bleibt jedoch für alle übernommene’ bindlichkeiten - verpflichtet .
X> ) . Aufnahme der Mitglieder .
$• 21 .
Wünscht jemand , entweder als liches oder als ausserordentliches Mitglied in die Gesellschaft aufgenommen zu den - so hat sich derselbe an einen der Di - rectoren schriftlich zu wenden , und gleich seinen vollständigen Namen und Character anzugeben .
Die Direction wird sodann beides , den Namen und den Character des Neuaufzu - nehmenden , während 8 Tagen der schaft vermittelst Anschlags an der Anzeige - Tafel , zugleich mit Bezeichnung des Tages , an welchem die Abstimmung Statt finden soll , bekannt machen und den zur ung festgesetzten Tag vermittelst eines lauf - Schreibens sämmtlichen ordentlichen Mitgliedern noch besonders zur Ivenntnif« bringen . An diesem Tage wird sodann die Kugelung über die Annahme oder annahme desjenigen , welcher Mitglied zu werden wünscht , in der bekannten Art ■vorgenommen .