der Gesellschaft zu treten , einem der Di - rectoreh schriftlich erklärt , macht sich durch für das folgende Jahr verbindlich .
Ausser einem Todesfälle macht nur änderung des Wohnsitzes hiervon eine nahme .
5 - 1 7 *
Jedes ordentliche , bei angesogten Plenar - Versammlungen nicht erscheinende Mitglied ist an die darin gefafsten Be - schlüfse gebunden .
§• l8>
Die ausserordentlichen Mitglieder haben , ausser der Bezahlung des und Beitrags - Geldes , keine keit rücksichtlich der der Gesellschaft ver - fassungsmäfsig obliegenden Zahlungen .
jD ) Bedingungen des Eintritts in die Gesellschaft .
§♦ lfJ *
Zur Bestreitung der nöthigen Ausgaben der Gesellschaft zahlt jedes Mitglied , ausser dem Eintritts - Gelde bei seiner Aufnahme , bestimmte jährliche Beiträge , Der Betrag