Full text: Verfassung und Gesetze des Casino zu Fulda

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Stimmen zu Directoren , und welche drei \ zu Suppleanten erwählt sind . 
Bei gleichen Stimmen entscheidet das Loos , 
Die Namen der neuen Beamten werden hierauf in das YVahl - Protocoll ben und durch Anschlag an der Anzeige - * Tafel der Gesellschaft bekannt gemacht . 
Das neu gewählte Directorium tritt mit dem iten Jänner in seine Function . 
i Will einer der neu gewählten Direc - ^ toren oder Suppleanten das ihm gene , oder bei entstehender Vacanz im Laufe des Jahrs , der Folgereihe nach , auf ihn fallende Amt aus erheblichen Gründen nicht annehmen ; so mufs derselbe solches zweien selbst zu wählenden Mitgliedern des alten Directoriums , oder deren pleanten eröffnen , deren Beurtheilung und Ausspruche er sich alsdann gänzlich werfen , oder aus der Gesellschaft treten mufs . 
Sollte einer der noch wirklich in tion stehenden Directoren aufs neue gewählt werden ; so stehet diesem das Recht zu ,
	        
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