Full text: Verfassung und Gesetze des Casino zu Fulda

§ * 4 * . 
Vor die Plenar - Versammlung gehören : 
a ) die Gesetzgebung , 
fo ) die Bestimmung über Verlegung des Gesellschafts - Locale , 
c ) Wahl der Beamten , 
d ) Annahme und Ausscliliefsung der glieder , 
§» 42« 
Um gültige Beschliifse fassen zu können , müfsen 
a ) bei den Beratlmngen der Directoren Wenigstens deren drei , 
b ) bei den Abstimmungen der ganzen Gesellschaft aber wenigstens ein Drit - theil der sammtliclien ordentlichen Mitglieder gestimmt haben , 
§ * 4 . 5’ ' 
Bei allen von der Plenar - lung zu fassenden Beschlüfsen ist die gelung , als die gewöhnliche Art der stimmung , eingeführt . 
Auch findet bei dergleichen lungen keine Vertretung durch einen ten Statt ,
	        
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