Full text: Fuldaer Kreisblatt (50.1918)

Amtliches. 
Landwirte, wechselt Euer Saatgut: 
Wie die Saat» so die Ernte! 
I« sehrvielen Fällen — besonders in den aebirgigen 
Teilen unseres Kreises, aber auch in den anderen — 
wurde dieses Jahr die Beobachtung gemacht, Satz manche Ge- 
treidefelder nur einen kümmerlichen Ertrag lieferten. 
Die betreffenden Getreidefelder zeigten durchweg schwaches 
Stroh mit kaum fingerlangen Aehren. die verkümmerte Kör¬ 
ner trugen. Dicht daneben — auf derselben Bodenart, in 
derselbe^ Lage, auf dieselbe Weise bebaut — sab man Ge¬ 
treidefelder mit fast mannshohen Halmen, die üovvelt finger¬ 
lange Aehren trugen, an denen gut ausgebildete Körner 
strotzten. 
forschte man den Ursachen so großer Unterschiede im 
Stand der Felder nach, so fand man als Ursache der schlechten 
Getreide in 9g von hundert Fällen die Verwendung unge¬ 
eignete^ Saatgutes. „Wie die Ernte, so die Saat". 
Der Kommunalverbanö Fulöa hat, durchdrungen von der 
Wichtigkeit tadellosen Saatgutes zur Erzielung guter Ernten, 
solches hier aus dem Kreide Fulda beschafft. Es handelt sich 
um Sorten — Roggen und Weizen —, die sich tausendfach 
im Kreis bewahrt haben und die auch mit Sicherheit gute 
Erträge bringen, da sie sich besonders den klimatischen Ver¬ 
hältnissen in den vergangenen Jahren vollkommen angepaßt 
Laben. Die Verteilung des Saatgetrcides ist dem Kornüaus 
Fulda übertragen, das auch die sorgfältigste Reinigung 
des Saatgetreides übernommen hat. 
Die Preise sind folgende: 
Saatroggen ie Zentner 21,— JC 
Saatweizen ie Zentner 22,— M 
Das Saatgetreide wird im Kornhaus Fulda abgeholt und 
zwar Zentner gegen Zentner umgetauscht und ie Zentner 
ein Aufgeld von 2,25 Mark gezahlt 
Sollten sich für entlegene Gemeinden Schwierigkeiten für 
den Saatgetreidebezug infolge Mangel an Gespannen erge¬ 
ben. so wird kür Anlieferung der. gewünschten Mengen in 
die betreffenden Gemeinden seitens des Kreises Sorae getra¬ 
gen werden. Die Büygermeister. bei.denen auch die Bestel¬ 
lung« zu machen sind, erhalten seiner Zeit noch besondere 
Benachrichtigung. ' - 
Ich hoffe, daß die Landwirte das Entgegenkommen des 
Kreises durch Bezug neuen Saatgutes beantworten und so 
mithelsen. daß die kommende fünfte Krieqsernte eine reich¬ 
liche sein wird. 
Fulü a^. den 80. August 1918. 
Verordn««a 
«der die Regelung des Berkehrs mit Zucht- und Nutzvieh. 
lRindvich, Kälber. Schafe, Schweine.! 
§ 5 unserer Verordnung über den Verkehr mit Zucht- 
und Nutzvieh vom 18. Mäi.ds. Js. (Reg.-Amtsbl S. 143) 
erhält folgende Fassung: 
8 5. 
Die Ausfuhr, sowie die Verladung von Schlachtvieh ist 
nur unseren Vertrauensmännern, soweit sie hierzu von 
uns Anweisung erhalten, gestattet 
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent¬ 
lichung im Regieruwgsamtsblatt in Kraft. 
Cassel? den 24. August 1918. -- 
Die Bezirksfleischstelle für den stieg.- Bez. Gaffel. 
