fliegeralarm.
Verordnnng
Aus Grund des 8 9 b des Gesetzes über den Belagerungs¬
zustand vom 4. Juni 1851 bestimmen wir für den Befehls¬
bereich des 18. Armeekorps (mit Ausnahme des Regierungs¬
bezirks Arnsberg) sowie denjenigen des Gouvernements
Mainz:
Bei einem Fliegeralarm ist jeder Bewohner eines Hauses
verpflichtet, Unyrkunft Suchenden unverzüglich Vorgartentor
und Haustüre zu öffnen und ihnen den Aufenthalt an einer
geschützten Stelle des Hauses bis zur Beendigung der Flieger¬
aefahr zu gestatten.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem
Jahre, be,m Vorliegen mildernder Umstünde mit Haft oder
mit Geldstrafe bis zi, 1500 Mark bestraft.
Frankfurt «. M.. den 19. Aggi^st 1918.
XVIII. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkommando.
Der stellvertretende Kommandierende General:
Riedel
General der Infanterie.
Mainz, den 19. Angust 1918.
Gouvernement der Festnng Mainz.
Der Gouverneur der Festung Mainz.
Bausch.
Generalleutnant.
Wird veröffentlicht.
Fulda, den 31. August 1918.
Der Landrat.
_Freiherr von Doernbera.
Lekanntrnaichmg. ~
über die Berechtigung zum Verkauf von Schnhwaren^
Auf Grund der Bundesratsverorünung über die Einrich¬
tung einer Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28. Fe¬
bruar 19)8 lReichsgesetzblatt Seite 100) wird folgendes ange-
ordnet:
8 1.
Neues, bkdarfsscheiupflichtiges Schuhwerk darf nur feil»
gehalten, angeboten oder gegen Entgelt veräußert werden:
1. von Herstellern, die Gesellschafter einer Schnhwareu^
herstellungs- und Vertriebsgesellschaft sind, nach dem
vom Ueberwachungsausschuß der Schuhindustrie erlas¬
senen Bestimmungen.
2. von denjenigen Schuhwarenhändlern, die auf Anwei¬
sung des Hauptverteilungsausschusses des SchuhhandelK
beliefert werden,
3. von Handwerkern, die eine Bodenleöerkarte haben.
8 2.
Wer diesen Bestimmungen zuwiderhanöelt? wird gemäß:
8 5 der Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichsstelle
für SchuhversorgULg vom 28. Februar 1918 mit Gefängnis
bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 15 000 Mark
oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände¬
erkannt werde«, auf welche sich die strafbare Handlung be¬
zieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
8 3.
Diese Bekanntmachung tritt am 23. August 1918 im
Kraft.
Berlin, den 19. August 1918.
Kronenstraße 50/52.
Reichsstelle für Schnhversoraung.
Waller st e i.n. Dr. G ü m b e l.
Wird veröffentlicht.
Fulda, den 29. August 1918.
Der Landrat:
Freiherr von Doernbera.
Israelitischer Gottesdienst.
SamStag, den 7. u. Sonntag, den 8. September 1918.
Vorabendgottesdienst 7 Uhr 15 Min.
Morgens 6 Uhr 25 Min.
Nachmittags 5 Uhr — Min.
Sabbathausgang 8 Uhr 45 Min.
Sonntag Abends 8 Uhr 35 Min.
Wochengottesdienst r
Morgens 5 Uhr 45 Min.
Nachmittags 7 Uhr — Min.
Abends 8 Uhr 30 Min.
Wett»r»S»ncht
Etwas wärmer, zunächst trocken und vielfach heiter, späte»
neue Zunahme der Bewölkung, etwas Regen und Gewitter--
netgung.
Den Platzhändlern (Rohlenhänölern) diene zur Nachricht,
daß nach einem Rundschreiben des Reichskommissars für dieKoh-
lcnverteilung die Hausbrandbezugsscheiae für Ok¬
tober in -er zweiten Hälfte -es Septembers den Versorgungs¬
bezirken zugehen werden. Die Weiterverteilnng wird alsdann
sofort erfolgen.
Sammler
für sämtliche wildfrüchte. Vogel¬
beeren, Hagebutten, vucheckern,
Pilze rc.rc. im Kreise Fulda
_ gesucht.
Richard Hambach, »«üirf-c 37/54.
Vertrauensmann und Sammelleiter für Wildfrüchte.
Achtmal
Gutes wohlschmeckendes Mittagessen
ohne 5ett, ohne Fleisch, aber mit
kräftigemAeischgeschmack und für
weniges Geld
erhält man durch Verwendung von Hleischextrail-Lrsatz „Ohsena“.
„Ghsena" ist von der Ersatzmittelstelle Schleswigcholstein unt.Nr.61
am 22. Juni 1918 zum Handel itn ganzen deutschen Reich genehmigt.
