Full text: Fuldaer politische Zeitung (1831)

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gen des ihnen von unserem erhabenen Monarchen 
buldreich gewährten Schutzes würdig bewiesen." 
._ Kassel, v. 15. Dec. Das Offizier-Korps der 
Kaſſelſchen Garnison gibt in der hiesigen Ztg. folgende 
Erklärung : „Die Auftritte am Abende des 7. d. ſind 
so allgemein nur von Einseitigkeit aufgefaßt, durch Lei- 
denschaften und Unkunde entſtellt, und mit Voreilig- 
keit, ſelbſt von einer Seite her öffentlich beurtheilt 
worden, von wo dieses am Wenigsten erwartet wer- 
den durfte, ~ daß wir uns zu der Erklärung ge- 
drungen fühlen, wie wir auf der Höhe unseres inne- 
ren Bewußtseins von keiner jener Verunglimpfungen 
erreicht, noch weniger in der Ueberzeugung erschüttert 
werden, daß..man da stets recht handle, wo man dem 
Gesetze gehorsam iſt. In der eingeleiteten Unterſuch- 
ung sehen wir der Rechtfertigung unseres Verhaltens 
entgegen; aber wir erklären auch ſchon jetzt, daß wir 
fortwährend feſt entschloſſen sind, jederzeit die Achtung 
des Gesetzes, wenn wir von ihm berufen werden, mit 
ſtrengem Nachdruck aufrecht zu erhalten, und nie wan- 
ken werden, die verfaſſungsmäßige Wirksamkeit der 
Staatsregierung mit allen unsern Kräften zu unter- 
ſtützenz; so wahr wir eingedenk sind unseres Eides: 
Treue dem Fürſten und dem Vaterlande, Beobach- 
tung der Verfaſſung, Gehorſam den Gesetzen." 
Schlitz, 16. Dec. Heute Mittag 2 Uhr starb 
nach mehrwöchigem Bruſtleiden Ihre Erlaucht die Frau 
Gräfin von Görz, geborne Gräsſin von Giech, in der 
Blüte ihrer Jahre. ; 
V ermischte N achricht en. 
Als die drei polniſchen Generale, erzählt man, 
die Königsſtraße hinabfuhren, um Siuttgart zu ver- 
laſſen und die rufende Menge den Wagen begleitete, 
ſtand am Eingange einer Seitenſtraße ein Trupp Bür- 
ger ruhig und ſtille. Da trat eine Polizeiperson auf 
ſie zu und redete ſie an: „Meine Herren, wenn Sie 
einigen Anspruch auf Bildung machen, so gehen Sie 
ruhig und ſtille sogleich nach Hauſe." „Wir machen 
keinen Anspruch auf Bildung es leben die Polen, 
hoch!" antwortete eine wohlklingende Stimme, und 
der ganze Haufe fiel aus voller Bruſt in das Lebe- 
hoch ein. Dann ging er ruhig und ſtille auseinander. 
Die Fürſtin von Lowicz iſt, merkwürdig genug, 
gerade am Jahrstag des Ausbruchs der polnischen 
Revolution geſtorben. Man erzählt, die Fürſtin habe 
mehr als einmal in Bezug auf diesen Tag erklärt, 
er sei der ihres Todes. , 
Die Generale Nomarino, Langermann 
Und Schneid er wurden zu Zabern und Nancy mit 
dem nämlichen Enthuſiasmus wie zu Straßburg em- 
pfangen. Allenthalben eilte ihnen die Nationalgarde 
in Uniform entgegen. : 
- Dem k. Hofſchauſpieler Veſpermann zu Mün- 
chen wurde vor einigen Tagen Abends auf dem Pro- 
menadeplatz plötzlich der Hut tief in den Kopf ge- u 
ſchlagen und ihm in diesem Zuſtande von unbekann- 
tet Lurſchen der Mantel vom Leibe geriſſen und 
entwendet. 
Eingesendet zu Nr. 43 d. Z. v. 29. Nov. 
. Ein aufmerksamer Leser der Aeuſſerungen über 
die Frage: „Wer hat das Recht theologiſche Professoren 
zu wählen?“ bezeugt zuvörderſt dem, zwar ungenann- 
ten, doch nicht unahnbaren Verfasser jener ſchätzbaren 
Beantwortungen aufrichtige Hochachtung. ~ Er hält 
das Urchriſtenthum auch so zu sagen für commen- 
ſurabel und imperfectibel, nicht aber gleichfalls diese 
oder jene Kirchen-Lehre. – Denn wenn jener ſcharf- 
sinnige und folgerichtige Beantworter in einer beſchlieſ- 
senden Anmerkung ~ den Staat für einen ,abſtrac- 
ten Begriff erkläret, der sich nach Auſſen wirkend, in 
dem Individuum eines Miniſters, Präfecten oder un- 
tergeordneten Dieners verkörpert;" so fragt man: ob 
Dasselbe nicht auch von dem (wohl ſchon oft gemiß- 
brauchten) Namen der Kirche gelter–~ 
War und iſt denn nicht manches angebliche Ge- 
bot der Kirche nur unter ihrer Firma bekräftigter 
Wunſch oder Wille eines Einzelnen, eines Papſtes, 
Cardinal - Miniſters oder Secretärs, Kirchenvaters 
oder Biſchofes? –~ 
Darum möchte die Frau Kirche dem Herrn 
Staate fromm und bescheiden die Hand reichen! 
(Erwiederung hierauf.) ; 
Der friedlich - gesinnte aufmerkſame Leser der 
Aeußerungen über die Frage: „Wer hat das Recht, 
theologiſche Profeſſoren zu wählen? ,ſubſtituirt für 
die im angezogenen Aufsatze gebrauchten Worte: ,die 
theologische Wiſſsenſchaft iſt eine kommenſurable Größe, 
sie umfaßt einen beſtimmten Raum" = : das Urchri- 
ſtenthum iſt so zu sagen kommenſsurabel und imper- 
fekiibel, nicht aber gleichfalls dieſe oder jene Kirchen- 
Lehre. 
Unter Urchriſtenthum versteht er wohl nichts An- 
ders, als die von Jesus Chriſtus, dem Sohne Got- 
tes dem Menſchengeſchlechte übergebene Lehre, das 
depositum Hdei rein und unverfälſcht. Die Kirche, R 
welche jene (oder dieses) rein bewahrt hat und un- - 
verfälscht besitzt, iſt die Kirche, die Eine. Die Lehre 
dieser iſt inmperfektibel, da sie wesentlich nichts Anderes * 
hat, als das ihr anvertraute depositum fidei, an 
dem als dem Ausſpruche Gottes, abzuändern, sie für 
Frevel hält. Redet daher der Einsender. des Obigen 
von einer nicht imperfektibeln, also perfektibeln Kir- 
chen-Lehre; so hat er religiöſe Vereine im Auge, deren 
Lehre perfektibel sein mag, aber ebendeßwegen weil 
ſie nicht die Eine Kirche ſind, und daher ſich fälſch- 
lich den Namen einer Kirche beilegen. Möge daher 
der Einsender seine Klage über den ſchon oft geſche- 
henen Mißbrauch des Namens der Kirche zurückneh- 
 
	        
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