dieser Gelder ist dermal auf folgende Art festgesetzt .
I } E i n t r i tt s - G e 1 d e r
a ) von jedem ordentlichen Mitgliede 5 fl . 24 kr . und ein Trinkgeld von wenigstens 56 kr . dem Casino -
O
Diener ,
b ) von jedem ausserordentlichen gliede 2 fl . 24 kr . und dem Casino - Diener wenigstens 56' kr .
2 ) Jährliche Beiträge
a ) von ordentlichen Mitgliedern 12 fi .
b ) von ausserordentlichen Mitgliedern 4 fl . 48 kr .
Nur mit ausdrücklicher Bewilligung
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der Gesellschaft können diese Gelder höhet werden .
Die Beiträge werden am Anfänge jedes Monats für den laufenden Monat erhoben ,
§• 20 *
Dasjenige ordentliche oder dentliche Mitglied , welches mit der lichen Zahlung seiner Beiträge , nach schehener Mahnung , zurück bleibt , wird seiner Rechte und Theilnahme an der sellschaft für immer für verlustig erklärt ,