Full text: Verfassung und Gesetze des Casino zu Fulda

bleibt jedoch für alle übernommene’ bindlichkeiten - verpflichtet . 
X> ) . Aufnahme der Mitglieder . 
$• 21 . 
Wünscht jemand , entweder als liches oder als ausserordentliches Mitglied in die Gesellschaft aufgenommen zu den - so hat sich derselbe an einen der Di - rectoren schriftlich zu wenden , und gleich seinen vollständigen Namen und Character anzugeben . 
Die Direction wird sodann beides , den Namen und den Character des Neuaufzu - nehmenden , während 8 Tagen der schaft vermittelst Anschlags an der Anzeige - Tafel , zugleich mit Bezeichnung des Tages , an welchem die Abstimmung Statt finden soll , bekannt machen und den zur ung festgesetzten Tag vermittelst eines lauf - Schreibens sämmtlichen ordentlichen Mitgliedern noch besonders zur Ivenntnif« bringen . An diesem Tage wird sodann die Kugelung über die Annahme oder annahme desjenigen , welcher Mitglied zu werden wünscht , in der bekannten Art ■vorgenommen .
	        
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