ren und an allen Geselfschafts - Angelegen - lieiten durch Anträge und Abstimmungen Theil zu nehmen .
Sie allein haben Antheil an dem Eigen - thume der Gesellschaft *
Dagegen sind die auss er or dentli - elie n Mitglieder nur zur vollen Theilnahme an allen Unterhaltungen und Vergnügungen der Gesellschaft für ihre Personen tiget , haben aber sonst keine Rechte dentlicher Mitglieder .
Jedes ordentliche Mitglied der schaft ist befugt , seine Ansichten über besserungen , Abänderungen , Einschleichen ungesetzlicher Handlungen und Mifsbräu - che , der Direction entweder schriftlich zuzeigen , oder seine Wünsche in ein auf dem Lesetische dazu bereit liegendes Desi - derien - Buch einzutragen , oder einem von andern Mitgliedern in demselben erölfneten Wunsche beizutreten , welche Wünsche sodann in der nächsten Plenar - lung durch die Direction der Gesellschaft vorgelegt werden müfsen *
Auch steht es jedem ordentlichen