21
Stimmen zu Directoren , und welche drei \ zu Suppleanten erwählt sind .
Bei gleichen Stimmen entscheidet das Loos ,
Die Namen der neuen Beamten werden hierauf in das YVahl - Protocoll ben und durch Anschlag an der Anzeige - * Tafel der Gesellschaft bekannt gemacht .
Das neu gewählte Directorium tritt mit dem iten Jänner in seine Function .
i Will einer der neu gewählten Direc - ^ toren oder Suppleanten das ihm gene , oder bei entstehender Vacanz im Laufe des Jahrs , der Folgereihe nach , auf ihn fallende Amt aus erheblichen Gründen nicht annehmen ; so mufs derselbe solches zweien selbst zu wählenden Mitgliedern des alten Directoriums , oder deren pleanten eröffnen , deren Beurtheilung und Ausspruche er sich alsdann gänzlich werfen , oder aus der Gesellschaft treten mufs .
Sollte einer der noch wirklich in tion stehenden Directoren aufs neue gewählt werden ; so stehet diesem das Recht zu ,