Full text: Verfassung und Gesetze des Casino zu Fulda

der Gesellschaft zu treten , einem der Di - rectoreh schriftlich erklärt , macht sich durch für das folgende Jahr verbindlich . 
Ausser einem Todesfälle macht nur änderung des Wohnsitzes hiervon eine nahme . 
5 - 1 7 * 
Jedes ordentliche , bei angesogten Plenar - Versammlungen nicht erscheinende Mitglied ist an die darin gefafsten Be - schlüfse gebunden . 
§• l8> 
Die ausserordentlichen Mitglieder haben , ausser der Bezahlung des und Beitrags - Geldes , keine keit rücksichtlich der der Gesellschaft ver - fassungsmäfsig obliegenden Zahlungen . 
jD ) Bedingungen des Eintritts in die Gesellschaft . 
§♦ lfJ * 
Zur Bestreitung der nöthigen Ausgaben der Gesellschaft zahlt jedes Mitglied , ausser dem Eintritts - Gelde bei seiner Aufnahme , bestimmte jährliche Beiträge , Der Betrag
	        
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