Im Namen des Vorstandes: 
Der Vorsitzende: von Pappenheim. * 
Wird veröffentlicht. 
Fulda, den 3. September 1918. 
Der Landrat. 
Freiherr von Doernbera. 
An die Herren Bürgermeister und Gntsvorsteher des Kreises. 
Sie wollen die landwirtschaftlichen Betriebsunternehmer 
wiederholt darauf Hinweisen, daß Anträge auf Verabfolgung 
von Fleisch zur Verköstigung von Dreschmaschinenarbeiter 
mmdestens 3 Tage vor Beginn des Dreschens an mich schrift¬ 
lich einzureichen sind, wenn auf rechtzeitigen Bezug des Flei¬ 
sches gerechnet wird. 
Aus dem Anträge muß hervorgeheu: 
1. Name, Vcrname und Wohnort des Betriebsunter¬ 
nehmers, 
2. Zeitpunkt und Dauer der Beschäftigung. 
3. Zahl der Arbeiter. 
Die Angaben sind von Ihnen mit Richtiakeitsbescheini- 
gunn zu versehen. 
Fulda, den 3. September 1918. 
Der Landrat. 
Freiherr von Doernbera. 
Betr.: Verhalten bei Fliegeralarm. 
Verordnnng 
Aus Grund des 8 9 b des Gesetzes über den Belagerungs¬ 
zustand vom 4. Juni 1851 bestimmen wir für den Befehls¬ 
bereich des 18. Armeekorps (mit Ausnahme des Regierungs¬ 
bezirks Arnsberg) sowie denjenigen des Gouvernements 
Mainz: 
Bei einem Fliegeralarm ist jeder Bewohner eines Hauses 
verpflichtet, Unyrkunft Suchenden unverzüglich Vorgartentor 
und Haustüre zu öffnen und ihnen den Aufenthalt an einer 
geschützten Stelle des Hauses bis zur Beendigung der Flieger¬ 
aefahr zu gestatten. 
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem 
Jahre, be,m Vorliegen mildernder Umstünde mit Haft oder 
mit Geldstrafe bis zi, 1500 Mark bestraft. 
Frankfurt «. M.. den 19. Aggi^st 1918. 
XVIII. Armeekorps. 
Stellvertretendes Generalkommando. 
Der stellvertretende Kommandierende General: 
Riedel 
General der Infanterie. 
Mainz, den 19. Angust 1918. 
Gouvernement der Festnng Mainz. 
Der Gouverneur der Festung Mainz. 
Bausch. 
Generalleutnant. 
Wird veröffentlicht. 
Fulda, den 31. August 1918. 
Der Landrat. 
_Freiherr von Doernbera. 
Lekanntrnaichmg. ~ 
über die Berechtigung zum Verkauf von Schnhwaren^ 
Auf Grund der Bundesratsverorünung über die Einrich¬ 
tung einer Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28. Fe¬ 
bruar 19)8 lReichsgesetzblatt Seite 100) wird folgendes ange- 
ordnet: 
8 1. 
Neues, bkdarfsscheiupflichtiges Schuhwerk darf nur feil» 
gehalten, angeboten oder gegen Entgelt veräußert werden: 
1. von Herstellern, die Gesellschafter einer Schnhwareu^ 
herstellungs- und Vertriebsgesellschaft sind, nach dem 
vom Ueberwachungsausschuß der Schuhindustrie erlas¬ 
senen Bestimmungen. 
2. von denjenigen Schuhwarenhändlern, die auf Anwei¬ 
sung des Hauptverteilungsausschusses des SchuhhandelK 
beliefert werden, 
3. von Handwerkern, die eine Bodenleöerkarte haben. 
8 2. 
Wer diesen Bestimmungen zuwiderhanöelt? wird gemäß: 
8 5 der Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichsstelle 
für SchuhversorgULg vom 28. Februar 1918 mit Gefängnis 
bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 15 000 Mark 
oder mit einer dieser Strafen bestraft. 
Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände¬ 
erkannt werde«, auf welche sich die strafbare Handlung be¬ 
zieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 
8 3. 
Diese Bekanntmachung tritt am 23. August 1918 im 
Kraft. 
Berlin, den 19. August 1918. 
Kronenstraße 50/52. 
Reichsstelle für Schnhversoraung. 
Waller st e i.n. Dr. G ü m b e l. 
Wird veröffentlicht. 
Fulda, den 29. August 1918. 
Der Landrat: 
Freiherr von Doernbera. 
Israelitischer Gottesdienst. 
SamStag, den 7. u. Sonntag, den 8. September 1918. 
Vorabendgottesdienst 7 Uhr 15 Min. 
Morgens 6 Uhr 25 Min. 
Nachmittags 5 Uhr — Min. 
Sabbathausgang 8 Uhr 45 Min. 
Sonntag Abends 8 Uhr 35 Min. 
Wochengottesdienst r 
Morgens 5 Uhr 45 Min. 
Nachmittags 7 Uhr — Min. 
Abends 8 Uhr 30 Min. 
Wett»r»S»ncht 
Etwas wärmer, zunächst trocken und vielfach heiter, späte» 
neue Zunahme der Bewölkung, etwas Regen und Gewitter-- 
netgung. 
Den Platzhändlern (Rohlenhänölern) diene zur Nachricht, 
daß nach einem Rundschreiben des Reichskommissars für dieKoh- 
lcnverteilung die Hausbrandbezugsscheiae für Ok¬ 
tober in -er zweiten Hälfte -es Septembers den Versorgungs¬ 
bezirken zugehen werden. Die Weiterverteilnng wird alsdann 
sofort erfolgen. 
Sammler 
für sämtliche wildfrüchte. Vogel¬ 
beeren, Hagebutten, vucheckern, 
Pilze rc.rc. im Kreise Fulda 
_ gesucht. 
Richard Hambach, »«üirf-c 37/54. 
Vertrauensmann und Sammelleiter für Wildfrüchte. 
Achtmal 
Gutes wohlschmeckendes Mittagessen 
ohne 5ett, ohne Fleisch, aber mit 
kräftigemAeischgeschmack und für 
weniges Geld 
erhält man durch Verwendung von Hleischextrail-Lrsatz „Ohsena“. 
„Ghsena" ist von der Ersatzmittelstelle Schleswigcholstein unt.Nr.61 
am 22. Juni 1918 zum Handel itn ganzen deutschen Reich genehmigt. 
Man nehme alle Sorten Suppenkräuter, grüner Gemüse und grüner 
Gartengewächse (je nachdem, wie die Jahreszeit es bietet), nament¬ 
lich Salat, Kohlrabi, rote und gelbe Wurzeln, alle Sorten grüner 
Erbsen (mit Schale), Bohnen, alle Sorten Kohl, Rüben und Rüben- 
blätter, besonders Cichorien- und Zuckerrübenblätter, solvie alle e߬ 
baren Wildgemüse. Dieselben werden mit einer Hackmaschine oder 
mit dem Hackmesser so fein wie möglich zerkleinert und dann eine 
große, sauber gewaschene, ungeschälte, rohe Kartoffel ä Person, eben¬ 
falls fein gerieben, zugesetzl und alsdann mit Salz und Wasser 
zu Feuer gebracht in einem zugedcckten Gefäß. Wenn die Suppe 
gar und seimig ist, wird st Person ca. 20—25 Gramm „Oh se n a" 
zugesetzt und hat die Suppe dann einen kräftigen Fleischgeschmack. 
