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geltlieh besuchen . Das einführende glied macht den desfalisigen Wunsch des Fremdender Direction bekannt , damit ihm eine hierzu erforderliche , auf einen Monat gültige Eintritts - Karte zugestellt werde .
Das einen Fremden einführende glied , welches übrigens dafür zu sorgen hat , dafs er sich den Gesetzen der Ge - , . Seilschaft gemäfs betrage , wird denselben ersuchen , seinen Namen und Stand in das auf dem Lesetische stets bereit liegende Fremdenbuch emzuschreiben
Will der Fremde die Gesellschaft ger besuchen , so hat derselbe den Betrag von 24 kr . für jeden Monat voraus zu zahlen .
F ) , Beamten - und Verwaltungs - Stellern § . 27 .
E Aus der Anzahl der ordentlichen Mitglieder werden die Beamten der sellschaft , nämlich :
fünf Direetoren und drey Suppleanten durch die Mehrheit der Stimmen in der nachbeschriebenen Art ( § . 5o . ) gewählt .
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