Man nehme alle Sorten Suppenkräuter, grüner Gemüse und grüner
Gartengewächse (je nachdem, wie die Jahreszeit es bietet), nament¬
lich Salat, Kohlrabi, rote und gelbe Wurzeln, alle Sorten grüner
Erbsen (mit Schale), Bohnen, alle Sorten Kohl, Rüben und Rüben-
blätter, besonders Cichorien- und Zuckerrübenblätter, solvie alle e߬
baren Wildgemüse. Dieselben werden mit einer Hackmaschine oder
mit dem Hackmesser so fein wie möglich zerkleinert und dann eine
große, sauber gewaschene, ungeschälte, rohe Kartoffel ä Person, eben¬
falls fein gerieben, zugesetzl und alsdann mit Salz und Wasser
zu Feuer gebracht in einem zugedcckten Gefäß. Wenn die Suppe
gar und seimig ist, wird st Person ca. 20—25 Gramm „Oh se n a"
zugesetzt und hat die Suppe dann einen kräftigen Fleischgeschmack.
Soll sie nicht als Vorspeise, sondern als Mittagessen dienen, wird
die Suppe etwas dicker eingekocht durch mehr Zusatz von Kartof¬
feln, fein gehacktem grünen Gemüse und mehr „Ghsena'Extrakt"
und mehr Salz nach Geschmack. Auf diese Weise empfindet man beim
Mittagessen in den fleischlosen Wochen nicht das Fehlen von Fleisch,
sondern alle Suppen erhalten durch „Ghsena" einen kräftigen Zleisch
gesthmack. — „Ohsena" ist in den meisten Geschäften der Lebens¬
mittelbranche käuflich zu folgenden Preisen:
l/\ Pfd. netto Mk. 5.25, 1/a Pfund netto Mk. 2.90,
'/. Pfd. netto Mk. 1.60.
Mohr Sl Co., S. m. b. h., Altona-Elbe.
t Laut Polizeiverordnuug vom
18. September 1917 betreffend
die Vernichtung von Tier-
Kadavern und Kadavertei-
ie« ist uns alles im Kretje
8»ida gefallene Vieh so-
fort nach dem Tobe zur
Abholung anzumelden.
Ausgenommen hiervon sind
Ferkel, Schaf- ««d Ziege«,
Kammer u«ter 6 Mache«, sowie
K«vde. Katze«, Uirdermtld
«nd Federvieh.
Wer uns Fälle von Nichtbe¬
achtung obiger Polizeiverordnung
mitteilt, daß wir den Viehbe¬
sitzer zur Anzeige bringen können,
erhält für Jeden
Fall eine Beloh¬
nung bis zu 20 Mk
Tierkörperverwertungsanstalt
Pilgerzell bei Fulda.
Fernruf: Amt Fulda Nr. 615.
Zins- od. Geschäftshau
evtl, mit Geschäft aucl
Hotel, Gasthof, bei evtl
Barzahlung. Angebote v. Selbst
Verkäufer an Carl SailCk
Neubrandenburg,
Morgenlandstr. 38.
Ausschuß der Rdegsbe
^sthäöigten-Zürsorge Zul-
ersucht hiermit höflichst alle öe
Horden, Zirmen, Geschäfts- un
Privatleute der kreise Zuiüo
Gersfelü und hünfelü um gütig
Mitteilung
offener Stellen
für unterzubringendeRriegsinva
liden.
Gefällige Meldungen erbete
an die Schriftführerin des Am
schusses,
j Zräulein Lehrerin vöppen
sthmiöt, fi-albertstr. 4d.
WirenKaBs S.Bacr^Co. Ufarenhsus
Mittelsirasse FULDA Mittelstrasse.
Unsere Geschäftsräume bleiben
Samstag, den 7. und
Sonntag, den 8. September
Pr geschlossen, -»ll
Von der Landwirtschaftskammer anerkanntes winterfestes Saatgut»
petkuser wmterroggen
Ztrubes Zchlanstedter winterweizen
1. Mbfaat
gegen Einsendung von Saatkarte unö Säcken abzugeben.
Smicheiin-Aiehers-Zulda.
Bankbaus
Hermann Knips
Fulda
vergütet zurzeit kür Geldeinlagen:
bei täglicher Abhebung 4 Vs'/» linken
bei dreimonatiger Kündigung . . . 43/«0/» „
bei sechsmonatiger Kündigung . . . *>"/<> „
auf proDiHonsfreiem Scheck-Conto . .4»/»°/o „
Beforgung aller bankmäßigen Selckätte
6n- und verkant von Wertpapieren.
Sekanntmachung.
Zu den durch Verordnung des Kgl. Landratsamt Fulda vom
Juni 1918 vorgeschriebenen
Anzeigen über den verkauf von Vieh
zu Nutz- unö Schlachtzwecken
haben wir cntsprcd)cnde Postkarteoformnlare hergestellt.
z. t. Uih's hosbnchdrnikerei.