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jnentliche Verzeichnifs der erdentlicbert Gesellschaft« * - Mitglieder .
Ein an der Wahl verhindertes Mitglied kann sicli durch einen Bevollmächtigten aus den ordentlichen Mitgliedern der schaft vertreten lassen , welches jedoch von letzterem in dem Wahl - Protocolle bemerkt werden mufs .
Die mit Ablauf des i5ten December nicht im Protocolle verzeichneten Mitglieder werden , als der Mehrheit beitretend , trachtet 5 das Directoriuin wird jedoch , durch das Wahlprotocoll in Kenntnifs setzt , wie viele Milglieder noch nicht gewählt haben , die Zögernden bei Zeiten wiederholt daran erinnern , damit § der Mitglieder als Wählende aufgezeichiiet si ndy indem die Erölinung der Urne so lang© verschoben bleiben mufs , bis f der lichen Mitglieder sich zur Wahl net haben»
An dem zur Plenar - Versammlung stimmten Tage und Stunde wird sodann die Urne von der Direction eröffnet , und , mit Bezeug auf den § . 28 . ausgemittelt ,
welche zwei Mitglieder durch Mehrheit der