§ * 3 .
Das Gesellschafts - Local ist für tägliche Versammlungen jeden Nachmittag von 1 Uhr an bis 10 Uhr Abends den Mitgliedern und eingefiihrten Fremden ollen ,
§• 4 -
Den Lesenden ist ein eigenes Zimmer gewidmet , wo sie diebeliebtesten gen und Monatsschriften bereit finden .
Alle diese Schriften werden , wenn sie gelesen sind , aufbewahrt , und nach genheit und den Kräften der Kasse mehrt ,
§ . 5»
Um den geselligen Genufs zu erhöhen und mehrseitig zu machen , ist wöchentlich ein Tag festgesetzt , an welchem die zimmer an den gesellschaftlichen menkünften und Unterhaltungen Theil zu nehmen eingeladen sind ,
Diese Versammlungen nehmen Abends 5 Uhr ihren Anfang , und nur die Frauen und erwachsenen unverheiratlieten Töchter der ordentlichen Mitglieder sind an sich berechtigt , solche zu besuchen .