Soll sie nicht als Vorspeise, sondern als Mittagessen dienen, wird 
die Suppe etwas dicker eingekocht durch mehr Zusatz von Kartof¬ 
feln, fein gehacktem grünen Gemüse und mehr „Ghsena'Extrakt" 
und mehr Salz nach Geschmack. Auf diese Weise empfindet man beim 
Mittagessen in den fleischlosen Wochen nicht das Fehlen von Fleisch, 
sondern alle Suppen erhalten durch „Ghsena" einen kräftigen Zleisch 
gesthmack. — „Ohsena" ist in den meisten Geschäften der Lebens¬ 
mittelbranche käuflich zu folgenden Preisen: 
l/\ Pfd. netto Mk. 5.25, 1/a Pfund netto Mk. 2.90, 
'/. Pfd. netto Mk. 1.60. 
Mohr Sl Co., S. m. b. h., Altona-Elbe. 
t Laut Polizeiverordnuug vom 
18. September 1917 betreffend 
die Vernichtung von Tier- 
Kadavern und Kadavertei- 
ie« ist uns alles im Kretje 
8»ida gefallene Vieh so- 
fort nach dem Tobe zur 
Abholung anzumelden. 
Ausgenommen hiervon sind 
Ferkel, Schaf- ««d Ziege«, 
Kammer u«ter 6 Mache«, sowie 
K«vde. Katze«, Uirdermtld 
«nd Federvieh. 
Wer uns Fälle von Nichtbe¬ 
achtung obiger Polizeiverordnung 
mitteilt, daß wir den Viehbe¬ 
sitzer zur Anzeige bringen können, 
erhält für Jeden 
Fall eine Beloh¬ 
nung bis zu 20 Mk 
Tierkörperverwertungsanstalt 
Pilgerzell bei Fulda. 
Fernruf: Amt Fulda Nr. 615. 
Zins- od. Geschäftshau 
evtl, mit Geschäft aucl 
Hotel, Gasthof, bei evtl 
Barzahlung. Angebote v. Selbst 
Verkäufer an Carl SailCk 
Neubrandenburg, 
Morgenlandstr. 38. 
Ausschuß der Rdegsbe 
^sthäöigten-Zürsorge Zul- 
ersucht hiermit höflichst alle öe 
Horden, Zirmen, Geschäfts- un 
Privatleute der kreise Zuiüo 
Gersfelü und hünfelü um gütig 
Mitteilung 
offener Stellen 
für unterzubringendeRriegsinva 
liden. 
Gefällige Meldungen erbete 
an die Schriftführerin des Am 
schusses, 
j Zräulein Lehrerin vöppen 
sthmiöt, fi-albertstr. 4d. 
WirenKaBs S.Bacr^Co. Ufarenhsus 
Mittelsirasse FULDA Mittelstrasse. 
Unsere Geschäftsräume bleiben 
Samstag, den 7. und 
Sonntag, den 8. September 
Pr geschlossen, -»ll 
Von der Landwirtschaftskammer anerkanntes winterfestes Saatgut» 
petkuser wmterroggen 
Ztrubes Zchlanstedter winterweizen 
1. Mbfaat 
gegen Einsendung von Saatkarte unö Säcken abzugeben. 
Smicheiin-Aiehers-Zulda. 
Bankbaus 
Hermann Knips 
Fulda 
vergütet zurzeit kür Geldeinlagen: 
bei täglicher Abhebung 4 Vs'/» linken 
bei dreimonatiger Kündigung . . . 43/«0/» „ 
bei sechsmonatiger Kündigung . . . *>"/<> „ 
auf proDiHonsfreiem Scheck-Conto . .4»/»°/o „ 
Beforgung aller bankmäßigen Selckätte 
6n- und verkant von Wertpapieren. 
Sekanntmachung. 
Zu den durch Verordnung des Kgl. Landratsamt Fulda vom 
Juni 1918 vorgeschriebenen 
Anzeigen über den verkauf von Vieh 
zu Nutz- unö Schlachtzwecken 
haben wir cntsprcd)cnde Postkarteoformnlare hergestellt. 
z. t. Uih's hosbnchdrnikerei.
	        
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