und nur nach diesen Rücksichten wird es ansgeübt .
§♦ 4« *
Wenn ein solcher nicht leicht zu tender Fall eintritt , so hat die Direction darüber zu erkennen , nach Befinden den Fehlenden noch einmal schriftlich zu nen , und , wenn diefs ohne W irkung bleibt , oder eine solche Ermahnung überhaupt für unnütz anerkannt wird , die Sache der zen Gesellschaft vorzulegen .
Dieser wird durch die Direction der Vorgang und ihre Ansicht darüber eröffnet , und durch die Kugelung über die Aus - schliefsung des Angeklagten gestimmt , che , wenn sie durch die im 21 . setzte Stimmen - Mehrheit entschieden ist , der Gesellschaft auf gewöhnliche Art , dem Ausgeschlossenen aber durch ein Schreiben ‘der Direction bekannt gemacht wird .