Full text: Verfassung und Gesetze des Casino zu Fulda

Dritter Abschnitt . 
ö r d n i n g im Le se z im m e n 
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§• 45 * 
1 ) Ir dem Lesezimmer darf mellt chen werden , Wer dieses ausser Acht läisf , tirafs sich gefallen lassen , durch die auf dem Lesetische befindliche Schelle zur Stille ermähnt zu werden . 
2 ) Auf die zum Lesen bestimmten Tische dürfen weder Speisen , noch Getränke setzt werden . 
5 ) Anonyme Aufsätze , Schmähschriften , Carricaturen und dergleichen , dürfen von niemand in das Locale des Casino bracht , noch weniger - öffentlich aufgelegt Werden , 
4 ) Alle in dem Lesezimmer befindliche Zeitungen , Journale , Bücher etc . müfsen , nach gemachtem Gebrauche , genau an die Stelle zurückgebracht werden , wo solche weggenommen worden * 
5 ) Niemand darf mehr als ei n Journal , 
Heft oder mit Zeitungen versehenes An - 
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