Full text: Verfassung und Gesetze des Casino zu Fulda

§ * 3 . 
Das Gesellschafts - Local ist für tägliche Versammlungen jeden Nachmittag von 1 Uhr an bis 10 Uhr Abends den Mitgliedern und eingefiihrten Fremden ollen , 
§• 4 - 
Den Lesenden ist ein eigenes Zimmer gewidmet , wo sie diebeliebtesten gen und Monatsschriften bereit finden . 
Alle diese Schriften werden , wenn sie gelesen sind , aufbewahrt , und nach genheit und den Kräften der Kasse mehrt , 
§ . 5» 
Um den geselligen Genufs zu erhöhen und mehrseitig zu machen , ist wöchentlich ein Tag festgesetzt , an welchem die zimmer an den gesellschaftlichen menkünften und Unterhaltungen Theil zu nehmen eingeladen sind , 
Diese Versammlungen nehmen Abends 5 Uhr ihren Anfang , und nur die Frauen und erwachsenen unverheiratlieten Töchter der ordentlichen Mitglieder sind an sich berechtigt , solche zu besuchen .
	        
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