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Stande , . so wie den mir Damen - Gesell - schaft sich eignenden Frauenzimmern , , auch ohne Aufforderung , und zwar Festeren ein© auf einen Monat , Letzteren aber eine Jais immer gültige - Einlaß» - Karte im Namen der Gesellschaft an , besorgen die häusliche Einrichtung und Bedürfnisse , und leisten überhaupt Alles , was das Beste und dev Zweck der Gesellschaft erfordert .
§v 54 .
Die fünf Directoren werden zrvar die zur Ordnung des Casino milbigen Geschäfte in der Art unter sieh verth eilen , dafs jedem derselben vorzugs weise ein eigenes Geschäft obliegt , bleiben jedoch sämmtlich der Ge - sellschaft für die Namens derselben ge - püo gene Amtsführung und gefafsten Be - schliiise verantwortlich ; , da die Eintheilung des Geschäftskreises unter sich nicht allein ihrem eigenen Ermessen überlassen bleibt , sondern auch kein JJirector ohne mung der andern vier Mildirectoren , . oder in Ermangelung eines derselben , ohne stimmung dessen Suppleanten , tig weder einen Beschlufs fassen oder aus - iühren , noch das Mindeste , die